Elektrofahrräder erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Doch was ist beim Thema E-Bike und Geschwindigkeit erlaubt? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Bikes, insbesondere für S-Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h in Deutschland.
Was sind E-Bikes und Pedelecs?
Die Begriffe E-Bike und Pedelec werden oft synonym verwendet, obwohl es sich um unterschiedliche Arten von Elektrofahrrädern handelt. Der Begriff "E-Bike" hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt.
- Pedelec (Pedal Electric Cycle): Ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Motor schaltet sich allerdings nur zu, wenn die Pedale getreten werden. Die Unterstützung des Motors darf maximal bei 250 Watt liegen und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein.
- E-Bike: Ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel.
Die originalen Definitionen von zwei verschiedenen Fahrradtypen sind wichtig zu kennen. Viele Menschen stellen sich häufig die Frage, was bei E Bike vs. Pedelec der Unterschied ist.
Die verschiedenen E-Bike-Typen und ihre rechtlichen Bestimmungen
Je nach Bauart und technischen Spezifikationen gelten unterschiedliche Regeln für E-Bikes.
- Pedelecs (bis 25 km/h): Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Sie unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind die einfachste und zugänglichste Art von E-Bikes und ideal für den Alltagsgebrauch. Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen. Mit einem Pedelec kannst Du dich einfach draufsetzen und losfahren.
- S-Pedelecs (bis 45 km/h): S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt. S-Pedelecs sind ebenfalls, wie E-Bikes, rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-Führerschein deckt übrigens auch die Klasse AM ab. Zudem besteht seit 2013 eine Helmpflicht.
- E-Bikes (bis 45 km/h): E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Ist das Modell schneller, erhöht sich das Mindestalter auf 16 Jahre. Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.
S-Pedelecs im Detail: Vorschriften und Besonderheiten
S-Pedelecs (Speed-Pedelecs) sind E-Bikes, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen können und daher besonderen Vorschriften unterliegen:
- Führerschein: Mindestens Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich.
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Helmpflicht: Das Tragen eines Helms ist Pflicht. Nach heutiger Auffassung reicht ein normaler Fahrradhelm.
- Versicherungskennzeichen: Notwendig. Die benötigte Haftpflichtversicherung für das S-Pedelec kostet um die 35-50 € im Jahr. Für ein paar Euro mehr bekommt man eine Diebstahl- und Teilkaskoversicherung direkt mit dazu. So landet man dann in Summe bei ca. 70-100 € pro Jahr.
- Radwege: Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden. Sogenannte Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden, sofern sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus.
- Anhänger: Es dürfen zudem keine Anhänger am Rad befestigt werden, Kindersitze hingegen schon.
- Alkohol: Alkohol ist bei einem Speed Pedelec übrigens wie bei Auto fast tabu.
Motorleistung: maximale Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max.
E-Bike Tuning: Legal oder Illegal?
Im Netz finden sich Tipps für das Tuning von Elektrorädern. Der ADFC zeigt, was legal und was illegal ist.
In einigen Fällen wird der Grenzwert von maximal 25 km/h für ein normales Elektrofahrrad - kein S-Pedelec - ganz bewusst überschritten. Hier werden an serienmäßigen Pedelecs zusätzliche elektronische Bauteile eingesetzt, die der Motorsteuerung eine geringere Fahrgeschwindigkeit vortäuschen. Auch die Steuerungssoftware oder die Sensoren für die Drehzahl von Tretkurbel und Hinterrad lassen sich manipulieren.
Durch das verbotene Tuning wird ein Elektrofahrrad zum S-Pedelec. Außerhalb des privaten Grundstücks fehlt die vorgeschriebene Betriebserlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 und § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Wer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM), ist das ebenfalls strafbar.
Ein Unfall mit einem solchen Zweirad kann leicht zum finanziellen Ruin führen. Nach § 7 Straßenverkehrsgesetz haften Halter:innen eines Kraftfahrzeugs ohne Verschulden für Schäden beim Betrieb. Kraftfahrzeuge sind zum Ausgleich pflichtversichert, nicht jedoch S-Pedelecs ohne Betriebserlaubnis.
