Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder.
Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert.
Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich.
Welchen Führerschein braucht man?
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A.
Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194).
Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Trikes gehören versicherungstechnisch zu den Quads und werden auch in diesem Tarif versichert.
Trikes werden in zwei verschiedenen Varianten hergestellt, zum einem mit Kraftrad-ähnlichem Aufbau und zum anderen mit Pkw-ähnlichem Aufbau.
Bei kraftradähnlichen Trikes ist die Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt und es gibt separate Fußrasten für Fahrer und Beifahrer.
Der Beifahrer benötigt zusätzlich Haltegriffe.
Bei Pkw-ähnlichen Trikes gibt es zwei Varianten, einmal mit Aufbau ähnlich wie bei geschlossenen Pkws und einmal mit Aufbau ähnlich wie bei offenen Pkws.
Bei beiden Varianten sind Sicherheitsgurte und passende Sitze notwendig.
In der Regel sitzen die Personen hintereinander.
Roller und Führerschein
Viele Autofahrer träumen davon, den Stadtverkehr auf einem wendigen Roller zu umfahren oder einfach das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern zu genießen.
Doch welche Roller dürfen tatsächlich mit einem Autoführerschein gefahren werden?
Die rechtlichen Bestimmungen sind komplex und hängen von der Art des Rollers sowie dem Führerschein ab.
Um die Regelungen richtig zu verstehen, sollte man zuerst wissen, welche Führerscheinklassen in Deutschland existieren und welche Roller damit gefahren werden dürfen.
- Klasse AM: Dies ist die gängigste Einstiegsoption, um kleinere Roller zu fahren. Hiermit darf man Roller oder Mopeds bis 50 ccm Hubraum und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Diesen Führerschein kann man ab 15 Jahren erwerben.
- Klasse B196: Seit 2020 besteht die Möglichkeit, mit dem Autoführerschein (Klasse B) und einer zusätzlichen Schulung Motorräder und Roller bis zu 125 ccm und maximal 11 kW (ca. 15 PS) zu fahren. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung, die nach vier theoretischen und fünf praktischen Doppelstunden erlangt wird.
- Klasse A1: Mit einem A1-Führerschein darf man ebenfalls 125er fahren, allerdings ist hierfür eine umfangreichere theoretische und praktische Ausbildung notwendig. Dies ist oft eine beliebte Option für jüngere Fahrer, da man den A1-Führerschein bereits mit 16 Jahren erwerben kann.
- Klasse A2 und A: Für größere Roller mit stärkerer Leistung (über 11 kW bzw. 125 ccm) benötigt man die Führerscheinklassen A2 oder A. Der A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern und Rollern bis 35 kW, während der Klasse A keine Einschränkungen mehr unterliegen.
Mit einem Autoführerschein der Klasse B darf man, ohne zusätzliche Erweiterungen, Mopeds und Roller bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h fahren.
Diese Regelung betrifft hauptsächlich Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm.
Solche Roller sind oft in der Stadt zu finden und ideal für kurze Strecken im städtischen Verkehr.
Besonders interessant für Autofahrer ist die Option des B196: Diese Zusatzqualifikation erlaubt es, Roller mit bis zu 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW zu fahren.
Damit sind deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich - oft über 100 km/h, was Autobahnfahrten erlaubt.
Die maximale Geschwindigkeit hängt vom jeweiligen Führerschein und dem Roller ab.
Mit einem normalen Autoführerschein (Klasse B) dürfen Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden, also Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Mit der Erweiterung B196 hingegen dürfen Roller bis zu 125 ccm und 11 kW gefahren werden, die keine spezifische Tempobeschränkung haben.
Die rechtliche Situation für Minderjährige ist im Bezug auf das Rollerfahren etwas komplizierter.
Grundsätzlich dürfen Jugendliche ab 15 Jahren den AM-Führerschein erwerben und somit kleine Roller bis 45 km/h fahren.
Wer den Autoführerschein mit 17 im Rahmen des „Begleiteten Fahrens“ erwirbt, hat auch die Berechtigung, entsprechende Roller der Klasse AM zu fahren, und dies ohne Begleitung.
Für das Fahren eines 125er Rollers im Rahmen des B196 oder des A1-Führerscheins liegt das Mindestalter jedoch bei 18 Jahren.
Die Wahl des Rollers beeinflusst ebenfalls, welcher Führerschein benötigt wird.
Dreirad-Roller wie der Piaggio MP3 bieten eine interessante Alternative.
Dreirädrige Roller haben den Vorteil, dass sie je nach Modell auch mit dem B-Führerschein gefahren werden können, ohne die Erweiterung B196.
Dies gilt jedoch nur, wenn der Roller eine Spurweite von mindestens 460 mm und ein ABS-System hat.
Dreirad-Roller mit Autoführerschein
Nicht nur Autofahrern fällt es schwer, auf einen wendigen und sparsamen Roller umzusteigen.
