Elektro- und Therapiedreiräder: Kostenerstattung durch die Krankenkasse in Deutschland

Viele Menschen fragen sich, ob und wann eine Krankenkasse die Kosten für ein Elektro-Dreirad oder Therapiedreirad übernimmt. Dies ist eine berechtigte Frage, da der Bedarf an solchen Spezialfahrrädern in Deutschland groß ist. Die Antragstellung auf Bezuschussung eines Dreirads bei der Krankenkasse stellt sich oftmals als große Herausforderung heraus. Erfahrungsgemäß ist das Potenzial der Ablehnung der Krankenkasse auf die Bezuschussung sehr hoch. In solchen Fällen treten häufig auch Stiftungen oder Berufsgenossenschaften ein, um dich bei der Beschaffung eines Dreirads zu unterstützen.

Rechtliche Grundlagen und Anspruch auf Versorgung

Um diese Frage beantworten zu können, empfiehlt es sich, das Sozialgesetzbuch (SGB) zu Rate zu ziehen. Nach § 33 Abs. 1 SGB V hat jeder Krankenversicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um:

  • Den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern
  • Einer drohenden Behinderung vorzubeugen
  • Eine Behinderung auszugleichen

Dies gilt, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind nach § 34 SGB V nicht als Hilfsmittel zugelassen. Alle zugelassenen Hilfsmittel werden im Hilfsmittelverzeichnis unter § 139 SGB V des Gesetzbuches aufgeführt.

Ein Anspruch auf Versorgung besteht nur, soweit das begehrte Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. Darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenversicherung gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen. Wenn ein Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet, besteht ein Anspruch auf Versorgung. Die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt meist nur dann, wenn die Produkte im GKV gelistet sind.

Nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) gelistet ist. Es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste. Es ist also keine Garantie dafür, dass die Kosten übernommen werden, da dies im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt. Allerdings bleibt es eine Orientierungshilfe und hat keine rechtsverbindliche Bedeutung. Dennoch besteht die Möglichkeit, auch Therapieräder ohne Hilfsmittelnummer genehmigt zu bekommen.

Kostenübernahme für Kinder und Jugendliche

Im Vergleich zu den bereits geschilderten Gesetzgebungen gelten bei Kindern und Jugendlichen, die sich noch in der Entwicklungsphase befinden, anderweitige Maßstäbe. Hierbei gelten Krankenkassen als Kostenträger eines Therapie Dreirades für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr. Das Fahrradfahren wird in solchen Fällen als Teilnahme an der klassischen Lebensgestaltung von Gleichaltrigen ohne Einschränkung angesehen.

Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ist es äußerst wichtig, am Alltagsleben ihrer Altersgenossen teilzunehmen. Innerhalb dieser Altersspanne ist es nämlich von größter Bedeutung soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Aufgrund dessen ergibt sich, dass Kinder und Jugendliche, die nicht in der Lage sind ein Zweirad fahren zu können, einen Anspruch auf ein behindertengerechtes Fahrrad haben.

Voraussetzung ist aber, dass die Räder eine Hilfsmittelnummer haben. Diese bescheinigt den Behörden, dass das Rad den technischen Anforderungen für ein Behindertenfahrrad entspricht.In Deutschland bezahlen die Krankenkassen, bis auf den Selbstkostenanteil der Eltern, die Therapieräder für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr. Lesen Sie mehr darüber in diesem Artikel: "Therapierad über die Krankenkasse anschaffen".

Das Hilfsmittelverzeichnis

Das Verzeichnis der Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands listet alle jene Hilfsmittel auf, deren Kosten von den deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Das Verzeichnis bringt eine Transparenz für Versicherte, Ärzte und Krankenkassen. Es umfasst alle Hilfsmittel die aufgrund ihres medizinischen Nutzens verordnungsfähig sind.

Um ein Dreirad mit einer Hilfsmittelnummer zu versehen, muss der Hersteller von selbst aktiv werden und diese Nummer beantragen. Diese Prozedur ist aufwändig und leider auch mit Kosten verbunden. Deshalb bietet fast jeder Hersteller gleichzeitig und in einem Preissegment Dreiräder für Selbstzahler und Dreiräder für den Rehabereich mit Hilfsmittelnummer für die Verordnung über die Kostenträger an. Die Dreiräder sind vollkommen identisch, nur dass die eine Gruppe Dreiräder von der Krankenkasse geprüft und mit einer Hilfsmittel Nummer versehen worden.

