E-Bike schneller machen: Legal oder illegal?

Die ersten Kilometer auf einem E-Bike sind für die meisten Neulinge eine positive Geschwindigkeitserfahrung. Erfahrene E-Biker stellen sich allerdings häufig die Frage, wie man ein E-Bike schneller machen kann. Wer mit einem E-Bike bzw. einem sogenannten Pedelec 25 unterwegs ist, kann sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch den elektrischen Antrieb unterstützen lassen. Der Gesetzgeber definiert für diese Fahrzeuge, die zu den Fahrrädern zählen, demnach einen Grenzwert für die elektronische Unterstützung. Daher unterbricht der Hilfsmotor, sobald das Rad eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht hat oder der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt. Das stimmt natürlich aus Sicht des Gesetzgebers.

Durch diesen ist nämlich der E-Bike-Motor auf 25 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit begrenzt und die Hersteller sind dafür in der Verantwortung. Wer mit dem E-Bike schneller als 25 fahren will, muss ohne weitere E-Unterstützung kräftig in die Pedale treten. Wer mit einem E-Bike bzw. einem sogenannten Pedelec 25 unterwegs ist, kann sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch den elektrischen Antrieb unterstützen lassen.

S-Pedelecs: Die schnellere Alternative

Andere Regeln gelten für die Variante S-Pedelec. Hier darf der Akku unterstützend auf bis zu 45 Stundenkilometer beschleunigen. Diese E-Bikes sind in der Straßenverkehrsordnung allerdings als „Kleinkrafträder“ eingestuft. Das bedeutet, dass beim Fahren grundsätzlich ein Helm zu tragen ist und dass eine Zulassung erfolgt, die über ein Nummernschild am S-Pedelec nachzuweisen ist.

Illegales E-Bike-Tuning: Risiken und Konsequenzen

Auch wenn die Hersteller das mit Vehemenz negieren: E-Bike-Akkus können ebenso manipuliert werden wie jede andere Motorenart. Allerdings sind diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit verboten, solange ein E-Bike im öffentlichen Raum bewegt wird. Auf dem eigenen Grundstück hingegen gibt es keine gesetzlichen Grenzen, was die Leistungsfähigkeit von E-Bike-Antrieben angeht.

Chiptuning: Die gängigste Methode

Bei all den oben genannten Manipulationen handelt es sich um das sogenannte Chiptuning. Der nachrüstbare Chip manipuliert den Austausch zwischen dem Sensor am Laufrad, dem Magnet und der E-Bike-Steuerung. Der Abschaltelektronik wird durch den Chip eine falsche Geschwindigkeit „gemeldet“. Lässt der Chip beispielsweise nur jedes zweite Signal an die Steuerung durch, geht die Elektronik von einer halbierten Geschwindigkeit aus. Die Akkus haben technisch kaum ein Problem damit, bis zu deutlich höheren Geschwindigkeiten als 25 Km/h zu Vortrieb zu leisten. Allerdings bedeutet das mehr Verschleiß und selbstverständlich weniger Reichweite.

Es gibt im Netz zahlreiche Anbieter, die Chiptuning-Sets für alle gängigen E-Bike-Antriebe anbieten. Wer den E-Bike Geschwindigkeitssensor austricksen will und sich zum Kauf entscheidet, muss dazu alle technischen Details seines Antriebs - egal ob Riemen- oder Kettenantrieb - genau kennen, denn die Chips zum E-Bike Tuning unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller und Baureihe zu Baureihe.

Sicherheitsrisiken und rechtliche Folgen

E-Bike-Tuning ist nicht sonderlich schädlich für den E-Motor, weil dadurch ja nichts an seinen Leistungsparametern modifiziert wird. Allerdings sind zahlreiche E-Bike-Komponenten, wie beispielsweise die Bremsen, auf eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgelegt. Nehmen Fahrerinnen und Fahrer Manipulationen vor, weil sie ihr E-Bike schneller machen wollen, birgt dies sowohl für sie selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Noch einmal der Hinweis: Ein chipgetuntes E-Bike darf im öffentlichen Raum nicht betrieben werden.

