E-Bike ohne Tretunterstützung: Was ist erlaubt?

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub.

Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad.

Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt.

Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab.

Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist.

Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Gesetzliche Bestimmungen

Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.

Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa.

S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.

Ein E Bike ohne Treten ist nur erlaubt, wenn es keine Pedale, sondern einen Gasgriff hat. In diesem Fall muss das E-Bike ohne Pedale als E Scooter mit Sitz genehmigt werden. Ein Straßenzulassung inkl. Kennzeichen ist verpflichtend.

E-Bike Varianten und ihre rechtlichen Folgen

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten.

Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.

Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.

Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt.

Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu!

Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden.

In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt.

Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen.

Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

E-Bike mit Gasgriff

Ja, es gibt verschiedene E Bikes mit einem Gasgriff. Legal im Straßenverkehr ist ein E Bike selbstfahrend jedoch häufig nicht.

Wie funktioniert der Gasgriff?

Der Gasdrehgriff funktioniert vom Prinzip her wie beim Motorrad: Mit dem Drehgriff kannst du die Leistung stufenlos von 0-100% bestimmen und beim Loslassen sorgt eine Rückholfeder dafür, dass der Griff von selbst in die Ausgangsstellung zurückspringt.

Vorteile eines E-Bikes mit Gasgriff

Mit einem Gasdrehgriff an deinem E-Bike musst du gar nicht mehr in die Pedale treten, um voranzukommen. Besonders für Menschen mit Behinderungen ist dies hilfreich, denn das Rad beschleunigt wie ein Mofa per Daumengas.

Bei Pedelecs (25 km/h) liegt die maximale Geschwindigkeit für den Gasgriff bei 20 km/h. Um die 25 km/h zu erreichen, musst du für die restlichen 5 km/h in die Pedale deines E-Bikes treten.

Bei S-Pedelecs (45 km/h) brauchst du zwar eine Mofa-Bescheinigung, kannst dafür bis zu 45 km/h fahren, ohne in die Pedale zu treten.

Das STEEREON C30 als Beispiel

STEEREON C30 hat eine EU-Typgenehmigung und ist in der gesamten EU legal als E Bike ohne Treten bzw. als E Scooter mit Sitz zu nutzen.

Da es sich wie beschrieben rechtlich um einen E Scooter mit Sitz handelt, darf ein E Bike ohne Pedale bzw. ein E Bike mit Gasgriff auch schneller als 25 km/h fahren.

STEEREON C30 als E Bike mit Gasgriff gibt es in den Geschwindigkeitsvarianten 20 km/h, 25 km/h und 32 km/h.

Weitere Vorteile des STEEREON C30:

  • Bequemer und leicht zugänglicher Sitz: Der STEEREON bietet dir einen bequemen und leicht zugänglichen Sitz. Dadurch wird ein schnelles Auf- und Absteigen ohne fremde Hilfe ermöglicht. Der E-Roller ist somit auch für Senioren geeignet.
  • E-Bike ohne Treten und vollelektrische Reichweite: Mit bis zu 100 km vollelektrischer Reichweite kannst du problemlos längere Touren planen oder mehr Erledigungen auf einmal machen. Die nötige Energie liefert dein STEEREON (E-Bike ohne Pedale bzw. E-Bike ohne treten)!
  • Große Räder und niedriger Schwerpunkt: Die großen Räder und der niedrige Schwerpunkt sorgen für eine außerordentliche Fahrstabilität. Aufgrund des großen Vorderrads sind Bordsteine und Unebenheiten angenehm zu fahren und stellen nicht wie bei normalen E-Scootern jedes Mal eine Herausforderung bzw. ein Sicherheitsrisiko dar.
  • Direkter und schneller Bodenkontakt: Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Gleichgewichtsproblemen bietet der STEEREON C30 eine zusätzliche Sicherheitsebene, da du nicht erst von Pedalen steigen musst, um einen sicheren Stand zu finden.
  • Perfekte Anpassung auf den Fahrer: Dein STEEREON C30 lässt sich individuell an deine Bedürfnisse anpassen. Dank der flexiblen Produktion Made in Germany können wir spezielle Anforderungen wie die Anpassung der Sitzhöhe oder Lenkerposition ganz einfach umsetzen.
  • Gefederte Sattelstütze (optional): Sie dämpft Stöße und Unebenheiten auf dem Weg, was besonders bei Rückenproblemen oder empfindlichen Gelenken einen erheblichen Unterschied machen kann.

Bußgelder und Strafen

Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.

Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen!

Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden.

Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite.

Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Zusammenfassung der Rechtslage

Hier eine Übersicht über die Rechtslage für verschiedene E-Bike Typen:

E-Bike Typ Maximale Unterstützung Führerschein Zulassung Helmpflicht Radwegpflicht Gasgriff
Pedelec (E-Bike bis 25 km/h) 25 km/h Keine Keine Keine Ja Mofa-Bescheinigung benötigt
Elektro-Leichtmofa (Elektrogefährt bis 20 km/h) 20 km/h Mofaprüfschein oder Führerschein Ja Ja Nein Ja
S-Pedelec (E-Bike bis 45 km/h) 45 km/h Mind. Klasse AM oder B Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen Ja Nein Mofa-Bescheinigung benötigt

Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und sollten nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Es wird empfohlen, die aktuell gültigen Gesetze und Vorschriften zu konsultieren oder einen Rechtsberater zu kontaktieren, um spezifische Fragen zu klären.

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