Crit'Air Plakette für Motorräder: Anbringung und Gültigkeit in Frankreich

In Frankreich gibt es seit 2017 in vielen Städten Umweltzonen. Sie dürfen nur mit einer Umweltplakette, der Crit'Air-Vignette, befahren werden. Diese Plakette gilt überall in Frankreich einheitlich - auch in den sporadischen Umweltzonen (nur bei Umweltalarm). Für Fahrten außerhalb der Umweltzonen ist keine Plakette vorgeschrieben.

Die Zahl der Umweltzonen in Frankreich wächst stetig. Einfahrt nur mit französischer Umweltplakette. Wer mit dem Motorrad ohne Vignette in betroffene Städte oder temporäre Umweltzonen einfährt, dem droht ein Bußgeld von 68 Euro. Wer dann 45 Tage verstreichen lässt ohne zu bezahlen, darf sogar 180 Euro überweisen.

Wer benötigt die Crit'Air Plakette?

Für jedes Fahrzeug, mit dem Sie eine französische Umweltzone befahren wollen, benötigen Sie unbedingt eine Crit'Air-Vignette. Die deutsche Umweltplakette ist in Frankreich nicht ausreichend.

Die Crit'Air-Vignette erhalten auf Antrag folgende Fahrzeuge:

  • Pkw (erstmalig nach dem 31.12.1996 zum Straßenverkehr zugelassen)
  • Motorräder, Trikes und leichte Quads (erstmalige Zulassung ab dem 1.6.2000)
  • Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (nach dem 30.9.1997 erstmals zugelassen)
  • Lkw und Busse (erstmalige Zulassung ab dem 1.10.2001)

Älteren Fahrzeugen wird keine Umweltplakette zugeteilt. Sie dürfen in französischen Umweltzonen nicht fahren, sofern nicht eine lokal geltende Ausnahmeregelung greift.

Neuregelung in Frankreich ab 2025

Seit 1. Januar 2025 gelten in allen französischen Städten und Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern neue, permanente Umweltzonen (ZFE), die nur mit Crit'Air-Vignette befahren werden dürfen. Damit werden 30 neue Umweltzonen geschaffen, darunter auch in den grenznahen Städten Metz und Mulhouse.

In Paris und Lyon wurden die Fahrverbote zum 1. Januar 2025 auf Fahrzeuge mit Crit'Air-Vignette der Klasse 3 erweitert. Für Straßburg ist eine Verschärfung zum 1. Januar 2027 geplant.

Verstöße werden bei Kraftfahrzeugen bis 3,5t zGG mit einer Buße von 68 Euro bestraft. Bei schwereren Fahrzeugen fallen 135 Euro Buße an.

Preis und Bestellung der Crit'Air Vignette

Die Crit'Air-Vignette kann ausschließlich online bestellt werden und ist auch für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge auf der offiziellen Internetseite des französischen Umweltministeriums zu beziehen. Die Bestellung ist dort auch auf Deutsch möglich (Änderung der Spracheinstellung oben rechts auf der Webseite). Der Versand erfolgt per Post.

Über die Homepage des französischen Umweltministeriums kostet die Umweltplakette 4,91 Euro inklusive Versandkosten. Bei einer Bestellung über andere Anbieter fallen meist deutlich höhere Kosten an.

Gültigkeit und Anbringung der Plakette

Die Plakette ist fahrzeugbezogen und gilt zeitlich unbegrenzt. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens muss allerdings eine neue Plakette beantragt und aufgeklebt werden.

Bei Motorrädern, Trikes und Quads, die keine Windschutzscheibe haben, sollte die Plakette deutlich sichtbar an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil aufgeklebt werden.

Umweltzonen in Frankreich: ZFE, ZCR, ZPA und ZPAd

Umweltzonen gibt es in vielen französischen Städten, Regionen und Departements. Dabei wird zwischen permanenten und temporären Umweltzonen unterschieden.

  • In den permanenten Umweltzonen ZFE ("zone à faible émission") und ZCR ("zone de circulation restrainte") gibt es dauerhafte Beschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr.
  • Dagegen gelten in den temporären Umweltzonen ZPA ("zone de protection de l’air") und ZPAd ("zone de protection de l’air departementale") Plakettenpflicht und Beschränkungen nur, wenn bei Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte der Umweltalarm ausgerufen wurde.

Wer mit dem Auto in betroffene Städte mit ZFE oder ZCR einfahren oder während eines bestehenden Umweltalarms eine temporäre Umweltzone befahren möchte, braucht die Crit'Air-Vignette (offiziell "certificat qualité de l'air"). Ist sie nicht ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht, werden Bußgelder fällig. Welche Crit'Air-Vignette nötig ist, hängt von Ihrem Fahrzeugtyp, der Euro-Schadstoff-Norm und dem Datum der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr ab.

ZFE (Zone à Faibles Émissions)

Bei der ZFE ("zone à faibles émissions") handelt es sich um eine feste Niedrig-Emissionszone, in der für bestimmte, schadstoffintensive Fahrzeuge aus Gründen der Luftreinhaltung bzw. der Verbesserung der Luftqualität generelle, dauerhafte Fahrverbote gelten. Zum Befahren einer ZFE ist - in der Regel für alle Kraftfahrzeuge - zwingend die französische Crit'Air-Vignette vorgeschrieben - auch für ausländische Fahrzeuge. Je nach Regelungen der betroffenen Städte, z.B. Paris und Straßburg, können Verbote mit schlechteren Crit'Air-Vignettenklassen bestehen. Hier ist schrittweise mit Verschärfungen zu rechnen.

Die ZFE ist üblicherweise durch Verkehrszeichen mit einem Zonen-Einfahrtsverbot und erläuternden Zusatzzeichen gekennzeichnet. Auf einem weiteren Zusatzzeichen können die erlaubten Crit'Air-Vignettenklassen dargestellt sein.

