Die Frage, ob man mit einem EG-zugelassenen Sportauspuff bei einer Polizeikontrolle Probleme bekommen kann, wenn die zulässige Lautstärke überschritten wird, beschäftigt viele Motorradfahrer. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob es einen Toleranzbereich gibt und wie dieser bemessen wird.
Gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Dass auch Standgeräuschwerte ermittelt werden, ist ein Tribut an die Verkehrsüberwachung: Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln messen.
Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen.
Beim Fahrgeräusch liegt der Grenzwert, je nach Klasse, bei 73, 74 oder 77 dB (A), abhängig vom Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR). 80 Prozent aller aktuellen Motorräder gehören zur Klasse III, hier darf das Fahrgeräusch maximal 77 dB laut sein.
Die Euro-Normen und ihre Auswirkungen
Die Euro-Normen sind vor allem Abgasnormen, weshalb das Thema Lautstärke dort nicht wirklich behandelt wird. Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 definiert (seit 2021 gilt die UNECE-R 41.05). Sie gibt die oben genannten 73, 74 oder 77 dB (A) vor.
Die rund 80 Prozent Motorräder, die wegen ihres Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) zur Klasse III zählen, müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Additional Sound Emission Provisions (ASEP)
ASEP steht für Additional Sound Emission Provisions, also für zusätzliche Geräuschmessungen. Die Motorräder, die in die Klasse III fallen - circa 80 Prozent aller aktueller Motorräder - müssen also weitere Laustärke-Bestimmungen einhalten. Laut dem Bundesverband gegen Motorradlärm sollen diese zusätzlichen Geräuschmessungen aufdecken, "wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten‚ künstlich reduziert werden." Der modellspezifische ASEP-Grenzwert muss aktuell über alle Betriebszustände zwischen 10 und 100 km/h eingehalten werden.
Auspuffklappen und ihre Funktion
Das Motormanagement kann eine Klappe im Auspuff so steuern, dass im Testzyklus die Grenzwerte für die Lautstärke eingehalten werden. Beispiel: Wird das Fahrgeräusch im 4. Gang bei einer bestimmten Geschwindigkeit oder Drehzahl gemessen, macht die Klappe in genau diesem Bereich zu, und das Motorrad ist dann leiser. Außerhalb dieser relevanten Fahrzustände kann die Klappe den Sound dann wieder von leise auf laut drehen.
Toleranz bei Geräuschmessungen
Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei darf der in den Papieren eingetragene Wert um bis zu 5 dB (A) überschritten werden. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung vorladen.
Deine Maschine darf dann bei einer Kontrolle diesen Wert +5db Toleranz nicht überschreiten. Da das aber keine exakt verlässlichen Werte sind, sind diese Geräuschmessungen am Straßenrand nicht gerichtlich verwertbar.
Es gibt jedoch Ausnahmen für ältere Motorräder. Nur bei älteren Motorrädern (BJ <90 oder noch älter) gab es eine andere Messung, und da gibt es eine höhere Toleranz.
Messmethoden und -verfahren
Gemessen wird das Standgeräusch bei halber Nenndrehzahl - bei einem Motorrad, das seine Maximalleistung bei 10000/min erreicht, also bei 5000/min. Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung in einem Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und in einem Abstand von 0,5 Metern positioniert.
Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A).
Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein. Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt.
Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.
Probleme bei der Einhaltung der Grenzwerte
Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen, da viele Besitzer gezwungen sind, Auspuffanlagen aufzuarbeiten, nachzufertigen oder auf Nachrüstanlagen, teils ohne Gutachten, zurückzugreifen.
Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegsmaschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer.
Manipulationen der Abgasanlage sind auch das Stichwort, warum mit das Prüfzeichen kein Freifahrtschein ist. Es gibt ja wirklich Leute, die sägen/flexen den Auspuff auf, nehmen Zeug raus und schweißen ihn wieder zusammen.
Wenn die Dämwolle im Dämpfer verschlissen ist, ist der Halter/Fahrer in der Verantwortung den Fehler abzustellen. Wenn aber kein fehlender db-Killer oder offensichtliche Manipulation die Ursache sind kann man da eher mit einer Mängelkarte und zeitnaher Vorführung beim Tüv davonkommen. Ist als Verschleiß wohl eher so zu werten wie eine durchgerostete Auspuffanlage.
Historische Entwicklung der Geräuschmessung
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge.
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt.
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um.
Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen. Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen.
Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut. Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem - wen wundert's - neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7.
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen.
Eigenkontrolle und Eintragung in die Fahrzeugpapiere
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Motorrad den Vorschriften entspricht und wollen nicht bis zur ersten Polizeikontrolle warten? Mit dem Rechenexempel am Beispiel der Honda und einem Lautstärkemessgerät haben Sie das nötige Rüstzeug zur Eigenkontrolle. Entsprechende Messgeräte bieten Elektronik-Discounter zu Preisen ab 30 Euro an.
Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren.
Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A). Zwei Dezibel Unterschied wirken marginal. Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden.
Zu guter Letzt sehen die Vorschriften eine Leistungsmessung vor, die ab etwa 50 Euro aufwärts zu Buche schlägt. Eine Leistungsminderung oder -Steigerung von fünf Prozent liegt innerhalb des Toleranzbereichs und ist nicht eintragungspflichtig.
Tipps für leises Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen:
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde (siehe Tabellen).
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.
Die Wahrnehmung von Motorradlärm
Grundsätzlich sind Motorräder im Straßenverkehr gar nicht lauter als Autos, sondern eher leiser. Das ergab eine Studie, die wir euch im Artikel "Alles zum Thema Motorradlärm" erläutern. Doch warum werden Motorräder als lauter wahrgenommen? Das hat vor allem etwas mit der Frequenz und der Klangfarbe des Motorradsounds zu tun. Musikwissenschaftler der Uni Wien stellten fest: Motorradgeräusche werden als besonders lästig wahrgenommen, weil sie "eine hohe Lautheit mit starkem Energiegehalt bei 2 - 4 Kilohertz sowie eine klangfarbliche Schärfe und ausgeprägte Rauigkeit" aufweisen.
Fakten über Schall
- In der Luft ist Schall 343 m/s oder 1243,8 km/h schnell.
- Der Schalldruck verhält sich zur Entfernung von der Schallquelle umgekehrt proportional - bei doppelter Entfernung wird er viermal schwächer.
- Schalldruck ist eine physikalische Größe, gemessen in Dezibel (dB). Anders als konstante Maßeinheiten wie Meter oder Kilogramm verweist dB auf ein Größenverhältnis, verändert sich also mit dem Ausgangswert und den Bewertungskurven, auf die es sich bezieht.
- Die Bewertungskurve A bei dB(A) bezieht sich auf die Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs.
- Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB(A) wird als Verdoppelung der vorhergehenden Lautstärke empfunden. Eine leise Unterhaltung mit 40 dB(A) ist folglich nicht 4-mal, sondern 8-mal lauter als normales Atmen mit 10 dB(A).
- 10 dB(A) beträgt auch der Störpegel. Das heißt: Man hört nur das um 10 dB(A) lautere Geräusch. Alle anderen werden von diesem gleichsam verschluckt, überdeckt.
- Die Maßeinheit Phon ist eine psychoakustische Größe, die außer dem Schalldruck auch die Frequenz der Töne und deren Eigenschaften berücksichtigt. Phon beinhaltet also auch, wie wir ein Geräusch empfinden.
Wo finde ich die Geräuschangaben für mein Motorrad?
Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3. Ihr nehmt also eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Hand (früher Fahrzeugschein, das grünliche, gefaltete kleine Papier) und schlagt unter dem jeweiligen Buchstaben nach (siehe auch Video und Bildergalerie oben). Dort könnt ihr ablesen, ob ihr die Werte 90 dB oder 95 dB überschreitet. Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen.
Marktübersicht der Fahr- und Standgeräusche
Die Tabellen geben einen Überblick über die Mehrzahl der aktuell angebotenen Leichtkraftrad- und Motorradmodelle und ihre amtlichen Fahr- und Standgeräuschwerte. Modelle mit gleicher Basis, ähnlichen Modellnamen und gleichen Geräuschwerten wurden zusammengefasst. Die Preise gelten dann als Basispreise bzw. als Preis des günstigsten Modells.
Mit Hinweistafeln, auf denen zum Beispiel "Bitte nicht röööhren" steht. 20 verschiedene Motive hat der ADAC entwickelt und stellt sie gratis interessierten Kommunen zur Verfügung, die damit Schilder produzieren können. Das Angebot kommt gut an: 2021 stellten schon 157 Kommunen insgesamt 272 Hinweistafeln auf. Auch in diesem Jahr geht die Aktion weiter.
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