Mountainbikes erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Ursprünglich für den Einsatz im Gelände konzipiert, werden sie immer häufiger auch im Alltag genutzt. Doch wer mit seinem Mountainbike am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss beachten, dass die Räder ab Werk oft nicht den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Warum ist ein Mountainbike nicht verkehrssicher?
Hierbei handelt es sich in erster Linie um Sportgeräte. Diese Fahrräder sind also eigentlich gar nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen. Allerdings wird bei der Grundausstattung eines Mountainbikes in der Regel auf verschiedene Bauteile verzichtet, wie zum Beispiel die Klingel oder eine Lichtanlage.
MTB verkehrssicher machen: Dies ist notwendig!
Damit Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese über bestimmte Ausstattungsmerkmale verfügen. So müssen verkehrssichere Fahrräder gemäß §§ 63 - 67 StVZO unter anderem über eine Klingel, Beleuchtung sowie Rückstrahler und Bremsen verfügen. Um Ihr Mountainbike verkehrssicher bzw. verkehrstauglich zu machen, müssen Sie daher mit weiteren Kosten und auch etwas Aufwand rechnen.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt auch mit dem Mountainbike die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese gibt in den Paragraphen 63 bis 67 Regeln speziell für Fahrräder vor, welche Sie auch beachten sollten.
Wer mit eigener Kraft - abseits von befestigten Straßen und Wegen - das Gelände erkunden möchte, ist mit einem Mountainbike gut beraten. Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Kriterien ein Mountainbike, das als verkehrssicher gilt, erfüllen muss. Es gibt sicher unterschiedliche Vorstellung von einem stadttauglichen, verkehrssicheren Mountainbike, aber es gibt da natürlich noch die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Beleuchtung
Eine funktionierende Fahrradbeleuchtung ist unverzichtbar für die Sicherheit im Straßenverkehr. An einem verkehrssicheren Mountainbike muss vorne ein weißer Scheinwerfer mit einer Leuchtstärke von mindestens 10 Lux montiert sein. Der Lichtkegel sollte leicht nach unten geneigt sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Als Energiequelle dient entweder ein Dynamo mit einer Nennleistung von 6 Volt und 3 Watt oder eine Batterie bzw. ein Akku mit einer Nennspannung von 6 V.
Hinten benötigt das Mountainbike ein rotes Rücklicht, das nicht tiefer als 25 cm über der Fahrbahn angebracht werden darf. Zusätzlich müssen vorne ein weißer und hinten ein roter Rückstrahler vorhanden sein. Der hintere Rückstrahler muss als Großflächen-Reflektor mit „Z“-Kennzeichnung ausgeführt sein. An den Laufrädern sind außerdem pro Rad mindestens zwei gelbe Speichenreflektoren oder alternativ weiß reflektierende Streifen an den Reifen bzw. Felgen vorgeschrieben.
Die Regelungen ergeben auch durchaus Sinn, wenn man sich im dichten Stadtverkehr, insbesondere jetzt im Herbst, mit dem Fahrrad bewegt. Detailregelungen, z. B. Beim Thema Licht (§ 67 StVZO, „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“) wird es schon interessanter.
- Beleuchtung vorne (§ 67 Abs. 3 StVZO): Entweder einzeln oder als Kombination: Front-Scheinwerfer und Rückstrahler für weißes Licht. Hier gibt es noch ein paar Bestimmungen, wie die Ausleuchtung sein muss.
- Beleuchtung hinten (§ 67 Abs. 4 StVZO): Entweder einzeln oder als Kombination: Rote Schlussleuchte und roter Großflächen-Rückstrahler mit Buchstabe „Z“. Beides muss zwischen 25 cm und 60 cm von der Fahrbahn montiert werden.
- Beleuchtung der Seiten (§ 67 Abs.): Zwei gelbe Speichenrückstrahler (Katzenaugen) je Rad bzw.
