Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden. Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten?
E-Scooter erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Besonders in Städten sind sie eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch viele stellen sich die Frage: Darf man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren? In diesem Artikel erfährst du als E-Scooter-Fahrer, was laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, ob du einen Führerschein brauchst, welche Strafen drohen und welche Regeln beim E-Scooter fahren gelten.
Grundlagen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
E-Scooter gehören laut deutscher Gesetzgebung zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Ihre Nutzung wird durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt.
Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.
Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen.
Wer mit einem E-Scooter auf dem Fahrradweg zu fahren, kann aus mehreren Gründen eine gute Idee sein. Du entgehst damit dem Verkehr auf der Straße, fährst eine ebenmäßige Fläche entlang und genießt eine entspannte Fahrt. Doch ist es erlaubt, mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu nutzen? In diesem Blogeintrag wollen wir uns genau mit dieser Situation auseinandersetzen, wenn Du mit dem E-Scooter den Fahrradweg nutzt. Seit Juni 2019 ist es bereits erlaubt, mit einem E-Scooter zu fahren.
Technische Voraussetzungen für E-Scooter
Ein E-Roller darf laut Verordnung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten. Außerdem muss der E-Roller eine Betriebserlaubnis besitzen, denn erst dann ist das Fahrzeug freigegeben.
Zugelassene Roller müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören zwei unabhängig funktionierende Bremsen, Beleuchtung vorne und hinten, eine Klingel und Reflektoren.
Der elektrische Tretroller benötigt zudem folgende Mindestausstattung:
- Beleuchtung vorne und hinten (auch abnehmbar möglich)
- Klingel
- Gelbe Reflektoren an den Seiten oder reflektierende Weißwandreifen
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen (wobei eine Bremse allein mindestens 44 Prozent der Mindestbremskraft aufbringen muss)
Damit Sie im Straßenverkehr einen E-Scooter fahren dürfen, benötigt das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis. Mittlerweile beantragen die meisten Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt. Damit entfällt die teure und aufwendige Einzelabnahme der Roller bei einem Prüfinstitut wie dem TÜV.
Die Verordnung sieht vor, dass Sie ähnlich wie beim Mofa oder einem 50-ccm-Motorroller mindestens eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Sie erhalten ein Versicherungskennzeichen, das wie beim Mofa vom 01.03. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres gilt. Das Folienkennzeichen sieht aus wie ein Mofa-Kennzeichen, ist aber kleiner.
Versicherungsschutz für E-Scooter
Der Gesetzgeber verlangt wie beim Auto eine Haftpflichtversicherung, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abzuschließen. Dann greift die Versicherung auch bei:
- Diebstahl
- Naturgewalten (z. B. Hagel, Überschwemmung)
- Grober Fahrlässigkeit
- Explosion oder Brand (Bedenken Sie die Brandgefahr durch den Akku!)
- Kurzschluss in der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Ja, E-Scooter dürfen auf dem Radweg fahren. Tatsächlich ist es laut Straßenverkehrsordnung sogar vorgeschrieben, dass Elektroscooter auf dem Radweg genutzt werden, sofern dieser vorhanden und befahrbar ist. Gibt es keinen Radweg, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.
Auch auf Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen dürfen Elektroroller unterwegs sein, solange keine Beschilderung dies ausschließt. Achte beim Fahren stets auf das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt. Nicht erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg, auf dem Bürgersteig sowie in Fußgängerzonen ohne entsprechendes Zusatzschild. Auch der Fußweg darf nicht mit dem E-Scooter befahren werden. Solche Regelverstöße können mit einem Strafgeld geahndet werden.
Sollte kein Radweg vorhanden sein, musst du mit dem E-Roller auf die Straße ausweichen. Die Nutzung des Bürgersteigs stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch Fußgänger gefährden.
Diese Antwort kannst Du in den Elektrokleinfahrzeug Verordnungen, kurz eKFV, nachlesen. Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg ebenfalls benutzen. Damit wird zusätzlich auch der Verkehr auf der Straße entlastet. Dennoch dürfen E-Scooter nicht nur den Fahrradweg benutzen, sondern auch die Fahrbahnen - wenn es auch für E-Roller keinen entsprechenden Fahrradweg gibt. Als E-Scooter-Fahrer bist Du in diesem Fall den Fahrradfahrern gleichgesetzt und musst Dich an die entsprechenden Vorschriften halten.
Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden.
Verhalten auf dem Gehweg
Da das Nutzen von E-Scootern auf dem Fahrradweg erlaubt ist, kannst Du dann auch den Gehweg benutzen? Nein, das ist nicht der Fall, auch wenn Du dies sicherlich schon öfters beobachtet hast. Den entsprechenden Gesetzestext dazu findest Du unter § 10 Absatz 3 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung. Solltest Du mit Deinem Elektroroller anstatt des Fahrradweges den Gehweg befahren, musst Du absteigen. Solltest Du mit dem E-Scooter statt des Fahrradwegs den Gehweg benutzen, kann dies zudem teuer werden. Die genaue Höhe der Strafe ist dabei von den lokalen Gesetzen und Vorschriften abhängig. Es können sogar Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden, sollte man Dich erwischen.
Führerschein und Mindestalter
Benötigst du einen Führerschein für E-Scooter? Eine Fahrerlaubnis ist zum E-Scooter fahren in Deutschland nicht erforderlich. Du darfst ab einem Mindestalter von 14 Jahren einen zugelassenen E-Scooter fahren. Ein Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B ist nicht notwendig.
Wichtig ist jedoch, dass du nur mit einem zugelassenen E-Scooter unterwegs bist. Wenn du ein schnelleres Fahrzeug oder ein Modell ohne Straßenzulassung nutzt, kann ein Führerschein doch erforderlich sein.
Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Helmpflicht und Sicherheit
In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um dich bei einem Unfall besser zu schützen. Besonders bei Fahrten auf der Straße oder bei höheren Geschwindigkeiten kann ein Helm Leben retten.
Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw.
Allgemeine Verkehrsregeln für E-Scooter-Fahrer
E-Roller-Fahrer sind Teil des Straßenverkehrs und müssen sich an die gleichen Regeln halten wie Radfahrer. Das bedeutet unter anderem: rechts fahren, hintereinander fahren und auf Ampeln achten. Auch die Vorfahrtsregeln gelten für Elektroscooter.
Beim Fahren solltest du rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, sein. Das Fahren zu zweit ist verboten. Abgestellte E-Scooter dürfen den Gehweg nicht blockieren.
Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren. Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren.
Alkohol am Steuer
Auch beim Scooter gelten die allgemeinen Promillegrenzen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Das bedeutet: Keinerlei Alkohol ist erlaubt.
Wer mit Promille mit dem Roller unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist.
Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5.
Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.
Die Polizei NRW wünscht eine gute Fahrt.
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Wer zum Beispiel auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Auch das Fahren ohne Versicherung oder mit einem nicht zugelassenen E-Roller ist teuer.
Zusätzliche Verstöße wie das Ignorieren roter Ampeln, das Fahren zu zweit oder Telefonieren während der Fahrt kosten ebenfalls Geld und führen zu Punkten im Fahreignungsregister.
Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen.
Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht. So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu.
Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Wichtige Hinweise
Wichtiger Hinweis: Es ist außerdem noch zu beachten, dass spezifische E-Scooter-Verkehrsregeln für die Situation in Deutschland gelten. Im Ausland könnte es verboten sein mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu benutzen.
E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden.
Ampelregelung für E-Tretroller
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
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