Die ersten Kilometer auf einem E-Bike sind für die meisten Neulinge eine positive Geschwindigkeitserfahrung. Wer mit einem E-Bike bzw. einem sogenannten Pedelec unterwegs ist, kann sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch den elektrischen Antrieb unterstützen lassen. Erfahrene E-Biker stellen sich allerdings häufig die Frage, wie man ein E-Bike schneller machen kann.
Doch wie lässt sich ein E-Bike frisieren? Sind entsprechende Veränderungen am Rad erlaubt und ungefährlich? Kann für das E-Bike-Tuning eine Strafe drohen? Und gibt es andere Möglichkeiten, um ein E-Bike legal zu tunen?
Dieser Artikel beleuchtet die Thematik des E-Bike-Tunings umfassend und geht auf die rechtlichen Aspekte, Risiken und Alternativen ein.
Was ist ein Pedelec?
Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.
Der Gesetzgeber definiert für diese Fahrzeuge, die zu den Fahrrädern zählen, demnach einen Grenzwert für die elektronische Unterstützung. Daher unterbricht der Hilfsmotor, sobald das Rad eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht hat oder der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt.
E-Bike vs. Pedelec
Die Begriffe E-Bike und Pedelec meinen häufig dasselbe und das ist auch nur teilweise falsch: E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher.
Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent. Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab.
Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne, unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt.
Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten.
Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt - dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt.
S-Pedelec: Die schnelle Variante
Andere Regeln gelten für die Variante S-Pedelec. Hier darf der Akku unterstützend auf bis zu 45 Stundenkilometer beschleunigen. Diese E-Bikes sind in der Straßenverkehrsordnung allerdings als „Kleinkrafträder“ eingestuft. Das bedeutet, dass beim Fahren grundsätzlich ein Helm zu tragen ist und dass eine Zulassung erfolgt, die über ein Nummernschild am S-Pedelec nachzuweisen ist.
Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad.
Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.:
- Sie müssen Ihr Pedelec versichern.
- Eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen.
Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre. Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.
E-Bike Tuning: Was ist das?
Wer mit dem E-Bike schneller als 25 fahren will, muss ohne weitere E-Unterstützung kräftig in die Pedale treten. Es gibt allerdings Möglichkeiten, die eine Veränderung der Motorunterstützung ermöglichen. So kann ein E-Bike-Tuning etwa per App erfolgen, um dadurch die Unterstützung auf mehr als 25 km/h zu erhöhen. Ebenso können sogenannte Speedclips zum Einsatz kommen, die den Geschwindigkeitssensor manipulieren und somit erst bei 50 km/h zu einer Unterbrechung des Hilfsmotors führen.
Bei all den oben genannten Manipulationen handelt es sich um das sogenannte Chiptuning. Der nachrüstbare Chip manipuliert den Austausch zwischen dem Sensor am Laufrad, dem Magnet und der E-Bike-Steuerung. Der Abschaltelektronik wird durch den Chip eine falsche Geschwindigkeit „gemeldet“.
Lässt der Chip beispielsweise nur jedes zweite Signal an die Steuerung durch, geht die Elektronik von einer halbierten Geschwindigkeit aus.
Es gibt im Netz zahlreiche Anbieter, die Chiptuning-Sets für alle gängigen E-Bike-Antriebe anbieten. Wer den E-Bike Geschwindigkeitssensor austricksen will und sich zum Kauf entscheidet, muss dazu alle technischen Details seines Antriebs - egal ob Riemen- oder Kettenantrieb - genau kennen, denn die Chips zum E-Bike Tuning unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller und Baureihe zu Baureihe.
Methoden des E-Bike-Tunings
Das E-Bike misst die Geschwindigkeit mit einem Magneten in den Speichen und einem Sensor am Rahmen. Ein Tuning-Chip setzt zwischen Magnet, Sensor und Steuerungselektronik an. Kommt nur noch jedes zweite Signal an, denkt das Fahrrad, es sei nur halb so schnell, und unterstützt entsprechend bis 50 km/h.
Diese Manipulation kann durch Dongles oder Chips erreicht werden. Früher genügte es, in den Einstellungen den Radumfang zu verändern. Moderne Systeme verhindern dies.
- Dongles: Diese Geräte sind relativ einfach zu installieren und funktionieren, indem sie die Geschwindigkeitssignale ab einer bestimmten Geschwindigkeit halbieren. Dadurch denkt das System, dass das E-Bike langsamer fährt als es tatsächlich der Fall ist, und der Motor unterstützt weiterhin. Dongles kosten je nach Marke und Modell zwischen 50 und 150 Euro.
