E-Bikes sind inzwischen nicht mehr von der Straße wegzudenken, und viele Zweiradfahrer schätzen die elektronische Unterstützung. Doch einige wünschen sich mehr Leistung und setzen auf Tuning. Hierbei gibt es unterschiedliche Formen, und das Fahren mit getunten E-Bikes kann eine Straftat sein, insbesondere wenn kein Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet Tuning?
Bei Tuning geht es um Änderungen an Fahrzeugen, wie andere Räder, Beleuchtung oder eine stärkere Motorisierung. Nicht jede Veränderung ist unzulässig oder verboten. Im Falle von E-Bikes bezieht sich Tuning oft auf die Erhöhung der Motorleistung und die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung.
E-Bike vs. Pedelec 25: Die rechtliche Grundlage
Die Zulassungsvorschriften definieren den Begriff E-Bike nicht ausdrücklich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass ein E-Bike ein einsitziges zweirädriges Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb ist, das sich bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h selbsttätig abregelt. Oft ist mit dem Begriff E-Bike ein Pedelec 25 gemeint, das über eine elektronische Unterstützung verfügt. Rechtlich wird ein Bike mit folgenden Voraussetzungen als Fahrrad angesehen:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tret-Unterstützung progressiv verringert.
- Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.
- Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig
Rechtliche Folgen des Tunings
Beim Tuning eines Pedelec 25 müssen einige rechtliche Aspekte beachtet werden. Beispiele aus der Praxis:
- Bei Verwendung eines sogenannten Speedclips unterbricht die Unterstützung des Hilfsmotors nicht bei 25 km/h, sondern erst bei 50 km/h.
- Durch eine technische Änderung wird die Motorunterstützung nicht mehr progressiv verringert oder der Motor schaltet nicht mehr ab, wenn der Fahrer mit dem Treten aufhört.
- Mithilfe einer App kann die Motorunterstützung auf eine Geschwindigkeit über 25 km/h erhöht werden.
Wichtig: Diese Änderungen führen dazu, dass das Bike rechtlich kein Fahrrad mehr ist, sondern zum Kraftfahrzeug wird. Ein Tuning, das das Pedelec 25 schneller als 25 km/h macht, führt dazu, dass das Fahrzeug als Kleinkraftrad einzuordnen ist. Für dieses gelten andere rechtliche Vorschriften als für ein Fahrrad.
Vorschriften für Kleinkrafträder:
- Betriebserlaubnis erforderlich
- Versicherungskennzeichen
- Fahrerlaubnis, zumindest für die Klasse AM
Mit Kleinkrafträdern muss man auf der Fahrbahn fahren und darf den Radweg nicht benutzen. Ausnahmen gibt es nur bei entsprechender Beschilderung für Mofas (maximal 25 km/h), die ebenfalls Kleinkrafträder sind. Darüber hinaus besteht bei der Nutzung von Kleinkrafträdern Helmpflicht.
Was droht bei Verstößen?
Wer im öffentlichen Verkehrsraum ein getuntes Bike ohne entsprechende Betriebserlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und mehr, gegebenenfalls einen Punkt in Flensburg. Ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis (wenn erforderlich) begeht man sogar eine Straftat. Außerdem wird es teuer, denn bei einem Unfall zahlt die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Das bedeutet, dass man im Zweifel selbst für den Schaden aufkommen muss.
Legales Tuning von Fahrrädern
Der Umbau eines Fahrrads zum Pedelec wird im Fachhandel selten angeboten, denn die Werkstatt wird durch die Montage eines Elektroantriebs zum Hersteller und muss die Übereinstimmung des so geschaffenen Pedelecs mit der Maschinenrichtlinie und weiteren Sicherheitsvorschriften gewährleisten. Das ist bei der Vielzahl der Fahrräder, die für eine Nachrüstung in Frage kommen, praktisch kaum leistbar.
Für Privatleute gilt diese Einschränkung nicht: Wer sich die Aufrüstung seines Fahrrads zutraut, darf das für den eigenen Gebrauch tun. Bei der Auswahl von Motor und Steuerung ist dann auf § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz zu achten, also auf eine Nenndauerleistung von 250 Watt und eine Unterstützungsgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h.