Tipps für die Antragstellung

Bevor Sie also den Arzt besuchen und sich ein Rezept für ein konkretes Produkt ausstellen lassen können, müssen einige Schritte verlaufen. Hier sind einige Tipps und Hinweise für eine erfolgreiche Beantragung:

1. Beratung und Probefahrt

Sie sollten selbst oder mit Ihrem Kind, Elternteil oder Partner einen ausführlichen Beratungstermin und Probefahrt bei einem Händler bzw. Sanitätshaus gemacht haben. Hierbei wird untersucht, welches Spezialfahrrad sich am besten eignet und welche Optionen und Zubehörteile benötigt werden. Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Dreirad-Experten in Ihrer Nähe. Lassen Sie sich ausführlich von den e-motion Dreirad Experten beraten, welches Rad das Beste für dich und deine individuellen Bedürfnisse ist. Erkläre deinen Gesundheitszustand, so kann der Experte mit dir zusammen ein passendes Bike finden. Mache Probefahrten mit verschiedenen Modellen.

2. Hilfsmittelnummer prüfen

Haben Sie das passende Fahrrad gefunden, sollten Sie überprüfen, ob es über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Sehen Sie sich die Hilfsmittelnummern von verschiedenen Herstellern auf der Seite ‚Finanzierung Spezialrad / Hilfsmittelnummer’ an. Die Nummer, unter der das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands aufgelistet ist, wird als Hilfsmittelnummer bezeichnet.Die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt meist nur dann, wenn die Produkte im GVK gelistet sind.

3. Ärztliche Verordnung (Rezept)

Lassen Sie den behandelnde Arzt das Rezept möglichst detailliert verfassen, weisen Sie ihn wenn nötig darauf hin. Im Ideal Fall sollte die Beurteilung, das Rezept die folgenden Punkte abdecken:

  • Die medizinische Diagnose
  • Die daraus abgeleitete medizinische Notwendigkeit des verordneten Produkts
  • Den therapeutischen Nutzen des Produkts
  • Die Produktbezeichnung
  • Die Modellbezeichnung mit der jeweiligen Hilfsmittelnummer: Zum Beispiel, Easy Rider 3 Sesseldreirad; Hilfsmittelnummer 22.51.04.0006
  • Sämtliche benötigte Optionen und Zubehörteile

Die Art der Therapie legt dabei der Arzt fest. Allerdings darf der therapeutische Nutzen nicht auf kostengünstigere Art zu erzielen sein.

Es muss eine nachvollziehbare Indikation vorliegen, also ein medizinische Grund. Lassen Sie sich vom Arzt die Notwendigkeit für ein Elektromobil bescheinigen. Ferner ist es ggf. sinnvoll, sich die Notwendigkeit von weiteren Stellen bestätigen zu lassen, etwa Fachärzten, Therapeuten, o. ä. Mit der Bescheinigung gehen Sie in ein Fachgeschäft und lassen sich beraten.

4. Kostenvoranschlag und Erprobungsbericht

Achten Sie darauf, dass das Rezept das erste Dokument ist, welches ausgestellt ist. Also das das Rezept vor dem Kostenvoranschlag und Erprobungsbericht datiert ist. Ihr Händler bzw. ein Sanitätshaus erstellt dann auf Grund des ärztlichen Rezepts einen Kostenvoranschlag. Dieser sollte im Idealfall die genauen Spezifikationen des Therapierads sowie eine detaillierte Leistung der benötigten Optionen umfassen. Hol dir ein konkretes Angebot von einem e-motion Dreirad-Zentrum deiner Wahl und lege dieses dem Antrag bei.

5. Dokumentation und Bildmaterial

Dokumentieren Sie den Unterschied in der Bewegung mit und ohne Therapierad. Machen Sie Bilder und Videos und fügen Sie diese Bilder später Ihrem Antrag zu, um darzustellen welchen unmittelbaren Nutzen das Therapierad hat. Der Nutzen des Therapiedreirads muss deutlich dargestellt werden. Der Unterschied in der Bewegung mit und ohne Therapiedreirad muss klar zu erkennen sein. Verdeutlicht werden kann dies mit Bildmaterial in Form von Videos und Fotos zusätzlich zur Dokumentation.