- Chips: Diese sind etwas komplexer und werden zwischen dem Magneten und dem Sensor deines E-Bikes angebracht. Ein kleines Plastikkästchen wird über den Magnetsensor am Rad gesteckt, und der Magnet im Laufrad leicht verschoben. Ab einer Geschwindigkeit von 16 km/h drittelt der Chip die Geschwindigkeitssignale, die vom Magnetsensor an den Fahrradtacho übermittelt werden. Dadurch erhöht sich die Motorunterstützung, da das System denkt, dass das E-Bike langsamer fährt. Diese Chips lassen sich auch über diverse Apps steuern, was zusätzliche Funktionen wie die Anpassung der Geschwindigkeitsgrenzen ermöglicht. Die Kosten für solche Chips variieren stark, je nach Funktionsumfang und Kompatibilität mit dem E-Bike. Sie liegen zwischen 100 und 350 Euro.
Rechtliche Folgen des E-Bike-Tunings
Die Veränderung der Motorunterstützung führt dazu, dass das E-Bike nicht länger als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad gilt. Dieser Wechsel der Fahrzeugklasse hat Auswirkungen auf die gesetzlichen Anforderungen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
Wichtig: Diese Änderungen führen dazu, dass das Bike rechtlich kein Fahrrad mehr ist, sondern zum Kraftfahrzeug wird. Ein Tuning zum Beispiel, das das Pedelec 25 schneller als 25 km/h macht, führt dazu, dass das Fahrzeug als Kleinkraftrad einzuordnen ist. Für dieses gelten andere rechtliche Vorschriften als für ein Fahrrad.
Vorschriften für Kleinkrafträder:
- Betriebserlaubnis erforderlich
- Versicherungskennzeichen
- Fahrerlaubnis, zumindest für die Klasse AM
Mit Kleinkrafträdern muss man auf der Fahrbahn fahren und darf den Radweg nicht benutzen. Ausnahmen gibt es nur bei entsprechender Beschilderung für Mofas (maximal 25 km/h), die ebenfalls Kleinkrafträder sind. Darüber hinaus besteht bei der Nutzung von Kleinkrafträdern Helmpflicht.
Wer dennoch mit einem frisierten E-Bike unterwegs ist, riskiert neben verschiedenen Ordnungswidrigkeiten gemäß Bußgeldkatalog auch Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ggf. Außerdem führt die Geschwindigkeitserhöhung unter Umständen zum Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Dies wird mit Geldstrafen und in extremen Fällen bis hin zur Freiheitsstrafe geahndet, Punkte in der Verkehrssünder-Kartei gibt es obendrein. Da ein getuntes E-Bike ohne Zulassung nicht erlaubt ist, drohen auch für diesen Tatbestand Strafen. Für diesen Fall sehen die E-Bike Vorschriften in Deutschland ein Bußgeld von 70 Euro vor, zusätzlich gibt es einen Punkt fürs Flensburger Sünderkonto.
Wer im öffentlichen Verkehrsraum ein getuntes Bike ohne entsprechende Betriebserlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und mehr, gegebenenfalls einen Punkt in Flensburg. Ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis (wenn erforderlich) begeht man sogar eine Straftat.
Außerdem wird es teuer. Denn bei einem Unfall zahlt die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Das bedeutet, dass man im Zweifel selbst für den Schaden aufkommen muss.
Ist E-Bike-Tuning legal?
Nein, E-Bike-Tuning ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht legal. Getunte E-Bikes dürfen nur auf privatem Gelände gefahren werden. Wer ein getuntes E-Bike auf öffentlichen Straßen nutzt, riskiert hohe Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes. Bei einem Unfall kann das erhebliche finanzielle Folgen haben.
Nachweisbarkeit von E-Bike-Tuning
Viele Schrauber gehen davon aus, dass durch den Abbau der entsprechenden Module das E-Bike-Tuning nicht mehr nachweisbar ist. Fachleute sind allerdings häufig in der Lage, entsprechende Modifizierungen zu erkennen. Möglich ist dies mitunter durch auffällige Verschleißerscheinungen am E-Bike, die auf die zusätzliche Belastung zurückzuführen sind.
Auch das Entfernen eines Tuning-Kits schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Die meisten Tuningmaßnahmen sind für Sachverständige und die Polizei erkennbar, was bei einem Unfall oder einer Kontrolle zu weiteren Problemen führen kann.
Moderne E-Bikes speichern verschiedene Daten, die bei einer Untersuchung auf eine Manipulation hinweisen können. Bei einem Unfall oder einer Routinekontrolle kann die Polizei das E-Bike sicherstellen und im Labor auf Tuningmaßnahmen untersuchen. Auch nach dem Entfernen eines Tuning-Kits sind oft noch Spuren nachweisbar.
Auswirkungen auf Akku und Komponenten
Außerdem wirkt sich das E-Bike-Tuning auf die Akku-Reichweite aus, schließlich wird für mehr Geschwindigkeit auch mehr Energie benötigt. Allerdings sind zahlreiche E-Bike-Komponenten, wie beispielsweise die Bremsen, auf eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgelegt. Nehmen Fahrerinnen und Fahrer Manipulationen vor, weil sie ihr E-Bike schneller machen wollen, birgt dies sowohl für sie selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Sicherheitsrisiko.
