E-Bike Umbausatz: Erfahrungen mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h

Wer umweltbewusst pendeln und gleichzeitig etwas für seine Gesundheit tun möchte, der kommt um ein Commuter-Bike nicht herum. Und wer schneller mehr Kilometer zurücklegen und dennoch entspannt ankommen will, greift häufig zu einem S-Pedelec. Vor allem der E-Bike-Markt wurde von der hohen Nachfrage geradezu überrollt.

Immer mehr Menschen suchen eine gesunde und nachhaltige Alternative zum Pendeln, bei der die Motorunterstützung von Bikes eine immer größere Rolle spielt. Doch der Markt ist genauso unübersichtlich wie die rechtlichen Vorschriften, die die einzelnen E-Bike-Modelle mit sich bringen. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir für euch genauer hingesehen und den Unterschied zwischen Pedelecs und S-Pedelecs herausgearbeitet.

Pedelec vs. S-Pedelec

Grundsätzlich fährt das „normale“ Pedelec mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h und wird umgangssprachlich meist als E-Bike bezeichnet. Ein S-Pedelec ist ein Elektrofahrzeug, das einen beim Treten mit maximal 4 Kilowatt (kW) bis maximal 45 km/h unterstützt. Es gilt als leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug bzw. Mit 45 km/h auf dem Fahrrad Strecke machen - das ist schon ein unschlagbares Argument für die Anschaffung eines S-Pedelecs und auch ein wichtiger Baustein hin zur Mobilitätswende.

Doch gerade die rechtliche Einstufung als Moped steht dem Siegeszug der S-Pedelecs im Weg. Für Fahrradwege sind sie zu schnell, deshalb werden sie von dort verbannt und müssen per Gesetz auf die Straße. Das funktioniert gerade noch in 30er-Zonen, wo das schnelle E-Bike bequem mit dem Verkehr mithalten kann, doch schon bei 50 km/h wird das Pedelec von Personen in Autos als Fahrrad angesehen und dementsprechend oft riskant überholt. Hier müsste sich die Regierung Gedanken machen, ob es nicht zwischen Bike und Moped eine ganz eigene Kategorie geben könnte.

Schließlich liegt die realistische Durchschnittsgeschwindigkeit mit dem S-Pedelec bei 30-35 km/h. In einem politischen Themenpapier fordert der Zweirad Industrieverband (kurz ZIV): „Das Fahren mit S-Pedelecs muss deshalb sicherer werden!“ Wer mit einem schnellen E-Bike unterwegs ist, fährt z. B. dank Bosch Performance Line Speed-Motor mit 300 W statt 250 W wie beim E-Bike. Damit erreicht man Durchschnittsgeschwindigkeiten von 30 bis 35 km/h. Um die 45 km/h zu knacken, muss man schon eine sehr gute Fitness haben. Wir wollten die tatsächliche Geschwindigkeit einmal miteinander vergleichen und haben deshalb auf den 25 km zwischen Leonberg und Stuttgart ein S-Pedelec gegen ein E-Bike antreten lassen: Die Fahrtzeit betrug 45 min gegenüber der gut 60 min auf einem herkömmlichen E-Bike.

Rechtliche Aspekte von S-Pedelecs

Schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h sind rein äußerlich kaum von herkömmlichen E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h zu unterscheiden. Rechtlich sind sie jedoch im Gegensatz zu ihren langsameren Geschwistern keine Fahrräder, sondern werden EU-weit als Kleinkrafträder, also Mopeds, eingestuft: Sie müssen in den meisten Ländern die Straße benutzen und dürfen weder auf Wald- oder Feldwegen noch auf Radwegen fahren. So weit die EU-Vorschriften, die eigentlich eindeutig sind. Heruntergebrochen auf die einzelnen Länder zeigt sich jedoch, dass jedes Land und oft wiederum einzelne Bundesländer oder Gemeinden ihren ganz eigenen Umgang mit den 45-km/h-Pedelecs festgelegt haben.