6. Persönliches Anschreiben und weitere Unterlagen

Reichen Sie folgende Unterlagen bei der Krankenkasse ein:

  • Ärztliche Verordnung (Rezept)
  • Kostenvoranschlag eines Händlers
  • Erprobungsbericht
  • Stellungnahme vom Arzt oder Ergotherapeut
  • Fotos / Video von der Testfahrt
  • Ein persönliches Anschreiben

Viele Institutionen arbeiten mittlerweile mit elektronischen Anträgen und Kostenvoranschlägen. Dies bietet den Vorteil, dass der Eingang Ihres Antrags zweifelsfrei belegt werden kann. Denn wenn ihr Antrag eingeht und die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt er als genehmigt!

7. Fristen beachten

Sowohl Krankenkassen als auch das Sozialamt sind an gesetzliche Genehmigungsfristen gebunden.

  • Das Bundessozialgericht hat 2018 bezüglich gesetzlicher Krankenkassen die Entscheidung getroffen, dass eine Frist von zwei Monaten gilt, wenn das Hilfsmittel bei einer dauerhaften Behinderung als Rehabilitationsmaßnahme eingesetzt wird, als Mobilitätshilfsmittel verschrieben wird oder bei einer anderen Institution als einer Krankenkasse beantragt wurde (§ 13 SGB IIIa).
  • Eine verkürzte Frist von drei bis fünf Wochen liegt vor, wenn das Hilfsmittel als Therapiegerät zur Unterstützung einer Rehabilitation verschrieben wird und bei einer Krankenkasse beantragt ist (§ 13 IIIa SGB V).
  • Sollte ein medizinisches Gutachten durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) eingeholt werden, gelten dann eine Frist von fünf Wochen.
  • All diese Fristen sind nicht gültig für Privatpatienten.

8. Widerspruch einlegen

Sollte der Antrag von der Krankenkasse nicht bewilligt werden, können Sie Widerspruch einlegen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Ihnen der Arzt die Notwendigkeit des Elektromobils als Hilfsmittel attestiert.

9. Elektromobil als Hilfsmittel

Elektromobile sind anerkannte Hilfsmittel und somit verordnungsfähig. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil - ganz oder teilweise. Achten Sie dennoch auf die Voraussetzungen.

Voraussetzungen für die Verordnung eines Elektromobils

Diese Voraussetzungen für die Verordnung müssen erfüllt sein:

  • Das Elektromobile beugt einer Behinderung vor bzw. behebt, mildert und/ oder gleicht die Behinderung aus.
  • Die Gehfähigkeit ist so eingeschränkt, dass Grundbedürfnisse innerhalb oder außerhalb der Wohnung nicht mehr erledigt werden können; es umfasst die Erledigung aller Alltagsgeschäfte.
  • Ein handbetriebener Rollstuhl kann nicht bedient werden oder andere Hilfsmittel, z. B. Rollatoren o. ä. sind nicht ausreichend.
  • Die körperliche und geistige Voraussetzung für die Bedienung des Elektromobils ist vorhanden (Bsp. Probefahrtbericht des Sanitätshauses).
  • Die Restgehfähigkeit ist vorhanden.

Hilfsmittelnummern Spezialräder von VanRaam

Hier sind einige Beispiele für Spezialräder von VanRaam mit ihren jeweiligen Hilfsmittelnummern:

Modell Hilfsmittelnummer
Sesseldreirad Easy Rider 3 22.51.04.0006
Sesseldreirad Easy Rider Compact 22.51.04.0007
Dreirad Maxi 22.51.02.0047
Dreirad Midi 22.51.02.0046
Dreirad Husky* 22.51.02.0050
Dreirad Mini* 22.51.02.0045

*Die Husky- und Mini-Kinderdreiräder sind seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr im Sortiment von vanRaam.

Wichtige Hinweise und Urteile

  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, die dem Ausgleich einer Behinderung oder zur Pflege erforderlich sind. Gegenstände des täglichen Bedarfs sind ausgenommen.
  • Die Krankenkasse muss dabei die Teilhabeziele des Sozialgesetzbuches beachten. Im Vordergrund stehe dabei das selbstbestimmte und selbstständiges Leben. Das gebiete auch das verfassungsrechtlich geschützte Benachteiligungsverbot des Art. 3 Grundgesetz sowie auch die UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Krankenkassen tragen die Kosten nur für Elektromobile bis 6 km/h. Wenn Sie ein Modell mit höherer Geschwindigkeit wünschen, müssen Sie die Mehrkosten selber tragen.
  • Hinweis: Darauf, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Elektromobil bekommen, haben Sie keinen Einfluss.

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