Das E-Bike erfreut sich wachsender Beliebtheit und wird zunehmend als Alternative zum Auto wahrgenommen und genutzt. Immer mehr Firmen stellen ihren Mitarbeitern E-Pedelecs als Diensträder zur Verfügung, wobei kostengünstige und praktische Leasing-Modelle genutzt werden.
Wie funktioniert das E-Bike Leasing?
In der gängigsten Variante schließt Ihr Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit einem der E-Bike Leasing-Anbieter, wie z.B. Jobrad, Deutsche Dienstfahrrad, Beovelo o.ä. ab. Das E-Bike wird dann dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Die Leasingraten werden dann dem Arbeitnehmer monatlich von dessen Bruttogehalt abgezogen. Manchmal zahlt der Arbeitgeber hier einen Zuschuss.
Mit diesem Elektrofahrrad-Leasing sind viele Steuervorteile verbunden, daher lohnt sich solch ein Leasing gegenüber einem normalen E-Bike-Kauf erheblich. Es können mehrere E-Bikes geleast werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Durch die Reduzierung des Bruttoeinkommens durch das Leasing, minimieren sich auch die Lohnersatzleistungen (wie z.B.
E-Bike Leasing für wen?
An sich ist ein E-Bike Leasing für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter gedacht. Aber es gibt mittlerweile im Bereich der Leasing-Anbieter, auch welche, die das Leasing von E-Bikes direkt an Privatpersonen anbieten. Jedoch gilt hier anzumerken, dass sich das Konzept eigentlich nur im beruflichen Kontext tatsächlich lohnt.
Als Privatperson können Sie das E-Bike nicht steuerlich geltend machen und somit profitieren Sie nicht von den Vorteilen eines Dienstfahrrad-Leasings. Für alle Nicht-Angestellten, sondern Gewerbebetreibenden, welche also selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind, gibt es ebenfalls die Möglichkeit eines E-Bike Leasings.
Noch dazu können auch diese von den oben genannten Vorteilen profitieren. Jedoch sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das Pedelec als Dienstrad über die Firma geleast wird. Nur dann können Sie die Leasingraten zu 100 % als Betriebskosten in der Steuererklärung einbeziehen.
Die Vorteile für Arbeitgebende auf einem Blick
Wussten Sie, dass durch die Überlassung von Diensträdern an Arbeitnehmer der Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen profitieren kann? Fahrradleasing öffnet Arbeitgebern die Tür zu einer kosteneffizienten Methode, umweltfreundliche Fortbewegungsmittel als begehrenswerte und günstige Mitarbeiter-Benefits bereitzustellen, ohne dabei in direkte Anschaffungskosten investieren zu müssen.
Durch einen 36-monatigen Leasingvertrag erhalten Mitarbeiter Zugang zu Fahrrädern, während die monatlichen Raten das Unternehmen nicht zusätzlich belasten. Der gesamte Prozess wird durch die digitale Abwicklung erheblich vereinfacht: Arbeitgeber registrieren sich online, legen die Bedingungen fest und Mitarbeiter können sich mühelos anmelden und aus einem breiten Spektrum an Fahrrädern wählen.
Mitarbeiter-Benefit und dient als motivierende Mitarbeiterleistung, die dazu beitragen kann, Talente anzuziehen und zu längerfristig an das Unternehmen zu binden.
Fahrradleasing über Gehaltsumwandlung: Steuerliche Ersparnisse
Fahrradleasing über das Unternehmen: Jetzt Diensträder für Ihr Unternehmen ermöglichen - nutzen Sie das beliebte Benefit für Ihre Mitarbeitenden. Gehaltsumwandlung finanzieren können.
Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Leasingrate umgewandelt, was zu einer Reduzierung der steuerlichen Belastung führt. Außerdem können Mitarbeitende dank steuerlicher Förderung bis zu 40 % gegenüber dem Barkauf des Bikes sparen.
