Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu?
Motorrad fahren zu lernen, ist in der Bundesrepublik trotzdem schon früh möglich. In Deutschland gibt es vier Klassen für den Motorradführerschein: AM, A1, A2 und A. Pro Führerscheinklasse ist definiert, welche Maschine man ab welchem Alter fahren darf. Denn Motorrad ist nicht gleich Motorrad - Hubraum und Motorleistung eines Bikes machen einen großen Unterschied in seiner Stärke aus. Diese wirkt sich wiederum auf das Fahrverhalten und die Intensität möglicher Unfallfolgen aus.
Die verschiedenen Führerscheinklassen
Mofa-Prüfbescheinigung: Vorab: Das Mofa ist kein Motorrad, sondern als motorisiertes Fahrrad eher eine Vorstufe dazu - es gehört zu den Kleinkrafträdern. Für das Fahren eines Mofas ist kein Führerschein im klassischen Sinne notwendig, stattdessen erwirbt man eine Prüfbescheinigung für das kleinste motorisierte Zweirad im Straßenverkehr. Bereits ab 15 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland Mofa fahren, die Höchstgeschwindigkeit beträgt dabei 25 km/h. Nach sechs Doppelstunden Theorie mit jeweils 90 Minuten und einer ebenfalls 90-minütigen Doppelstunde Fahrpraxis ist die Ausbildung fürs Mofa abgeschlossen.
Führerscheinklasse AM: Die kleinste Klasse ist der Roller-Führerschein AM. Diesen können Jugendliche in Deutschland bereits mit 15 Jahren in allen Bundesländern machen. Fahrten ins Ausland sind hiermit aber tabu: Erst nach dem 16. Geburtstag darf man außerhalb Deutschlands mit diesem Führerschein auf dem Roller unterwegs sein. Mit der Klasse AM ist das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 ccm, beziehungsweise 45 km/h erlaubt.
Führerscheinklasse A1: Den Führerschein der Klasse A1 darf man ab 16 Jahren machen. Er erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern mit maximal 125 ccm Hubraum, beziehungsweise 11kW bei Elektro-Bikes und Motorrädern, bei denen das Verhältnis von Leistung und Leergewicht nicht 0,1 kW/kg übersteigt. Auch Dreiräder mit maximal 15kW dürfen mit diesem Führerschein bewegt werden.
Führerscheinklasse A2: Die vorletzte Klasse A2 erlaubt das Fahren eines Motorrads mit maximal 35 kW, beziehungsweise einem Verhältnis von Leistung und Leergewicht bis 0,2 kW/kg. Wer eine größere Maschine kauft, kann diese von 70 kW auf 35 kW gedrosselt fahren.
Führerscheinklasse A: In dieser Führerscheinklasse gibt es keine Beschränkung für Hubraum oder Kilowatt des Motorrads mehr. Bei Direkteinstieg in diese Führerscheinklasse muss man deshalb mindestens 24 Jahre alt sein.
Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.
Voraussetzungen für den Motorradführerschein
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.
- A: 24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei mind.
Motorrad fahren ist ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Die Klasse A1 ist die erste Stufe des Motorradführerscheins. darf man Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) bewegen. Du musst 16 Jahre alt sein.
Der Motorradführerschein A2 kann mit 18 Jahren erworben werden. Die Klasse A2 ist beschränkt auf 35 kW (48 PS).
B196-Führerschein: Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Eine Besonderheit bei diesem Führerschein: Unter gewissen Voraussetzungen ist das Führen eines Motorrads mit einem Autoführerschein erlaubt. Wer seit mindestens fünf Jahren den B-Führerschein hat und mindestens 25 Jahre alt ist, darf den B196-Führerschein machen und dann Leichtkrafträder bis 125ccm Hubraum fahren. Voraussetzung dafür ist, dass vier theoretische und fünf praktische Schulungsstunden à 90 Minuten bei einer Fahrschule abgelegt werden.
Das Bundesministerium hat Ende 2019 den sogenannten B196-Führerschein eingeführt. Damit wird es Autofahrern einfacher gemacht, eine zusätzliche Fahrerlaubnis für Roller/Motorräder zu erwerben. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Welche Fahrzeuge dürfen Sie nach einer erfolgreichen Schulung nutzen?
Am 31. Dezember 2019 trat offiziell eine weitere Änderung der Straßenverkehrsordnung ab 2020 in Kraft. Diese knüpft an eine Regelung an, die bis 1980 in Deutschland bestand: Damals durfte man mit einem Pkw-Führerschein der Klasse 3 auch Leichtkrafträder ohne Ausbildung bzw. Prüfung fahren. Die „Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 31.12.2019 greift die ehemalige Regelung nun in modifizierter Form wieder auf.
Der Hintergrund: Ein leichterer Zugang zu Leichtkrafträdern durch einen B196-Führerschein soll dazu ermutigen, vermehrt auf alternative Antriebe (beispielsweise E-Roller) umzusteigen. Gleichzeitig darf natürlich die Sicherheit nicht zu kurz kommen. Nicht zuletzt müssen Sie für einen B196-Führerschein außerdem eine Ausbildung an der Fahrschule absolvieren. Insgesamt müssen Sie an mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten teilnehmen. Laut FEV sollen diese Maßnahmen einen sicheren, verantwortungsbewussten und umweltfreundlichen Umgang mit Krafträdern der Klasse A1 gewährleisten.
