Auf der Suche nach einem geeigneten Therapiedreirad, das den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht, tauchen zahlreiche Fragen auf. Die Antragstellung auf Bezuschussung eines Dreirads bei der Krankenkasse stellt sich oftmals als große Herausforderung heraus. Das Potenzial der Ablehnung der Krankenkasse auf die Bezuschussung ist erfahrungstechnisch sehr hoch. In solchen Fällen treten häufig auch Stiftungen oder Berufsgenossenschaften ein, um dich bei der Beschaffung eines Dreirads zu unterstützen.
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
Um diese Frage beantworten zu können, empfiehlt es sich das Sozialgesetzbuch zu Rate zu ziehen. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind nach § 34 SGB V nicht als Hilfsmittel zugelassen. Alle zugelassenen Hilfsmittel werden im Hilfsmittelverzeichnis unter § 139 SGB V des Gesetzbuches aufgeführt. Ob das Hilfsmittel im Verzeichnis aufgelistet ist oder nicht, ist jedoch nicht entscheidend. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Leitfaden, nicht um eine feste Regelung. Zudem sollen Hilfsmittel nicht nur zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein, sondern dürfen gleichzeitig nicht das Maß des Notwendigen überschreiten.
Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Im Vergleich zu den bereits geschilderten Gesetzgebungen gelten bei Kindern und Jugendlichen, die sich noch in der Entwicklungsphase befinden, anderweitige Maßstäbe. Hierbei gelten Krankenkassen als Kostenträger für ein Therapiedreirad für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr. Das Fahrradfahren wird in solchen Fällen als Teilnahme an der klassischen Lebensgestaltung von Gleichaltrigen ohne Einschränkung angesehen. Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ist es äußerst wichtig, am Alltagsleben ihrer Altersgenossen teilzunehmen. Innerhalb dieser Altersspanne ist es nämlich von größter Bedeutung, soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Aufgrund dessen ergibt sich, dass Kinder und Jugendliche, die nicht in der Lage sind ein Zweirad fahren zu können, einen Anspruch auf ein behindertengerechtes Fahrrad haben.
Der Antragsprozess: So gehen Sie vor
Der Nutzen des Therapiedreirads muss deutlich dargestellt werden. Der Unterschied in der Bewegung mit und ohne Therapiedreirad muss klar zu erkennen sein. Verdeutlicht werden kann dies mit Bildmaterial in Form von Videos und Fotos zusätzlich zur Dokumentation. Ebenfalls kann ein ärztliches Attest bei der Krankenkasse vorgezeigt werden. Dies ist so detailliert wie möglich zu verfassen. Es sollte eine medizinische Diagnose, die medizinische Notwendigkeit des verordneten Produkts, den therapeutischen Nutzen des Produkts sowie die Produktbezeichnung und die Modellbezeichnung mit der jeweiligen Hilfsmittelnummer beinhalten.
Schritte zur erfolgreichen Antragstellung
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Dreirad-Experten in Ihrer Nähe: Lassen Sie sich ausführlich von den e-motion Dreirad Experten beraten, welches Rad das Beste für Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse ist.
- Machen Sie Probefahrten mit verschiedenen Modellen.
- Die von uns gegebenen Tipps garantieren keine hundertprozentige Kostenübernahme, sind aber eine Hilfestellung.
Die Krankenkasse entscheidet je nach Fall, welcher Zuschuss oder ob sogar eine gesamte Kostenübernahme genehmigt wird. Oftmals bleibt aber auch in diesen Fällen trotzdem ein Selbstbehalt offen. Sie sind an einem Dreirad für Erwachsene interessiert, aber nicht sicher, ob eine Übernahme der Krankenkasse möglich ist? Machen Sie hierfür gerne einen Beratungstermin bei Ihrem Händler vor Ort aus!
Finanzierungsmöglichkeiten und Alternativen
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Dient das Hilfsmittel dem Ausgleich einer Behinderung, hängt der Versorgungsumfang zudem davon ab, ob es:
- eine Körperfunktion unmittelbar ersetzt (z.B. wie eine Prothese)
- oder nur hilft, die Auswirkungen einer Behinderung mittelbar auszugleichen (z.B. wie ein Rollstuhl).
Im Fall 1 wird automatisch davon ausgegangen, dass das Hilfsmittel der Befriedigung eines sogenannten allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens dient. Im Fall 2 muss demgegenüber gesondert geprüft werden, ob das Hilfsmittel der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens dient.