Fahrradleasing vs. Dienstwagen: günstig, umweltfreundlich, gesund
Im Vergleich zur klassischen Dienstwagenregelung stellt das Fahrradleasing eine kosteneffizientere und umweltfreundlichere Option dar. Die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für Diensträder liegen üblicherweise weit unter denen für Dienstwagen.
Zudem tragen Radfahrende signifikant zum Umweltschutz bei und verbessern ihre eigene Fitness. Ein besonderer Vorteil in städtischen Gebieten ist die Einsparung der Zeit für die Parkplatzsuche. Für Unternehmen bedeutet dies ebenfalls einen Beitrag zur Zufriedenheit und zum Stressabbau ihrer Mitarbeiter zu leisten.
Die Qual der Wahl beim Leasing-Anbieter
Mittlerweile gibt es in Deutschland einige E-Bike-Leasing Anbieter, welche den Markt dominieren. Nicht jeder Leasing-Anbieter bietet die gleichen Konditionen und Vorgaben, es gibt Unterschiede. Daher sollte man unbedingt abwägen, welcher Anbieter auf sich selber am besten passt. Es gibt z.B. Unterschiede im Brutto-Höchstwert.
Noch dazu werden zumeist bei allen Leasingunternehmen diverse Versicherungspakete angeboten - zu unterschiedlichen Konditionen; vergleichen Sie hier ganz genau. Meist entscheidet der Inhalt der Versicherung, welcher E-Bike-Leasing-Anbieter zu Ihnen passt. Außerdem sollten Sie gleich zu Anbeginn prüfen, welcher Anbieter, an welche Berufsform seine E-Bikes samt Leasing ausgibt. Manch einer geht ausschließlich mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer in eine Partnerschaft. Während andere noch dazu auch mit Selbstständigen kooperieren.
Kostenaufstellung und Berechnung
Eine genaue Kostenaufstellung kann man vorab so pauschal nicht machen. Die Kosten sind immer abhängig des E-Bike-Wertes und auch von der E-Bike-Versicherungsrate. Ebenso sind das Bruttogehalt, ein optionaler Zuschuss Ihres Arbeitgebers und einige andere Faktoren entscheidend und beeinflussen die Kostensumme.
Wenn Sie sich vorab mit den Kosten genauer beschäftigen möchten, gibt es einige Leasing-Anbieter-Seiten, die ein entsprechendes Tool zur Berechnung anbieten. Im Regelfall belaufen sich die Leasing-Raten im mittleren und oberen zweistelligen Bereich
Gehaltsumwandlung: So funktioniert's
Wenn Sie als Arbeitnehmer auf einen gewissen Teil Ihres Brutto-Gehaltes verzichten und dafür einen Sachlohn in Anspruch nehmen, nennt man dies Gehaltsumwandlung. Als Sachlohn zählt z.B. ein geleastes E-Bike. So wird dann das Brutto-Gehalt über die komplette Raten-Laufzeit verringert, bis das Leasing beendet ist.
Bei einer Gehaltsumwandlung profitiert der Arbeitnehmer, da das E-Bike monatlich mit nur 1 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss. E-Bikes, die erst nach dem Jahre 2020 geleast wurden / werden, haben eine Versteuerung von 0,25 %. So sparen also Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeber also bares Geld.
Damit das Finanzamt diese steuerlichen Vorteile und somit das Leasing-Modell anerkennt, ist es wichtig, dass im Arbeitsvertrag entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Bei einem E-Bike-Leasing können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von den Steuervorteilen profitieren.
Speziell bei Diensträdern, die erstmals zwischen den Jahren 2019 und 2030 genutzt werden, gibt es je Menge Steuervergünstigen. So lassen sich - wie beim Dienstauto - auch für jeden Entfernungskilometer des Arbeitsweges 0,30 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Dies kann jährlich mehrere hundert Euro ausmachen.
Sie sehen, es gibt also durchaus mehrere Wege, durch ein geleastes Pedelec Steuern zu sparen.
Was passiert nach Leasingende?
Nach drei Jahren geht das Rad zurück an den Händler, wenn Du nichts machst. Du kannst neu leasen - das ist aber oft nicht die günstigste Lösung. Ist das Jobbike gut in Schuss, kann sich der Kauf lohnen. Achte dabei auf ein paar Punkte.
