Elektrofahrrad ist nicht gleich Elektrofahrrad. Obwohl meistens vom E-Bike gesprochen wird, gibt es wichtige Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs. Wir klären auf, was du bei den verschiedenen Modellen im Straßenverkehr beachten musst.
Sogenannte E-Bikes oder Pedelecs, also Fahrräder mit Elektroantrieb, werden in Deutschland immer beliebter. Die Beschleunigung ist durch den Extraschub bei E-Bikes und Pedelecs oft deutlich höher, als beim Radeln ohne Unterstützung. Darin bestehen sowohl der Reiz als auch die Gefahr.
Wer die Beschleunigung und Geschwindigkeit der E-Räder allerdings unterschätzt, kann leichter in einen Unfall geraten. Auch, aber nicht nur aufgrund von unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten ist es gut zu wissen, worin die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs liegen.
Was ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?
Mit dem E-Bike kannst du wie mit einem Mofa fahren, auch wenn du nicht trittst. Beim Pedelec musst du treten, damit der Elektromotor dich unterstützt. Das Pedelec ist verkehrsrechtlich ein Fahrrad, das E-Bike ist ein Kleinkraftrad mit geringer Leistung. Die meisten E-Bikes in Deutschland sind genau genommen Pedelecs. Der Begriff Pedelec hat sich aber nicht durchgesetzt. Deshalb wird allgemein meistens vom E-Bike gesprochen. Es gibt aber wichtige Unterschiede bei den verschiedenen Modellen.
Was ist ein E-Bike?
Ein E-Bike ist mit einem bis zu 500 Watt starkem Motor rechtlich kein Fahrrad. E-Bikes gehören zur Klasse der Kleinkrafträder mit geringer Leistung. Sie funktionieren auf Knopfdruck (Drehknopf oder Schalthebel) auch ohne Pedalunterstützung. Das bedeutet: Du musst nicht treten, um mit dem E-Bike fahren zu können.
Es gibt sie in drei Varianten:
- E-Bikes mit bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit: E-Bikes, die nur mit dem Motor 20 km/h fahren können, fallen in die Kategorie Leichtmofa. Wenn du zusätzlich in die Pedale trittst, kannst du auch schneller fahren. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind notwendig.
- E-Bikes mit bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit: E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren können, fallen in die Kategorie Mofa. Wenn du zusätzlich in die Pedale trittst, kannst du auch schneller fahren. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
- E-Bikes mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit: E-Bikes, die nur mit dem Motor bis zu 45 km/h schnell fahren, gelten als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb. Bei 45 km/h wird der Motor aber abgebremst. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind verpflichtend.
Was ist ein Pedelec?
Pedelec bedeutet Pedal Electric Cycle. Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, springt ein Elektromotor an. Du kannst mit einem Pedelec auch „ganz normal“ Fahrrad fahren und auf den Motor verzichten. Pedelecs mit einer Unterstützung bis zu 25 km/h und einem maximal 250 Watt starken Motor sind verkehrsrechtlich Fahrräder. Oft sind sie mit einer sogenannten Anfahrhilfe oder Schiebehilfe bis zu 6 km/h ausgestattet. Das bedeutet: Das Pedelec fährt allein los. Du musst nicht treten, bis du eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreicht hast.
Solche Ausflüge sind mit dem Pedelec kein Problem. Anhänger sind verkehrsrechtlich erlaubt. Beim Pedelec sind Anhänger erlaubt. Außerdem dürfen Kinder bis zu sieben Jahren in Kindersitzen mitfahren.
Obwohl normale Pedelecs nicht versichert werden müssen, ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll. Schäden, die du mit dem Pedelec anderen Personen zufügst, werden von der Versicherung übernommen.
Was ist ein S-Pedelec (Speed-Pedelec)?
S-Pedelecs sind sogenannte Speed-Pedelecs und werden auch Schweizer Pedelecs genannt. Sie sind rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder, genau wie E-Bikes. Wenn du in die Pedale trittst, kannst du mit einem S-Pedelec eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen. Die maximale Leistung des Motors beträgt 500 Watt. Du brauchst für das S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen.
Der wichtige Unterschied zwischen E-Bike und S-Pedelec ist die Tretunterstützung. Mit dem E-Bike kannst du wie mit einem Mofa fahren, auch wenn du nicht trittst. Beim S-Pedelec erreichst du die 45 km/h nur, wenn du selbst in die Pedale trittst.
Bei einem S-Pedelec springt der Motor nur an, wenn die Pedale getreten werden. Pedelecs dagegen können 25 km/h fahren. S-Pedelecs sind sogar bis zu 45 km/h schnell.
