Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren? Was die StVO sagt

Es ist eine Frage, die oft zu Diskussionen führt: Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren oder müssen sie hintereinander bleiben? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt hierzu klare Regeln vor, die jedoch vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt sind.

Grundsatz: Nebeneinanderfahren erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 2 Abs. 4 eindeutig: "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden." Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung hat diese Regelung noch einmal eindeutig bestätigt. Eine Verkehrsbehinderung liegt vor, wenn ein Pkw, Bus oder Motorrad aufgrund der Fahrbahnbreite nicht in der Lage ist, nebeneinander fahrende Fahrradfahrer zu überholen, obwohl das Überholen bei hintereinander fahrenden Fahrrädern möglich wäre. In solchen Fällen müssen Radfahrer hintereinander fahren.

Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren. Bisher lautete die Grundregel: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden, nebeneinander Fahren war die Ausnahme.

Bußgelder bei Verstößen

Werden andere behindert, weil zwei Radfahrer nebeneinander fahren, werden 20 Euro Bußgeld fällig, wenn die Polizei das bemerkt. Werden andere gar gefährdet, sind es 25 Euro. „Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten“, klärt der ADFC auf.

Ausnahmen von der Regel

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung:

  • Fahrradstraße: Hier dürfen Radfahrer immer nebeneinander fahren, selbst wenn der Platz zum Überholen begrenzt ist.
  • Geschlossener Verband: Gruppen von mehr als 15 Radfahrern dürfen einen geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander fahren (§ 27 Abs. 1 StVO).

Im Verband sind Radfahrer von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen. Ein Gruppenmitglied muss den Verband führen. Wer die Kolonne führt, hat dafür zu sorgen, dass sich der Verband an die allgemeinen Verkehrsregeln und die Sonderregelungen hält. Gemäß §27 StVO ist darauf zu achten, dass der Verband geschlossen bleibt.

Sicherheitsabstand beim Überholen

Mit der StVO-Novelle wurde auch der Mindestabstand beim Überholen konkretisiert. Er beträgt innerorts 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter. Bisher hieß es nur, dass der Abstand ausreichend sein muss. Wer dagegen verstößt, muss mit 70 Euro und einem Punkt rechnen.

Weitere wichtige Regeln für Radfahrer

Neben dem Nebeneinanderfahren gibt es noch weitere Regeln, die Radfahrer beachten sollten:

  • Radwegbenutzungspflicht: Die Benutzung des Radweges kann durch drei Verkehrszeichen angeordnet werden. Ist ein links verlaufender Radweg durch die genannten Verkehrszeichen in der Gegenrichtung freigegeben, so besteht in dieser Fahrtrichtung ebenfalls Benutzungspflicht. Für Rennradfahrer gibt es keine Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht. Auch sie müssen vorhandene Radwege nutzen, wenn es vorgeschrieben ist und die Benutzung für sie zumutbar ist.
  • Rechtsfahrgebot: Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich möglichst weit rechts halten.
  • Alkohol: Schon eine Fahrt mit ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn Sie entsprechende Ausfallerscheinungen haben. Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat. Dafür gibt es Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis.

Es ist wichtig, die Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten, um sicher und rücksichtsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Wer meint, ein Verstoß als Radfahrer sei nicht so schlimm, der täuscht sich: Es drohen Bußgelder und auch der Führerschein kann in Gefahr sein.

Weitere Informationen und Tipps

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) bietet zahlreiche Informationen und Beratungen rund um das Thema Radfahren. Dort finden Sie auch detaillierte Informationen zu den aktuellen Verkehrsregeln und Tipps für ein sicheres Radfahren.

Bußgelder für Radfahrer

Hier einige Beispiele für Bußgelder, die Radfahrer erwarten können:

Verstoß Bußgeld
Nebeneinanderfahren mit Behinderung 20 Euro
Nebeneinanderfahren mit Gefährdung 25 Euro
Nebeneinanderfahren mit Unfallfolge 30 Euro
Radweg nicht benutzt (bei Benutzungspflicht) 20 Euro
Fahren ohne Hände am Lenker 5 Euro

Wenn der Bußgeldkatalog keinen extra Tatbestand für Radfahrer enthält, reduziert sich der vorgesehene Bußgeldregelsatz um die Hälfte.

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