Seit der Einführung der E-Scooter in Deutschland im Juni 2019 ist die E-Mobilität auf zwei Rädern in aller Munde. Dabei gibt es Elektro-Roller schon deutlich länger auf deutschen Straßen. Oft werden die Begriffe E-Roller, E-Scooter und E-Mofa als Synonyme verwendet, was bei Vielen für Verwirrung sorgt. In diesem Beitrag erklären wir, welche Regelungen für E-Roller bis 25 km/h gelten.
Außerdem sollen Dir unsere Seiten dabei helfen, den passenden E-Roller bis 25 km/h für dich zu finden. Elektro-Roller müssen bestimmte Normen erfüllen und über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, um im öffentlichen Raum betrieben werden zu dürfen. E-Roller müssen den technischen Anforderungen für Kraftfahrzeugen in Deutschland (z.B. zwei unabhängige Bremsanlagen, Beleuchtungsanlage, Hupe, Bereifung) entsprechen.
Laut EU-Richtlinie 2002/24/EU für das Kraftfahrrecht werden alle E-Fahrzeuge, ausgenommen E-Bikes, als Kraftfahrzeuge (bis 45 km/h als L1e-Moped) eingestuft.Das bedeutet, sie benötigen eine nationale Typgenehmigung. Eine EU-Zulassung setzt eine nationale Typgenehmigung (Allgmeine Betriebserlaubnis, ABE) voraus.
Benötige ich einen Führerschein für E-Roller bis 25 km/h?
Wenn du einen E Scooter mit höchstens 25 km/h fahren möchtest, brauchst du in Deutschland keine klassische Fahrerlaubnis wie beim Auto. Stattdessen genügt eine sogenannte Mofa-Prüfbescheinigung. Eine praktische Prüfung ist dabei nicht nötig - du bekommst eine kleine Einweisung fürs Fahren, und das war’s. Falls du schon einen anderen Führerschein besitzt, etwa Klasse B (Auto) oder AM (Roller), brauchst du keine extra Bescheinigung - die Mofa-Erlaubnis ist automatisch enthalten.
Fahrer, die vor dem 1.4.1965 geboren sind benötigen keinen Führerschein.
Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren, der über 25 km/h fährt?
Nicht alle öffentlichen Flächen sind zum befahren mit dem E-Roller bis 25 km/h freigegeben. Gemäß § 2 Abs. 4 STVO (Straßenverkehrsordnung) dürfen Mofas auch auf Radwegen fahren.Das gilt jedoch nur für Radwege, die Außerorts liegen, also meist an Landstraßen.Innerorts kann ein Zusatzschild das Fahren auf dem Radweg erlauben.
Die Nutzung solcher E-Scooter ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt und daher nur auf Privatgeländen möglich.
Besteht Versicherungspflicht für E-Roller bis 25 km/h?
Ja, jeder E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h ist versicherungspflichtig. Für deinen E-Roller bis 25 km/h benötigst Du eine Haftpflichtversicherung in Form eines E-Roller Kennzeichens. Diese E-Roller Plakette bringst Du einfach an der Rückseite deines E-Rollers an. Um das günstigste Angebote für dich zu finden haben wir einen Vergleichsrechner für E-Roller Versicherungen entwickelt.Dieser vergleicht deine Daten automatisch mit den gängigsten Anbietern von E-RollerVersicherungen und findet das passende Angebot für dich. Die Beantragung ist kinderleicht und 100% online. Mit nur wenigen Klicks erhältst Du deine günstige E-Roller Versicherung.
Ohne eigenständige Versicherung deines Elektro-Rollers kommst Du selbst für den Schaden auf und kassierst zudem eine Strafe für den Betrieb eines versicherungspflichtigen Elektrokleinstfahrzeuges ohne entsprechende Versicherung im öffentlichen Raum. Mit der passenden E-Roller Versicherung, übernimmt diese den entstandenen Schaden, wenn Du Dritte beim Betrieb deines E-Roller schädigst. Das kommt vor allem auf den jeweiligen Anbieter der E-Roller Versicherung, den gewünschten Versicherungsschutz und dein Alter an.
Im Schadenfall kommt die Kfz-Haftpflicht Versicherung des E-Rollers für entstandene Schäden auf. Der Versicherer kann jedoch bereits ab 0,3 Promille Regressansprüche beim Kunden geltend machen, wenn der Schaden nachweislich auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen ist.
Ja, die Versicherung gilt in der Regel für EU-Mitgliedsstaaten. Hier ist es jedoch ratsam die internationale Versicherungskarte (besser bekannt als „Grüne-Karte“) mitzuführen. Du kannst also deinen E-Roller in den meisten Fällen problemlos mit in den Urlaub nehmen.Trotzdem solltest Du dich vorher über Gesetze und Beschränkungen innerhalb des jeweiligen Landes, in das Du reisen möchtest, informieren. Was in Deutschland erlaubt oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, kann in einem anderen Land verboten sein.
Muss ich einen Helm tragen?
Für E-Roller bis maximal 20km/h besteht keine Helmpflicht. Für E-Roller, die schneller als 20 km/h fahren besteht immer Helmpflicht. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen. Deshalb solltest immer einen Helm tragen, wenn Du mit deinem E-Roller unterwegs bist.
Alkohol und E-Roller
Alkohol und E-Roller, das passt nicht zusammen und ist eine Gefährdung für dich und andere Teilnehmer am Straßenverkehr. Bis einschließlich 20 Jahren gilt deshalb eine Promille-Grenze von 0,0 für E-Roller Fahrer. Ab 21 erhöht sich diese auf 0,5 Promille.
Bußgelder für E-Scooter ohne Straßenzulassung
Da ein E-Scooter mit 25 km/h über keine Zulassung bzw. allgemeine Betriebserlaubnis verfügt, fällt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro an.
E-Scooter Tuning ist illegal!
Nein, E Scooter Tuning ist illegal! Höchstwahrscheinlich dürfen die jetzigen E Scooter, die in der ABE als Höchstgeschwindigkeit 20 km/h stehen haben, nicht einfach schneller gemacht werden. Sie fahren dann weiterhin in ihrem altbekannten Tempo von dannen, während sie von den neuen Modellen überholt werden.
Förderung von E-Rollern
E Scooter bis 20 Km/h erhalten in Deutschland noch keine bundesweite Förderung. Dahingegen können Elektroroller bis 25 Km/h über die sogenannte THG Prämie über 350,- Euro vom Bund erhalten. Die Regelung besteht ab 2022.
Geplante Neuregelungen
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig. An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Bußgelder bei Verstößen
Auch Fahrer mit einem E-Scooter müssen die StVO und ihre Regelungen beachten. Nur so kann die Sicherheit sämtlicher Teilnehmer am Straßenverkehr gewährleistet werden.
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
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