Modelle mit drei Rädern und breiter Vorderachse sollen diesen Schritt in mehrfacher Weise erleichtern.
Seit einigen Jahren versuchen Rollhersteller, von Staus geplagte Autofahrer in Deutschland zum Umstieg auf einen Scooter zu bewegen.
Helfen sollen dabei in besonderer Weise dreirädrige Modelle, die man dank ihrer breiten Vorderachse auch mit Führerschein Klasse B, also dem Pkw-Führerschein fahren darf.
Darüber hinaus verspricht diese Gattung Fahrzeug, dank aufwendiger Fahrwerkstechnik, einen sicheren Kurvenspaß.
Mittlerweile stehen einige Modelle in verschiedenen Preis- und Leistungsklassen zur Wahl.
Überblick über einige Dreirad-Roller-Modelle
Hier ist eine Übersicht über einige Dreirad-Roller, die in Deutschland erhältlich sind, mit ihren jeweiligen Eigenschaften und Preisen (Preise können abweichen):
| Modell | Hubraum | Leistung | Gewicht | Preis (ca.) |
|---|---|---|---|---|
| Peugeot Metropolis | 399 Kubik | 26,2 kW/35,6 PS | 280 kg | Ab 9.355 Euro |
| Piaggio MP3 300/Sport | 278 Kubik | 19 kW/25,8 PS | 225 kg | 7.290/7.490 Euro |
| Piaggio MP3 400/Sport | 399 Kubik | 26 kW/35 PS | 257 kg | 9.590 Euro |
| Piaggio MP3 500 Sport Advanced | 493 Kubik | 32 kW/44 PS | 282 kg | 11.590 Euro |
| Yamaha Tricity 300 | 292 Kubik | 20,6 kW/28 PS | 239 kg | Ab 8.699 Euro |
Dreirad-Roller sind vor allem für Autofahrer interessant, da hierfür der Autoführerschein Klasse B ohne Erweiterung ausreichend ist.
Aber auch für Roller- und Motorradfahrer, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, könnte das Konzept vor allem für Herbst und Winterfahrten eine Überlegung wert sein.
Vorteile der Dreiradroller
Wie bereits erwähnt, einen extra Führerschein oder eine Erweiterung braucht’s dafür nicht.
Der Trick: Die Spurbreite und eine fußbetätigte Zweikreis-Bremse führen dazu, dass die Dreiradroller nicht als Motorräder definiert werden.
In Sachen Hubraum sind keine Grenzen gesetzt.
Und auch bei der Leistung gibt es fast keine Einschränkungen.
Nur wer nach dem 19. Januar 2013 den Autoführerschein gemacht hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein - aber auch nur, wenn der Dreiradroller mehr als 15 kW (20,4 PS) Leistung hat.
Außerdem bieten die Dreiradroller durch ihre beiden Vorderräder vor allem im Herbst und Winter ein Haftungsplus und somit mehr Sicherheit.
Das kann vor allem für Pendler interessant sein, die so viel wie möglich aufs Auto verzichten möchten.
Nachteile der Dreiradroller
Wer vor allem deshalb vom Auto auf den Roller umsteigen möchte, um im Pendelverkehr zwischen den Autos durchzuschlängeln, sollte sich für ein zweirädriges Gefährt entscheiden.
Punkt.
Die Dreiradroller sind definitiv zu breit.
Und schwerer sind sie auch.
Hinzu kommt, dass sie verhältnismäßig teuer sind.
Außerdem ist die Auswahl nicht besonders groß.
Nachteile der Führerschein-Erweiterung B196
Der Nachteil der B196-Option lässt sich folgendermaßen auf den Punkt bringen: Es ist eine Führerschein-Erweiterung um die Schlüsselzahl B196 notwendig.
Dafür gibt es Voraussetzungen und ein paar wenige Hürden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben und
- es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in der Theorie und 5 in der Praxis. Kosten: je nach Region ca. 700 - 900 Euro.
Mit dieser Führerschein-Erweiterung dürfen Autofahrer oder Autofahrerinnen dann lediglich Leichtkrafträder der 125er-Klasse pilotieren, also alles, was bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Leistung aufweist.
In Sachen Hubraum und Leistung sind also strikte Grenzen gesetzt.
Vorteile der Führerschein-Erweiterung B196
Die Vorteile für Autofahrer oder Autofahrerinnen sind bei der Führerschein-Erweiterung um Schlüsselzahl B196:
- Sie dürfen ein Kraftrad pilotieren, was Fahrdynamik in Schräglage, wendiges Kurvenverhalten, einfaches Handling sowie Durchschlängeln im Verkehr, insbesondere im Stau, umfasst.
- Hinzu kommt die deutlich leichtere oder oft ganz entfallende Parkplatzsuche.
Die Auswahl an Fahrzeugen ist riesig.
Ob schickes Retro-Bike oder praktischer Alltagsroller - der Neufahrzeug-, aber auch der Gebrauchtmarkt bieten eine große Auswahl.
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