Trotz der Bemühungen um eine Harmonisierung der Verkehrsregeln gibt es immer wieder nationale Sonderregelungen - nicht nur in Südeuropa, sondern auch in Deutschland. Denn anders als in Rest-Europa dürfen hierzulande leistungsstarke Dreirad-Roller nicht nur mit dem Motorradführerschein gefahren werden.
Vielmehr haben auch alle Pkw-Führerscheinbesitzer unbeschränkten Zugang zum Dreirad-Kosmos, ganz gleich, mit welcher Motorleistung das jeweilige Fahrzeug versehen ist. Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürfen im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Dazu zählen beispielsweise die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder Peugeots Metropolis, die mit 39 respektive 36 PS antreten.
Lediglich wer die Fahrlizenz-B-Prüfung erst nach dem 19. Januar 2013 abgelegt hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein um den mp3 500 zu bewegen. Wer jünger ist, darf dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 15 kW bedienen. Dieses gilt aber ausschließlich in Deutschland - wer mit seinem starken Dreirad ins Ausland fährt, braucht den Motorradführerschein der Klasse A.
Welchen Führerschein braucht man für ein Trike?
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A. Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
45-km/h-Autos: Führerscheinpflicht
Sie dürfen ein Auto bis 45 km/h nicht ohne Führerschein fahren. Jedes Fahrzeug, das 45 km/h erreichen kann, ist nicht führerscheinfrei. Um ein Mofaauto bis 45 km/h fahren zu dürfen, benötigen Sie die entsprechende Fahrerlaubnis.
Welcher Führerschein ist beim 45-km/h-Auto Pflicht?
Für ein Mini-Auto, das 45-km/h erreichen kann, benötigen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse AM. Je nach genauem Fahrzeugtyp kann auch eine andere Fahrerlaubnisklasse notwendig sein.
Strafen bei Fahren ohne Führerschein
Wer ein Microcar, Mopedauto oder ein E-Auto, das bis 45 km/h beschleunigen kann, ohne entsprechenden Führerschein fährt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Das zieht eine Geldstraße mit sich. Bei Wiederholungstaten droht sogar eine Bewährungs- oder Freiheitsstrafe.
Das Microcar ist ein Leichtkraftfahrzeug, das maximal 45 km/h erreichen kann. Es zählt zur Fahrzeugklasse Le6. Im Gegensatz zum herkömmlichen PKW muss ein 45-hm/h-Auto nicht zur TÜV-Untersuchung. Außerdem benötigt ein Auto mit 45 km/h keine Zulassung. Deshalb wird keine Kfz-Steuer fällig.
Wo darf man mit einem Mopedauto fahren?
Obwohl ein Mini-Auto maximal 45 km/h erreicht, dürfen Sie es grundsätzlich überall auf der Straße fahren. Ausgenommen sind nach § 18 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allerdings Autobahnen und Kraftfahrtstraßen. Führerscheinfreie Autos, die 45 km/h erreichen, existieren in Deutschland nicht. Für ein 45-km/h schnelles Kraftfahrzeug wie das Microcar wird mindestens die Führerscheinklasse AM gefordert. Je nach Fahrzeugtyp kann allerdings auch ein anderer Führerschein für das 45-km/h Auto notwendig sein.
Ist das Auto bis 45 km/h ein 4-Sitzer, reicht die Führerscheinklasse AM hier nicht mehr aus, da diese nur für das Fahren von Fahrzeugen mit zwei Sitzplätzen berechtigt. Bei einem 45-km/h-Fahrzeug mit vier Sitzen gelten die gleichen Vorgaben wie für einen gängigen PKW.
Besonderheiten für Inhaber alter Führerscheine
Eine vor dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B oder Klasse 3 berechtigt zum Führen von dreirädrigen Fahrzeugen, auch mit Anhänger. Beim Umtausch erfolgt der Eintrag der Schlüsselziffern 79.03 und 79.04 zu A1 und A.
Weitere Informationen
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.
Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Dabei müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. 2 entsprechen.
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