Das Ergebnis ist ein Flickenteppich an Vorschriften innerhalb Europas, der Endverbrauchende zunehmend verwirrt. Auch das führt dazu, dass die Verbreitung von S-Pedelecs gerade in Deutschland nur sehr schleppend verläuft. 2020 lag der Anteil an 45 km/h schnellen E-Bikes hier nur bei 0,5 % aller verkauften E-Bikes, in der Schweiz lag er bei stolzen 11,3 %. Durch die rechtliche Gleichstellung mit einem Moped ergeben sich für den Betrieb eines E-Bikes mit Support bis 45 km/h besondere Pflichten, die wir im Folgenden für euch zusammengestellt haben.

Obwohl die Rechtsprechung auf EU-Ebene Rahmenbedingungen für die Nutzung setzt, regeln die einzelnen Staaten, Bundesländer und Städte die Details teilweise unterschiedlich. Um ein S-Pedelec im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen, benötigt man in der EU einen Kfz-Führerschein der Klasse AM, den man ab 16 Jahren erwerben kann. Durch die verkehrsrechtliche Gleichstellung mit dem Moped muss man für das 45 km/h schnelle E-Bike ein Versicherungskennzeichen erwerben und am Bike montieren. Grün, Schwarz, Blau sind die Farben der Versicherungskennzeichen in Deutschland. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr (Start jeweils am 01. März).

Es ist das Tragen eines geeigneten Helms vorgeschrieben. Die marktüblichen Fahrradhelme erfüllen die Norm EN 1078 ohne Probleme - sonst dürften sie in Europa auch gar nicht verkauft werden. In den Niederlanden gibt es zusätzlich die NTA 8776-Norm, durch die der Helm erhöhte Anforderungen erfüllen muss. Wenn er das tut, kann er dort auch als S-Pedelec-Helm vermarktet werden. Vermutlich wird diese Norm zukünftig auch in den übrigen EU-Staaten gelten.

Weitere Vorschriften

  • Rad,- Feld- oder Waldwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht befahren werden.
  • Eine Ausnahme gilt z. B. für Tübingen: Hier gibt es Radwege mit dem Zusatzschild „S-Pedelecs frei“.
  • Auch den Radschnellweg dürfen S-Pedelecs wegen ihrer rechtlichen Gleichstellung mit einem Moped nicht benutzen.
  • Im Gegensatz zum Fahrrad und E-Bike dürfen mit dem S-Pedelec keine Kinder-Anhänger gezogen werden.
  • Der Kindertransport ist jedoch auf einem montierten Kindersitz für Kinder bis sieben Jahren erlaubt.
  • Da S-Pedelecs verkehrsrechtlich keine Fahrräder sind, sondern dem Kleinkraftrad gleichgestellt werden, gilt beim Fahren die 0,5-Promille-Grenze.
  • Da es sich beim S-Pedelec verkehrsrechtlich um ein Moped handelt, ist es generell von der Mitnahme im ÖPNV ausgeschlossen.

Technische Anforderungen

In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung sind - ähnlich dem Fahrzeugschein beim Pkw - die wesentlichen Merkmale des Fahrzeugs wie Hersteller, Typ-Bezeichnung, Fahrgestellnummer, Motorleistung, zulässige Reifengrößen usw. aufgeführt. Die Hersteller von S-Pedelecs müssen für jedes Modell vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Betriebserlaubnis einholen. Also Vorsicht beim Teiletausch! Das schnelle E-Bike ist nach seiner Abnahme (Betriebserlaubnis) beim Hersteller in seiner technischen Ausführung festgelegt, weshalb Änderungen wie z. B. andere Lenker oder Federgabeln sowie Anbauten bestimmter Komponenten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Deshalb verweisen die Hersteller auf Originalteile bzw. solche mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Ansonsten müssen neue Teile von einem akkreditierten Prüfinstitut eingetragen werden. Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, in dem alle relevanten technischen Details des S-Pedelecs aufgeführt sind. Bei neuen Bestimmungen gilt für bereits zugelassene Modelle und sich im Verkehr befindliche S-Pedelecs ein Bestandsschutz, sie müssen also z. B. Da die Vorschriften selbst innerhalb der EU voneinander abweichen, sollte man sich vorher über die gesetzlichen Bestimmungen im Urlaubsland informieren.