Warum solltest Du den Kauf vorab nicht vertraglich festhalten?
Vereinbarst Du eine Kaufoption im Vertrag droht eine Steuerfalle. Finanzierst Du über Gehaltsumwandlung im Wesentlichen selbst, könntest Du als wirtschaftlicher Leasingnehmer gelten. Folge: Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie Rückzahlung der Vorsteuer für die Firma.
Warte deshalb bis kurz vor Vertragsende. Zeige erst dann Kaufinteresse oder gehe auf ein Angebot des Leasinggebers ein. Vorteil: Du kennst den Zustand des Rads nach drei Jahren am besten und entscheidest fundiert.
Wie viel kannst Du beim Kauf sparen?
Früher warb man oft mit nur 10 Prozent des Neupreises zur Übernahme. Insgesamt schien das deutlich günstiger als ein Direktkauf - 40 Prozent Ersparnis waren keine Seltenheit.
Heute gilt: Nach drei Jahren ist das Rad oft mehr als 10 Prozent wert. Der Preisvorteil bei günstiger Übernahme gilt als Arbeitslohn von dritter Seite - und ist als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Wie versteuerst Du den Bewertungsunterschied?
Maßstab ist der Zeitwert des Jobbikes. Alternativ erlaubt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. November 2017 eine Pauschale: Am Vertragsende hat das Rad noch 40 Prozent des Neupreises.
Kaufst Du es für 10 Prozent, bliebe ein Bewertungsunterschied von 30 Prozent. Dieser wäre von Dir zu versteuern. Das würde das Rad insgesamt deutlich teurer machen.
Tipp: Hältst Du 40 Prozent für zu hoch, weise einen geringeren Restwert per Gutachten nach. Aber das musst Du vielleicht gar nicht, denn die Leasing-Firmen haben natürlich kein Interesse daran, dass der Preisvorteil beim Leasing verschwindend gering ist. Und haben reagiert.
Was haben Leasingfirmen geändert - und wer zahlt die Steuer?
Einerseits haben die Leasinganbieter die Übernahmepreise angehoben: Bei Eurorad zum Stand März 2025 von 10 auf 16 Prozent, bei Jobrad von 10 auf 18 Prozent des unrsprünglichen Verkaufspreises, Stand März 2025. Der geldwerte Vorteil sinkt so auf 24 Prozent bei Eurorad oder 22 Prozent bei Jobrad - bezogen auf 40 Prozent Restwert. Du zahlst damit mehr für das Rad als früher.
Andererseits müsstest Du dann die 22 bis 24 Prozent noch versteuern - bei 2.500 Euro Neupreis also über 500 Euro. Die gute Nachricht: Die Leasingfirma kann das übernehmen und laut BMF-Schreiben pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der geldwerte Vorteil gilt dann als Lohn von dritter Seite (§ 37b EStG).
Forsetzung des Beispiels: Johanna hatte mit ihrem 2.500 Euro teuren E-Bike 1.190 Euro weniger Netto in drei Jahren. Für die Übernahme zahlt sie 18 Prozent, das sind 450 Euro. Die Versteuerung der restlichen 22 Prozent, also 550 Euro übernimmt die Leasingfirma.
Insgesamt kostet Johanna das Rad 1.190 + 450 = 1.640 Euro. Das ist eine Ersparnis von 860 Euro, also rund 35 Prozent gegenüber dem Direktkauf. Ohne Versicherungen läge die Ersparnis rund bei 1.000 Euro, also etwa 40 Prozent. Wichtig: Die Ersparnis hängt stark vom Arbeitgeberzuschuss ab. Je geringer, desto weniger sparst Du gegenüber dem Direktkauf.
Tipp: Rechne mit einem Jobrad-Rechner Deine persönlichen Werte durch.
Gibt es eine Alternative mit pauschaler Lohnsteuer?