Neben E-Bikes und Pedelecs gibt es noch die S-Pedelecs, wobei das S für „Speed” steht. Der wesentliche Unterschied zu E-Bike und Pedelec besteht darin, dass Sie mit einem S-Pedelec bis zu 45 km/h schnell fahren können und eine Anfahrhilfe ohne Tretunterstützung bis 20 km/h erlaubt ist.
E-Bike & Pedelec: Welche rechtlichen Unterschiede gibt es?
Bei E-Bikes im Straßenverkehr musst du ein paar Dinge beachten. Wir beantworten dir, welche rechtlichen Unterschiede es zwischen E-Bikes und Pedelecs gibt und was du im Straßenverkehr über die einzelnen Modelle wissen musst.
Betriebserlaubnis
Hersteller von E-Bikes und S-Pedelecs müssen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes Modell eine sogenannte Betriebserlaubnis einholen. Die Betriebserlaubnis bestätigt, dass das Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung entspricht.
Das bedeutet für dich: Das S-Pedelec oder E-Bike darf nicht einfach umgebaut werden. Das gilt vor allem für den Rahmen, die Bremsen und Reflektoren. Nur für dein Elektrofahrrad zugelassene Ersatzteile aus dem Fachhandel dürfen eingebaut werden. Ob eine bestimmte Gabel oder ein Lenker zu deinem E-Bike passt, kann der Fachmann überprüfen.
Zulassung
Für alle drei E-Bike-Varianten und für das S-Pedelec brauchst du ein Versicherungskennzeichen. Das Nummernschild bekommst du von deinem Versicherungsanbieter, wenn du eine Kfz- oder Mopedversicherung abschließen. Du erhältst jedes Jahr ein Saisonkennzeichen. Das Versicherungsjahr beginnt normalerweise am 01. März und endet am 28. Februar. Ein Versicherungskennzeichen kostet zwischen 35 und 70 Euro pro Jahr.
Das solltest du wissen: Zu deiner Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du bei vielen Versicherungsanbietern einen Teilkasko-Schutz dazu buchen. Diebstahl und Schäden an deinem Zweirad sind so abgedeckt.
Führerschein
Ob du einen Führerschein für dein Elektrofahrrad brauchst, hängt von deinem Modell ab. Wir haben die Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec für dich aufgelistet:
- Für das normale Pedelec brauchst du keinen Führerschein, weil es in die Kategorie „Fahrrad“ fällt.
- Für das S-Pedelec brauchst du einen Führerschein der Klasse AM (ehemals Rollerführerschein). Es ist ein Kleinkraftrad und kann bis zu 45 km/h schnell fahren. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h musst du mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung haben.
- Für das E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein.
- E-Bikes mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit sind Kleinkrafträder. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse AM haben.
Aber: Hast du einen gültigen Führerschein der Klasse B für Kraftfahrzeuge, brauchst du keine weitere Bescheinigung. Die Fahrerlaubnis für alle Elektrofahrräder ist damit abgedeckt.
Leichtmofas, zu denen auch E-Bikes bis 20 und bis 25 km/h gehören, dürfen ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden. Bei E-Bikes bis 45 km/h handelt es sich bereits um Kleinkrafträder, hier ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben. Für das Fahren von S-Pedelecs liegt die Grenze ebenfalls bei mindestens 15 Jahren.
Auch bei der Frage nach dem Führerschein kommt es wieder darauf an, um welches elektrisch motorisierte Gefährt es geht. Pedelec fahren dürfen Sie ohne Führerschein, dahingehend gibt es wieder keinen Unterschied zum Fahrrad. Einen speziellen E-Bike Führerschein gibt es so gesehen nicht.
Jedoch ist für das Fahren mit einem E-Bike oder (S-)Pedelec, das auch ohne Trittunterstützung fahren kann, eine gültige Fahrerlaubnis Voraussetzung. Doch selbst hier gibt es noch Unterschiede: E-Bikes bis 20 km/h dürfen mit einem Mofa-Führerschein gefahren werden. Für alle höheren Geschwindigkeiten brauchen Sie einen AM Führerschein (für Kleinkrafträder).
Radweg nutzen
Mit E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, darfst du nur Radwege benutzen, die mit dem Schild „Mofas frei“ gekennzeichnet sind. Das gilt nicht für das E-Bike mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und für Speed-Pedelecs. Mit den beiden Modellen darfst du nur auf der Straße fahren. Mit dem normalen Pedelec und dem E-Bike mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit kannst du auch Wald- und Geländewege benutzen.
Mit manchen Elektrofahrrädern darfst du nur gekennzeichnete Wege benutzen, die auch für Mofas frei sind.
