E-Moped selber bauen: Anleitung, rechtliche Aspekte und wichtige Tipps

E-Bikes erfreuen sich großer Beliebtheit, sind aber oft teuer und schwer erhältlich. Das führt dazu, dass immer mehr Menschen auf die Idee kommen, sich ihr E-Bike selbst zu bauen. Doch was ist dabei erlaubt und worauf muss man achten? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, wichtige Normen und gibt praktische Tipps für den Selbstbau eines E-Mopeds.

Der Trend zum DIY-E-Bike

In den letzten Wochen haben Anfragen und Anleitungen zum Do-it-yourself-E-Bike in den sozialen Medien zugenommen. Doch was darf man eigentlich und worauf sollte man achten, wenn man sein Bike umrüsten bzw. selbst zusammenbauen möchte? Um alles umfassend und richtig darstellen zu können, ist es wichtig, sich rechtliche Gegebenheiten sowie DIN-Normen und unterschiedliche Richtlinien im Detail anzusehen.

YouTuber Rob Hancill von Rob Rides EMTB hat mit seinem Video, in dem er ein günstiges E-MTB aus chinesischen Teilen zusammenbaut, eine große Diskussion darüber losgetreten, was legal und illegal ist. Er kaufte ein Frame-Set mit passendem Steuersatz, eine hintere Steckachse sowie einen BAFANG-Motor und -Akku über einen chinesischen Online-Händler und importierte sie nach Großbritannien.

Rechtliche Grundlagen für selbstgebaute E-Bikes

Wenn wir hier vom E-Bike sprechen, meinen wir im rechtlichen Sinne das Pedelec. Das Pedelec ist straßenverkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft. Man braucht dafür keinen Führerschein und keine Versicherung - die durchschnittliche Motorleistung des Elektromotors ist hier auf 250 W begrenzt und der Antrieb unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. International wird hierfür die Bezeichnung EPAC (Electrically Power Assisted Cycle) genutzt.

Ein Fahrrad wird durch das Hinzufügen eines Motors zum Pedelec und dafür gelten andere Normen und Vorschriften, z. B. greifen für ein Pedelec die Maschinenrichtlinie und die EMV-Richtlinie. Es geht in diesem Artikel also um ganz normale E-Bikes, so wie ihr sie auch beim Händler kaufen könnt, nur eben selbst zusammengebaut.

Aussage des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV)

Ernst Brust, der Geschäftsführer des ZIV, erklärt: „Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut werden und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden.

Die DIN EN 15194-2017 Norm

Branchengrößen wie das Zweiradmechaniker-Handwerk, velotech.de, VSF., das Zedler-Institut und der ZIV haben gemeinsam den Leitfaden Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieb erarbeitet. Das Produktsicherheitsgesetz zwingt jeden Hersteller - unabhängig von jeder Norm - dafür zu sorgen, dass die Sicherheit beim Gebrauch des Bikes gewährleistet ist.

Grundsätzlich muss jedem Pedelec, das innerhalb der EU verkauft wird, eine EU-Konformitätserklärung beiliegen. Sie ist meistens in der Bedienungsanleitung mit abgedruckt oder liegt extra als Papierdokument bei. In Absatz 2 (i) dieser Richtlinie ist ganz klar geregelt, wen diese Richtlinie betrifft: „[Es] wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.“ Das heißt im Klartext: Auch Privatpersonen müssen sich an die Maschinenrichtlinie halten, denn rein rechtlich gelten sie als Hersteller.

Wer die Richtlinien einhält, bekommt nach der Prüfung die Erlaubnis, das CE-Kennzeichen auf der Maschine, sprich dem Pedelec, anzubringen. Innerhalb der EU unterliegt auch das von einer Privatperson zum persönlichen Gebrauch gebaute Pedelec der Maschinen- und EMV-Richtlinie und muss gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden. Das gilt auch für die unentgeltliche Weitergabe des E-Bike-Eigenbaus, wobei das Verschenken als Inverkehrbringen innerhalb der EU mit allen dazugehörigen Pflichten zählt. Dieses schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein.

Die Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit (kurz: EMV-Richtlinie) regelt genau diese Verträglichkeit für fast alle elektrischen Geräte im europäischen Binnenmarkt. Deshalb müssen die Hersteller von Betriebsmitteln auch nachweisen, dass ihre Geräte die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Das geschieht in einem sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren.

