In einer Notsituation können Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Um so schnell wie möglich vor Ort zu sein, dürfen Rettungsfahrzeuge im Einsatz die Verkehrsregeln deshalb großteils ignorieren. Aus diesem Grund ist es in Deutschland Pflicht, dass alle Kfz-Fahrer eine Rettungsgasse bilden, sobald auf einer Autobahn oder autobahnähnlichen Straße der Verkehr ins Stocken gerät oder stillsteht. Wer erst dann eine Rettungsgasse bildet, wenn bereits der Einsatzwagen mit Blaulicht und Sirene im Rückspiegel auftaucht, handelt zu spät. Damit gefährdet er nicht nur Menschenleben, sondern riskiert obendrein ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Doch was ist erlaubt - und was nicht?
Die Rechtslage in Deutschland
Tatsächlich ist es streng verboten, die Rettungsgasse unberechtigt zu befahren. Und als „unberechtigt” gilt jeder Fahrzeugführer, der nicht hinter dem Steuer eines Polizei- oder Hilfsfahrzeugs auf dem Weg zu einem Einsatz sitzt. Sie dürfen in der Rettungsgasse also weder einem Rettungsfahrzeug hinterherfahren noch diese zum Überholen benutzen oder gar darin wenden. Verbotswidrig die Rettungsgasse zu befahren, kann Menschenleben gefährden. Die Ordnungshüter betrachten eine solche Zuwiderhandlung deswegen keinesfalls als Lappalie und verhängen scharfe Sanktionen.
Auch für Motorradfahrer ist es streng verboten, die Rettungsgasse zu durchfahren. Obwohl es viele tun, dürfen auch Motorräder in Deutschland und in vielen andern Ländern die Rettungsgasse nicht befahren.
Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.
Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.
Sanktionen bei Missachtung
Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer als Pkw-Fahrer eine Rettungsgasse zu seinem Vorteil nutzt, um im Stau schneller voranzukommen, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro sowie mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder kommt es dabei zu einem Sachschaden, steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
| ... mit Behinderung | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung | 300 Euro | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfallfolge | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
Andere Möglichkeiten im Stau
Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein.
Verbot des Durchschlängelns
Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit - dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu.
Laut ADAC stellt das Durchschlängeln einen Überholvorgang dar, bei dem in der Regel kein ausreichender Sicherheitsabstand zu den Fahrzeugen eingehalten werden kann. Zudem müssten häufig Fahrbahnmarkierungen überfahren werden. Das macht den Vorgang zu einem klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.
Seitenstreifen
Sowohl für Autos als auch Motorräder ist der Seitenstreifen befahrbar. Verboten ist es allerdings, diesen zu nutzen, um schnell voranzukommen.
Auch der Standstreifen ist keine Ausweichroute. Zwar wird immer wieder diskutiert, ob Motorradfahrer diesen zumindest bis zur nächsten Ausfahrt nutzen dürfen. Doch auch das ist nicht zulässig. Der Seitenstreifen darf nur im Notfall befahren werden - etwa, wenn die Hitze unter der Motorradkluft zu gesundheitlichen Problemen führt. Dann darf das Motorrad dort abgestellt werden, nicht aber zur Weiterfahrt genutzt werden.
Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.
Links überholen
Während rechts überholen verboten ist, ist das Überholen links generell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.
Rein rechtlich dürfen Motorradfahrer auf der linken Spur überholen - sofern sie sich an die geltenden Abstands- und Geschwindigkeitsregeln halten. Doch gerade im Stau ist das oft nicht möglich. Laut ADAC fehlt es in der Praxis meist am Platz. Fahrzeuge stehen dicht an dicht, ein ausreichender Sicherheitsabstand kann nicht eingehalten werden. Ein sicheres Überholen ist damit nicht gewährleistet.
Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.
Ausblick auf andere Länder
Anders sieht das hingegen in den Nachbarländern von Deutschland aus. Motorräder dürfen in Belgien die Rettungsgasse befahren. In der neuen Straßenverkehrsordnung, die im September 2026 in Kraft treten soll, ist die Stau-Durchfahrt und damit die Durchfahrt der gebildeten Rettungsgasse für Motorräder erlaubt. Autofahrer sollten also ab Herbst kommenden Jahres etwas mehr Vorsicht walten lassen, wenn sie in einem Stau die Spur wechseln möchten.
Frankreich testete von 2016 bis 2021 die Freigabe der Rettungsgasse (Stau-Durchfahrt) für Zweiradfahrer. Anders als von den Befürwortern erwartet, kam es in dem Testzeitraum zu zwölf Prozent mehr Unfällen. Eine Auswertung der Unfallursache ergab, dass der Großteil durch Autofahrer verursacht wurde, die die Spur wechseln wollten. Seit August 2021 wird das Projekt für einen Zeitraum von drei Jahren wiederholt. Dieses Mal beteiligen sich statt elf sogar 21 Departements und es gibt eine entscheidende Veränderung: Auf den freigegebenen Strecken werden die Autofahrer mit Verkehrszeichen auf die geänderte Regelung hingewiesen.
In Deutschland ist es aktuell unwahrscheinlich, dass das Durchfahrtsverbot aufgehoben wird.
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