Betrifft das Hilfsmittel kein "allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens", sondern gleicht nur die Folgen der Behinderung im beruflichen, sozialen oder privaten Bereich aus, besteht kein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung. Es kann aber eine Kostenübernahme durch andere Leistungsträger in Betracht kommen.
- Für die Versorgung im beruflichen Bereich kann man sich etwa an die Arbeitsagentur bzw. die Rentenversicherung wenden.
- Im sozialen Bereich kann der Träger der Eingliederungshilfe zuständig sein.
Auch für die Versorgung mit sogenannten Pflegehilfsmitteln, die der Erleichterung der Pflege dienen, scheidet eine Zuständigkeit der Krankenkasse aus.
Tipp: Einen umfassenden Überblick über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte, die zur Leistungspflicht der Krankenkassen gehören, bietet das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Das Verzeichnis ist jedoch nicht bindend.
Der Weg zur Verordnung und Genehmigung
Der erste Weg führt daher meistens zum Arzt. Dieser stellt eine Verordnung aus. Die Krankenkasse darf während des Antragsverfahrens grundsätzlich selbst oder mithilfe des Medizinischen Dienstes prüfen, ob das Hilfsmittel erforderlich ist. Das Prüfungsrecht der Krankenkasse entfällt, wenn das Hilfsmittel von der behandelnden Ärzt*in eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder eines Medizinischen Behandlungszentrums für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) innerhalb der letzten drei Wochen vor Antragstellung empfohlen wurde.
Etwas anderes gilt nur, wenn das Hilfsmittel offenkundig nicht notwendig ist, etwa bei eindeutig unwirtschaftlicher Mehrfachversorgung. Die Krankenkasse muss über einen Antrag auf die Gewährung eines Hilfsmittels außerdem innerhalb bestimmter Fristen entscheiden. Tut sie dies nicht, gilt das Hilfsmittel als genehmigt. Versicherte können es sich dann selbst beschaffen, wenn sie die Versorgung nach einer entsprechenden Verordnung des Arztes für erforderlich halten durften, und eine Kostenerstattung von der Krankenkasse verlangen. Die Möglichkeit zur Selbstbeschaffung endet, sobald die Krankenkasse den Antrag bestandskräftig abgewiesen hat.
Fristen für die Entscheidung der Krankenkasse
Die Frist beträgt bei Hilfsmitteln, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern sollen, drei Wochen - es sei denn, die Krankenkasse benötigt für ihre Entscheidung ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Dann verlängert sich die Entscheidungsfrist auf fünf Wochen (vgl. § 13 Absatz 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V). Dient das Hilfsmittel dagegen dem Ausgleich einer Behinderung oder soll es einer solchen vorbeugen, kann die Krankenkasse sich für ihre Entscheidung zwei Monate Zeit nehmen (vgl. § 18 SGB IX).
Wird eine Genehmigung für das Hilfsmittel erteilt, erfolgt die tatsächliche Versorgung von sogenannten Leistungserbringern.
Häufige Probleme und Lösungen
Insbesondere im Bereich der Inkontinenzhilfen (z. B. Windeln) wird häufig über Versorgungsmängel berichtet. Fachhändler stellen Betroffenen beispielsweise zu wenig oder qualitativ schlechte Produkte zur Verfügung.
Sehhilfen
In der Regel haben nur Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf die Versorgung mit Sehhilfen gegen die Krankenkasse. Erwachsene müssen ihre Brillen bzw. Kontaktlinsen selbst zahlen - es sei denn, sie:
- haben trotz Brillenkorrektur auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung
- sind stark kurz- bzw. weitsichtig mit einem Refraktionsfehler von +/- 6 Dioptrien
- oder haben eine Hornhautverkrümmung mit einem Refraktionsfehler von +/- 4 Dioptrien.
Daneben bekommen Versicherte, die etwa aufgrund von Epilepsie oder zerebralen Bewegungsstörungen sturzgefährdet sind oder bei denen funktionale Einäugigkeit diagnostiziert wurde, Kunststoffgläser zur Vermeidung von Augenverletzungen auf Kosten der Krankenkasse.
Spezialräder von Van Raam mit Hilfsmittelnummer
Bei vanRaam produzieren wir verschiedene Spezialräder für Personen, die nicht mehr auf einem gängigen Fahrrad fahren können und nach einer guten und sicheren Alternative suchen. Das Angebot Spezialfahrräder: Dreiräder, Therapiedreiräder, Sesseldreiräder, Liegeräder, Elektrodreiräder, Zweiradtandems, Dreiradtandems, Doppelsitzer, Rollstuhlräder und Fahrräder mit Tiefeinstieg.