Mit einem Pedelec dürfen Sie den Radweg benutzen, da es sich rechtlich gesehen um ein Fahrrad handelt. Einzige Ausnahme: Auf Radwegen, die für E-Bikes freigegeben sind, dürfen Modelle mit Motorunterstützung bis 20 bzw. 25 km/h fahren.
Helmpflicht
Das bedeutet:
- Bei einem normalen Pedelec musst du keinen Helm tragen. Ein Fahrradhelm wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen.
- Beim S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h musst du einen Schutzhelm tragen. Ein Fahrradhelm bietet zu wenig Schutz.
- Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h besteht keine Helmpflicht. Ein Fahrradhelm wird empfohlen.
- Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h ist ein Schutzhelm Plicht. Fahrradhelme bieten nur bis 20 km/h guten Schutz und sind deshalb nicht geeignet.
- Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h besteht Helmpflicht. Ein Fahrradhelm reicht nicht aus.
Das solltest du bedenken: Bist du trotz Helmpflicht ohne Schutzhelm in einen Unfall verwickelt, bist du mitschuldig. Laut Gesetz wäre für die schnelleren E-Bikes sogar ein Mofa- oder Motorradhelm vorgesehen. Es wird aber der Industrie überlassen, passende Schutzhelme herzustellen.
Für Pedelecs gilt - genau wie für Fahrräder - keine Helmpflicht. Allerdings ist es empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Denn gerade bei Rädern mit elektrischer Antriebsunterstützung kann es leicht passieren, dass die Geschwindigkeit unterschätzt wird und es zu einem Unfall mit Verletzungen kommt. Dann ist Ihr Kopf mit einem Helm gut geschützt.
Alkohol
Für E-Bike- und S-Pedelec-Fahrer gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Autofahrer. Laut §24a StVG sind schon 0,5 Promille Alkohol im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Du musst eine Geldbuße bis zu 3000 Euro als Strafe zahlen. Im Vergleich: Ein Fahrradfahrer gilt erst ab 1,6 Promille als fahruntauglich.
Auch beim E-Bike gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Kraftfahrzeugfahrer. Ein Fahrrad oder ein normales Pedelec kannst du bei einem Führerscheinentzug nutzen.
Was kostet ein E-Bike oder Pedelec?
Wenn du ein hochwertiges E-Bike oder Pedelec mit einem langlebigen Akku willst, solltest du dir einen Preis von 1.000 Euro als Untergrenze setzen. S-Pedelecs und E-Bikes mit 45 km/h müssen durch die hohe Geschwindigkeit besonders stabil gebaut werden. Außerdem brauchen sie wirksame Bremsen und eine gute Federung. Du solltest hier mit ungefähr 3.500 Euro rechnen.
Das solltest du wissen: Auch das Fahrradgeschäft ist saisonal. Im Herbst und Winter kannst du daher manches Schnäppchen machen und Auslaufmodelle aus dem letzten Frühling günstiger kaufen.
E-Bikes und Pedelecs haben ihren Preis. Anders als bei herkömmlichen Fahrrädern müssen Komponenten wie Motor und Akku mitberechnet werden. Je hochwertiger die verbauten Teile, umso teurer ist auch das E-Bike. Auch, wenn das erst einmal nach viel Geld klingt: Auf Qualität zu achten, zahlt sich aus.
Denn wer sich ein E-Bike unter 2.000 € kauft, läuft Gefahr, dass die kostenintensiven Teile (Motor, Rahmen und Akku) minderwertige Qualität haben und schnell Schäden aufweisen. Zudem sollten auch sicherheitsrelevante Komponenten, also vor allem die Bremsen, hochwertig sein.
Versicherungstechnische Unterschiede: E-Bike vs. Pedelec
Hier haben Pedelecs ebenfalls einen Kostenvorteil. Ist man mit einem Pedelec unterwegs und fügt einer anderen Person einen Schaden zu, dann lohnt sich eine Private Haftpflichtversicherung. Für ein E-Bike hingegen ist zusätzlich zur generell empfohlenen Privathaftpflicht eine S-Pedelec-Versicherung inkl. Versicherungskennzeichen vorgeschrieben, gleiches gilt für S-Pedelecs. Bei der S-Pedelec-Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h.
Für ein Pedelec benötigen Sie weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge. Im Unterschied dazu benötigen E-Bikes und S-Pedelecs durch ihre Klassifizierung eine S-Pedelec-Versicherung. Dabei handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für motorisierte Klein- und Kleinstfahrzeuge.
