Nebeneinander fahrende Fahrradfahrer sind für viele Autofahrer ein Ärgernis. Doch nur wenige sind sich über die dabei zu beachtenden Regeln im Klaren. Dabei ist das sogar erlaubt - zumindest unter gewissen Umständen. Egal ob Sie kilometerweite Touren mit dem Fahrrad zurücklegen oder durch die Stadt fahren: Wenn Sie zu zweit oder in einer Gruppe unterwegs sind, ist nebeneinander fahren die beste Möglichkeit, um sich abzusprechen und zu reden. Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) erklärt wichtige Vorschriften und Aspekte, die für das Radfahren in der Gruppe von Bedeutung sind.
Regeln für das Nebeneinanderfahren
Grundsätzlich dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, solange sie den Verkehr nicht behindern. Dies ist einer der am häufigsten missverstandenen Aspekte des Fahrradfahrens in Deutschland. Die Regelung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrern findet sich in § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Konkret beschreibt Absatz 4, Satz 2 dieser Vorschrift, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Dies bedeutet, dass Radfahrer Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen müssen und darauf achten sollen, dass keine unzumutbare Behinderung entsteht, die das Überholen von anderen Verkehrsteilnehmern verhindert. Eine Behinderung liegt vor, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr überholen können. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Die neue Regelung gilt unabhängig davon, ob Radfahrer auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind.
Bußgelder bei Behinderung
Wenn ihr widerrechtlich nebeneinander fahrt und dabei den Verkehr behindert, müsst ihr ein Bußgeld von 20 Euro zahlen. Solltet ihr dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro. Im Falle eines Unfalls oder Sachschadens steigt es um weitere fünf Euro.
Hier eine Übersicht der Bußgelder:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Behinderung des Verkehrs | 20 Euro |
| Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 25 Euro |
| Unfall oder Sachschaden | 30 Euro |
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Eine Ausnahme bietet die sogenannte Fahrradstraße. Hier dürfen Radfahrer immer nebeneinander fahren, selbst wenn der Platz zum Überholen begrenzt ist. Die Gruppemuss von einem verantwortlichen Führungsradler geleitet werden. Dieser sorgt für die Einhaltung der Verkehrsregeln und kommuniziert durch Handzeichen, die innerhalb der Gruppe weitergegeben werden.
Das Gleiche gilt für geschlossene Verbände von mindestens 16 Radfahrern. Autos müssen dann hinter den Radfahrern bleiben. Diese Regelung soll den sozialen Aspekt des Fahrradfahrens unterstützen und das Fahren in der Gruppe sicherer machen.
Geschlossener Verband
Ein geschlossener Verband besteht gemäß § 27 Absatz 1 StVO aus mindestens 16 Radfahrern, die sichtbar als zusammengehörige Gruppe auftreten. Die Gruppe gilt verkehrsrechtlich als ein einziges Fahrzeug. Das hat weitreichende Folgen, etwa beim Verhalten an Ampeln oder Kreuzungen. Ein geschlossener Verband darf auch dann auf der Straße fahren, wenn daneben ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft. Im geschlossenen Verband dürfen zwei Radfahrer nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Ein zentraler Vorteil des geschlossenen Verbandes: Die Gruppe darf zusammenbleiben, selbst wenn eine Ampel während der Durchfahrt auf Rot schaltet. Dasselbe gilt bei Kreuzungen ohne Ampelregelung: Rechts vor links wird ausgesetzt, sobald ein Teil der Gruppe bereits eingefahren ist.
Weitere wichtige Regeln für Radfahrer
Neben den Regelungen zum Nebeneinanderfahren gibt es noch weitere wichtige Vorschriften, die Radfahrer beachten sollten:
- Nebeneinander fahren: Erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird.
- Freihändiges Fahren: Nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld von fünf Euro geahndet.
- Radwegbenutzung: Auf einem mit dem blauen Radwegeschild gekennzeichneten Radweg müssen Radfahrende fahren.
- Alkohol: Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat.
- Überholabstand: Beim Überholen von Radfahrern müssen Autofahrer einen Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerorts einhalten.
Die neue StVO und ihre Auswirkungen
Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den Radverkehr erreicht und das Radfahren sicherer gemacht werden. Die Novelle ist seit dem 28. April 2020 in Kraft. Mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrer nach vorherigem Anhalten.
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