In Deutschland bezahlen die Krankenkassen, bis auf den Selbstkostenanteil der Eltern, die Therapieräder für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr. Voraussetzung ist aber, dass die Räder eine Hilfsmittelnummer haben. Diese bescheinigt den Behörden, dass das Rad den technischen Anforderungen für ein Behindertenfahrrad entspricht.
Hilfsmittelnummern für Spezialräder von Van Raam
| Modell | Hilfsmittelnummer |
|---|---|
| Sesseldreirad Easy Rider 3 | 22.51.04.0006 |
| Sesseldreirad Easy Rider Compact | 22.51.04.0007 |
| Dreirad Maxi | 22.51.02.0047 |
| Dreirad Midi | 22.51.02.0046 |
| Dreirad Husky* | 22.51.02.0050 |
| Dreirad Mini* | 22.51.02.0045 |
*Die Husky- und Mini-Kinderdreiräder sind seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr im Sortiment von vanRaam.
Was bedeutet die Hilfsmittelnummer?
Das Verzeichnis der Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands listet alle jene Hilfsmittel auf, deren Kosten von den deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Das Verzeichnis bringt eine Transparenz für Versicherte, Ärzte und Krankenkassen. Es umfasst alle Hilfsmittel die aufgrund ihres medizinischen Nutzens verordnungsfähig sind.
Ablauf der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis
Neue Produkte werden aufgenommen, nachdem die Voraussetzungen vom medizinischen Dienst des Bundes der Krankenkassen e.V. überprüft wurden. Dieses Verzeichnis ändert sich kontinuierlich. Um ein Dreirad mit einer Hilfsmittelnummer zu versehen, muss der Hersteller von selbst aktiv werden und diese Nummer beantragen. Diese Prozedur ist aufwändig und leider auch mit Kosten verbunden.
Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Februar 2013) befinden sich 309 Dreiräder mit Hilfsmittelnummer in der Datenbank. Deshalb bietet fast jeder Hersteller gleichzeitig und in einem Preissegment Dreiräder für Selbstzahler und Dreiräder für den Rehabereich mit Hilfsmittelnummer für die Verordnung über die Kostenträger an. Die Dreiräder sind vollkommen identisch, nur dass die eine Gruppe Dreiräder von der Krankenkasse geprüft und mit einer Hilfsmittel Nummer versehen worden.
Empfehlungen für das Vorgehen
Therapieräder mit Hilfsmittel Nummer werden durch den Arzt verordnet. Der Arzt stellt ein Rezept über therapeutische Hilfsmittel aus, damit geht der Patient in ein Sanitätshaus oder zu einem anderen beliebigen ( Fahrrad) Händler. Dieser beantragt bei der zuständigen Krankenkasse eine Bezuschussung. Hier muss man aber deutlich sagen, dass die Krankenkassen zurzeit sehr zurückhaltend sind bei der Bezahlung von Dreiräder mit Hilfsmittelnnummern. Reden Sie bitte erst mit ihrem zuständigen Bearbeiter.
Folgende Schritte sind sinnvoll:
- Sich ein Dreirad mit Hilfsmittel Nummer aussuchen und Probe fahren, mit dem Händler bestimmte Anpassungen an ihren Gesundheitszustand besprechen
- sich durch den Händler einen Kostenvoranschlag für das benötigte Hilfsmittel erstellen lassen
- zu Ihrem betreuenden Arzt gehen der Arzt stellt im Rahmen seiner Diagnose fest, ob das Dreirad mit Hilfsmittel Nummer notwendig und sinnvoll ist (Hilfsmittel werden nicht von seinem Arztbudget abgezogen), Eventuell empfiehlt der Arzt ein anderes Modell, welches seiner Meinung nach besser geeignet ist.
- sich vom Arzt das Dreirad verordnen lassen
- bei Ihrer Krankenkasse den Kostenvoranschlag mit der Verordnung des Arztes einreichen, am besten mit einem persönlichen Gespräch
- je nach Reaktion Ihrer Krankenkasse das Dreirad bestellen oder Widerspruch einlegen
Die angespannte Kostensituation im Gesundheitswesen macht diesen Weg längst nicht mehr so einfach. Die Sachbearbeiter bezeichnen die Dreiräder trotz Hilfsmittelnummer auch oft als Gegenstände des täglichen Lebens und damit werden sie von der Versorgung ausgeschlossen. Hier hilft nur ein persönliches Gespräch und die Hilfe ihres Arztes. Eventuell lässt sich eine Kostenbeteiligung heraus handeln, die Krankenkasse übernimmt einen Teil des Dreirades mit Hilfsmittelnummer.
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