Besondere Regelungen in Europa

In der technischen Verordnung (Verordnung 168/2013) hat die Europäische Union das Speed-Pedelec als Moped eingestuft. Und so haben alle Mitgliedstaaten diese Kategorie übernommen, nur nicht Belgien. In der belgischen Verkehrsordnung wird das S-Pedelec nicht einfach als Moped deklariert, stattdessen wurde eine separate Kategorie erstellt: Moped Class P - Speed Pedelec. Dadurch konnte man die Verkehrsregeln anpassen und auch neue Verkehrszeichen entwickeln, die unter Verwendung des Buchstabens „P“ S-Pedelecs zulassen oder ausschließen. Das heißt: Wenn das Tempolimit auf der Straße 50 km/h beträgt, kann man auf dem Speed-Pedelec zwischen Straße oder Radweg wählen.

S-Pedelecs sind in Österreich als Motorfahrrad (Moped-Status) zulassungspflichtig. Das heißt, die Kfz-Zulassungsstelle erteilt unter Vorlage der EU-Übereinstimmungsbescheinigung ein Kennzeichen. Als Nicht-EU-Mitglied geht die Schweiz ihren ganz eigenen Weg. die maximale Motorleistung liegt bei 1.000 W; in der EU geht sie bis max.

Empfehlenswerte Modelle

Aufgrund der hohen Anforderungen an Einzelkomponenten gelten die Speed-Bikes als Technologieträger. Sie garantieren hohe Geschwindigkeiten, sind äußerst komfortabel und perfekt fürs Pendeln gerüstet. Die ersten Modelle konnten wir bereits fahren, weitere Tests laufen gerade oder sind in Planung.

  • Das Diamant Zouma Supreme+ S begeistert uns mit schickem Design und überlegenem Handling.
  • Das HNF-NICOLAI XD3 ist ein tolles Bike für alle, die ihre verschwendete Zeit im Pkw minimieren und gegen Zeit auf dem Rad eintauschen wollen.
  • Dauertest: Riese & Müller Supercharger GX Rohloff HS vs.

Für ungefähr 7.200 € bekommt man bei Riese & Müller mit den Supercharger-Modellen das Rundumsorglos-Paket für Pendler und Kilometer-Veteranen. Was die erste Generation des Supercharger missen lässt, findet sich weitestgehend in der zweiten Evolutionsstufe, die mit der Vorstellung der neuen Bosch-Motoren-Generation lanciert wurde.

Speed-Pedelecs bieten einen enormen Radius und bringen einen entspannt und (meist) schweißfrei ans Ziel. Ein ideales, umweltfreundliches Mobilitätskonzept - gerade für Städte, die dringend den Autoverkehr minimieren müssen. Allerdings sind Speed-Pedelecs ein ganz neuer Fahrzeugtyp und die Einstufung als Moped führt im Alltag oft zu Problemen.

E-Bike Umbausätze bis 45 km/h

E-Bike bis 45 km/h Pendeln ist für viele die einzige Möglichkeit an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Lange Staus, viele rote Ampeln und gestresste Autofahrer sind dabei keine Seltenheit. Eine Alternative zum Autofahren ist das Radfahren, doch die meist längeren Anfahrtswege und die hohen Anforderungen an die körperliche Kondition können schnell entmutigen. Die Lösung? Ein E-Bike bis 45 km/h. Eindeutig definiert sind die Begriffe Pedelec und S-Pedelec.