Konkret sind dies gelbe Rückstrahler, welche jeweils an der Vorder- und an der Hinterseite der Pedale angebracht werden. Diese ganzen Beleuchtungseinrichtungen müssen stets betriebsbereit sein, auch wenn Sie nur bei Tageslicht fahren.
Übrigens muss die Beleuchtung auch tagsüber funktionieren und alle Rückstrahler müssen immer vorhanden sein.
Klingel
Neben der Beleuchtung schreibt die StVZO für Fahrräder eine helltönende Glocke als akustisches Warnsignal vor. Eine laute und gut wahrnehmbare Fahrradklingel ermöglicht es, sich im Straßenverkehr bemerkbar zu machen und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu warnen. Hupen oder andere Signalgeber sind nicht zulässig.
Eine gut hörbare Fahrradklingel (§ 64a StVZO)Kein Kostenpunkt.
Bremsen
Für ein sicheres Fahrverhalten sind obendrein zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen vorgeschrieben. Dabei kann es sich um Felgenbremsen, Scheibenbremsen, Trommelbremsen oder eine Kombination dieser Systeme handeln. Die Bremshebel müssen leicht erreichbar sein und die Bremsen sollten auch bei Nässe zuverlässig verzögern.
Zwei unabhängig voneinander funktionierende, leicht zu bedienende Bremsen (§ 65 Abs. 1 StVZO)Check.
Weitere sicherheitsrelevante Aspekte
Neben sicheren Bauteilen am Fahrrad, ist es jedoch auch empfehlenswert, beim Fahren einen speziellen Mountainbike-Helm zu tragen.
Weitere nützliche Anbauteile
Mit einer StVZO-konformen Beleuchtung, einer gut hörbaren Klingel und leistungsfähigen Bremsen ist ein Mountainbike fit für den Straßenverkehr. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherheitsausstattung gibt es noch weitere Anbauten, die ein Mountainbike alltagstauglich machen.
- Schutzbleche sind eine sinnvolle Ergänzung für jedes Mountainbike, das regelmäßig im Alltag genutzt wird. Sie schützen den Fahrer und seine Kleidung vor Spritzwasser und Verschmutzungen, was besonders auf dem Weg zur Arbeit oder bei anderen Alltagsfahrten wichtig ist.
- Ein stabiler Gepäckträger ist ebenfalls eine praktische Erweiterung für mehr Alltagstauglichkeit. Er ermöglicht die Nutzung von Fahrradtaschen oder Körben und erleichtert so den Transport von Einkäufen, Gepäck oder Arbeitsmaterialien.
Diebstahlschutz
Hochwertige Mountainbikes sind bei Fahrraddieben sehr begehrt. Um das Risiko eines Diebstahls zu minimieren, ist ein stabiles und sicheres Fahrradschloss unerlässlich. Bei der Auswahl sollte auf geprüfte Qualität und einen möglichst großen Durchmesser des Schließzylinders geachtet werden. Bügel- oder Panzerkabelschlösser bieten hier einen guten Schutz.
Eine Fahrradversicherung kann zusätzlichen Schutz im Falle eines Diebstahls bieten. Allerdings ist es wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, da manche Versicherungen bestimmte Tageszeiten oder Abstellorte ausschließen.
All-Terrain-Bikes (ATB)
Wie der Name bereits sagt, handelt es sich beim All-Terrain-Bike (ATB) um ein Fahrrad für jedes Gelände. Egal ob Landstraße, Stadtverkehr oder Offroad. Es eignet sich nicht nur für die Wochenendtour bei schönem Wetter, sondern auch für den täglichen Einsatz zum Beispiel für Pendler oder als Fahrrad für die alltäglichen Besorgungen. Dank fest installiertem Licht, Schutzblechen und einem stabilen Seitenständer, sind damit auch Schlechtwetter- oder Nachtfahrten kein Problem. Wer beim ATB auf einen Nabendynamo achtet, hat auch immer Strom für das Licht und muss nicht vor jeder Fahrt seine Akkus überprüfen. Aktuelle Nabendynamos sind zudem leichtläufig und wartungsfrei.
