Eine unbeschwerte Fahrt ohne Zwischenfälle liegt hinter Ihnen und Sie setzen zum Abbiegen in die finale Straße an. Doch was ist das? Aber war tatsächlich die Einfahrt verboten oder nur die Durchfahrt? Handelte es sich wirklich um ein Einfahrtsverbotsschild?
Wie sehen die Verkehrsschilder für „Einfahrt verboten“ und „Durchfahrt verboten“ aus?
Das Verkehrsschild für „Durchfahrt verboten“ zeichnet sich durch einen großen weißen Kreis mit rotem Rand aus. Gegebenenfalls ist in der Mitte dieses weißen Kreises durch Höhen- bzw. Unter Umständen findet sich in der Mitte des Schildes ein Piktogramm der Fahrzeugart, für welche die Durchfahrt verboten ist.
Das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ ist ein roter Kreis mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Erkennen können Sie besagtes rundes Schild an seiner roten Farbe mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Sollte dieses vor einer Straße stehen, in die Sie abbiegen möchten, haben Sie dies zu unterlassen, da die Einfahrt für Fahrzeuge hier verboten ist.
Wodurch unterscheiden sich die beiden Verkehrszeichen?
Ist die Einfahrt verboten, gilt das in der Regel nur für eine Fahrtrichtung. Üblicherweise handelt es sich bei der Straße also um eine Einbahnstraße, die aus der anderen Richtung befahren werden darf. Ein Durchfahrtsverbot gilt hingegen in beiden Richtungen.
Wann und für wen ist die Durchfahrt verboten?
Das Verkehrszeichen (VZ), das als „Durchfahrt verboten“ bekannt ist, ist das Schild 250. Dieses kennzeichnet gemäß Verkehrsregeln ein Verbot für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrrädern.
Das Verkehrszeichen 250 wird zwar häufig als „Durchfahrt verboten“ interpretiert, aber eigentlich verbietet es generell Fahrzeuge in dem entsprechenden Bereich. Sofern kein Zusatzschild vorhanden ist, das anzeigt, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer von dem Durchfahrtsverbot-Schild ausgenommen sind, gilt es für alle Fahrzeuge. Das betrifft auch Fahrräder.
Das Schild ist zwar auch ein Verbotszeichen, anders als das Verbot der Durchfahrt gilt das Zeichen 267 allerdings nur in eine Richtung. Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.
Das „Durchfahrt verboten“-Schild gehört zwar nicht zu den neuen Verkehrsschildern aus der StVO 2021, sorgt trotzdem zum Teil für Missverständnisse. Es ist als Verkehrsschild 250 bekannt. Damit weißt du, dass es Fahrzeugen aller Art verboten ist, die betreffende Straße zu nutzen. Gilt das Verbot für Fahrzeuge aller Art, ist das Schild rund, weiß und wird von einem roten Kreis umrandet.
Gibt es Ausnahmen von dem Durchfahrtsverbot?
Es ist möglich, dass bestimmte Personengruppen von dem Verbot ausgenommen werden. Hierzu können etwa Fahrradfahrer und Anwohner zählen. Entsprechendes ist durch ein Zusatzzeichen unter dem Verkehrsschild anzuzeigen.
Taucht das Verbotsschild mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ auf, dürfen Anwohner und Personen, die dort etwas zu erledigen haben, die entsprechende Straße befahren und auch dort parken. Ähnlich sieht es aus für Anlieger, die das Durchfahrtsverbot des Schildes außer Acht lassen können. In diesem Fall finden Sie auf dem Zusatzschild den Schriftzug „Anlieger frei“.
Häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Hier kommt es oft zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.
In diesem Fall dürfen Personen, die in der gesperrten Straße wohnen oder dort etwas erledigen müssen, diese trotz des Verbots befahren und dort auch halten bzw. parken.
"Durchfahrt verboten"-Schilder
Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche. Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt. Das Zeichen 260 gilt zum Beispiel für alle Kraftfahrzeuge, Radfahrende hingegen dürfen durchfahren.