In Deutschland gelten Elektrofahrräder dann als Pedelecs, wenn sie bis 25km/h unterstützen, über eine Motorleistung von maximal 250W verfügen und der Motor nur bei gleichzeitigem Pedalieren fährt. Schnelle Pedelecs (S-Pedelec) fahren ohne Pedalieren bis 20 km/h, darüber hinaus muss der Fahrer bis zur Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mittreten. Für den Betrieb wird vom Gesetzgeber ein Versicherungkennzeichen verlangt. Wir verwenden die Bezeichnung E-Bike für alle Elektrofahrräder, die nicht zur Klasse der Pedelecs gehören, sei es wegen einer höheren Motorleistung, einem nicht abgeriegelten Handgasgriff oder Höchstgeschwindigkeiten jenseits der 25km/h.

Häufig erreichen E-Bikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, einige Modelle auch mehr.

Unterschiede zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike

Merkmal Pedelec S-Pedelec E-Bike
Motorleistung 250 W bis 500 W ab 250 W
Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h bis 45 km/h ab 25 km/h
Motorsteuerung Tretsensor Tretsensor / Gasgriff Tretsensor / Gasgriff
Versicherung keine nötig Versicherung nötig Versicherung nötig
Führerschein kein Führerschein nötig Führerschein nötig Führerschein nötig

Vorteile eines schnellen E-Bikes

Statistiken bestätigen, dass es den meisten Menschen am wichtigsten ist in kürzester Zeit von Punkt A nach Punkt B zu gelangen. Am zweitwichtigsten ist der Spaßfaktor beim Radfahren. Ein E-Bike mit der höheren Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h bietet beides: schnelleres Ankommen und viel Spaß beim Fahren. Mithilfe der schnellen E-Bikes könnten auch die Durchschnittspenlder das Auto in der Garage stehen lassen. Der Vergleich zwischen E-Bike und Auto zeigt deutlich, dass mit einem E-Bike bis 45 km/h auch längere Wege in relativ kurzer Zeit zurückgelegt werden können.

Ein weitere Vorteil ist der deutlich geringere Energieverbrauch. Bei den steigenden Benzinpreisen bietet das E-Bike daher eine kostengünstige Alternative. Eine Akkuladung kostet nicht einmal 10ct und ist damit sogar preiswerter als die morgendliche Dusche.

Vergleich: E-Bike vs. Auto

Wegstrecke Verkehrsmittel Wegzeit Energieverbrauch
10km Fahrrad 30min 0kWh
Pedelec 25min 0,01kWh
E-Bike bis 45 km/h 15min 0,01kWh
Auto 10min 6,03kWh
20km Fahrrad 60min 0kWh
Pedelec 50min 0,02kWh
E-Bike bis 45 km/h 30min 0,02kWh
Auto 20min 12,06kWh
30km Fahrrad 90min 0kWh
Pedelec 75min 0,03kWh
E-Bike bis 45 km/h 45min 0,03kWh
Auto 30min 18,09kWh

Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass das Fahren mit einem schnellen E-Bike auch mehr Verantwortung mit sich bringt. Vorausschauendes Fahren und das Tragen eines Helmes sind Pflicht. Reflektoren und ein funktionierendes Licht sind insbesondere nachts von großer Bedeutung, um rechtzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden.

E-Bike Umbausätze: Verschiedene Antriebsarten

Bei E Bike Umbausätzen hast du die Wahl zwischen verschiedenen Antriebsarten.

Mittelmotor

Diese Antriebsform ist am geläufigsten und wird unter oder auf dem Tretlager angebracht. Die Gewichtsverteilung ist ebenfalls unproblematisch und beeinträchtigt das Fahrgefühl kaum.

Heckmotor

Der Motor befindet sich am Hinterrad und ist vor allem beim Antritt sehr effektiv. Die Gewichtsverteilung liegt größtenteils auf dem Hinterrad.

Frontmotor

Hier sitzt der Motor entweder direkt im Vorderrad oder wird an der Felge bzw. Bereifung des Rades befestigt.

Reibrollenantrieb

Bei einem Reibrollenantrieb sitzt eine kleine Rolle an dem Hinterrad oder Vorderrad auf. Der Motor des Reibrollenantriebs beschleunigt durch Reibung das Rad und dient so als Antriebshilfe. Tipp: Da der Antrieb Am Reifen liegt und durch Reibung die Geschwindigkeit erzeugt, ist der Verschleiß des Fahrradreifens tendenziell höher.

