Fahrradmitnahme im Bus: Bestimmungen und Regelungen

Der öffentliche Nahverkehr bietet die Möglichkeit, mit dem Fahrrad schnell, bequem und umweltschonend auch an weiter entfernte Ziele zu gelangen. Dazu können in U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen sowie S- und R-Bahnen Fahrräder mitgenommen werden.

Allgemeine Bestimmungen zur Fahrradmitnahme

Hier sind einige allgemeine Regeln und Hinweise zur Fahrradmitnahme im öffentlichen Nahverkehr:

  • Anspruch auf Beförderung: Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.
  • Vorrang: Kund*innen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende haben jederzeit Vorrang vor Radfahrenden.
  • Entscheidung des Personals: Das Personal trifft die Entscheidung, ob noch Platz zur Radmitnahme zur Verfügung steht.

Regeln für Fahrgäste und Fahrräder

  1. Anzahl der Fahrräder: Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
  2. Unterbringung: Fahrräder dürfen nur in den Einstiegsräumen oder in besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen untergebracht werden; werden Gepäckwagen oder Gepäckabteile mitgeführt, so sind sie dort unterzubringen.
  3. Platzverhältnisse: Es dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen werden wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist. Fluchtwege sind frei zu halten.
  4. Sicherheit: Die Fahrgäste müssen ihre Fahrräder während der Fahrt ständig festhalten, wenn keine besonderen Befestigungsvorrichtungen vorhanden sind.

Fahrradtypen und -maße

Als Fahrräder gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes mit einer Länge bis zu 2,0 Metern und mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Kilogramm. Bei ausreichenden Platzverhältnissen sind auch Tandems, Fahrradanhänger und Fahrradsonderkonstruktionen (z.B. Liegeräder, Dreiräder) zugelassen.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Falt- und Klappräder: Zusammengeklappte Falt- und Klappräder gelten nicht als Fahrrad im Sinne dieser Anlage.
  • Kinderfahrräder: Fahrräder von Kindern, die unentgeltlich befördert werden, werden ebenfalls kostenfrei befördert, d.h. die Fahrräder können ohne ein zusätzliches Ticket mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme in verschiedenen Verkehrsmitteln

Nahverkehrszüge (SPNV)

In Nahverkehrszügen (SPNV) dürfen Fahrräder (auch e-Bikes, Pedelecs, Tandems, Liegeräder oder Dreiräder) in den gekennzeichneten Fahrradabstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist. Bei Zügen ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gilt die gleiche Regelung wie im ÖSPV.

Stadtbahnen und Busse (ÖSPV)

In Stadtbahnen und Bussen (ÖSPV) dürfen Fahrräder (auch e-Bikes, Pedelecs) mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist. Tandems, Liegeräder und Dreiräder können wegen ihrer Abmessungen NICHT mitgenommen werden. Ausnahme: Personen mit Schwerbehindertenausweis dürfen auch diese Fahrzeuge mitführen, sofern Platz vorhanden ist.

S-Bahnen

Tandems sind nur in S-Bahnen oder Gepäckwagen zulässig.

Tickets und Tarife für die Fahrradmitnahme

Für die Fahrradmitnahme ist ein FahrradTagesTicket NRW oder ein NRWupgradeFahrrad erforderlich:

  • FahrradTagesTicket NRW: Gilt für die Mitnahme eines Fahrrads und kann bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Tages bis Betriebsschluss (im SPNV bis 3.00 Uhr des Folgetages) genutzt werden.
  • NRWupgradeFahrrad: Wird als Abonnement ausgegeben und gilt für die Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats.
  • eTarife in NRW: Bei den eTarifen in NRW kann die Fahrradmitnahme durch Zubuchung beim Check-in ausgewählt werden.

Weitere Ticket-Optionen

  • Das FahrradTagesTicket NRW kann auch zusammen mit beliebigen Verbundtickets des NRW-Nahverkehrs sowie dem Deutschlandticket genutzt werden.
  • Das NRWupgradeFahrrad stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für jegliche Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar.
  • Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgradeFahrrad jedoch nicht erweitert.

Kostenlose Mitnahme

  • Fahrräder von Kindern, die unentgeltlich befördert werden, können ohne zusätzliches Ticket mitgenommen werden.
  • In einigen Regionen ist die Fahrradmitnahme außerhalb der Stoßzeiten kostenlos.

Besondere Fahrzeuge und Geräte

E-Tretroller

E-Tretroller (elektrische Tretroller) werden wie Fahrräder behandelt. Sind diese zusammengeklappt, werden sie als Handgepäck kostenfrei befördert. Ansonsten ist ein Ticket für ein Fahrrad zu erwerben. Jedoch kann eine Mitnahme von e-Tretrollern, auch zusammengeklappten, auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts der Verkehrsunternehmen ausgeschlossen werden.

E-Scooter (Elektromobile)

E-Scooter (Elektromobile für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, keine Krankenfahrstühle) werden in Bussen befördert, sofern die Auslastung eine verkehrssichere Beförderung zulässt und das Fahrzeug sowie der E-Scooter für den Transport geeignet und entsprechend mit Piktogrammen gekennzeichnet sind. Für die Beförderung des E-Scooters hat der Fahrgast einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ bzw.

Nicht zulässige Fahrzeuge

Zweiräder mit Verbrennungsmotor (z. B. Mofas oder Mopeds) dürfen nicht im Nahverkehr mitgenommen werden.

Weitere Hinweise

  • Nutzungszeiten: Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Kund*innen den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
  • Falträder: Zusammengeklappte Falträder gelten als Handgepäck.

Zusammenfassung wichtiger Punkte

Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Punkte zur Fahrradmitnahme zusammenfasst:

Fahrzeugtyp Ticket erforderlich Besondere Bedingungen
Fahrrad (Standard) Ja (FahrradTagesTicket NRW, NRWupgradeFahrrad) Platz vorhanden, max. Maße beachten
E-Bike, Pedelec Ja (FahrradTagesTicket NRW, NRWupgradeFahrrad) Platz vorhanden, max. Maße beachten
Tandem, Liegerad, Dreirad Ja (FahrradTagesTicket NRW, NRWupgradeFahrrad) Nur bei ausreichend Platz, ggf. Ausnahme für Schwerbehinderte
Faltrad (zusammengeklappt) Nein (als Handgepäck) -
E-Tretroller (zusammengeklappt) Nein (als Handgepäck) Ausschluss durch Hausrecht möglich
E-Scooter (Elektromobil) - Bei Eignung und Platz, Schwerbehindertenausweis „G“ erforderlich

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