Die CE-Kennzeichnung ist eine eigenverantwortliche Prüfung des Herstellers - nur ganz selten prüft eine unabhängige Zertifizierungsstelle das Produkt. In erster Linie geht es bei dieser Kennzeichnung also um eine Art Versprechen der Hersteller: Sie sichern damit zu, dass ihr Produkt den geltenden europäischen Vorschriften entspricht und dem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.

Mit der Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die geltenden EU-Richtlinien und -Normen erfüllt. Was in der Erklärung genau enthalten sein muss, unterscheidet sich je nach Produktart. Gleich ist: Die Haftung übernimmt in der Regel der Hersteller.

Normen für E-Bikes: ISO 4210 und EN 15194

Für E-Bikes gelten zwei Normen, die ISO 4210 und die EN 15194. In der ISO 4210 für Fahrräder (europäisch und international gültig) sind einheitliche Teststandards festgelegt, die der Industrie die Prüfaufbauten beschreiben.

Neben der ISO 4210 existiert für E-Bikes noch die Europäische Norm 15194. Sie gilt für sogenannte EPAC (Electric Power Assisted Cycles), die mit Pedalen und einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet sind und auf öffentlichen Straßen verwendet werden. In der EN 15194 werden ebenfalls Prüfaufbauten beschrieben, allerdings mit erhöhten Lasten und einem maximalen Systemgewicht von 120 kg.

Risiken beim Umbau durch Händler

Findet man einen Händler, der einem sein geliebtes Fahrrad (hier gilt die ISO 4210) zu einem E-Bike (hier gilt zusätzlich die EN 15194) aufrüstet, ist man erst mal fein raus. Denn dann trägt der Händler das Risiko beim Umbau. Rein rechtlich hat der Händler damit ein neues Produkt hergestellt und müsste die oben genannten Prüfungen eigenverantwortlich durchführen.

Auch ein noch so gut geschulter Fahrradmechaniker kann aber die hundertprozentige Eignung von Rahmen und Komponenten für einen Umbau kaum feststellen und umsetzen. Bei älteren Fahrrädern kommen außerdem Faktoren wie Materialermüdung und Folgen von Stürzen hinzu. Das heißt, jeder Händler nimmt in diesem Fall sehr hohe Risiken auf sich und sollte sich dessen bewusst sein.

Nachrüstsätze und Eigenverantwortung

Eine weitere Möglichkeit ist, sich einen Nachrüstsatz zu besorgen - beim Händler oder direkt im Internet - und sein Bike selbst aufzurüsten. Aber auch hier muss man wissen, dass derjenige, der sein Fahrrad umbaut, zum Hersteller einer Maschine wird. Will man ein legales Bike bauen, muss man damit auch als Privatperson zur Prüfung.

Weitaus eleganter, aber auch teurer ist es, sich ein Frame-Set zu besorgen. Hat man sich für ein Rahmenset entschieden, dann bekommt man den Rahmen inkl. montiertem Motor, Akku und Dämpfer geliefert. Der Käufer eines Rahmensets muss beim Kauf beachten, dass die Bauteile technisch kompatibel mit dem Rahmenset sein müssen und die Produkteigenschaften zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Komplettrads passen.

Worauf man beim Eigenbau achten muss

Ja, grundsätzlich darf man erst mal alles bauen, was man will. Wenn man damit legal auf die Straße möchte, dann muss man - wie oben schon erwähnt - allerdings auch als Privatperson die Maschinenrichtlinie einhalten. Das Nichteinhalten der Normen (siehe Glossar) durch eine Privatperson führt in der Regel zu keiner Sanktionierung, hier besteht ganz offensichtlich ein Graubereich.

Wichtig ist, dass man nicht über die 25-km/h-Motorunterstützung kommt und dass das Bike nicht schneller als 6 km/h mit einem Gashebel bzw. einer Schiebehilfe ohne Unterstützung fährt. Denn sonst gilt das Bike als Kraftfahrzeug und unterliegt noch viel schärferen Auflagen.

Beim Eigenbau sollte man außerdem wissen, welchen Motor man gerne verbauen würde, schließlich muss er zum Rahmen passen. Hat man dann doch einen Motor ergattert, muss man darauf achten, dass der gekaufte Rahmen die entsprechende Motoraufnahme besitzt. Außerdem muss der Akku mit dem Motor und dem Ladegerät kompatibel sein, das sogenannte System-Package muss stimmen.

Der Eigenbau erfordert jede Menge Wissen und Know-how. Nicht jeder ist technisch in der Lage, sich selbst ein E-MTB zusammenzubauen. Und es vor allem auch so zusammenzubauen, dass es funktioniert und keine sicherheitsrelevanten Mängel besitzt. Deshalb sollte man dringend darauf achten, dass jedes gekaufte Teil mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.