Vorteile und Nachteile eines E-Bike Umbausatzes

  • Nachhaltiger: Du brauchst kein neues E Bike kaufen und dein altes Fahrrad verschrotten, um ein E Bike zu fahren.
  • An geliebtem Fahrrad festhalten: Wer leidenschaftlich Fahrrad fährt, baut eine Verbindung mit seinem Fahrrad auf.
  • Nicht immer einfach zu montieren: Einen Umbausatz zu montieren, ist nicht immer einfach.
  • Kaum teurer als Neukauf: E Bikes werden immer günstiger. Ein Neukauf kann unter Umständen günstiger sein als ein Umbau.

Rechtliche Definitionen: Pedelec vs. E-Bike

In unserem Test benutze ich beide Worte als Synonyme, jedoch bezeichnen beide Begriffe etwas anderes. Auch rechtlich gesehen macht es einen Unterschied, ob du mit einem Pedelec oder einem echten E Bike fährst.

  • Definition Pedelec: Bei einem Pedelec unterstützt der Motor erst, wenn du in die Pedale trittst. Eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt. Der Motor darf bis maximal 250 Watt Leistung besitzen, was einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h entspricht.
  • Rechtliche Bedingungen: Für ein Pedelec ist keine Versicherungsplakette, keine Zulassung und auch kein Führerschein notwendig.
  • Definition S-Pedelec: In unserem E Bike Umbausatz Vergleich haben wir auch Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen können und deutlich mehr Leistung aufweisen. Schaltet der Motor erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h ab, zählt das S-Pedelec als Kleinkraftrad.
  • Rechtliche Bedingungen: Um ein S-Pedelec bis 45 km/h fahren zu dürfen, brauchst du eine Betriebserlaubnis oder eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt. Außerdem werden eine Versicherungsplakette mit passender Versicherung und ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Somit ist ein Mindestalter von 16 Jahren notwendig, um das S-Pedelec zu fahren. Laut aktuellen Vorschriften besteht eine Helmpflicht.
  • Definition E-Bike: Das klassische E Bike besitzt einen Motor, den du jederzeit auch ohne in die Pedale zu treten, aktivieren kannst. Mit einem Schaltknopf oder einem Drehgriff wird die Geschwindigkeit bestimmt. Je nach maximaler Geschwindigkeit ergeben sich unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen, die du beachten musst.

Kaufkriterien für E-Bike Umbausätze

  • Montage/Kompatibilität: Wie einfach ist der Einbau? Wo sitzt der Motor und wie ist der Akku befestigt?
  • Art des Motors: Wie effizient ist der Motor und wo ist er verbaut? Der Motor entscheidet letztendlich über das Fahrgefühl.
  • Leistung: Wie viel Watt hat der Motor?
  • Akku: Der Akku legt die Voraussetzung für die Weitergabe an den Motor. Auch hier gibt es viele verschiedene Ausführungen und Halterungen.
  • Preis: Das E Bike nachrüsten sollte nicht zu teuer werden. Hochpreisige Produkte müssen nicht immer effizienter, schneller oder einfacher zu montieren sein.

Wichtige Hinweise für E-Bike Fahrer

  1. Fahrradhelm: Höhere Geschwindigkeiten bedeuten ein höheres Risiko, bei einem Unfall verletzt zu werden. Der Fahrradhelm ist damit umso wichtiger.
  2. Versicherungen: Ein Umbausatz wertet dein Fahrrad auf und erhöht den Wert.
  3. Wartung Fahrrad & Anbauteile: Motor, Akku, Sensoren, Fahrradcomputer, E Bike Sattel und andere Bauteile können zu einem erheblichen Risiko werden, wenn sie nicht mehr rund laufen.
  4. StVO beachten: Du kannst alles richtig machen und doch im Straßenverkehr andere behindern, wenn du die Straßenverkehrsordnung nicht einhältst.

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