In der Ära der Elektromobilität suchen viele nach alternativen Fortbewegungsmitteln, die Freiheit und Unabhängigkeit versprechen, ohne dabei die Hürde des Führerscheinerwerbs nehmen zu müssen. Besonders interessant sind dabei Fahrzeuge, die mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h unterwegs sind und unter bestimmten Voraussetzungen führerscheinfrei geführt werden dürfen.
Elektromobile und Dreiräder: Ein Überblick
Das Elektromobil ist ein immer beliebteres Gefährt, da es Menschen mit Gehbehinderung Mobilität und Freiheit bietet. Neben den täglichen Einkäufen können Senioren und andere Nutzer mit dem Elektromobil Ausflüge unternehmen oder sogar in den Urlaub fahren. Das setzt voraus, dass sie sich mit dem Elektromobil im öffentlichen Raum im Straßenverkehr bewegen und nicht nur in den eigenen vier Wänden.
Dreiräder sind eine tolle Sache. Sie machen einfach Spaß und erlauben es einer großen Zielgruppe, sich an der frischen Luft den Wind um die Nase wehen zu lassen. Zusätzlich sorgen sie dafür sportlich und flexibel unterwegs zu sein. Dreiräder sind eine wunderbare Alternative zum herkömmlichen Fahrrad.
Für das Dreirad fahren gibt es keine Altersbeschränkung - weder nach unten noch nach oben. Meist ist ein Dreirad schon als Kind die Vorstufe, bevor es auf ein einspuriges Bike geht. Aber auch für Erwachsene ist ein Dreirad zu jederzeit eine tolle Möglichkeit, bequem und flexibel unterwegs zu sein.
Führerscheinpflicht für Elektromobile
Eine Führerscheinpflicht besteht für Elektromobile grundsätzlich nicht. Daher können Sie, sobald das Elektromobil vor der Tür steht, direkt im Straßenverkehr losfahren. Allerdings dürfen die Fahrer nicht jünger als 15 Jahre sein - falls doch, muss eine Ausnahmeregelung vorliegen.
Aber Achtung: Im Fall von Elektro-Scootern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h ist seit 2002 ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Hierzu müssen Antragsteller auch einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Rechtliche Grundlagen
Das Fahren im Straßenverkehr von Elektromobilen unterliegt regulär dem Gesetz der Straßenverkehrsordnung. Das heißt, dass bei Verstößen auch der dort festgeschriebene Bußgeldkatalog angewendet wird. Das gilt auch für Senioren - Alter schützt vor Strafe nicht.
Dass Elektromobile ohne Führerschein im Straßenverkehr benutzbar sind, gilt allerdings nur für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Da Elektromobile als Krankenfahrstühle eingestuft werden, gilt §4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Somit dürfen die betreffenden Fahrzeuge 300 kg wiegen und nicht breiter als 110 cm sein.
Wichtig: Die Person, die ein Elektromobil steuert, muss dazu sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sein. Dazu gehört das Vermögen, aktiv lenken und aufrecht sitzen zu können. Können diese Kriterien nicht erfüllt werden, eignet sich ein Elektrorollstuhl oder ein Krankenfahrstuhl.
Versicherungspflicht
Für Elektromobile ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese muss extra abgeschlossen werden - es gilt für das Elektrogefährt nicht automatisch eine eventuell bestehende PKW-Versicherung. Damit gibt es dann auch ein Nummernschild für das Elektromobil, also ein Versicherungskennzeichen.
Das gilt allerdings nicht für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, die regulär bei der normalen Haftpflichtversicherung mitlaufen. Aber auch hier gilt: Lieber bei der jeweiligen Versicherung nachfragen, was für das eigene Elektromobil gilt.
Nutzung von Wegen und Straßen
Auch für die Nutzung von Wegen und Straßen gilt wieder die Geschwindigkeitsgrenze. Wenn Sie mit einem Elektromobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h unterwegs sind, dürfen Sie auf Fahrrad- und Fußgängerweg unterwegs sein und die Straße überqueren. Mit diesem Gefährt dürfen Sie aber nicht auf die Autostraße, da das Fahrzeug keine Straßenzulassung oder TÜV hat.