Der ADFC rät aus Sicherheitsgründen aber auch von erlaubten Umrüstungen ab. Denn: Ein Rad, das nicht für die Belastungen durch einen Elektromotor konstruiert wurde, kann zum Sicherheitsrisiko werden.
Illegales Tuning von Elektrofahrrädern
In einigen Fällen wird der Grenzwert von maximal 25 km/h für ein normales Elektrofahrrad - kein S-Pedelec - ganz bewusst überschritten. Hier werden an serienmäßigen Pedelecs zusätzliche elektronische Bauteile eingesetzt, die der Motorsteuerung eine geringere Fahrgeschwindigkeit vortäuschen. Auch die Steuerungssoftware oder die Sensoren für die Drehzahl von Tretkurbel und Hinterrad lassen sich manipulieren.
Der Umfang des Phänomens „Pedelec-Tuning“ ist kaum zu bestimmen. Der rege Erfahrungsaustausch in Internetforen, Anleitungen auf Videoplattformen und Angebote im Internet belegen aber Kauf und Nutzung von Tuning-Kits. Zum Anteil getunter Pedelecs an Unfällen sind keine Studien bekannt, allerdings sind Veränderung äußerlich unauffällig. Die Verkleidung des Mittelmotors macht es leicht, die kleinen Tuning-Bauteile zu verstecken.
Im Verdachtsfall darf die Polizei das Pedelec auch ohne Unfall für eine Untersuchung sicherstellen. Doch Sachverständige sind rar und so wird eine gezielte Suche nur bei einem konkreten Verdacht stattfinden. Ins Visier genommen hat die Polizei durch ihr Design auffällige Modelle, deren Hersteller Softwareanpassungen auf ihrer Homepage anbieten.
Bosch, einer der größten Hersteller von Elektromotoren fürs Fahrrad, hat Gegenmaßnahmen ergriffen: Wenn die Elektronik des Antriebsherstellers eine Manipulation erkennt, schaltet sie für 90 Minuten in einen Notlaufbetrieb mit eingeschränkter Leistung. Kommt das drei Mal vor, kann nur noch eine Fachwerkstatt das normale Fahrprogramm aktivieren.
Rechtliche Konsequenzen des illegalen Elektrorad-Tunings
Durch das verbotene Tuning wird ein Elektrofahrrad zum S-Pedelec. Außerhalb des privaten Grundstücks fehlt die vorgeschriebene Betriebserlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 und § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Wer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM), ist das ebenfalls strafbar.
Ein Unfall mit einem solchen Zweirad kann leicht zum finanziellen Ruin führen. Nach § 7 Straßenverkehrsgesetz haften Halter:innen eines Kraftfahrzeugs ohne Verschulden für Schäden beim Betrieb. Kraftfahrzeuge sind zum Ausgleich pflichtversichert, nicht jedoch S-Pedelecs ohne Betriebserlaubnis. Auch die Privathaftpflichtversicherung, die das Pedelec bis zum Umbau abgedeckt hat, zahlt nicht. Zur gesteigerten Haftung kommt also eine unbegrenzte, nicht versicherte Schadensersatzpflicht, die nach Auskunft des Versicherungsverbands GDV auch nicht von der Verkehrsopferhilfe aufgefangen wird.
Wer ein Pedelec als Dienstrad hat, sollte nicht auf ein stillschweigendes Einverständnis des Arbeitgebers oder der Leasingfirma vertrauen, denn das Tuning verursacht einen Wertverlust, selbst wenn es vor der Rückgabe rückgängig gemacht wird. Die Bordelektronik speichert die Manipulation.
ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn sagt: „Massenhaftes Tuning gefährdet auf lange Sicht den rechtlichen Status des Pedelecs als Fahrrad, ebenso wie die Forderungen nach einer Steigerung der Unterstützungsgeschwindigkeit auf 30 km/h.“
Wie bekomme ich mein E-Bike legal schneller?
Wollen Sie Ihr E-Bike legal optimieren, ist dies meist nur mithilfe der klassischen Maßnahmen des Fahrradtunings möglich. Hierzu zählen etwa die Erhöhung des Reifendrucks, die Justierung der Bremsen, die Anpassung der Federung sowie regelmäßige Wartung des E-Bikes. Wer nur etwas schneller mit seinem E-Bike unterwegs sein möchte, kann dies beispielsweise durch die Optimierung des Reifendrucks erzielen. Verfügt Ihr E-Bike über einen Mittelmotor, können Sie die Übersetzungsverhältnisse zwischen Antrieb und Reifen ändern und dadurch mehr Leistung erhalten. Hierfür wird am Motor ein möglichst kleines Ritzel und hinten ein möglichst großes eingesetzt.