Ja. Seit mit dem Jahressteuergesetz 2019 gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal besteuert, wenn die Firma zusätzlich zum Lohn ein Dienstrad übereignet (§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG).
Beispiel: Nach drei Jahren wird die Firma zunächst Eigentümerin. Johanna kauft es dann für günstige 250 Euro. 40 Prozent vom Brutto-Listenpreis 2.500 Euro sind 1.000 Euro. Abzüglich des Kaufpreises von 250 Euro ist der geldwerte Vorteil 750 Euro. Darauf fallen 25 Prozent pauschale Lohnsteuer plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Das wäre sogar noch günstiger als die Variante mit der Leasingfirma. Aber: Für die Firma sind das zusätzliche Kosten.
Du musst das Jobbike nach drei Jahren nicht übernehmen. Du kannst das Rad abgeben und ein neues per neuem Leasingvertrag bekommen. Das ist weniger günstig, aber Du hast alle drei Jahre ein neues Rad.
Weitere wichtige Punkte
Manche Verträge decken Wartung und Reparaturen ab. Fehlt eine solche Klausel oder wurde das Rad gekauft, bist Du für den Zustand verantwortlich - es sei denn, Ihr vereinbart etwas anderes.
Der Überlassungsvertrag gilt nur während Deiner Beschäftigung. Kündigst Du, gibst Du das Rad zurück.
Wie hoch ist die monatliche Leasingrate?
Wie hoch die monatliche Leasingrate ist und von welchen Einsparungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren, errechnen Sie hier schnell und übersichtlich auf unserem Experten-Leasingrechner. Per Entgeltumwandlung zahlen Sie in günstigen monatlichen Raten.
Ihrem Arbeitgeber entstehen für das Dienstrad-Leasing übrigens keine Extrakosten. Ihr Wunschrad können Sie frei wählen - jeder Hersteller und jedes Modell sind möglich. Mit Ihrem Dienstrad können Sie dann durch Alltag, Freizeit und zur Arbeit radeln. Wohin die Tour geht, ist dabei völlig egal. Denn unsere Diensträder sind weltweit nutzbar. Selbst im Schadensfall entstehen Ihnen keine zusätzlichen Ausgaben.
Mit unserem Fahrrad-Leasing-Rechner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten Sie schnell eine unverbindliche Preisgestaltung für Ihr Dienstrad. Einfach im Basisrechner den Kaufpreis sowie Ihr Bruttogehalt eingeben und schon wird Ihre Ersparnis berechnet. Im Expertenrechner können Sie Ihre Angaben konkretisieren. Los geht’s:
Fahrrad-Leasing-Rechner: So funktioniert's
Der Fahrrad-Leasing-Rechner ist der einfachste Weg, um die monatliche Nutzungsrate für Ihr Traumrad zu ermitteln. Einen schnellen Überblick verschaffen Sie sich mit unserem Basisrechner. Tragen Sie den Kaufpreis des gewünschten Fahrrads, Ihr monatliches Bruttogehalt und Ihre Steuerklasse ein.
Schon erfahren Sie über die Schaltfläche „Jetzt berechnen“, wie viel Sie im Vergleich zum Fahrradkauf sparen. Sie wollen es ganz genau wissen? Dann wechseln Sie zu unserem Expertenrechner.
Durch die Eingabe weiterer Informationen liefert er noch detailliertere Ergebnisse und eine Aufschlüsselung der zu erwartenden Aufwände, die viele Arbeitgeber übrigens bezuschussen. Der Fahrrad-Leasing-Rechner gibt Ihnen die Möglichkeit, Zuschüsse des Arbeitgebers für die Leasingrate, die Versicherung oder die Wartungspakete direkt in die Berechnung einzubeziehen.
Fahrrad-Leasing-Rechner für jeden Fahrradtyp
Was darf es denn sein - ein spritziges Citybike für die Innenstadt, ein praktisches Lastenrad für den Familienalltag oder ein modernes Mountainbike für den Alltagsausgleich? Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.