Elektromobile ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h dürfen auf der Straße fahren, aber auch auf Fuß- und Radwegen. Bei solchen Fahrzeugen ist es ratsam, dass Sie regelmäßig den Reifendruck überprüfen, da die Straßenbeläge die Reifen abnutzen. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass Elektromobile keine Bordsteinkanten überfahren können, da an den hinteren Rädern kleine Stützräder als Kippschutz angebracht sind.
Achtung: Es kommt immer wieder vor, dass Menschen mit einem langsamen Elektroroller auf die Autobahn fahren - und damit für einen Großeinsatz der Polizei sorgen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Autobahn erst mit einem Fahrzeug ab 60 km/h befahren dürfen. Ansonsten ist das Fahren auf der Autobahn strikt verboten.
Elektromobile mit einer Geschwindigkeit ab 12 km/h oder 15 km/h können auch auf Radwegen und Spazierwegen in der freien Natur fahren. Egal wohin Sie fahren wollen: Es ist sinnvoll, sich vorher genau zu erkundigen, was erlaubt ist und was nicht. Dazu kann Ihnen die jeweilige Führerscheinstelle, der TÜV oder der ADAC Auskunft geben.
Alkoholgrenzwerte
Übrigens: Auch für Krankenfahrstuhl und Elektromobil-Fahrer gelten Alkoholgrenzwerte ebenso wie für Autofahrer:
- 0,5 bis 1,09 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit - mit Bußgeldbescheid um 500 Euro, einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
- 1,1 Promille und mehr ist eine Straftat.
- Führerscheinanfänger in der Probezeit = 0,0 Promille am Lenker.
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Die Frage, ob Sie mit dem Elektromobil in öffentliche Verkehrsmittel dürfen, ist nicht einheitlich zu beantworten. Daher sollten Sie sich vorher genau erkundigen, was in der jeweiligen Stadt oder Kommune erlaubt ist. Es gibt tatsächlich Orte, an denen es generell für Elektrofahrzeuge verboten ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.
Ausnahme sind die Busse des öffentlichen Nahverkehrs. Elektromobile mit einer sogenannten „Blauen Plakette“ dürfen Busse des öffentlichen Nahverkehrs nutzen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei Neufahrzeugen bringt der Hersteller die Plakette direkt an. Wenn Sie ein älteres Modell fahren und eine Plakette haben wollen, bekommen Sie diese nachträglich vom Hersteller oder beim Sanitätshaus.
Allerdings muss das Fahrzeug dann diese Voraussetzungen erfüllen:
- Das Fahrzeug darf nicht länger als 120 cm sein.
- Das Fahrzeug muss vier Räder haben.
- Insgesamt darf das Gewicht mit Fahrer nicht 300 Kilo übersteigen.
- Das Fahrzeug hält Kräfte von bis zu 0,8 G bei Gefahrbremsung aus. Das heißt die Bremsen ziehen auf beide Räder einer Achse.
- Der Fahrer hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG.
- Das Elektromobil muss rückwärts in einen Bus gesteuert werden können.
- Das Fahrzeug verfügt über eine Feststellbremse.
Checkliste - Elektromobil im Straßenverkehr
- Nach dem geltenden Verkehrsrecht ist ein Elektromobil ein sogenannter Krankenfahrstuhl. Damit gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
- Die Fahrer sind von der Gurtpflicht befreit und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h auch von der Helmpflicht.
- Erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg und Fußwegen, soweit diese nicht vorhanden sind, dürfen Sie auch auf der Straße fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auch die Benutzung der Radwege erlaubt. Dabei ist eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 6 km/h erlaubt.
- Für ein Elektromobil brauchen Fahrer keinen Führerschein. Dennoch gilt ein Mindestalter von 15 Jahren und der Fahrer muss körperlich in der Lage sein, ein solches Mobil zu bedienen.
- Fahrer brauchen eine Betriebserlaubnis inklusive TÜV-Gutachten und dem abgestempelten Vermerk der Straßenverkehrsbehörde.
Die Mobilität neu gedacht
Die Kategorie der 25 km/h Fahrzeuge spricht eine breite Zielgruppe an: Von jungen Menschen, die ihre erste Mobilitätserfahrung sammeln, über Personen mit finanziellen oder gesundheitlichen Einschränkungen, bis hin zu älteren Menschen, die die einfache Handhabung und die niedrigen Unterhaltskosten schätzen.