Grundsätzlich gilt: An Akkus, der Antriebseinheit oder der elektronischen Steuerung sollte nicht in Eigenregie hantiert und manipuliert werden. Das ist alleine Sache der vom Hersteller empfohlenen Fachwerkstatt. Aber seriöse Werkstätten bieten das Produkt „E-Bike Tuning“ nicht an. Im Netz finden sich neben dem reichhaltigen Angebot an Chiptuning-Paketen für einzelne E-Bike-Antriebe auch Anleitungen, um solche Manipulationen am Akku selbst oder den Geschwindigkeitssensoren vorzunehmen. Ebenso gibt es fragwürdige Tipps zur „Entfernung“ oder Umgehung der vom Hersteller eingebauten Drossel-Einheit, die bei 25 Km/h abriegelt. Aber all diese Tricks sind mit größter Vorsicht zu genießen.

Dabei kann nicht nur der Antrieb nachhaltig geschädigt werden, so dass die Gewährleistung verfällt. Die manipulative Geschwindigkeitserhöhung führt sogar dazu, dass die private Haftpflichtversicherung entfällt, sollte es mit dem getunten E-Bike zum Unfall kommen, aus dem Personenschäden oder sonstige Schäden resultieren. Ein getuntes E-Bike kann man nur regelkonform versichern, wenn es vom Fachhändler aufgerüstet und dann - beispielsweise als S-Pedelec - zugelassen wird.

Wer beim E-Bike-Tuning erwischt wird, den erwartet die harte Hand des Gesetzgebers. Außerdem führt die Geschwindigkeitserhöhung unter Umständen zum Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ mit strafrechtlichen Konsequenzen. Dies wird mit Geldstrafen und in extremen Fällen bis hin zur Freiheitsstrafe geahndet, Punkte in der Verkehrssünder-Kartei gibt es obendrein. Da ein getuntes E-Bike ohne Zulassung nicht erlaubt ist, drohen auch für diesen Tatbestand Strafen. Für diesen Fall sehen die E-Bike Vorschriften in Deutschland ein Bußgeld von 70 Euro vor, zusätzlich gibt es einen Punkt fürs Flensburger Sünderkonto.

Software-Maßnahmen gegen Tuning

Viele europäische Antriebshersteller haben bereits 2021 Maßnahmen ergriffen, um dem E-Bike Tuning entgegenzuwirken. Ein Beispiel dafür ist die Software von Bosch, die auch das Bosch Performance Line CX Tuning verhindern soll und direkt auf illegales Tuning reagiert. E-Bike-Fahrer müssen dann 90 Minuten im sogenannten Notlaufmodus weiterfahren, bei dem der Antrieb gedrosselt ist, damit das System wieder freigeschaltet werden kann.

Legale Alternativen zur Leistungssteigerung

Es gibt legale Möglichkeiten, die Leistung des E-Bike-Akkus optimal zu nutzen - in dem wir das E-Bike-Drehmoment erhöhen. Das hat allerdings mit „Tuning“ im Wortsinn nichts zu tun. Eher bezeichnet man diese Modifikation als E-Bike-„Ritzel-Tuning“. Tuning im Wortsinn beschreibt eine Leistungssteigerung des Akkus durch manipulative Maßnahmen. Auch das Entfernen oder „Umprogrammieren“ der Drossel ist kein eigentliches Tuning.

Ritzel-Tuning für mehr Leistung am Berg

Eine Möglichkeit, dem Akku mehr oder besser nutzbare Leistung abzuverlangen, ist ein Wechsel der Antriebsritzel. Das funktioniert allerdings ausschließlich bei E-Bikes mit Kettenschaltung, idealerweise mit Mittelmotor. „Vorne wenig Zähne, hinten viele“ ist der legale Weg zu mehr Leistung am Berg. Das E-Bike wird dadurch nicht schneller, die Anschubenergie setzt nur früher ein und entfaltet sich beim Bergauffahren spürbarer. Die Geschwindigkeitsdrossel basiert ja auf Sensoren, die die Umdrehungen der Laufräder umfassen. Ein verändertes Ritzel hat also auf die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der der E-Antrieb unterstützt, keinen Einfluss und ist daher legal.

