Die Osterferien stehen vor der Tür und viele nutzen die Zeit, um den Frühling mit einem Urlaub einzuläuten. Doch kaum vom heimischen Hof heißt es häufig: Stillstand. Der Stau ist seit Jahrzehnten treuer Begleiter aller Reisenden und auch dieses Jahr droht großflächig der Stillstand. Was es als Motorradfahrer zu beachten gilt, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.
Die rechtliche Situation: Dürfen Motorradfahrer im Stau durch die Mitte fahren?
Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind - abgesehen von der Rettungsgasse - bieten sie für Motorräder oft genug Raum. Doch was ist wirklich erlaubt?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Ein Jurist würde antworten: Das kommt darauf an … Generell gilt die Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer und in ihr ist sehr klar geregelt, das Überholen rechts ist verboten. Und wer sich im Stau durch die Mitte schlängelt oder die Rettungsgasse befährt, überholt automatisch rechts. Daraus lässt sich im Einzelfall jedoch leider keine Erlaubnis ableiten.
Immer wieder schlängeln sich Motorradfahrer und -fahrerinnen auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch einen Stau zu kommen. Aber ist das erlaubt? Die Antwort ist klar: Nein - das sogenannte "Stauschlängeln" oder auch "Filtern" ist in Deutschland verboten. Motorradfahrer:innen verstoßen dabei gleich gegen mehrere Vorschriften.
Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot:
- Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig - die Fahrstreifen sind durch Markierungen begrenzt, die nicht einfach überfahren werden dürfen.
- Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand (gemäß § 5 Abs.
Es handelt sich, so das OLG, auch nicht um eine der in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen. Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen.
Bußgelder und Strafen
Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen. Nimmt es ein Polizist sehr genau, droht ein Bußgeld von 100,-- Euro und ein Punkt in Flensburg.
Der Gesetzgeber bestraft das Überfahren einer roten Ampel mit hohen Bußgeldern. Unter Umständen drohen dabei auch Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder in schweren Fällen auch eine Haftstrafe. Damit handelt es sich mitnichten um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine schwerwiegende Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen | 75 € | 1 | - |
| ... mit Gefährdung | 90 € | 1 | - |
| ... mit Unfallfolge | 110 € | 1 | - |
| Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 € | 1 | - |
| ... mit Gefährdung | 120 € | 1 | - |
| ... mit Unfallfolge | 145 € | 1 | - |
| Seitenabstand nicht eingehalten | 30 € | - | - |
| Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung | 30 € | - | - |
Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.
Ausnahmen und Sonderfälle
Vielfach wird das Verhalten jedoch mittlerweile von wohlwollenden Autofahrern, die extra Platz machen, und auch von der Polizei geduldet. Daraus lässt sich im Einzelfall jedoch leider keine Erlaubnis ableiten.
Seitenstreifen
Ebenfalls tabu ist der Seitenstreifen. Hier sind mindestens 55,-- Euro Bußgeld fällig. Wird er, wie im Stau, benutzt, um schneller voranzukommen, sind es sogar 75,-- Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Ausnahme: der Seitenstreifen darf im Falle eines Notfalls benutzt werden. Dieser könnte vorliegen, wenn im Sommer bei hohen Temperaturen unter der Schutzkleidung Überhitzung droht. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.
Links überholen
Zumindest theoretisch erlaubt wäre das Überholen ganz links und unter Berücksichtigung des Mindestabstands von einem Meter. Praktisch ist diese Möglichkeit jedoch so gut wie nie gegeben. Rein rechtlich dürfen Motorradfahrer auf der linken Spur überholen - sofern sie sich an die geltenden Abstands- und Geschwindigkeitsregeln halten. Doch gerade im Stau ist das oft nicht möglich. Laut ADAC fehlt es in der Praxis meist am Platz. Fahrzeuge stehen dicht an dicht, ein ausreichender Sicherheitsabstand kann nicht eingehalten werden. Ein sicheres Überholen ist damit nicht gewährleistet.
Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:
- Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
- Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
- Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.
Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.
Rettungsgasse
Mit Motorrad durch die Rettungsgasse zu fahren, ist verboten. Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss. Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.
Standspur
Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.
Wie sieht es im Ausland aus?
In Frankreich ist das Durchschlängeln im Stau in einigen Regionen versuchsweise legalisiert. Dort darf auf Autobahnen und Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h gilt, bei Stau überholt werden. In der Schweiz ist das Überholen im Stau generell untersagt. Nachbarland Österreicher ist Motorradfahrer-freundlicher. Hier dürfen Fahrer einspuriger Fahrzeuge ausdrücklich überholen, wenn der restliche Verkehr steht. Voraussetzung ist, dass der Verkehr stillsteht, genügend Platz vorhanden ist und keine durchgezogenen Linien missachtet werden. Zu beachten gilt jedoch auch der Grund des Staus. An Ampeln, Kreuzungen und Baustellen ist das Durchschlängeln erlaubt. Bei Staus aufgrund verkehrsbedingter Überlastung jedoch nicht. Dennoch wird das Überholen auch dann häufig geduldet und von Autofahrern wohlwollend Platz für Motorradfahrer gelassen. Auch in den Niederlanden darf überholt werden, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auto und Motorrad nicht mehr als 10 km/h beträgt.
Verhaltenstipps für Motorradfahrer im Stau
Generell gilt, egal ob das Durchschlängeln legal oder höchstens geduldet ist, sich nur mit äußerster Vorsicht durch stillstehenden Verkehr zu bewegen. Gerade im Stau und zäh fließenden Verkehr wird oftmals abrupt die Spur gewechselt oder bei komplettem Stillstand die Tür geöffnet und das Auto verlassen.
So nachvollziehbar der Wunsch nach schnellerem Vorankommen ist - er hilft am Ende nicht weiter. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Punkte, Fahrverbot und gefährdet sich selbst und andere. Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:
- Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
- Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.
Für den Fall, dass etwas passiert, sollten Sie sich auf Ihre Motorradversicherung verlassen können.
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