Viele dieser Fahrzeuge müssen mit einem gültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.
Blick in die Zukunft: Mit der fortschreitenden Entwicklung der Elektromobilität und dem wachsenden Bewusstsein für nachhaltige Lebensweisen wird die Popularität der 25 km/h Modelle voraussichtlich weiter steigen.
Das MoveEco Elektro-Dreirad
Das zugelassene MoveEco Elektro-Dreirad ist mit einer Kippmulde ausgestattet, die über ein Teleskopsystem manuell bedient werden kann. Das MoveEco Dreirad eignet sich für eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, z. B. in Haushalten, in der Landwirtschaft, in Baustofflägern, Gewächshäusern, Kleingärten, Hallen und mehr. Es kann eine Last von bis zu 488 kg tragen, einschließlich des Gewichts des Fahrers.
Einige unserer Kunden sagen, dass es ihnen hilft, Wild auf Ausflügen und Töpfe im Garten zu transportieren. Das MoveEco-zugelassene Elektro-Dreirad hat vorne ein 3.00/12 Rad und hinten zwei 3.75/12 Räder.
Das Move Eco zugelassenes Elektro-Dreirad wird von Landwirten empfohlen, insbesondere von solchen mit Gewächshäusern und Solarien, da es sich leicht zwischen den Bäumen und auf den Wegen zwischen den Solarien manövrieren lässt. Es ist auch nützlich für den Transport von Materialien auf dem Gelände der Hallen.
Für die Versicherung ist das MoveEco-Dreirad in die Kategorie L2e-U unter der Referenzkategorie Motorrad L2e eingestuft. Das MoveEco Elektro-Dreirad benötigt zum Betrieb einen Satz von 5 Batterien und kann an einer normalen 230V Steckdose aufgeladen werden.
Außerdem sollten Sie den Ladezyklus einhalten und die Leistungsstufe verwenden, wenn Sie Lasten tragen oder eine Rampe hinauffahren. Bei der Benutzung des Dreirads mit einer Last in der Ladefläche oder beim Bergauffahren ist es notwendig, den Leistungsgang zu benutzen, um eine effiziente Nutzung zu gewährleisten, dieser Gang wird einfach über einen Hebel auf der rechten Seite des Dreirads bedient.
Verschiedene Arten von Dreirädern
- Das Sesseldreirad: Es ist genauso bequem wie es klingt: Ausgestattet ist es nämlich mit einem „Sessel“ mit einer großen Sitzfläche und Rückenlehne. Menschen mit wenig Körperspannung und Balance sind hier bestens aufgehoben. Sie haben hier jederzeit einen guten Überblick über den Straßenverkehr und Ihr Dreirad unter Kontrolle.
- Das Liegedreirad: Es gibt es in verschiedenen Varianten. Entweder ist es sehr komfortabel ausgelegt oder aber für richtig sportliche Offroad-Touren. Mit diesen Modellen haben Sie viel Spaß. Trotz der liegenden Position sitzen Sie hier relativ hoch, damit Sie einen guten Überblick über den Verkehr um Sie herum haben.
- Dreirad für Rollstuhlfahrer: Es gibt Dreirad-Lösungen, die dafür gemacht sind, dass Sie in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzen bleiben können. Eine praktische Auffahrrampe hilft dabei, dass der Rollstuhl einfach auf das Dreirad hinaufgeschoben werden kann. Die Befestigung ist universell und sorgt dafür, dass jeder Rollstuhl sicher befestigt ist. Dann gibt es aber auch Lösungen, in denen ein Rollstuhl fest integriert ist. Dieser lässt sich in der Regel vom Dreirad abkoppeln, sodass auch Einkäufe oder andere Termine in Alltag und Freizeit damit erledigt werden können.
- Rikscha-Dreirad: Hier bietet sich die Möglichkeit, mit Menschen einen gemeinsamen Ausflug zu erleben, die nicht selbstständig in die Pedale treten können oder möchten. In der Regel haben zwei Personen in einer gemütlichen Kabine vor dem Fahrer Platz.