Auch die Privathaftpflichtversicherung, die das Pedelec bis zum Umbau abgedeckt hat, zahlt nicht. Zur gesteigerten Haftung kommt also eine unbegrenzte, nicht versicherte Schadensersatzpflicht, die nach Auskunft des Versicherungsverbands GDV auch nicht von der Verkehrsopferhilfe aufgefangen wird.
ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn sagt: „Massenhaftes Tuning gefährdet auf lange Sicht den rechtlichen Status des Pedelecs als Fahrrad, ebenso wie die Forderungen nach einer Steigerung der Unterstützungsgeschwindigkeit auf 30 km/h.
Wo darf das Pedelec fahren?
Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten.
S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.
Zulassung von E-Bikes bis 50 km/h: Das sollten Sie beachten
Mit einigen E-Bikes können Sie sogar 50 km/h oder schneller fahren. Welche Regeln dann für Sie gelten, erfahren Sie hier.
Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sind E-Bikes, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreiten, nicht zum Straßenverkehr zugelassen.
Es ist Ihnen allerdings bisher nicht verboten, Ihr Rad so umzurüsten, dass es schneller als 45 km/h fahren kann. Auf öffentlichem Gelände, worunter zum Beispiel auch der allgemeine Straßenverkehr und die meisten Feldwege zählen, ist ein solches Fahrzeug jedoch unzulässig - auch wenn Sie ein Versicherungskennzeichen haben: Das gilt nur für Bikes bis 45 km/h Geschwindigkeit, Tuning ist nicht erlaubt.
Daher dürfen Sie mit einem solchen Fahrrad nur auf Privatgrundstücken fahren, eine Zulassung bekommen Sie nicht.
Versicherungskennzeichen: Wann ist es Pflicht?
Ein Versicherungskennzeichen ist bei einigen Fahrzeugen eine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dieses benötigen E-Bikes in drei Fällen:
- Sie fahren ein Pedelec, das maximal 45 km/h schnell wird, ein sogenanntes S-Pedelec.
- Sie fahren ein E-Bike, das bis zu 25 km/h erreicht, ohne dass Sie in die Pedale treten.
- Sie fahren ein E-Bike, welches ohne Tretleistung bis zu 45 km/h schafft.
E-Bike Modelle und ihre Einsatzbereiche
Die Vielfalt an E-Bike Modellen ist groß. Hier einige Beispiele:
- Fatbikes: Es gibt beispielsweise S Pedelecs als E Fatbikes, die bis 45 km/h schnell fahren können.
- Trekking E Bikes: E Bike Trekking sind allgemein sehr beliebt, da sie sehr gute Allrounder für den täglichen Gebrauch darstellen.
- S Pedelecs als Tiefeinsteiger: Wir haben einige S Pedelecs als Tiefeinsteiger im Sortiment, die Sie sich unbedingt anschauen sollten.
Worauf sollte man beim Kauf eines S-Pedelecs achten?
Wenn Sie ein S Pedelec kaufen möchten, sollten Sie einige Dinge beachten. Ein S Pedelec Preis kann stark variieren, wie auch bei den gewöhnlichen E Bikes bzw. Pedelecs.
- Drehmoment: Ebenfalls sollten Sie auf die Angabe des Drehmoments (auch Newtonmeter genannt) achten.
- Motor: Bosch ist nicht nur Marktführer unter den E Bike Motoren, sondern auch in Deutschland die beliebteste Motorenmarke.
Tabelle: Übersicht der E-Bike-Typen und ihrer Vorschriften
| E-Bike Typ | Maximale Geschwindigkeit | Führerschein | Helmpflicht | Versicherungskennzeichen | Radwegnutzung |
|---|---|---|---|---|---|
| Pedelec | 25 km/h | Nein | Nein (empfohlen) | Nein | Erlaubt |
| S-Pedelec | 45 km/h | Klasse AM oder B | Ja | Ja | Nicht erlaubt |
| E-Bike (ohne Tretunterstützung) | 25 km/h | Mofa-Prüfbescheinigung | Ja | Ja | Teilweise erlaubt |
| E-Bike (ohne Tretunterstützung) | 45 km/h | Klasse AM | Ja | Ja | Nicht erlaubt |
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