E-Bike 45 km/h: Führerschein Pflicht in Deutschland

Elektrofahrräder erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, sowohl als „Firmenfahrzeug“ durch Fahrrad-Firmen-Leasing als auch bei privaten Anschaffungen. Doch die rechtlichen Bestimmungen variieren je nach Art und Geschwindigkeit des E-Bikes. Dieser Artikel beleuchtet die Führerscheinpflicht für E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell fahren können.

Arten von E-Bikes und ihre rechtlichen Anforderungen

Im Allgemeinen werden auf dem E-Bike-Markt zwei Arten von Rädern unterschieden: die Pedelecs und die "echten" E-Bikes. Die echten E-Bikes werden allein mit der Motorleistung betrieben, während die Pedelecs nur durch den Motor unterstützt und immer zusätzlich mit Muskelkraft betrieben werden. Rechtlich gibt es aber Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs. Auch auf zwei Rädern immer sicher unterwegs: Ein Verkehrs-Rechtsschutz sichert dich im Konfliktfall ab.

1. Pedelecs (bis 25 km/h)

Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Pedelecs unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind die einfachste und zugänglichste Art von E-Bikes und ideal für den Alltagsgebrauch. Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen. Mit einem Pedelec kannst Du dich einfach draufsetzen und losfahren.

Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten. Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss.

2. S-Pedelecs (bis 45 km/h)

S-Pedelecs können im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Aufgrund dieser Eigenschaft und der höheren Geschwindigkeit gelten sie in vielen Ländern nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Daher ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B notwendig. Diese Art von E-Bike ist Personen ab 16 Jahren vorbehalten, und beim Fahren ist das Tragen eines Helms Pflicht. Zudem musst Du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein S-Pedelec besitzen.

Da es mit Motorunterstützung Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen kann, ist hier - wie bei vergleichbar schnellen E-Bikes - die Fahrerlaubnis Klasse AM erforderlich. Wer auf öffentlichen Straßen auf einem S-Pedelec oder E-Bike unterwegs ist, ohne die benötigte Fahrerlaubnisklasse AM zu besitzen, verstößt gegen § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

3. E-Bikes (bis 45 km/h)

E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Ist das Modell schneller, erhöht sich das Mindestalter auf 16 Jahre. Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.

Führerscheinpflicht im Detail

Ob Sie für ein Zweirad mit Elektromotor einen Führerschein benötigen, hängt davon ab, wie schnell Sie den Herstellerangaben zufolge damit fahren können. Möchten Sie ein E-Bike oder ein sogenanntes S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM. Um einen Führerschein der Klasse AM zu erwerben, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Einen Füh­rer­schein - genauer: min­des­tens die Fahr­erlaub­nis Klasse AM, veraltet auch "Rol­ler­füh­rer­schein" genannt - braucht man wiederum für E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell werden können. Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen.

Weitere Anforderungen

Beachten Sie vor dem Losfahren unbedingt, dass es für einige E-Bikes Pflicht ist, ein Versicherungskennzeichen zu haben. Diese Vorschrift gilt für:

  • E-Bikes bis zu 25 km/h
  • E-Bikes bis zu 45 km/h
  • S-Pedelecs bis zu 45 km/h

Außerdem sind Sie verpflichtet, beim Fahren dieser Fahrzeuge einen Helm zu tragen. Ausgenommen von der Helm- und Kennzeichenpflicht sind lediglich Pedelecs, die bis zu 25 km/h fahren können. Diese sind rechtlich einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt.

Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen e-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäß der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm.

Nutzung im Straßenverkehr

Beim Einsatz im Straßenverkehr gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, mit welcher Art des elektrischen Zweirads Sie von A nach B kommen möchten. Wie auch mit einem normalen Fahrrad dürfen Sie mit einem E-Bike, das eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet, außerorts Radwege befahren. Innerorts ist bei diesen Geräten das Fahren auf der Fahrbahn vorgeschrieben. Die schnelleren E-Bikes mit bis zu 45 km/h entsprechen rechtlich einem "Kleinkraftrad". Diese dürfen Sie ausschließlich auf der Fahrbahn benutzen.

S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.

Strafen bei Verstößen

Da S-Pedelecs vor dem Gesetz Krafträder sind, gelten für sie bei der Ahndung von Verkehrsverstößen andere Bedingungen als beim Fahren mit dem Fahrrad. Viele Verstöße gegen die StVO, die mit dem Fahrrad möglich sind, sind auch mit dem S-Pedelec möglich. Dazu gehört etwa das Fahren mit beeinträchtigtem Gehör durch zu laute Kopfhörer. Alkohol am Lenker beispielsweise wird auf dem S-Pedelec strenger betraft. Wer sich ohne eine Fahrerlaubnis (Führerschein) auf ein S-Pedelec setzt, riskiert hohe Geld- und eventuell sogar Haftstrafen. Dies ist eine Straftat.

Bußgelder und Strafen im Überblick

Hier eine Tabelle mit den häufigsten Verstößen und den entsprechenden Strafen:

Ordnungswidrigkeit Bußgeld / Strafe Bemerkung
Fahren ohne korrekt angebrachtes Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung besteht) 10 Euro Verwarnung
Fahren ohne gültiges Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung abgelaufen bzw. nicht abgeschlossen) 40 Euro Das Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat. Es droht Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
Fahren ohne Helm 15 Euro Verwarnung
Fahren unter Alkoholeinfluss 500-1.500 Euro; Straftatbestand möglich. Feststellung der Fahruntüchtigkeit zw. 0,5 (Unfall: 0,3) und 1,1 Promille Ermessenssache; dann bis zu 365 Tagessätze
Fahren ohne Fahrerlaubnis (entzogen oder nicht erworben) Straftat Fahrlässig: Bis 6 Monate Haft oder 180 Tagessätze; vorsätzlich: Bis 1 Jahr

Umbau-Bikes

Manche Menschen bauen ihre herkömmlichen Fahrräder mit einem nachträglich montierten Elektromotor um. Die rechtliche Einordnung solcher Umbaue-Bikes variiert von Land zu Land. In einigen Ländern können sie als Pedelecs betrachtet werden und erfordern keinen Führerschein, während sie in anderen Ländern möglicherweise als motorisierte Fahrzeuge eingestuft werden, was einen entsprechenden Führerschein erforderlich macht.

Zusammenfassend kannst du Pedelecs ohne Führerschein nutzen, während für S-Pedelecs und E-Bikes mit höheren Geschwindigkeiten ein Führerschein und weitere Dokumente erforderlich sind. Um Bußgelder zu vermeiden und sicher auf den Straßen unterwegs zu sein, ist es wichtig, dass du dich vor dem Kauf und der Nutzung eines E-Bikes genau über die geltenden Gesetze und Vorschriften informierst.

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