Motorrad Drosselung Entfernen: Eine Anleitung

Viele Motorradfahrer, die ein gedrosseltes Motorrad fahren, möchten irgendwann die Drosselung entfernen, um die volle Leistung ihres Motorrads nutzen zu können. Dieser Artikel bietet eine umfassende Anleitung zum Entfernen der Drosselung, einschließlich der Kosten, der erforderlichen Schritte und der rechtlichen Aspekte.

Kosten für Drosselung und Entdrosselung

Die Kosten für das Drosseln und Entdrosseln eines Motorrads variieren je nach Hersteller und Modell. MOTORRAD hat die Hersteller in Deutschland befragt, um eine Übersicht über die Kosten zu erstellen:

  • BMW: Für aktuelle Euro-5-Modelle wird eine Arbeitszeit von 80 bis 100 Euro in einer BMW-Werkstatt benötigt, um die Software von 48 auf 95 PS umzustellen. Hinzu kommt die Änderung der Papiere.
  • Triumph: Ein neuer elektronischer Gasgriff für 138 Euro ist erforderlich. Für die Rückrüstung wird der 70-kW-Gasgriff, die Software und die erneute Umtragung in den Papieren benötigt.
  • Yamaha: Bei den 700er-Modellen (MT-07, XSR 700, Ténéré 700 und R7) müssen die Ansaugstutzen im Luftfilterkasten ausgetauscht und die Software in der ECU geändert werden. Die Arbeitszeit beträgt etwa zwei bis drei Stunden, die Ansaugstutzen kosten 65 Euro. Bei den neuen A2-Modellen der 900er-Reihe dauert das Aufspielen der Software gut 15 Minuten.
  • Kawasaki: Für aktuelle Euro 5-Modelle wird eine neue Software benötigt, die etwa 150 Euro kostet. Hinzu kommen Arbeitszeit, Abnahme vom Sachverständigen und Eintragung in die Papiere.
  • Harley-Davidson: Bei allen Modellen mit dem 107er-Milwaukee-Eight-Twin ab 2018 wird die Drosselung per Software vorgenommen. Die Arbeitszeit beträgt knapp 50 Euro, plus die Möglichkeit des Umtragens beim Händler selbst für 50 Euro.

Schritte zum Entfernen der Drosselung

Die genauen Schritte zum Entfernen der Drosselung hängen vom jeweiligen Motorradmodell und der Art der Drosselung ab. Generell sind jedoch folgende Schritte erforderlich:

  1. Drossel entfernen: Je nach Art der Drosselung müssen entweder mechanische Teile (z.B. Reduzierblenden im Ansaugtrakt, Gasanschlag) entfernt oder die Motorsoftware geändert werden.
  2. TÜV-Abnahme: Nach dem Entfernen der Drosselung muss das Motorrad vom TÜV (oder einer anderen technischen Überwachungsstelle) abgenommen werden. Der TÜV prüft, ob das Motorrad ordnungsgemäß entdrosselt wurde und den Vorschriften entspricht.
  3. Änderung der Fahrzeugpapiere: Mit der TÜV-Bescheinigung muss die Änderung der Motorleistung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dies erfolgt bei der Zulassungsstelle.
  4. Versicherung informieren: Die Versicherung muss über die Leistungsänderung informiert werden, da sich dadurch die Versicherungsprämie ändern kann.

Rechtliche Aspekte

Das Fahren eines nicht entdrosselten Motorrads ohne entsprechende Fahrerlaubnis und Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wenn die Fahrerlaubnis nicht für die Leistung des Motorrads ausreicht, drohen hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe.
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis: Durch das Fahren eines nicht vorschriftsmäßig entdrosselten Motorrads erlischt die Betriebserlaubnis, was zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
  • Versicherungsbetrug: Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn das Motorrad nicht vorschriftsmäßig entdrosselt wurde.

Drosselungsarten

Es gibt verschiedene Arten von Drosselungen, die bei Motorrädern eingesetzt werden:

  • Mechanische Drosselung: Hierbei werden mechanische Teile wie Reduzierblenden im Ansaugtrakt oder ein Gasanschlag verwendet, um die Leistung des Motors zu begrenzen.
  • Elektronische Drosselung: Bei dieser Art der Drosselung wird die Motorsoftware so verändert, dass die Leistung des Motors begrenzt wird. Dies kann beispielsweise durch eine Anpassung der Zündkurve oder der Einspritzmenge erfolgen.
  • Gasanschlagdrosselung: Hier wird der Gasweg durch einen mechanischen Anschlag begrenzt.

Entdrosselung in Eigenregie vs. Werkstatt

Grundsätzlich ist es möglich, die Drosselung selbst zu entfernen, sofern man über das nötige Fachwissen und Werkzeug verfügt. Allerdings ist es ratsam, die Entdrosselung von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen, da diese über die erforderliche Erfahrung und Ausrüstung verfügt, um die Arbeiten fachgerecht durchzuführen und die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen. Einige TÜV-Prüfer verlangen sogar einen Nachweis über die Entdrosselung durch eine Fachwerkstatt.

Tabelle: Kosten für Drosselung und Entdrosselung bei verschiedenen Herstellern

Hersteller Kosten für Drosselung Kosten für Entdrosselung
BMW Kostenlos (werksseitig) 80-100 Euro (Arbeitszeit) + Eintragung
Triumph 138 Euro (Gasgriff) + Arbeitszeit + Eintragung Arbeitszeit + Eintragung
Yamaha 65 Euro (Ansaugstutzen) + Arbeitszeit + Eintragung (700er-Modelle) / Arbeitszeit + Eintragung (900er-Modelle) 65 Euro (Ansaugstutzen) + Arbeitszeit + Eintragung (700er-Modelle) / Arbeitszeit + Eintragung (900er-Modelle)
Kawasaki ca. 150 Euro (Software) + Arbeitszeit + Eintragung ca. 150 Euro (Software) + Arbeitszeit + Eintragung
Harley-Davidson ca. 50 Euro (Arbeitszeit) + 50 Euro (Umtragung) ca. 50 Euro (Arbeitszeit) + 50 Euro (Umtragung)

Hinweis: Die angegebenen Preise sind Schätzungen und können je nach Händler und Region variieren.

Fazit

Das Entfernen der Drosselung eines Motorrads ist ein komplexer Vorgang, der sorgfältige Planung und Durchführung erfordert. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Aspekte zu informieren und die Arbeiten von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und das Motorrad sicher und legal betrieben werden kann.

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