Alternativen zum illegalen E-Bike-Tuning
Um mehr Motorunterstützung und damit höhere Geschwindigkeiten zu erhalten, musst du nicht zwangsläufig tunen. Eine legale Alternative sind S-Pedelecs. Diese unterstützen bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h, erfordern jedoch ein Versicherungskennzeichen und einen Führerschein der Klasse AM. Bei den sogenannten S-Pedelecs wird die Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet.
Legale Tricks und klare Verbote
Viele träumen davon, ihr E-Bike schneller zu machen, als es der Gesetzgeber erlaubt. Mit Tuning lässt sich die eingebaute Geschwindigkeitsgrenze zwar leicht umgehen, doch damit rutscht euer Bike sofort in eine andere Fahrzeugklasse. Entdrosselte Modelle gelten als Kleinkrafträder: Sie müssen angemeldet, versichert und mit einem Kennzeichen ausgestattet sein, wie die StVO vorschreibt. Auch ein stabiler Helm ist dann Pflicht. Mit solch umgebauten Bikes dürft ihr nicht mehr auf Radwegen fahren. Für einen Anhänger gelten dann zusätzliche Vorschriften. Sobald ein Tuning-Kit am Rad ist, könnt ihr in der Regel die Herstellergarantie vergessen.
Illegale Methoden: Diese Tuning-Tricks sind verboten
Bestimmte Maßnahmen, um ein E-Bike schneller zu machen, sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Dazu zählen:
- Tunings über Apps, die das 25-km/h-Limit umgehen und den Motor dauerhaft schneller unterstützen.
- Speed-Chips oder elektronische Kit-Boxen, die direkt in die Elektronik eingreifen und das Tempolimit aushebeln.
- Software-Manipulationen der Motorsteuerung, bei denen die werkseitigen Geschwindigkeitsvorgaben verändert werden.
Es drohen Bußgelder, Verlust des Versicherungsschutzes, strafrechtliche Folgen und Beschlagnahmung des E-Bikes (via Bußgeldkatalog). Der Zweirad-Industrie-Verband und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordern explizit ein Verbot von Werbung und Verkauf solcher Tuning-Kits.
Tabelle: Sanktionen beim E-Bike-Tuning
Verstößt das Tuning beim E-Bike gegen die gesetzlichen Vorschriften, drohen Konsequenzen. Abhängig von den durchgeführten Umbauten kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegen. Eine Übersicht zu möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle.
| Verstoß | Sanktion |
|---|---|
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | Bußgeld, Punkte in Flensburg |
| Fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Schadensersatzpflicht bei Unfällen |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
| Unfall mit getuntem E-Bike | Volle Haftung für Schäden, Verlust des Versicherungsschutzes |
Kann man das E-Bike-Tuning nachweisen?
Viele Schrauber gehen davon aus, dass durch den Abbau der entsprechenden Module das E-Bike-Tuning nicht mehr nachweisbar ist. Fachleute sind allerdings häufig in der Lage, entsprechende Modifizierungen zu erkennen. Möglich ist dies mitunter durch auffällige Verschleißerscheinungen am E-Bike, die auf die zusätzliche Belastung zurückzuführen sind. Zudem lässt sich das E-Bike-Tuning in einer Werkstatt - selbst nach einem Rückbau - häufig noch nachweisen.
Verwandte Beiträge:
- Mehr Tempo fürs E-Bike: Die besten legalen Tricks & was Sie unbedingt vermeiden sollten!
- Cube E-Bike schneller machen: Was ist erlaubt und was drohen für Strafen?
- Günstige E-Bikes für Damen: Top Modelle im Preisvergleich
- E-Bike Funktionsweise: Technik, Komponenten & Tipps
- Radrennen Halle-Saale: Termine, Strecken & Teilnehmer
- Motorrad-Kupplung trennt nicht richtig? Die häufigsten Ursachen & schnelle Lösungen!
Kommentar schreiben