Nachdem Sie die vorgeschriebenen 9×90 Minuten (also 13,5 Zeitstunden) Unterricht abgeleistet haben, ist die Ausbildung bereits beendet. Eine gesonderte Prüfung müssen Sie für den B196-Führerschein nicht mehr ablegen.
Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse B erworben hat, darf prinzipiell auf sämtlichen Straßen in der EU am Steuer sitzen. Anders sieht es allerdings bei der Schlüsselzahl 196 aus. Zwar gibt es in vielen europäischen Staaten vergleichbare Regelungen. Diese gelten jedoch immer nur für Personen, die eine Fahrprüfung in dem jeweiligen Land absolviert haben. Ein deutscher B196-Führerschein allein hilft Ihnen daher auf Auslandsreisen nicht weiter.
Theoretische und praktische Ausbildung
Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben. Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads. Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren. Diese Zahl ist abhängig davon, wie begabt ihr seid und wie schnell ihr euer Motorrad sicher fahren könnt.
Die ersten Übungsfahrten finden auf einem Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule. In den Übungsfahrten trainierst du die Bedienung, Grundfahraufgaben und das Fahren innerhalb der Stadt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist laut Fahrschülerausbildungsverordnung nicht festgelegt und daher je nach Leistungsstand des Fahrschülers individuell durchzuführen. Die Anzahl der zu erwartenden Übungsfahrten, um die Prüfungsreife zu erlangen, kann zu Beginn der Ausbildung nicht genau vorhergesehen werden. Ohne Vorkenntnis (aber Vorbesitz Klasse B) liegt der Durchschnitt bei ca.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.
| Führerscheinklasse | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Mofa-Prüfbescheinigung | k.A. |
| Führerscheinklasse AM | mind. |
| Führerscheinklasse A1 | k.A. |
| Führerscheinklasse A2 | k.A. |
| Führerscheinklasse A | k.A. |
| Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial) | k.A. |
| Übungsfahrten | k.A. |
| Theorieprüfung | k.A. |
| Gesamt | k.A. |
Eigenes Motorrad für die Ausbildung nutzen
Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden. Es muss die Mindestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung.
Wir bilden einer auf BMW F 9000 R aus. Bei Bedarf kannst du aber auch dein eigenes Motorrad für die Ausbildung verwenden.
Ist es sinnvoll, wenn man sein eigenes Motorrad für die Fahrstunden und die Prüfung fährt? Ich habe es bei meinem Führerschein auch so gemacht, würde es aber nicht empfehlen. Die Vorteile wiegen die Nachteile nicht wirklich auf. Klar gewöhnst du dich an deine Maschine, das tut man aber so oder so. Und ob das jetzt früher oder später passiert, ist zumindest für mich nicht wirklich relevant.
Versicherungstechnische Aspekte
Um das Motorrad zuzulassen, brauchen Sie ja ne Deckungskarte (oder eVB, wie das jetzt heisst.) Und wenn Sie sich um eine solche Bemühen, müssen Sie dem Versicherer eben sagen, dass Sie das Motorrad bereits fahren werden, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu haben, aber eben nur in Gegenwart des Fahrlehrers.
Das ist reine Formasache bei der Versicherung -> Diese bestätigt dir das die Maschine während der Fahrschulzeit versichert ist und nur in Gegenwart eines Fahrlehrers bewegt werden darf -> Das ist aber keine "Ausnahmebescheinigung" sondern eine reine Formsache...
Da werden die meisten Versicherungen nicht begeistert sein, denn das Unfallrisiko ist natürlich exorbitant höher, als wenn Sie bereits den Führerschein hätten. (auch beim Auto, klar, aber: )Erst recht beim Krad. Beim FahrschulAUTO ist ja die Doppelpedalerie drin, da kann der Fahrlehrer noch eingreifen. Bei Krad nicht.
Woher hast du diese Informationen !? Es ist genau andersrum -> Farschulautos / Krads sind bei einer eigenen Versicherung versichert und diese ist sogar günstiger als eine "normale" Versicherung. Es ist Fakt das Farschulautos- / Krads weniger Unfälle haben.
Ob Ihr Versicherer bereit ist, dieses Risko zu tragen, kann man Ihnen nur dort direkt sagen. Wenn überhaupt, dann sicher für ein Heidengeld.
- Die Maschine muss mindestens Teilkasko versichert sein sodass bei einem Unfall mit "unbeteiligten" diese durch die Versicherung finanziell abgesichert sind
- Sie muss natürlich zugelassen / Haftpflich versichert sein
- du brauchst von der Versicherung eine schriftliche Bestätigung das du das MOtorrad auch in der Fahrschule nutzen darfst (Formsache).
Vor- und Nachteile des eigenen Motorrads
Nachteil, du mußt dir das von deiner Versicherung genehmigen lassen, und das ist sicher nicht umsonst. Und wenn du das Mopped hinschmeißt sitzte halt auf dem Schaden. Das FS Mopped is versichert. Das is nicht dein Problem, wenn das kaputt geht.
Nachteil: Schmeißt du die Maschine um hast du nen Schaden an deiner eigenen Maschine. Nicht am Fahrschul Motorrad.
Ich kann dir nur empfehlen die Farschule auf der eigenen Maschine zu machen... die Vorteile überwiegen eindeutig die zu erwarteten Nachteile.... geh einfach "ruhig" an die Sache ran und übertreib es nicht EDIT: Vergleiche ein paar Versicherungen miteinander -> Die Preise schwanken erheblich bei Motorrädern.
Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Außerdem dürfen alle Autofahrer Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum fahren, ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen. Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen. Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 abgelegt haben, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne extra Prüfung fahren.
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