Was ist ein E-Bike?
E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, die auf Knopfdruck und ohne Tretunterstützung beschleunigen. Streng genommen sind E-Bikes Fahrräder, die auf Knopfdruck ohne Pedalunterstützung fahren.
Im Grunde genommen handelt es sich also um ein E-Mofa, das allein vom E-Motor angetrieben wird. Wie bereits bei der Begriffsdefinition erläutert verstehen wir unter einem „E-Bike“ ein elektrisch betriebenes Zweirad ohne mechanischen Antrieb durch ein Tretlager mit Pedalen, das bis zu 25 km/h ohne Treten schafft.
Deshalb ist das E-Bike bereits ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Aus diesem Grund sind E-Bikes in Deutschland ab einer Geschwindigkeit über 6 km/h zulassungspflichtig.
Im Vergleich zu den Pedelecs dürfen E-Bikes innerorts nur auf Radwegen fahren, wenn diese als „Mofa frei“ gekennzeichnet sind und auch dann nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. „Dank“ dieser Nachteile sind E-Bikes, genau wie S-Pedelecs, eher selten in Deutschland zu finden.
Was ist ein Pedelec?
Pedelec ist die Abkürzung für “Pedal Electric Cycle” - also ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung. Es handelt sich also um ein Pedelec, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor für einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen.
Wie der Name erahnen lässt, bietet ein Pedelec dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald der Radler in die Pedale tritt. Sobald Du aufhörst zu treten, setzt auch die Unterstützung des Motors aus. Gleiches gilt, wenn du eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichst.
Das Pedelec „simplex“, verbreitet als E-Bike bezeichnet, regelt bei 25 Stundenkilometer Geschwindigkeit ab. Will der Fahrer schneller vorankommen, geht das jenseits der 25er-Grenze nur mit reiner Muskelkraft.
Pedelecs dürfen ohne Führerschein oder besondere Zulassung in Deutschland gefahren werden, da die Trittunterstützung nur bis 25 km/h zum Einsatz kommt. Für das Pedelec oder E-Bike gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für jedes antriebslose Fahrrad.
Es darf ohne Helm gefahren werden und auch ein Führerschein oder eine Versicherung sind nicht vorgeschrieben. Bei Fahren eines Pedelecs gilt keine Helmpflicht, trotzdem geht Sicherheit natürlich vor und empfehlen wir dir, einen Fahrradhelm anzuschaffen.
Das Tolle an einem Pedelec: Du entscheidest, wie viel Unterstützung du beim Radeln zulässt. Möchtest du ganz auf die Motorunterstützung verzichten, kannst du sie ausschalten und herkömmlich radfahren.
Was ist ein S-Pedelec?
Ein Speed Pedelec (S-Pedelec) hat die gleiche Form des Antriebs über den Elektromotor wie ein Pedelec. Das Speed-Pedelec bietet eine Trittunterstützung bis 45 km/h. Sobald du anfängst loszufahren, unterstützt dich dieser bei der Fahrt.
Beim S-Pedelec steht das „S“ für Speed - und das zurecht. Der Akku eines S-Pedelecs spendiert seinen Vortrieb nämlich bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Damit bringt das S-Pedelec deutlich mehr Geschwindigkeit auf die Straße, als ein versicherungspflichtiges Mofa.
Du musst du ein paar Grundvoraussetzungen erfüllen, um ein S-Pedelec fahren zu dürfen. S-Pedelecs sind als so genanntes zweirädriges Kleinkraftrad in Deutschland zulassungspflichtig und müssen mit einem Kennzeichen vom Versicherer ausgestattet werden.
Du brauchst außerdem auch mindestens die Berechtigung zum Fahren eines Kleinkraftrads, welche im gängigen KFZ-Führerschein enthalten ist.
Um die Zulassung zu erhalten, muss das S-Pedelec mit einem Rückspiegel, Dauerfahrlicht und einer Hupe ausgestattet sein. Im Vergleich zum normalen Pedelec müssen S-Pedelecs im deutschen Straßenverkehr auf der Straße gefahren werden.
Das bedeutet zum Beispiel auch, dass du mit einem S-Pedelec, anders als bei Pedelecs oder nicht-motorisierten Fahrrädern, nicht gegen die Verkehrsrichtung in eine Einbahnstraße fahren darfst.
Zudem bestehen beim S-Pedelec eine Helmpflicht und die Alkoholgrenze wie beim Fahren eines PKW. Entsprechend ist auch das S-Pedelec versicherungspflichtig inklusive Nummernschild, muss mit Helm gefahren werden und darf nicht auf herkömmlichen Fahrradwegen unterwegs sein.
Im Gegensatz zu Pedelecs, die als Fahrräder gelten, zählen sie zu den Kleinkrafträdern. Aus diesem Grund gelten für S-Pedelecs sowohl im Verkehr als auch in steuerrechtlicher Hinsicht andere Regeln als für Pedelecs. So dürfen S-Pedelecs bisher nicht auf Radwegen fahren und brauchen ein Versicherungskennzeichen.
Was ist nun der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?
Nachdem du jetzt weißt, was ein E-Bike, Pedelec und sogar S-Pedelec ist, geht es nun darum herauszufinden, was diese drei unterscheidet. Kurz und knapp haben wir nun hier für dich die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
- E-Bike: Motorisiertes Fahrrad, das auf Knopfdruck und ohne Trittunterstützung fährt.
- Pedelec: Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 25 km/h. Dies wird in Deutschland häufig als E-Bike bezeichnet.
- S-Pedelec: Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 45 km/h.
Mit der Unterstützung bis 45 km/h ist das S-Pedelec besonders für längere Pendelstrecken oder für Menschen, die schnell von A nach B kommen möchten, attraktiv. Für viele Pendler*innen stellt das S-Pedelec eine attraktive Alternative zum Auto dar.
Ähnlich wie bei einem normalen E-Bike muss auch bei einem S-Pedelec in die Pedale getreten werden. In puncto Unterhaltungskosten (Versicherung, Wartung) ist ein S-Pedelec deutlich günstiger als ein Auto.
Durch die Einordnung als Kleinkraftrad unterliegt das S-Pedelec strengeren Vorschriften. Da S-Pedelecs als zu schnell für Radwege gelten, müssen sie auf der Straße gefahren werden.
S-Pedelecs sind in der Regel teurer als normale E-Bikes oder Fahrräder. Je nach Akkukapazität kann die Reichweite eingeschränkt sein, vor allem bei höheren Geschwindigkeiten, die mehr Energie benötigen.
Dennoch hat sich der Begriff Pedelec nicht in den Alltagsgebrauch durchgesetzt. Die meisten sprechen vom E-Bike, obwohl sie das Pedelec meinen. Gibt es einen Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs? Und ob!
| Merkmal | E-Bike | Pedelec | S-Pedelec |
|---|---|---|---|
| Antrieb | Elektromotor ohne Tretunterstützung | Elektromotor mit Tretunterstützung bis 25 km/h | Elektromotor mit Tretunterstützung bis 45 km/h |
| Zulassungspflicht | Ja, ab 6 km/h | Nein | Ja, als Kleinkraftrad |
| Führerschein | Mofa-Prüfbescheinigung oder Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 | Nein | Klasse AM |
| Helmpflicht | Ja | Nein (aber empfohlen) | Ja |
| Versicherungskennzeichen | Ja | Nein | Ja |
| Nutzung von Radwegen | Nur wenn als "Mofa frei" gekennzeichnet | Ja | Nein |
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