So reizvoll der Eigenbau auch sein mag - es stellt schon eine große Hürde da, dass keiner der renommierten Hersteller seine Motoren an Endkunden verkauft.

Kosten für eine Prüfung

Für eine Komplettradprüfung (Komplettfahrzeug und einzelne Bauteile), die schlussendlich zur Konformitätserklärung führt, belaufen sich die Kosten auf 20.000-25.000 €. Allein die EMV-Prüfung kostet rund 3.000 € und führt damit die Idee des Geldsparens beim Eigenbau ad absurdum.

Haftung im Schadensfall

Nehmen wir Folgendes an: Eine Privatperson baut sich aus im Handel erhältlichen Teilen (Rahmen, Motor, Akku, Räder etc.) ihr eigenes E-Bike mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h. Laut der EU-Maschinenrichtlinie ist die Privatperson Hersteller des E-Bikes und hat eine eigenverantwortliche Prüfung zu veranlassen, um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen. Diese CE-Kennzeichnung liegt jedoch nicht vor und es kommt mit diesem E-Bike zu einem Schadensfall. Kommt eine Privat-Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall für den Schaden auf?

Bei neuen Privathaftpflichtverträgen ist der Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge versichert. Eine Privathaftpflichtversicherung wird trotz Nichteinhaltung der Normen und Standards, wie Konformitätserklärung, CE-konformes Typenschild etc., bei einem E-Bike Marke Eigenbau den Schaden Dritter übernehmen. Bei einem nachfolgenden Telefonat mit der Allianz wurde uns bestätigt, dass die private Haftpflichtversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit Schäden gegenüber Dritten übernimmt.

Wie andere Versicherungen das handhaben, muss im Einzelfall geklärt werden! Am besten lässt man seinen vorhandenen Vertrag prüfen, da der je nach Abschlusszeitpunkt bzw. Im Gegensatz zum Händler bewegt sich der Endverbraucher in Sachen Haftung also noch in einer Grauzone.

Auch die Umstände des Schadens (Verschulden ja/nein), die Forderung und die Beschaffenheit des E-Mountainbikes spielen eine Rolle. Deshalb werden die Versicherungen den Anspruch im Einzelfall prüfen - ein Restrisiko bleibt also.

Zoll und Steuern bei Importen

Grundsätzlich muss eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat zollamtlich abgefertigt werden. Versendet ein Wirtschaftsakteur aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) z. B. im Online- oder Versandhandel ein Produkt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit an eine private Person in der EU, ist diese für die Einhaltung der europäischen produktsicherheitsrechtlichen Bestimm...

E-Scooter selber bauen

Schon seit einigen Jahren erfreuen sich E-Scooter großer Beliebtheit und werden nun auch in Europa immer populärer. Wenn Sie jedoch darüber nachdenken, Ihren E-Scooter selber zu bauen, gibt es einiges zu beachten.

E-Scooter selber bauen: Straßenzulassung in Deutschland

Lange wurde über die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr diskutiert. Nun erfreuen sich E-Scooter großer Beliebtheit.

  • Straßenverkehr: Laut Straßenverkehrsordnung müssen Sie mit dem E-Scooter den Radweg benutzen. Ist ein solcher nicht vorhanden müssen Sie auf die Straße ausweichen.
  • Versicherungspflicht: Eine Versicherung ist Pflicht.
  • Helmpflicht: Eine Helmpflicht besteht in Deutschland erst ab einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h.

E-Scooter benötigen in Deutschland eine Typenprüfung oder eine Einzelzulassung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Beide können von verschiedensten europäischen Institutionen, wie beispielsweise dem deutschen TÜV, durchgeführt werden. Für Ihren selbstgebauten E-Scooter benötigen Sie lediglich eine Einzelzulassung.

Hier zeigen wir Euch, wie Ihr Euren eigenen günstigen DIY E-Scooter selber bauen könnt und damit voller Stolz z.B. „made in Bonrechtern“ draufschreiben könnt.

Die erste Alternative ist von den Kollegen von Creative Channel, die sich für eine 24 V Variante mit einer Leistung von 500 W entschieden haben. Sie ziehen das DIY-Ding komplett durch und bauen sich sogar das Gestell aus einzelnen Blechen selber zusammen. Allerdings verzichten sie dabei komplett auf Bremsen, weshalb eine Straßenzulassung in Deutschland wohl etwas schwierig sein dürfte. Wer sich seinen E-Scooter allerdings nur für den eigenen Hof bauen will und Spaß am schweißen und flexen hat, für den ist dies sicherlich ein interessantes Tutorial. Und am Ende sieht der fertige Elektroroller auch gar nicht so schlecht aus.