Software-Modifikationen des Drehmoments

Einige Hersteller bieten Software-Lösungen an, mit denen das Drehmoment des E-Bike-Motors je nach Einsatzbereich modifiziert werden kann. Besonders bei sportlichen Fahrten oder steilen Anstiegen kann eine Erhöhung des Drehmoments sinnvoll sein. Bei der Biketec GmbH beispielsweise können Fachhandelspartner das System Fit nutzen, um das Drehmoment bei den Fit-kompatiblen Antrieben von Panasonic und Brose von 70 bzw. 75 Newtonmeter auf 90 bzw. 95 Newtonmeter zu steigern. Dabei ist zu beachten, dass eine Veränderung des Drehmoments keinerlei Auswirkungen auf die maximale Unterstützungsgeschwindigkeit hat.

Weitere Tipps für mehr Effizienz

Die meisten E-Bike-Akkus sind Lithium-Ionen Akkus ausgestattet. Diese leiden nicht mehr unter dem sogenannten Memory-Effekt, der Akkus anderer Bauarten betraf. Für diese gab es die technische Empfehlung, den Akkusatz grundsätzlich ganz zu entladen um direkt im Anschluss wieder auf 100 Prozent aufzuladen. Lithium-Ionen-Akkus weisen diese Problematik nicht auf und sollten möglichst nie auf Null Prozent entladen werden.

E-Bikes sind per se schwerer als herkömmlich Fahrräder und verfügen in der Regel über ein Federsystem, das vorne oder vorne und hinten Stöße abfedert. Daher sollte beim E-Bike auf den optimalen Reifendruck geachtet werden. Sind die Reifen voll und ganz aufgepumpt, wird das E-Bike automatisch schneller. Dabei darf ruhig an den oberen Grenzbereich des Reifendrucks gegangen werden, den der Hersteller zulässt.

Grundsätzlich sind nur Änderungen am E-Bike kritisch zu sehen, die Einfluss auf die Antriebseinheit nehmen. Somit ist es also erlaubt, etwa das E-Bike Kettenblatt zu wechseln, um den Zeitpunkt, zu dem die elektrische Unterstützung einsetzt, zu verändern. Alle anderen Bauteile des E-Bikes dürfen verändert werden, solange sie keinen Einfluss auf die maximale Geschwindigkeit mit E-Unterstützung haben. Es ist allerdings schwieriger, beispielsweise den E-Bike-Lenker zu tauschen, da an ihm ja die Steuerung für den E-Antrieb montiert ist.

Zusammenfassung: Was ist erlaubt, was ist verboten?

An den grundsätzlichen Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit lässt sich legal nichts ändern. Dennoch können bereits kleine Veränderungen dazu führen, dass ein E-Bike runder läuft. So lässt sich etwa das Tempo durch den richtigen Reifendruck etwas verbessern. Es ist außerdem sinnvoll, die Bremsen zu überprüfen. Bei E-Bikes mit Mittelmotor ist es darüber hinaus möglich, das Übersetzungsverhältnis von Antrieb und Reifen zu verändern. Möglich ist dies durch ein kleines Ritzel am Motor und großes Ritzel am Hinterrad. Nicht möglich ist ein solches E-Bike-Tuning, wenn ein Nabenmotor verbaut wurde.

Bußgelder und Strafen beim E-Bike-Tuning

Wer beim illegalen E-Bike-Tuning erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Abhängig von den durchgeführten Veränderungen kann etwa der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich zieht.

Sanktionen beim illegalen E-Bike-Tuning

Getunte E-Bikes entsprechen nicht der StVZO und dürfen daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Der Betrieb eines getunten E-Bikes im öffentlichen Straßenverkehr ist illegal und kann daher schwerwiegende Folgen haben:

  • Bußgeld: Fahren ohne Versicherungsschutz kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
  • Haftpflicht: Bei einem Unfall musst du für alle Schäden selbst aufkommen, da die Versicherung nicht greift.
  • Garantieverlust: Durch die Verwendung von Tuning-Kits erlischt der Garantieanspruch auf den E-Bike-Antrieb.
  • Ein getuntes E-Bike kann beschlagnahmt und im Labor untersucht werden, um Manipulationen nachzuweisen.

Auch ein nachträglicher Ausbau des Tuning-Kits schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Die meisten Tuningmaßnahmen sind für Sachverständige und die Polizei erkennbar, was bei einem Unfall oder einer Kontrolle zu weiteren Problemen führen kann.

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