Die Akkus haben technisch kaum ein Problem damit, bis zu deutlich höheren Geschwindigkeiten als 25 Km/h zu Vortrieb zu leisten. Allerdings bedeutet das mehr Verschleiß und selbstverständlich weniger Reichweite.
Maßnahmen der Hersteller gegen E-Bike-Tuning
Viele europäische Antriebshersteller haben bereits 2021 Maßnahmen ergriffen, um dem E-Bike Tuning entgegenzuwirken. Ein Beispiel dafür ist die Software von Bosch, die auch das Bosch Performance Line CX Tuning verhindern soll und direkt auf illegales Tuning reagiert. E-Bike-Fahrer müssen dann 90 Minuten im sogenannten Notlaufmodus weiterfahren, bei dem der Antrieb gedrosselt ist, damit das System wieder freigeschaltet werden kann.
Legale Alternativen zum E-Bike-Tuning
Wollen Sie Ihr E-Bike legal optimieren, ist dies meist nur mithilfe der klassischen Maßnahmen des Fahrradtunings möglich. Hierzu zählen etwa die Erhöhung des Reifendrucks, die Justierung der Bremsen, die Anpassung der Federung sowie regelmäßige Wartung des E-Bikes.
Um mehr Motorunterstützung und damit höhere Geschwindigkeiten zu erhalten, musst du nicht zwangsläufig tunen. Eine legale Alternative sind S-Pedelecs. Diese unterstützen bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h, erfordern jedoch ein Versicherungskennzeichen und einen Führerschein der Klasse AM.
Es gibt legale Möglichkeiten, die Leistung des E-Bike-Akkus optimal zu nutzen - in dem wir das E-Bike-Drehmoment erhöhen. Das hat allerdings mit „Tuning“ im Wortsinn nichts zu tun. Eher bezeichnet man diese Modifikation als E-Bike-„Ritzel-Tuning“.
Tuning im Wortsinn beschreibt eine Leistungssteigerung des Akkus durch manipulative Maßnahmen. Auch das Entfernen oder „Umprogrammieren“ der Drossel ist kein eigentliches Tuning.
Eine Möglichkeit, dem Akku mehr oder besser nutzbare Leistung abzuverlangen, ist ein Wechsel der Antriebsritzel. Das funktioniert allerdings ausschließlich bei E-Bikes mit Kettenschaltung, idealerweise mit Mittelmotor. „Vorne wenig Zähne, hinten viele“ ist der legale Weg zu mehr Leistung am Berg. Das E-Bike wird dadurch nicht schneller, die Anschubenergie setzt nur früher ein und entfaltet sich beim Bergauffahren spürbarer.
Die Geschwindigkeitsdrossel basiert ja auf Sensoren, die die Umdrehungen der Laufräder umfassen. Ein verändertes Ritzel hat also auf die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der der E-Antrieb unterstützt, keinen Einfluss und ist daher legal.
Einige Hersteller bieten Software-Lösungen an, mit denen das Drehmoment des E-Bike-Motors je nach Einsatzbereich modifiziert werden kann. Besonders bei sportlichen Fahrten oder steilen Anstiegen kann eine Erhöhung des Drehmoments sinnvoll sein.
Dabei ist zu beachten, dass eine Veränderung des Drehmoments keinerlei Auswirkungen auf die maximale Unterstützungsgeschwindigkeit hat.
Weitere Tipps zur legalen Leistungssteigerung
- Reifendruck: E-Bikes sind per se schwerer als herkömmlich Fahrräder und verfügen in der Regel über ein Federsystem, das vorne oder vorne und hinten Stöße abfedert. Daher sollte beim E-Bike auf den optimalen Reifendruck geachtet werden. Sind die Reifen voll und ganz aufgepumpt, wird das E-Bike automatisch schneller. Dabei darf ruhig an den oberen Grenzbereich des Reifendrucks gegangen werden, den der Hersteller zulässt.
- Kettenblatt wechseln: Grundsätzlich sind nur Änderungen am E-Bike kritisch zu sehen, die Einfluss auf die Antriebseinheit nehmen. Somit ist es also erlaubt, etwa das E-Bike Kettenblatt zu wechseln, um den Zeitpunkt, zu dem die elektrische Unterstützung einsetzt, zu verändern. Alle anderen Bauteile des E-Bikes dürfen verändert werden, solange sie keinen Einfluss auf die maximale Geschwindigkeit mit E-Unterstützung haben.
Bußgelder und Strafen beim E-Bike-Tuning
Verstößt das Tuning beim E-Bike gegen die gesetzlichen Vorschriften, drohen Konsequenzen. Abhängig von den durchgeführten Umbauten kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Sanktionen:
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | Bußgeld |
| Fahren ohne Versicherungsschutz | Bußgeld, ggf. Strafanzeige |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | Strafanzeige |
| Unfall mit getuntem E-Bike | Haftung für alle Schäden, Verlust des Versicherungsschutzes |
Zusammenfassend lässt sich sagen: Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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