Welche Größe brauche ich bei einem straßentauglichen Mountainbike?
Wer seine Mountainbike Größe kennt, kann die auch beim ATB nehmen. Anbei eine allgemeine Tabelle zur Ermittlung Ihrer Fahrradgröße beim ATB.
| Körpergröße | Empfohlene Rahmengröße |
|---|---|
| ca. 150 - 155 cm | 32 - 36 cm |
| ca. 155 - 160 cm | 36 - 38 cm |
| ca. 160 - 165 cm | 38 - 40 cm |
| ca. 165 - 170 cm | 40 - 43 cm |
| ca. 170 - 175 cm | 42 - 45 cm |
| ca. 175 - 180 cm | 44 - 47 cm |
| ca. 180 - 185 cm | 46 - 49 cm |
| ca. 185 - 190 cm | 49 - 52 cm |
| ca. > 190 cm | ab 51 cm |
Sanktionen für ein nicht verkehrssicheres Fahrrad bzw.
Wer mit einem nicht StVZO-konformen Mountainbike im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert bei Verkehrskontrollen Verwarngelder zwischen 20 und 35 Euro. Deutlich teurer kann es bei Unfällen werden, wenn das Rad nicht verkehrssicher ist und Schadensersatzforderungen im Raum stehen.
Fehlen wichtige Bauteile, welche Ihr Mountainbike verkehrssicher machen, kann dies im Zuge einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld bzw. Verwarngeld nach sich ziehen. Verfügt Ihr Mountainbike über keine entsprechende Beleuchtung, sind dafür in der Regel 20,00 Euro fällig. Allerdings kann das Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder wenn ein Unfall die Folge war, auch auf 25,00 bzw. 35,00 Euro steigen.
Ist Ihr Mountainbike nicht verkehrssicher, kann dies aber auch einen Punkt nach sich ziehen. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der nicht vorschriftsmäßigen Ausstattung die Sicherheit des Verkehrs in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt wurde.
Wegen einer fehlenden oder defekten Klingel sind Radfahrer sicher nur in seltensten Fällen von der Polizei angehalten worden. Sollte das aber der Fall sein, wird eine Strafe von 15 Euro fällig. Verfügt das Mountainbike über keine passende Beleuchtung kostet das laut Bußgeldkatalog schon 20 Euro. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann sich die Strafe sogar auf 25 oder 35 Euro erhöhen. Ist durch die fehlende Verkehrssicherheit des Bikes die "Sicherheit des Verkehrs in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt" kann das sogar einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg bedeuten.
Fazit
Mit den richtigen Nachrüstungen und Zubehörteilen lässt sich ein Mountainbike in ein verkehrssicheres und alltagstaugliches Fahrrad verwandeln. Die StVZO-Ausstattung mit Beleuchtung, Reflektoren, Klingel und Bremsen sorgt für ausreichende Sicherheit im Straßenverkehr. Wer sein Mountainbike regelmäßig für Arbeitswege, Einkäufe oder andere alltägliche Fahrten nutzen möchte, sollte auch an ein gutes Fahrradschloss denken. So bleibt das verkehrssichere Mountainbike vor Diebstahl geschützt und kann bedenkenlos abgestellt werden.
Trotz der Umrüstung zur StVZO-Konformität bleibt natürlich die Möglichkeit erhalten, mit dem Mountainbike auch abseits befestigter Wege Spaß zu haben. Dank der robusten Bauweise und Federung eignen sich die Bikes perfekt für Ausflüge in der Freizeit. Im Gelände sind Mountainbikes so richtig in ihrem Element. Doch viele Biker und Bikerinnen wollen auch auf den Wegen des Alltags nicht auf das lässig-robuste MTB-Feeling verzichten. Mit ihren breiten Profilreifen und der wendigen Geometrie machen Mountainbikes abseits der Straße richtig Spaß, doch auch auf dem Asphalt spielen sie ihre Stärken aus. Nur mit diesen Merkmalen ist ein Fahrrad laut StVZO wirklich verkehrssicher.
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