Die Verkehrspolizei führt in der Saison an häufig besuchten Motorradtreffpunkten oder beliebten Strecken stichprobenartig Geräuschmessungen durch. Ein zu lautes Motorrad wird sichergestellt. Doch was ist zu laut?
Welche Geräuschgrenzwerte sind maßgeblich?
Grundsätzlich gibt es Stand- und Fahrgeräuschwerte im Fahrzeugschein. Maßgeblich ist der Fahrgeräuschwert in Dezibel (A). Allerdings dient der Standgeräuschgrenzwert, der unter Ziffer 30 im Fahrzeugschein und -Brief eingetragen ist, der nachträglichen Kontrolle im Straßenverkehr. Die Nahfeld-Geräuschmessung durch die Polizei liefert einen Anhaltspunkt für das Fahrgeräusch.
Liegt der gemessene Standgeräuschwert mehr als fünf Dezibel (A) über dem in den Papieren eingetragenen Wert, kann das Fahrzeug sichergestellt werden, weil davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug beziehungsweise die Schalldämpferanlage verändert wurde, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Dabei spielt es keine Rolle, warum das Fahrzeug zu viel Krach macht. Egal ob der Serienauspuff aus Altersgründen innerlich verrottet ist oder ob der Nachrüstdämpfer mehr Lärm erzeugt, als in der EG-Betriebserlaubnis angegeben, entscheidend sind die fünf Dezibel. Da hilft auch kein Hinweis auf die im Auspuff eingravierte Kennzeichnung - etwa ein Rechteck, das die Länderkennziffer enthält, zum Beispiel e1 für Deutschland.
Motorradfahrer, die einen Nachrüstdämpfer montiert haben, der eine EG-Betriebserlaubnis besitzt, wiegen sich in Sicherheit. Dennoch kommt es vor, dass ihr Motorrad nach einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen wird. Normalerweise kann man davon ausgehen, dass ein Nachrüstdämpfer mit eingravierter oder sonstwie dauerhaft angebrachter Länderkennziffer und Typprüfnummer innerhalb der Grenzwerte des Fahrgeräusches liegt.
Werden die fünf Dezibel Toleranz bei der Standgeräuschmessung deutlich überschritten, könnte allerdings Manipulation im Spiel sein. Es sind offenbar Racing- Auspuffanlagen im Handel, die dennoch genauso gekennzeichnet sind, als wenn sie eine EG-Betriebserlaubnis hätten. Wer mit solch einer viel zu lauten Racing- Anlage mit EG-Kennzeichnung herumfährt - was man wirklich sehr leicht hören kann -, macht sich unter Umständen der Urkundenfälschung strafbar, auch wenn er nicht selbst die Manipulation vorgenommen hat. Das kann bis zu fünf Punkte in Flensburg geben, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt. Andere fahren voller Absicht mit getürkten Racing- Töpfen herum und wundern sich, wenn ihre Motorräder aus dem Verkehr gezogen werden.
Vorgehensweise der Polizei
»Wir messen das Standgeräusch und vergleichen es mit dem Eintrag im Fahrzeugschein. Liegt die Messung mehr als fünf dB (A) darüber, ist eine Sicherstellung möglich«, sagt Polizeikommissar R. M.. Allerdings schreiten wir nur in Extremfällen ein. Zum Beispiel, wenn das Motorrad, das wir im Rückspiegel erblicken, bei geschlossenen Scheiben des Streifenwagens deutlich zu hören ist«, beschreibt der Polizist die Vorgehensweise.
Zu viel Krach verärgert nicht nur Anrainer, sondern kann auch teuer und zeitraubend werden: Heimreise per Zug, Urlaub nehmen, Motorrad abholen, Bußgeld bis 150 Euro zahlen und bis zu drei Punkte in Flensburg kassieren.
Messverfahren
Fahrgeräuschmessung
Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang (Motorräder mit mehr als vier Gängen) mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden drei Vorbeifahrten von rechts und drei von links aufgezeichnet. Die insgesamt zwölf Messwerte werden gerundet und dann 1 dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.
Standgeräuschmessung (Nahfeldmessung)
Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl - bei der K 1200 S, die ihre Maximalleistung bei 10250/rnin entwickelt, somit bei 5125/min. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten. gerundet auf volle dB (A). Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig.
Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen - die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.
Ältere Messungen
Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich? Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt. Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.
Zusatzbuchstaben
- D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig).
- N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966
- E = Messung nach europ. Recht (seit 1970 für PKW und LKW, ab 1974 bei Ackerschleppern, seit 1978 bei Motorrädern)
- P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch)
- L = Lärmarm (nur LKW)
- G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen)
Nach 1985 sind kaum noch Zusatzbuchstaben verwendet worden, weil da alles nur noch nach europ. Recht abgewickelt wurde.
Grenzwerte für Fahrgeräusche
Fahrgeräuschgrenzwerte für Motorräder über 175 cm³:
| Zeitraum | Grenzwert | Fußnote |
|---|---|---|
| Bis 30. 9. 1983 | 84 dB (A) max. | * |
| Bis 30. 9. 1990 | 83 bis 86 dB (A) max. | ** |
| Bis 30. 9. 1995 | 82 dB (A) max. | *** |
| Ab 1. 10. 1995 | 80 dB (A) | *** |
Fußnoten:
- Nach der nationalen Zulassung wurde der Fahrgeräuschwert für Motorräder mit mehr als vier Gängen im dritten Gang ermittelt
- Nach EG-Vorschrift wurde der Fahrgeräuschwert bei Fahrzeugen über 175 bis 350 cm³ im dritten Gang gemessen, Grenzwert 83 dB(A). Für Fahrzeuge mit mehr als 350 cm³ wurde der Fahrgeräuschwert im zweiten Gang gemessen, Grenzwerte: 350 bis 500 cm³ 85 dB (A); über 500 cm³ 86 dB (A).
- Nach EG-Vorschrift erfolgt die FAHRGERÄUSCHMESSUNG
Wie finde ich heraus, wie laut mein Motorrad ist?
Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3. Ihr nehmt also eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Hand (früher Fahrzeugschein, das grünliche, gefaltete kleine Papier) und schlagt unter dem jeweiligen Buchstaben nach. Dort könnt ihr ablesen, ob ihr die Werte 90 dB oder 95 dB überschreitet. Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen.
Welcher Grenzwert gilt fürs Standgeräusch von Motorrädern?
Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen.
Welcher Grenzwert gilt fürs Fahrgeräusch von Motorrädern?
Beim Fahrgeräusch liegt der Grenzwert, je nach Klasse, bei 73, 74 oder 77 dB (A), abhängig vom Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR). 80 Prozent aller aktuellen Motorräder gehören zur Klasse III, hier darf das Fahrgeräusch maximal 77 dB laut sein.
Was regelt die Euro 5/Euro 5+-Norm zur Lautstärke?
Die Euro-Normen sind vor allem Abgasnormen, weshalb das Thema Lautstärke dort nicht wirklich behandelt wird. Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 definiert (seit 2021 gilt die UNECE-R 41.05). Sie gibt die oben genannten 73, 74 oder 77 dB (A) vor. Die rund 80 Prozent Motorräder, die wegen ihres Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) zur Klasse III zählen, müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Was bedeutet ASEP?
ASEP steht für Additional Sound Emission Provisions, also für zusätzliche Geräuschmessungen. Die Motorräder, die in die Klasse III fallen - circa 80 Prozent aller aktueller Motorräder - müssen also weitere Laustärke-Bestimmungen einhalten. Laut dem Bundesverband gegen Motorradlärm sollen diese zusätzlichen Geräuschmessungen aufdecken, "wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten‚ künstlich reduziert werden." Der modellspezifische ASEP-Grenzwert muss aktuell über alle Betriebszustände zwischen 10 und 100 km/h eingehalten werden.
Wie funktioniert das mit der Auspuffklappe?
Das Motormanagement kann eine Klappe im Auspuff so steuern, dass im Testzyklus die Grenzwerte für die Lautstärke eingehalten werden. Beispiel: Wird das Fahrgeräusch im 4. Gang bei einer bestimmten Geschwindigkeit oder Drehzahl gemessen, macht die Klappe in genau diesem Bereich zu, und das Motorrad ist dann leiser. Außerhalb dieser relevanten Fahrzustände kann die Klappe den Sound dann wieder von leise auf laut drehen.
Wie misst die Polizei das Standgeräusch von Motorrädern?
Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein. Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.
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