Die Verwirrung ist groß, und das völlig zu Recht. Für viele ist „E-Bike“ ein Oberbegriff für sämtliche elektrisch unterstützte Fahrräder. Streng genommen ist das aber nicht richtig.
Was ist ein E-Bike?
E-Bikes sind gesetzlich eine eigene Kategorie mit klaren Unterscheidungen und Vorschriften für Fahrende. Ein E-Bike unterscheidet sich von einem Pedelec, weil du für das Radeln nicht in die Pedale treten musst. Es kann „ganz von allein“ eine bestimmte Geschwindigkeit erreichen.
E-Bikes gehören zu den Kleinkrafträdern bzw. gelten als Mofa. Neben einer Kennzeichenpflicht (Versicherungskennzeichen) gilt für die Räder wie beim S-Pedelec eine Versicherungspflicht. Außerdem besteht hier eine Helmpflicht. Wichtiger Punkt ist, dass E-Bike-Fahrende mindestens 15 Jahre alt sein müssen.
Im Vergleich zu den Pedelecs dürfen E-Bikes innerorts nur auf Radwegen fahren, wenn diese als „Mofa frei“ gekennzeichnet sind und auch dann nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Während für das Fahren mit Pedelecs kein Führerschein notwendig ist, brauchst du bei E-Bikes bis 25 km/h zumindest eine Mofa-Bescheinigung, für E-Bikes bis zu 45 km/h sogar ein Rollerführerschein.
E-Bike Klassen
Auf deutschen Straßen sind weniger als 1 % der Elektrofahrräder e-Bikes, die wiederum in drei Klassen unterteilt werden:
- Die Klassen bis 20 km/h und 25 km/h erfordern eine Mofa-Prüfbescheinigung.
- Das schnellste e-Bike beschleunigt bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h und darf nur mit einem Rollerführerschein (AM) gefahren werden.
Was ist ein Pedelec?
Wenn wir, als Fahrradhändler, von „E-Bike“ reden, meinen wir in der Regel „Pedelec“. Der wohl einfachste Unterschied zwischen den beiden Kategorien ist: Der Elektromotor eines Pedelecs unterstützt dich nur, wenn du selbst in die Pedale trittst. Ein Pedelec-Motor hilft dir bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h, bei S-Pedelecs sogar 45km/h. Die Fortbewegung mit einem Pedelec ist also eine Teamleistung zwischen deinen Beinen und dem Motor des Rades.
Bei Pedelecs gibt es zwar eine Schiebehilfe oder manchmal auch Anfahrhilfe genannt. Diese unterstützt dich aber nur bis 6 km/h und spielt bei der Unterscheidung von Pedelec zu E-Bike keine Rolle. Bei der Schiebehilfe gilt mehr das Motto „Wer sein Rad liebt, der schiebt - mit Unterstützung“.
Ein Pedelec ist kein E-Bike. Aber wo liegt der Unterschied? Rein rechtlich gilt das Pedelec als Fahrrad. Damit kannst du all die Vorteile eines Fahrrads genießen. Du brauchst keinen Helm tragen (auch wenn wir es dir unbedingt empfehlen!) und du kannst ausnahmslos alle Radwege benutzen, sowohl inner- als auch außerorts. Außerdem brauchst du kein Kennzeichen, einen Führerschein oder eine zusätzliche Versicherung.
Insgesamt erfreuen sich Fahrräder mit elektrischer Unterstützung immer größerer Beliebtheit. Seit 2020 werden jährlich um die zwei Millionen Elektrobikes verkauft. Großen Anteil daran hat vor allem das Fahrradleasing, mit dem sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Wunsch-E-Bike leasen können.
Die gute Nachricht ist: Pedelec-Fahren macht Spaß. Die zweite gute Nachricht: Rein rechtlich gilt das Pedelec als Fahrrad.
S-Pedelecs
Das „S“ steht für „Speed“, also Geschwindigkeit, und das ist bereits der entscheidende Unterschied zu einem „normalen“ Pedelec. Ein S-Pedelec unterstützt dich ebenfalls, wenn du in die Pedale trittst, allerdings bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Die E-Motoren der S-Pedelecs sind mit einer Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Sie besitzen also ordentlich Power.
Ein Grund dafür sind die verschiedenen Vorschriften und Verpflichtungen für S-Pedelec-Fahrende. S-Pedelecs sind rechtlich gesehen keine Fahrräder. Dadurch sind Radwege innerhalb, aber auch außerhalb von Ortschaften tabu. Außerdem können Feldwege nicht befahren werden. Einen Helm zu tragen ist Pflicht, genauso wie einen Führerschein der Klasse AM bzw. B (Rollerführerschein) zu besitzen. Des Weiteren besteht eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Das S-Pedelec unterscheidet sich optisch nur durch die vorgeschriebene Kennzeichenhalterung.
Welcher Typ passt zu mir?
In Deutschland sind weit über 90 % der verkauften Elektrofahrräder als Pedelec einzustufen. Wenn du einfach nur eine Unterstützung beim Selber-Treten haben möchtest, ist ein Pedelec bereits die optimale Wahl. Sicherlich haben auch E-Bikes ihren Reiz, allerdings solltest du dir über die Hürden und Verpflichtungen im Klaren sein. Das gilt natürlich auch für S-Pedelecs.
Fahrradfahren bedeutet für die meisten von uns Freiheit. Wenn aber bei deinen Radtouren, zum Beispiel zur Arbeit und zurück, Radwege und Feldwege tabu sind, kann das ziemlich ernüchternd sein.
Überblick: E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
| Merkmal | E-Bike | Pedelec | S-Pedelec |
|---|---|---|---|
| Unterstützung | Fährt auch ohne Pedalieren | Nur beim Pedalieren | Nur beim Pedalieren |
| Max. Geschwindigkeit | 20/25/45 km/h | 25 km/h | 45 km/h |
| Führerschein | Mofa-Bescheinigung/Rollerführerschein | Kein Führerschein | AM/B (Rollerführerschein) |
| Helmpflicht | Ja | Nein (empfohlen) | Ja |
| Radwege | Nur wenn "Mofa frei" | Ja | Nein |
| Versicherungskennzeichen | Ja | Nein | Ja |
| Gesetzliche Einordnung | Kleinkraftrad/Mofa | Fahrrad | Kleinkraftrad |
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