DB Messung bei Motorrädern: Polizei Verfahren und Grenzwerte

Laute Motorräder sind oft ein Ärgernis, und die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte ist ein wichtiges Thema für Motorradfahrer. Dieser Artikel beleuchtet, wie die Polizei Geräuschmessungen durchführt, welche Grenzwerte gelten und welche Toleranzen erlaubt sind.

Gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Das Standgeräusch dient hauptsächlich der Verkehrsüberwachung, da es mit relativ einfachen Mitteln messbar ist. Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert.

Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:

  • Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
  • Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
  • Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).

80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.

Standgeräusch

Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen.

Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3.

Wie die Polizei das Standgeräusch misst

Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt.

Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein.

Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.

Toleranzen und Messverfahren

Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung vorladen.

Es gibt auch eine Verschleißtoleranz von +3db (doppelte Schallintensität). Für das Messverfahren gibt es Auflagen bezüglich Entfernung, Winkel, Messgeräte und Drehzahl.

Probleme bei älteren Motorrädern

Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen. Viele Besitzer greifen darauf zurück, Auspuffanlagen aufzuarbeiten, nachzufertigen oder auf Nachrüstanlagen, teils ohne Gutachten, zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegsmaschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer.

Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge.

Fahrzeuge, die vor dem 13. September 1966 erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen. Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen. Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut.

Ab dem 7. November 1980 wurde das Standgeräusch per Nahfeldverfahren gemessen. Dabei wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde.

Was tun bei einer Kontrolle?

Wenn Sie angehalten werden, ist es wichtig, die eingetragenen Werte in Ihren Fahrzeugpapieren zu kennen. Die Polizei wird das Standgeräusch messen und prüfen, ob die Anlage manipuliert wurde. Im Zweifelsfall kann das Motorrad zu einer Fahrgeräuschmessung vorgeführt werden.

Wenn das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen wurde, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen.

Tipps zum leisen Motorradfahren

  • Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde.
  • Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
  • Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern.
  • Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten.
  • Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe dahingleiten.
  • Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.

Marktübersicht der Fahr- und Standgeräusche

Es gibt Tabellen, die einen Überblick über die Mehrzahl der aktuell angebotenen Leichtkraftrad- und Motorradmodelle und ihre amtlichen Fahr- und Standgeräuschwerte geben. Diese können bei der Auswahl eines neuen Motorrads hilfreich sein.

Hinweisaktionen und Initiativen

Um auf das Thema Lärmbelästigung aufmerksam zu machen, gibt es verschiedene Initiativen. Der ADAC hat beispielsweise Hinweistafeln mit Motiven wie "Bitte nicht röööhren" entwickelt, die Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

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