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Mit dem Fahrrad-Leasing-Rechner zum optimalen Servicepaket: Unser Jobbike-Rechner gibt Ihnen nicht nur Auskunft über die zu erwartende Nutzungsrate, sondern auch über unseren Rundum-Sorglos-Service. Der beinhaltet eine Vollkaskoversicherung und optionale Servicepakete für Wartungen und Verschleißteile. Im Schadensfall oder bei Diebstahl müssen Sie nichts weiter zahlen. So radeln Sie mit Ihrem Wunschrad jederzeit sicher und unbeschwert. Dank der Kooperationen mit unabhängigen Versicherern können wir das Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmer mit unseren starken Leistungspaketen zu besten Konditionen unterstützen.
Wie funktioniert der Fahrrad-Leasing Rechner?
Expertenrechner wählen, Kästchen im linken Bereich ausfüllen/auswählen, Jetzt berechnen klicken. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits Dienstrad-Leasing anbieten, wählen Sie bitte den Bikeleasing-Rechner im Online-Portal. Dieser ist bereits auf Ihr Unternehmen abgestimmt mit allen Parametern wie z.B. die Wartungspakete, Versicherung, Zuschüsse etc.
Sie sind noch nicht im Online-Portal registriert? Kein Problem. Sie gehen auf Login und registrieren sich ganz einfach mit Ihrem Partnercode. Diesen bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber/Dienstradbeauftragten oder Sie fragen einfach bei uns im Kundenservice nach.
Mit dem Fahrrad-Leasing-Rechner die monatliche Nutzungsrate ermitteln: Unser Jobbike-Rechner gibt Ihnen Auskunft über die zu erwartende Nutzungsrate. Diese beinhaltet eine Vollkaskoversicherung und optionale Servicepakete für Wartungen und Verschleißteile. Im Schadensfall oder bei Diebstahl müssen Sie nichts weiter zuzahlen. So radeln Sie mit Ihrem Wunschrad jederzeit sicher und unbeschwert.
Ihre Daten sind im Fahrrad-Leasing-Rechner bestens geschützt: Für eine möglichst genaue Berechnung des Fahrrad-Leasings, benötigt unser Dienstrad-Rechner von Ihnen einige persönliche Daten wie zum Beispiel das Bruttomonatsgehalt und die Steuerklasse. Um die Sicherheit Ihrer Daten müssen Sie sich dabei keine Sorgen machen. DSGVO-konform werden alle Angaben abgerufen und nicht gespeichert. Sämtliche Informationen werden nach der Nutzung des Fahrrad-Leasing-Rechners gelöscht.
Dienstrad-Bestellung leicht gemacht über das Online-Portal: Wenn Ihr Arbeitgeber diesen attraktiven Benefit bereits anbietet, können Sie sofort loslegen. Registrieren Sie sich mit Ihrem Partnercode in unserem Online-Portal. Sobald Sie registriert sind, dürfen Sie zum Fahrrad-Fachhandel Ihrer Wahl und sich Ihr Wunschbike selbst aussuchen. Der Fachhändler gibt die Radbestellung in unserem Online-Portal ein. Sie haben im Portal jederzeit die Möglichkeit den aktuellen Status Ihrer Dienstrad-Bestellung einzusehen.
Ihr Arbeitgeber bietet noch kein Fahrrad-Leasing an? Sprechen Sie gerne Ihren Arbeitgeber auf das Dienstrad-Leasing an und empfehlen Sie uns direkt weiter. Auf unserer Webseite können sich Ihre Vorgesetzten selbst von den vielen Vorteilen des Fahrrad-Leasings für Arbeitgeber überzeugen - denn bei mein-dienstrad.de profitieren alle Beteiligten.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt oder Sie Fragen haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Häufig gestellte Fragen zum Fahrrad-Leasing
Sie haben unseren Fahrrad-Leasing-Rechner ausprobiert und möchten nun noch mehr erfahren? Damit bei Ihnen keine Fragen übrigbleiben, haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Die genauen Ersparnisse lassen sich einfach mit unserem Fahrrad-Leasing-Rechner ermitteln. Wie viel Sie letztendlich monatlich für Ihr Wunschrad zahlen, hängt vor allem von Ihrem Bruttolohn und dem Wert des Fahrrads ab.