Schutz für Ihr Fahrrad oder Pedelec
Pedelecs mit einer Maximalunterstützung bis 25 km/h gehören zum Hausrat. Dadurch sind sie über die Hausratversicherung geschützt, sofern sie aus einem verschlossenen Raum (z. B. Garage oder Kellerabteil) entwendet oder durch äußere Einflüsse (wie einen Brand) beschädigt werden. Außerhalb geschlossener Räume können Sie Ihr Pedelec mit dem hinzubuchbaren Fahrraddiebstahl-Baustein absichern.
Vorsorglich bietet es sich an, eine Unfallversicherung abzuschließen. Denn nach einem Aufprall sind Verletzungen und der Schock manchmal nicht die einzigen Probleme. Beispiel: Sie sind mit Freunden auf einer Pedelec-Tour in der Natur unterwegs. Durch einen Sturz nach dem Zusammenstoß mit einem Tier erleiden Sie eine Knieverletzung. Diese hinterlässt eine unschöne Narbe und zieht eine dauerhafte Schädigung des Kniegelenks nach sich, wodurch Kosten für Reha-Maßnahmen* und ggf. für das Entfernen der Narbe anfallen. Auch die Sofort-Leistung bei Knochenbrüchen kann finanziell entlasten - beispielsweise, wenn ein privat zu zahlender Transport notwendig wird. Für S-Pedelec-Fahrerinnen und -Fahrer lohnt sich die private Unfallversicherung natürlich ebenfalls.
Akkuladung
Bei E-Bikes und Pedelecs werden in der Regel langlebige Lithium-Ionen-Akkus mit einer Leistung von 500 Wattstunden verbaut. Die Reichweite pro Ladung liegt im Schnitt zwischen 50 und 100 Kilometern, hängt aber von unterschiedlichen Faktoren ab (z. B. von der Fahrweise, dem Zustand der Reifen, den Witterungsbedingungen, …). Wer bei seinem E-Bike oft die Anfahrhilfe verwendet, wird wohl etwas häufiger laden müssen als jemand mit einem Pedelec oder jemand, der die Anfahrhilfe eher selten benutzt. Bei einem Verbrauch von 0,5 kWh (Kilowattstunden) pro Ladung und einem durchschnittlichen Strompreis von ca. 45,73 Cent pro kWh (Stand 11/2023, BDEW) beträgt der Preis pro Ladung etwa 22,5 Cent.
E-Bike vs. Pedelec: Welches ist schneller?
Pauschal kann nicht gesagt werden, ob ein E-Bike oder ein Pedelec schneller ist. Wenn man z. B. Somit könnte man sagen, dass es mit einem E-Bike (bei entsprechender Leistung) einfacher ist, schneller zu fahren als mit einem Pedelec.
Fazit
Nun haben wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede von E-Bike und Pedelec aufgezeigt und erläutert. Mit einem Pedelec haben Sie zwar versicherungs- und verkehrstechnisch einige Vorteile, beim E-Bike und S-Pedelec können Sie dafür - mit einem entsprechenden Modell - höhere Geschwindigkeiten völlig ohne eigene Anstrengung erreichen.
Mit dem Elektrofahrrad unterwegs
Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec? Wir hoffen, wir konnten dir diese Frage beantworten. Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec ist wichtig. Bei den vielen Elektrofahrrädern auf dem Markt, solltest du genau auf die Regeln achten.
Kläre die wichtigen Fragen, bevor du mit deinem Elektrofahrrad am Straßenverkehr teilnehmen: Besteht eine Pedelec-Helmpflicht oder eine E-Bike-Helmpflicht? Welche E-Bike-Führerscheinpflicht muss ich beachten? Brauche ich ein Versicherungskennzeichen für mein Elektrofahrrad? Und: Lasse dich von einem Fachhändler beraten, wenn es um die Auswahl eines E-Bikes geht!
Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt!
| Merkmal | E-Bike | Pedelec | S-Pedelec |
|---|---|---|---|
| Motorunterstützung | Bis zu 20, 25 oder 45 km/h ohne Pedalunterstützung möglich | Bis zu 25 km/h, nur mit Pedalunterstützung | Bis zu 45 km/h, nur mit Pedalunterstützung |
| Rechtliche Einordnung | Kleinkraftrad | Fahrrad | Kleinkraftrad |
| Führerschein | Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h), AM-Führerschein (bis 45 km/h) | Kein Führerschein erforderlich | AM-Führerschein |
| Helmpflicht | Ja (je nach Modell) | Nein (empfohlen) | Ja |
| Versicherungskennzeichen | Ja | Nein | Ja |
| Radwegnutzung | Nur auf Radwegen mit dem Schild „Mofas frei“ (bis 25 km/h) | Ja | Nein |
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