E-Bike Leasing über den Arbeitgeber: Vorteile und Steuern

E-Bikes erfreuen sich wachsender Beliebtheit, insbesondere bei Pendlern, da sie eine schnelle und schweißfreie Fortbewegung ermöglichen und gleichzeitig die Vorteile regelmäßiger Bewegung bieten. Das Leasing eines E-Bikes über den Arbeitgeber hat sich als attraktive Option erwiesen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Es kombiniert ökologische Nachhaltigkeit, Gesundheitsförderung und finanzielle Vorteile.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Kosteneffizienz: Fahrradleasing ermöglicht es Arbeitgebern, umweltfreundliche Fortbewegungsmittel als Mitarbeiter-Benefits anzubieten, ohne hohe Anschaffungskosten tragen zu müssen.
  • Mitarbeiterbindung: Das Dienstrad ist ein attraktiver Mitarbeiter-Benefit, der zur Motivation und langfristigen Bindung von Talenten beitragen kann.
  • Geringer administrativer Aufwand: Die digitale Abwicklung über Portale vereinfacht den gesamten Prozess, von der Registrierung bis zur Auswahl des Fahrrads durch die Mitarbeiter.
  • Imageverbesserung: Die Förderung der E-Bike-Nutzung stärkt das Image des Unternehmens als umweltbewusst und nachhaltig.
  • Einsparungen bei Sozialabgaben: Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich der Bruttolohn, wodurch der Arbeitgeber Sozialabgaben spart.

Am Beispiel eines 3.000 € E-Bikes kann der Arbeitgeber über 36 Monate ca. 530 € pro Mitarbeiter sparen.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Steuerliche Vorteile: Durch die Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer bis zu 40 % gegenüber dem Barkauf sparen.
  • Kosteneffizienz: Es wird nur die Nutzung bezahlt, nicht der Wertverlust. Das führt zu niedrigeren Raten als bei Mietgebühren oder Ratenkäufen.
  • Umfassender Versicherungsschutz: Eine Vollkaskoversicherung schützt vor finanziellen Risiken bei Diebstahl, Beschädigung oder Akku-Defekten.
  • Freie Händlerwahl: Zugang zu einer großen Auswahl an Fachhändlern.
  • Private Nutzung: Die Möglichkeit zur privaten Nutzung des E-Bikes ist in der Regel gegeben.
  • Modellaktualität: Nach drei Jahren Leasing kann ein neues E-Bike ausgewählt werden, sodass immer das neueste Modell gefahren wird.
  • Gesundheitsförderung: Regelmäßiges Radfahren stärkt die Gesundheit und reduziert Stress.

Wie funktioniert das E-Bike Leasing?

Das E-Bike Leasing basiert auf dem Prinzip der Gehaltsumwandlung. Ein Teil des Bruttogehalts wird in eine Leasingrate umgewandelt, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert.

Bruttomonatsgehalt
+ Versteuerung des geldwerten Vorteils
- Leasingrate
- Rundumschutz Kosten
= neues Bruttomonatsgehalt
- Abgaben
- Steuern
- Versteuerung des geldwerten Vorteils
= Nettomonatsgehalt

Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad, erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.

Der geldwerte Vorteil

Die private Nutzung des Dienstrads wird als geldwerter Vorteil betrachtet und muss versteuert werden. Eine klare Regelung ermöglicht die Pauschalbesteuerung dieses Vorteils. Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25%-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt.

Seit 2019 gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal besteuert, wenn die Firma zusätzlich zum Lohn ein Dienstrad übereignet (§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG).

Kauf des E-Bikes nach Leasingende

Nach Ablauf des Leasingvertrags besteht die Möglichkeit, das E-Bike zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Früher wurde oft mit 10 Prozent des Neupreises zur Übernahme geworben. Heute gilt: Nach drei Jahren ist das Rad oft mehr als 10 Prozent wert.

Wichtig: Vereinbaren Sie keine Kaufoption im Leasingvertrag, da dies steuerliche Nachteile haben kann. Warten Sie bis kurz vor Vertragsende und zeigen Sie erst dann Kaufinteresse.

Der Preisvorteil bei günstiger Übernahme gilt als Arbeitslohn von dritter Seite - und ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Maßstab ist der Zeitwert des Jobbikes. Alternativ erlaubt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. November 2017 eine Pauschale: Am Vertragsende hat das Rad noch 40 Prozent des Neupreises.

Beispiel: Johanna hatte mit ihrem 2.500 Euro teuren E-Bike 1.190 Euro weniger Netto in drei Jahren. Für die Übernahme zahlt sie 18 Prozent, das sind 450 Euro. Die Versteuerung der restlichen 22 Prozent, also 550 Euro übernimmt die Leasingfirma. Insgesamt kostet Johanna das Rad 1.190 + 450 = 1.640 Euro. Das ist eine Ersparnis von 860 Euro, also rund 35 Prozent gegenüber dem Direktkauf.

Tipp: Nutzen Sie einen Jobrad-Rechner, um Ihre persönlichen Werte zu ermitteln.

Alternativen zur Übernahme

  • Rückgabe des E-Bikes: Nach Ablauf des Leasingvertrags kann das E-Bike zurückgegeben werden.
  • Neues Leasing: Es besteht die Möglichkeit, einen neuen Leasingvertrag abzuschließen und ein aktuelles Modell zu fahren.

Versicherung und Service

Als geleastes Betriebseigentum ist das E-Bike nicht durch die Hausratsversicherung der Mitarbeitenden abgedeckt. Es ist wichtig, dass das E-Bike während der Leasingdauer umfassend versichert ist. Einige Verträge decken Wartung und Reparaturen ab. Fehlt eine solche Klausel oder wurde das Rad gekauft, ist der Nutzer für den Zustand verantwortlich.

E-Bike Leasing vs. Dienstwagen

Im Vergleich zur klassischen Dienstwagenregelung stellt das Fahrradleasing eine kosteneffizientere und umweltfreundlichere Option dar. Die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für Diensträder liegen üblicherweise weit unter denen für Dienstwagen. Zudem tragen Radfahrende signifikant zum Umweltschutz bei und verbessern ihre eigene Fitness. Ein besonderer Vorteil in städtischen Gebieten ist die Einsparung der Zeit für die Parkplatzsuche. Für Unternehmen bedeutet dies ebenfalls einen Beitrag zur Zufriedenheit und zum Stressabbau ihrer Mitarbeiter zu leisten.

Fazit

Das E-Bike Leasing bietet eine attraktive Möglichkeit, umweltfreundliche Mobilität zu fördern, die Gesundheit der Mitarbeiter zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu sparen. Es ist eine moderne und nachhaltige Alternative zur Dienstwagenregelung und zeigt, dass Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Umwelt und des Wohlbefindens ihrer Mitarbeitenden leisten können.

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