Alles, was Ihr braucht, um Euch diesen Elektroroller selber zu bauen:

  • 24v 500w Motor
  • 24V 500W Geschwindigkeitsregler & Gasgriffe mit Drehgriff
  • Ritzel
  • Kette
  • 2x 12 V Batterien
  • Kunststoffkasten (20 x 40m)
  • 1,5 mm Blech
  • 2 x 250mm Rollen

Die Jungs von bitluni’s lab legen da schon etwas mehr Wert auf die deutsche Regelkonformität. Sie nutzen für Ihre Variante einen einfachen Tretroller, motorisieren diesen mit 24 V und 250 W, verschaffen ihm am Ende mit einem Arduino etwas Intelligenz und machen ihn damit sogar straßentauglich.

Falls Ihr Euch nun tatsächlich einen E-Scooter mit Straßenzulassung selber bauen wollt, dann ist eine Typenprüfung oder Einzelzulassung vom TÜV oder ähnlicher Organisation unumgänglich. Aber das ist keine besonders große Sache, denn so eine Zulassung dauert nur wenige Tage und ist auch relativ günstig. Einen Führerschein braucht Ihr bis 20 km/h nicht.

Achtung! Dieser Beitrag inklusive Videos dient nur der Unterhaltung. Wir raten ausdrücklich davon ab die gezeigten Dinge nachzumachen.

Soweit ich weiß ist der Nachweis über eine elektromagnetische Verträglichkeit nur für eine CE-Certifizierung erforderlich, die man braucht, um so einen Roller verkaufen zu wollen. Aber für den Eigenbedarf (du willst das Ding ja nicht an ahnungslose Leute verkaufen) ist das keine Notwendigkeit. Aber da ich kein Anwalt bin, Stufe ich diesen Kommentar mal als „Sicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit“ ein 😉

Eigenes Mofa smart machen

Wir zeigen dir hier, wie du ein WLAN Zündschloss für dein Mofa bauen und auch verbauen kannst. So wird dein Mofa nicht nur futuristischer sondern im Idealfall auch noch sicherer. Nicht nur ein spannendes Projekt für all die, die sich auch für die Elektrotechnik am Moped interessieren.

  • Danach den Arduino mit dem PC verbinden.
  • Unter Werkzeuge - Board - Boardverwalter..
  • Anschließend unter Werkzeuge - Board - Esp8266 Boards - LOLIN (WEMOS) D1 R2 & mini auswählen.
  • Jetzt muss noch der Port bestimmt werden an welchem der Arduino angeschlossen ist.
  • Jetzt ist der Arduino eingerichtet.

Um das Board mit dem Handy verbinden zu können, musst du nun einen Hotspot auf deinem Handy eröffnen.

Bevor wir jetzt aber den Sketch hochladen können, benötigen wir noch den Token aus der Blynk App. Dazu die App auf dein Smartphone laden und ein Benutzerprofil anlegen.

Ist der Token eingefügt, kannst du den Sketch auf das Board laden. Dazu oben links auf „Hochladen“ klicken.

Der Microcontroller ist soweit vorbereitet nun geht es an die Verkabelung. Verbinde VSS des Relais mit dem 5V Pin des Boards, GND mit GND und IN mit dem D3 Pin des Microcontroller Boards.

Anschließend die Blynk App öffnen und ein neues Projekt anlegen. Und das war schon alles. Wenn dein Microcontroller Board mit Strom versorgt wird und eine Verbindung zu deinem Hotspot herstellen kann.

Solltest du nun, nach drücken auf den „Play“ Button oben rechts, das Relais über dein Smartphone steuern können.

WICHTIG: Wir empfehlen es nicht, dieses Zündschloss als einzige Diebstahlsicherung deines Mofas zu verwenden.

Aspekt Details
Rechtliche Grundlagen Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie, DIN EN 15194-2017
Normen ISO 4210 (Fahrräder), EN 15194 (E-Bikes)
CE-Kennzeichnung Eigenverantwortliche Prüfung des Herstellers
Haftung Hersteller (Händler oder Privatperson)
Versicherung Private Haftpflichtversicherung übernimmt oft Schäden Dritter
Kosten Prüfung 20.000-25.000 € (Komplettradprüfung)

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