Das gilt bei "Anlieger frei"
Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.
Irrtümlicherweise Eingefahren?
Sollten Sie also in eine Straße abgebogen sein, in der eigentlich die Einfahrt verboten ist, kommt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro auf Sie zu. Aber nicht nur bei Missachtung vom Verkehrsschild „Einfahrt verboten“ werden Sie zur Kasse gebeten. Auch ein Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Welches Bußgeld droht hier?
Zunächst sei erwähnt, dass einen Fahrer im juristischen Sinne keine Strafe erwartet, wenn „Durchfahrt verboten“ missachtet wird. Denn hierbei handelt es sich um keine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch dieses ausfällt, hängt zunächst von der Art des Fahrzeugs ab, mit dem der Verstoß begangen wurde. Fahrradfahrer werden hier milder sanktioniert als Autofahrer, welche wiederum ein geringeres Bußgeld zahlen müssen als Lkw-Fahrer.
Ist die Durchfahrt verboten, liegt die Strafe für das Befahren mit einem Pkw bei 55 Euro. Das Bußgeld für einen „Durchfahrt verboten“-Verstoß mit dem Fahrrad beläuft sich auf 25 Euro. Punkte in Flensburg gibt es beim Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ nicht.
Wie hoch die Strafe ausfällt, variiert. Durchfährst du das Verbot mit deinem PKW, rechne mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Bist du mit einem Anhänger oder Kleinbus unterwegs, erhöht sich die Strafe auf 55 Euro. Ist dein Fahrzeug schwerer als 3,5 Tonnen, wird es teurer.
Übergehst du als Radfahrerin oder Radfahrer das Verbot der Einfahrt, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig.
Bußgelder "Durchfahrt verboten"
Die Bußgelder für Radfahrer beginnen bei 20 Euro, die für Kraftfahrzeuge bei 40 Euro. Sanktionen drohen dabei nicht nur beim widerrechtlichen Befahren. Wenn Sie in einem für Sie gesperrten Bereich parken, kann ein Bußgeld ab 55 Euro auf Sie zukommen.
Das Missachten eines Durchfahrtsverbots gilt als Ordnungswidrigkeit. Das heißt, ignorieren Verkehrsteilnehmer eines der Zeichen, die eine Durchfahrt als verboten anzeigen, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog.
Ignorieren Sie beispielsweise mit einem Fahrrad oder E-Scooter die Zeichen 250 oder 254, wird zunächst ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro fällig. Die Summe erhöht sich um jeweils fünf Euro, wenn eine Behinderung, Gefährdung oder ein Unfall hinzukommen.
Auch die Missachtung von einem Einfahrverbot bzw. dem Schild 267 geht mit Sanktionen einher. Eine verbotene Einfahrt kostet Autofahrer beispielsweise 25 Euro an. Radfahrer müssen mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen.
Diese Bußgelder drohen bei Verstoß
Häufig findet sich unter dem Zeichen “Durchfahrt verboten” das Zusatzschild “Anlieger frei”. Neben dem Durchfahrtsverbotsschild für Fahrzeuge aller Art gibt es entsprechende Verbotsschilder auch für einzelne Gruppen von Verkehrsteilnehmern.
Im Folgenden eine Übersicht zu den einzelnen Schildern, durch die die Durchfahrt entsprechend verboten werden kann.
Die Bußgelder, die bei einem Verstoß gegen ein Einfahrts- oder Durchfahrtsverbot drohen, liegen je nach Verstoß bei 20 bis 500 Euro.
Bußgeldtabelle: Durchfahrt verboten
| Verstoß | Bußgeld in Euro |
|---|---|
| Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet | 50 |
| ... mit einem Kfz mit Anhänger | 55 |
| ... mit einem Bus | 55 |
| ... mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) | 100 |
| Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet | 25 |
| ... mit Behinderung | 30 |
| ... mit Gefährdung | 35 |
| ... mit Unfallfolge | 40 |
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