Dürfen Motorradfahrer im Stau zwischen Autos fahren? Was erlaubt ist und was nicht

Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet, um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind - abgesehen von der Rettungsgasse - bieten sie für Motorräder oft genug Raum. Doch was ist wirklich erlaubt?

Überholen im Stau: Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

Bei Überholvorgängen in Staus spielt in erster Linie die Art und Weise eine Rolle. Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit - dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu. Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen.

Rechts überholen: Grundsätzlich verboten

Wer sich zwischen stehenden Autos hindurch bewegt, überholt automatisch rechts. Laut Paragraf 7 StVO ist es unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, dass bei einem erheblichen Verkehrsaufkommen auf der rechten Spur schneller gefahren werden darf als links. Auf diese Weise soll das Risiko der Entstehung eines Staus reduziert werden.

Links überholen: Erlaubt, aber oft zu wenig Platz

Links zu überholen ist prinzipiell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten. Falls Sie mit dem Motorrad zwischen der linken Fahrspur und Mittelplanke hindurchfahren, schreibt § 5 Abs. 4 StVO einen “ausreichenden Seitenabstand” vor.

Die Rettungsgasse: Tabu für Motorradfahrer

Mit Motorrad durch die Rettungsgasse zu fahren, ist verboten. Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss. Ersteren das Durchfahren von Staus über die Rettungsgasse oder Standspur zu erlauben, wird zwar in regelmäßigen Abständen erwogen, bisher hat sich der Gesetzgeber allerdings dagegen entschieden. Die Gefahr, dass Einsatzfahrzeuge behindert werden, ist außerdem zu groß. Die Regel ist daher klar: Rettungsgasse bleibt Rettungsgasse - für Einsatzkräfte.

Der Seitenstreifen: Keine Ausweichroute

Sowohl für Autos als auch Motorräder ist der Seitenstreifen befahrbar. Verboten ist es allerdings, diesen zu nutzen, um schnell voranzukommen. Auch der Standstreifen ist keine Ausweichroute. Zwar wird immer wieder diskutiert, ob Motorradfahrer diesen zumindest bis zur nächsten Ausfahrt nutzen dürfen. Doch auch das ist nicht zulässig. Der Seitenstreifen darf nur im Notfall befahren werden - etwa, wenn die Hitze unter der Motorradkluft zu gesundheitlichen Problemen führt. Dann darf das Motorrad dort abgestellt werden, nicht aber zur Weiterfahrt genutzt werden.

Mitschuld bei Unfällen

Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus. Diese überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr.

Hitze im Stau: Keine Rechtfertigung für Regelverstöße

Insbesondere im Sommer ist es für Biker eine echte Qual, im Stau zu stehen. Denn die durch den Fahrtwind erzeugte Abkühlung fehlt gänzlich, wenn auf der Autobahn „nichts mehr geht“. Bei Temperaturen ab 30 Grad droht unter Umständen sogar ein Hitzeschlag, weil Motorradfahrer unter ihrem Helm und der Leder- bzw. die sengende Hitze auf dem Asphalt macht das Ganze nur noch schlimmer. All das ist jedoch noch lange keine Rechtfertigung für das Vorbeifahren an stehenden Autos. Vielmehr liegt es im Verantwortungsbereich der Biker selbst, sich schon im Vorfeld auf die heißen Klimabedingungen auf den Straßen einzustellen - und dementsprechend eine ausreichende Menge an Erfrischungen und Getränken mit an Bord zu haben.

Bußgelder und Strafen

Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Punkte, Fahrverbot und gefährdet sich selbst und andere.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 Euro 1
... mit Gefährdung 120 Euro 1
... mit Unfallfolge 145 Euro 1
Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt 75 Euro 1
... mit Gefährdung 90 Euro 1
... mit Unfallfolge 110 Euro 1
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten 30 Euro
Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 Euro
Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse 240 Euro 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 Euro 2 1 Monat

Tipps für Motorradfahrer im Stau

Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:

  • Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
  • Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.

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