- Tandem-Dreirad: Mit diesem steht dem Spaß zu zweit nichts mehr im Wege. Die Sitze lassen sich individuell anpassen, sodass jeder der beiden Fahrer bequem sitzen kann. Die Tandem-Partner treten ganz unabhängig voneinander in die Pedale, haben bei Bedarf sogar eine eigene Schaltung.
- Frontdreirad: Im Gegensatz etwa zum Sesseldreirad ist das Frontdreirad mit zwei Rädern vorne und einem hinten ausgestattet. Das kann den Vorteil haben, dass Sie besser einschätzen können, wie breit Ihr Dreirad ist und ob der Weg vor Ihnen auch wirklich zu befahren ist.
- Shoppingdreirad: Mit diesem können Sie vor allem eines: Shoppen. Ein Shoppingdreirad kann klassisch oder sportlich ausgelegt sein. Es zeichnet sich aber dadurch aus, dass es jede Menge Platz für Einkäufe und Gepäck bietet.
- Dreiräder für Menschen mit Handicap: Einige Dreiräder sind extra für Menschen mit Handicap ausgelegt. Diese Modelle gibt es sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.
Econelo Kabinenroller 1500
Das einzige Fahrzeug im Econelo Sortiment, für das Sie einen Führerschein brauchen ist der 45 km/h schnelle Kabinenroller 1500. Wenn Sie sich diesen wetterfesten Elektroflitzer leisten, dann brauchen Sie mindestens den Führerschein AM. Dieser ist auch für Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und bei Verbrennungsmotoren einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimeter vorgeschrieben. Bei Elektrofahrzeugen liegt die technische Grenze des Führerscheins AM bei einer Nenndauerleistung von höchstens vier Kilowatt.
Selbstverständlich können Sie den Kabinenroller auch mit den “übergeordneten” Führerscheinen A, A1 und A2 sowie einem PKW- oder LKW-Führerschein fahren.
Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Krankenfahrstühlen und Elektrotrikes
Wenn Sie einen Krankenfahrstuhl nach obiger Definition, aber nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 6 km/h fahren, gelten Sie rechtlich als Fußgänger. Sie dürfen damit Gehwege benutzen und in der Fußgängerzone fahren. Wo keine Gehwege vorhanden sind, dürfen Sie aber wie ein anderer Fußgänger auch, die Straße mit Ihrem Krankenfahrstuhl benutzen.
Wenn Sie mit einem schnelleren Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen unterwegs sind, unterliegen Sie der Fahrbahnbenutzungspflicht. Das heißt, dass Sie Radwege nicht benutzen dürfen. Sie sind den Radfahrern vorbehalten. Obwohl langsame E-Bikes auch auf Radwegen erlaubt sind, gilt dies nicht für Fahrzeuge, die keinen Antrieb aus Muskelkraft besitzen.
Auch die schnellen E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h müssen die Fahrbahn benutzen und sind auf Radwegen verboten.
Für unsere Elektro Senioren Mobile bis 25km/h bedeutet dies, dass Sie im kleinsten Gang bis 6 km/h auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Für Elektromobile bis 6 km/h gibt es praktisch keine Auflagen.
- Für Elektromobile die schneller als 6 km/h fahren gilt für alle die vor dem 01.04.1965 geboren sind, das Sie von der Führerscheinpflicht befreit sind!
- Elektromobile mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h sind nicht meldepflichtig.
- Verfügt das Seniorenfahrzeug über eine Mindestgeschwindigkeit von 10 km/h, sind die Fahrer befugt, auch auf Radwegen und Landstraßen zu fahren.
- Sobald das Elektromobil über eine Geschwindigkeit von 6 km/h fährt, werden eine Haftpflichtversicherung und ein spezielles Nummernschild benötigt.
- Elektromobile fallen unter die Kategorie Krankenfahrstuhl, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten. Zudem dürfen sie nicht breiter als 110 cm und schwerer als 300 kg (inklusive Akku) sein.
- Das Höchstgewicht darf 500 kg nicht überschreiten. Dabei wird sowohl das Gewicht des Fahrers als auch des Gepäcks miteinberechnet. Diejenigen Elektromobil-Modelle, die diese Eigenschaften erfüllen, können ohne Führerschein oder Zulassung bedient werden.
- Als Fahrer eines Elektromobils müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein. Bei Menschen unter 15 Jahren ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich und eine Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten.
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