E-Scooter erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Besonders in Städten sind sie eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch viele stellen sich die Frage: Darf man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren? In diesem Artikel erfährst du als E-Scooter-Fahrer, was laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, ob du einen Führerschein brauchst, welche Strafen drohen und welche Regeln beim E-Scooter fahren gelten.
Grundlagen und Gesetzeslage
Seit Juni 2019 ist es bereits erlaubt, mit einem E-Scooter zu fahren. Auch auf die Frage „Dürfen E-Scooter auf dem Fahrradweg fahren?“ gibt es eine klare Antwort. Diese Antwort kannst Du in den Elektrokleinfahrzeug Verordnungen, kurz eKFV, nachlesen. E-Scooter gehören laut deutscher Gesetzgebung zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Ihre Nutzung wird durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt.
Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg ebenfalls benutzen. Damit wird zusätzlich auch der Verkehr auf der Straße entlastet. Dennoch dürfen E-Scooter nicht nur den Fahrradweg benutzen, sondern auch die Fahrbahnen - wenn es auch für E-Roller keinen entsprechenden Fahrradweg gibt. Als E-Scooter-Fahrer bist Du in diesem Fall den Fahrradfahrern gleichgesetzt und musst Dich an die entsprechenden Vorschriften halten.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Tatsächlich ist es laut Straßenverkehrsordnung sogar vorgeschrieben, dass Elektroscooter auf dem Radweg genutzt werden, sofern dieser vorhanden und befahrbar ist. Gibt es keinen Radweg, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Auch auf Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen dürfen Elektroroller unterwegs sein, solange keine Beschilderung dies ausschließt. Achte beim Fahren stets auf das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.
Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Nicht erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg, auf dem Bürgersteig sowie in Fußgängerzonen ohne entsprechendes Zusatzschild. Auch der Fußweg darf nicht mit dem E-Scooter befahren werden. Solche Regelverstöße können mit einem Strafgeld geahndet werden. Sollte kein Radweg vorhanden sein, musst du mit dem E-Roller auf die Straße ausweichen. Die Nutzung des Bürgersteigs stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch Fußgänger gefährden.
Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden. So darfst Du mit dem E-Scooter den Fahrradweg nur nutzen, wenn er auf maximal 20 km/h zugelassen ist.Außerdem ist es untersagt, mit dem E-Scooter in der Fußgängerzone zu fahren.
Wichtiger Hinweis: Es ist außerdem noch zu beachten, dass spezifische E-Scooter-Verkehrsregeln für die Situation in Deutschland gelten. Im Ausland könnte es verboten sein mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu benutzen.
Ab wann darf man E-Scooter fahren?
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Du darfst ab einem Mindestalter von 14 Jahren einen zugelassenen E-Scooter fahren. Ein Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B ist nicht notwendig. Allerdings sieht der Gesetzestext unter § 2 Abs. 4 StVO eine Sonderregelung für Mofas vor. Demnach dürfen Mofas außerorts auf dem Radweg fahren.
Helmpflicht und Sicherheit
In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um dich bei einem Unfall besser zu schützen. Besonders bei Fahrten auf der Straße oder bei höheren Geschwindigkeiten kann ein Helm Leben retten.
Verhaltensregeln im Straßenverkehr
E-Roller-Fahrer sind Teil des Straßenverkehrs und müssen sich an die gleichen Regeln halten wie Radfahrer. Das bedeutet unter anderem: rechts fahren, hintereinander fahren und auf Ampeln achten. Auch die Vorfahrtsregeln gelten für Elektroscooter. Beim Fahren solltest du rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, sein. Das Fahren zu zweit ist verboten. Abgestellte E-Scooter dürfen den Gehweg nicht blockieren.
Alkohol am Steuer
Auch beim Scooter gelten die allgemeinen Promillegrenzen. Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Das bedeutet: Keinerlei Alkohol ist erlaubt.Wer mit Promille mit dem Roller unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Technische Anforderungen und Versicherung
Ein E-Roller darf laut Verordnung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten. Außerdem muss der E-Roller eine Betriebserlaubnis besitzen, denn erst dann ist das Fahrzeug freigegeben. Zugelassene Roller müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.
Ein Scooter muss, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, bestimmte technische Anforderungen erfüllen:
- Vorder- und Rücklicht
- Zwei Bremsen
- Klingel
- Reflektoren
- Versicherungskennzeichen
Nur wenn ein E-Scooter diese Merkmale aufweist, darf er auf der Straße gefahren werden.
Ja, für E-Scooter besteht Versicherungspflicht. Du musst eine Haftpflichtversicherung abschließen, bevor du im Straßenverkehr fahren darfst. Das Fahren ohne Versicherung ist strafbar und kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden. Viele Anbieter ermöglichen eine einfache Online-Anmeldung der Versicherung.
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Wer zum Beispiel auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Auch das Fahren ohne Versicherung oder mit einem nicht zugelassenen E-Roller ist teuer.
Zusätzliche Verstöße wie das Ignorieren roter Ampeln, das Fahren zu zweit oder Telefonieren während der Fahrt kosten ebenfalls Geld und führen zu Punkten im Fahreignungsregister.
Bußgelder bei Verstößen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Geplante Neuregelungen
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
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