ZCR (Zone de Circulation Restreinte)

Eine ZCR ("zone de circulation restraint") ist ebenfalls eine permanente, meist innerstädtische, Umweltzone, in der Fahrverbote ohne Cri’Air-Vignette oder auch mit bestimmten Vignettenklassen bestehen. Die Fahrverbote können teilweise zeitlich, also nach Wochentagen oder Uhrzeiten, beschränkt sein.

Aktuell werden ZCR häufig durch neu eingeführte ZFE ersetzt. Regelungen einer ZCR können aber auch neben den Regelungen einer ZFE bestehen.

ZPA (Zone de Protection de l’Air)

ZPA ("zone de protection de l’air") sind sporadische Umweltzonen. Sie gelten meist für größere Gebiete, z.B. Metropolregionen, ganze Départements oder bestimmte Städte einschließlich der Umlandgemeinden.

Beschränkungen der ZPA gelten nicht dauerhaft, sondern nur nach dem Ausrufen eines sogenannten Umweltalarms. Die zuständige Behörde (Präfektur) setzt diesen bei Erreichen einer Luftverschmutzungsspitze, also bei Überschreitung bestimmter Schadstoffgrenzwerte, in Kraft.

Die konkreten Beschränkungen sind in den einzelnen ZPA-Umweltzonen unterschiedlich geregelt. Bei Umweltalarm gelten Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge, insbesondere ohne Crit'Air-Vignette. Je nach Dauer und dem Maß der Verschmutzung können Fahrverbote auf bestimme Vignettenklassen erweitert werden.

Solange kein Umweltalarm ausgerufen wurde, gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich des Befahrens einer ZPA. In der Zone darf man dann auch mit Fahrzeugen ohne Crit'Air-Vignette fahren.

ZPAd (Zones de Protection de l’Air Départementales)

Auch bei den ZPAd ("zones de protection de l’air départementales") handelt es sich um temporäre Umweltzonen, in denen keine dauerhaften Beschränkungen gelten. Stattdessen werden wie bei der ZPA bei Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte im Rahmen des sogenannten Umweltalarms durch den Präfekten temporäre Fahrverbote verhängt. Dann dürfen Fahrzeuge ohne Crit'Air-Vignette nicht mehr fahren.

Anders als in den ZPA sind in den ZPAd keine konkreten räumlichen Festlegungen des Geltungsbereichs getroffen. Somit kann im Einzelfall die gesamte Fläche des entsprechenden Départements von den Fahrverboten umfasst sein.

Welche Crit'Air Plaketten gibt es?

Die Umweltplakette selbst ist in sechs Kategorien unterteilt, die durch unterschiedliche Farben kenntlich gemacht sind. Die Plaketten für Motorräder im Einzelnen:

  • Nr. 1, lila = Euro 4, Zulassung ab dem 01.01.2017
  • Nr. 2, gelb = Euro 3, Zulassung 01.01.2007 - 31.12.2016
  • Nr. 3, orange = Euro 2, Zulassung 01.07.2004 - 31.12.2006
  • Nr. 4, dunkelrot = Zulassung 01.06.2000 - 30.06.2004
  • Grün = Elektromotorräder

Für Motorräder, die vor dem 1.6.2000 zugelassen wurden, wird keine Plakette erteilt.

Betroffene Städte und Gebiete

Feste Umweltzonen (ZFE), in denen die Crit’Air das ganze Jahr über Pflicht ist, gibt es bisher in folgenden Städten und Metropolen (Stand 02.2025):

  • Metropole Aix-Marseille (Fahrverbot für Crit’Air 4 und 5)
  • Angers (in manchen Gemeindegebieten nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Annecy (nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Annemasse (nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Bordeaux (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Brest (geplant ab 1.4.2025 für Fahrzeuge ohne Plakette)
  • Caen (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Metropole Clermont Auvergne (Fahrverbot für Lkw und Nutzfahrzeuge)
  • Metropole Grenoble (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5 für das gesamte Stadtgebiet und die Gemeinden Echirolles, Eybens, Fontaine, Gières, Grenoble,La Tronche, Le Pont-de-Claix, Meylan, Saint-Egrève,Saint-Martin-le-Vinoux, Saint-Martin-d’Hères, Seyssinet-Pariset und Seyssins.
  • Le Havre (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Metropole Européenne de Lille (Verbot für nicht-klassifizierte Fahrzeuge, motorisierte Zwei- und Dreiräder sind vom Verbot nicht betroffen. Die Plakette muss angebracht werden.)
  • Metropole Lyon (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5)
  • Montpellier-Méditerranée (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5)
  • Metz (geplant ab Sommer 2025)
  • Mulhouse (geplant ab 1.5.2025 für LKWs und Nutzfahrzeige ohne Plakette)
  • Nantes (im Zentrum nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Nîmes (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Nizza, Côte d’Azur (Fahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen, Busse und Reisebusse mit Crit’Air 4 und 5 sowie für Pkw mit für Crit’Air 5)
  • Pau (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Paris und Großraum Paris (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5)
  • Pays-Basque (u.a. Hendaye, Biarritz, Bayonne) (ab 1.4.2025 Fahrverbot für Crit’Air 5 und ohne Plakette)
  • Reims (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5)
  • Rennes (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
  • Rouen-Normandie (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5)
  • Saint-Etienne (Fahrverbot für LKWs mit Crit’Air 4 + 5)
  • Metropole Savoie (ab 1.4.2025 nur mit Plakette)
  • Eurometropole Straßburg (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5, ab 1.1.2027 auch für Crit’Air 3)
  • Toulouse (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5)
  • Tours (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)

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