Dank der Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer beim Fahrrad-Leasing bis zu 40 % gegenüber dem Direktkauf sparen. Dabei wird ein kleiner Teil des Bruttogehalts zur Leasingrate umgewandelt. Dieser „Sachlohn“ muss dann monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Versicherung und Service sind in der Nutzungsrate bereits enthalten.
Fahrrad-Leasing ist besonders für Arbeitnehmer sinnvoll, die ihr Wunschrad günstiger erhalten und Steuern sparen möchten. Wie viel man spart, lässt sich einfach mit unserem Fahrrad-Leasing-Rechner ermitteln.
Auch für Arbeitgeber ist das Leasing von Diensträdern attraktiv, da es die Mitarbeitermotivation und -gesundheit fördert sowie Umweltbewusstsein demonstriert. Weniger geeignet ist Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmer, die ihren Job wechseln möchten, da die Leasingverträge über36 Monate laufen. Minijobber, Praktikanten, Auszubildende und befristet Beschäftige sind außerdem unter Umständen vom Fahrrad-Leasing ausgeschlossen.
Fahrrad-Leasing für Selbstständige bietet eine komplett neue, flexible und kostengünstige Mobilität. Neben den Vorteilen für Gesundheit und Umwelt lassen sich durch das Leasing nebenbei sogar noch Steuern sparen, da die monatliche Leasingrate, Instandhaltung und Versicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Vorteile des Fahrrad-Leasings auf einen Blick
- Freie Auswahl von Marke und Modell
- Günstige Nutzungsraten über 36 Monate
- Raten werden bequem vom Bruttolohn einbehalten
- bis zu 40 % Ersparnis im Vergleich zum Direktkauf
- Reduzierung von Steuern und Sozialabgaben
- Effektiver Eigenanteil deutlich niedriger als Leasingrate
Mit unserem praktischen Fahrrad-Leasing-Rechner können Sie ganz einfach herausfinden, wie viel Sie monatlich für Ihr Wunschmodell zahlen. Doch ein Dienstrad bietet Ihnen noch viel mehr als finanzielle Vorteile:
- Förderung Ihrer Gesundheit und Fitness
- Aktiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
- Volle Flexibilität durch tägliche Nutzung, auch privat und am Wochenende
- Optimaler Versicherungsschutz durch unsere Versicherungspakete
Überzeugen Sie sich selbst von den umfassenden Vorteilen und finden Sie mit unserem Fahrrad-Leasing-Rechner schnell heraus, wie viel Sie im Vergleich zum Direktkauf sparen können. Egal, ob schickes City-Bike, sportliches Mountainbike, E-Bike, Tourenrad oder Lastenrad, Sie dürfen sich Ihr Wunsch-Bike aussuchen. Wichtig ist, dass es verkehrssicher ausgeliefert wird. Da wir hersteller- und markenunabhängig sind, ist jedes Modell und jede Marke wählbar. Ihr Arbeitgeber legt lediglich die Kaufpreisgrenze fest.
Sie können direkt Ihre monatliche Nutzungsrate und Ihre Ersparnis mit unserem Experten-Rechner ausrechnen. Der Leasingrechner ist ganz unverbindlich und natürlich kostenlos. Der genaue Wert hängt dann von den Vorgaben Ihres Arbeitgebers sowie Ihrer Steuerklasse ab.
Gehaltsumwandlung: Was bedeutet das genau?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabevorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert.
Was bedeutet das genau?
Bruttomonatsgehalt+ Versteuerung des geldwerten Vorteils- Leasingrate- Rundumschutz Kosten= neues Bruttomonatsgehalt- Abgaben- Steuern- Versteuerung des geldwerten Vorteils= Nettomonatsgehalt
Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad, erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.
Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen.
Umwandlungsrate:Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
Versteuerung des geldwerten Vorteils:Abhängig von der Form der Überlassung durch den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden.
Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung.
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