E-Scooter auf dem Gehweg erlaubt? Ein Überblick über die Regeln in Europa

Elektro-Tretroller, auch bekannt als E-Scooter, erfreuen sich in europäischen Städten immer größerer Beliebtheit. Sie sind eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch mit der zunehmenden Verbreitung stellen sich viele Fragen zu den geltenden Regeln und Vorschriften. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten, ob man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren darf, ab welchem Alter man einen Elektroroller fahren darf. Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.

Allgemeine E-Scooter-Regeln in Europa

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.

Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.

E-Scooter-Regeln in verschiedenen europäischen Ländern

Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Wir werfen einen Blick auf die Regelungen für E-Scooter* in 30 europäischen Ländern.

*Batteriebetriebene, selbstbalancierte Fahrzeuge ohne Sitz, mit einer Lenkstange und einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Belgien

  • Mindestalter: 16 Jahre. Unter 16 Jahren darf der E-Roller nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten genutzt werden, z. B. Spielstraßen, Wohngegenden oder für Räder freigegebene Fußgängerzonen (Schritttempo).
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (wird jedoch dringend empfohlen)
  • Wo darf man fahren?
    • Radweg
    • Straße (wenn kein Radweg vorhanden und nur rechts am Straßenrand)
    • Sind Fußgängerzonen für Fahrräder freigegeben, darf hier nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
    • Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
  • Parken: An vielen Orten sind extra Parkzonen für Elektrotretroller eingerichtet worden. Alternativ dürfen E-Roller auch auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden.
  • Pflichtausstattung: Weißes Vorderlicht, Bremsen, Seitliche Reflektoren, Roter Rückstrahler und akustische Warnvorrichtung (Pflicht nur für motorisierte Fortbewegungsgeräte mit Lenker, also z. B. E-Scooter , nicht aber für Monowheels)
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
  • Strengere Regeln für Leih-E-Scooter in Brüssel: Die Höchstgeschwindigkeit von Leih-E-Scootern ist auf 20 km/h gedrosselt. In Fußgängerzonen auf 8 km/h. Ein E-Scooter darf nicht liegend abgestellt werden.

Bulgarien

  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren.
  • Wo darf man fahren?
    • auf Radwegen
    • wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (vorausgesetzt, dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h). Es muss möglichst weit rechts gefahren werden.
    • Verboten ist das Fahren auf Busspuren und Gehwegen, sowie in Bereichen, die mit einem Verbotsschild für Fahrräder gekennzeichnet sind.
  • Je nach Stadt können in Bulgarien weitere Einschränkungen für E-Scooter hinzukommen.
  • Pflichtausstattung: Licht. Bei Dunkelheit muss Kleidung mit reflektierenden Elementen getragen werden.
  • Bußgelder:
    • Eine Geldstrafe von 10 BGN (ca. 5 EUR) droht
      • wenn Jugendliche keinen Helm tragen
      • wenn nachts keine reflektierende Kleidung getragen wird.
    • Eine Geldstrafe von 50 BGN (ca. 26 EUR) droht u. a. bei
      • Tempoüberschreitung
      • Fahren ohne Licht bei Dunkelheit
      • Nichtbenutzung des Radweges, obwohl es einen gibt
  • Promillegrenze: 0,5 ‰. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 20 BGN (ca. 10 EUR) bestraft.
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

Dänemark

  • Mindestalter: 15 Jahre. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren.
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h. E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
  • Helmpflicht: In Dänemark muss man auf dem E-Scooter einen Fahrradhelm tragen.
  • Wo darf man fahren? Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt. Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.
  • Weitere Verkehrsregeln / Pflichtausstattung:
    • Beim Abbiegen und Anhalten muss ein Zeichen gegeben werden.
    • Lichtpflicht gilt Tag und Nacht. Das vordere Licht muss weiß oder gelb leuchten, das hintere rot. Die Beleuchtung muss aus mindestens 300 Metern Entfernung gut sichtbar sein.
    • Vorne, hinten und an den Seiten müssen Reflektoren angebracht sein.
    • Der Roller muss CE-zertifiziert sein. Es darf nicht mehr als 25 kg wiegen, höchstens 2 m lang und 70 cm breit sein.
  • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰. Verstöße werden mit 2000 DKK (ca. 269 EUR) bestraft. Bei Wiederholungstätern fällt die Strafe höher aus.
  • Bußgelder:
    • Das Bußgeld für einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln beträgt 1.000 DKK (ca. 134 EUR).
    • Die Strafe für das Fahren ohne Helm beträgt 1.500 DKK (ca. 201 EUR).
  • Versicherung: In Dänemark gibt es keine Pflichtversicherung für E-Scooter.

Deutschland

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h E-Scooter, die schneller fahren können, erhalten keine Betriebserlaubnis.
  • Helmpflicht: Keine
  • Wo darf man fahren?
    • auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.)
    • wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden.
    • Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
  • Parken: E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Auch das Abstellen in Fußgängerzonen ist erlaubt, sofern diese für E-Scooter freigegeben sind.
  • Welche Ausstattung ist Pflicht? Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht, zwei unabhängige Bremsen, Klingel
  • Versicherung: Der E-Scooter ist versicherungspflichtig. Auf den E-Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht werden (gültig für 12 Monate). Bei Unfällen kommt so die jeweilige Haftpflichtversicherung des Halters und Versicherungsnehmers für Schäden Dritter auf. Eine Versicherung erhält man nur, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Ist der E-Roller für den deutschen Markt bestimmt, sollte die ABE beiliegen. Achten Sie beim Kauf darauf. Hat das Fahrzeug keine ABE, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich. Eine Einzelabnahme beim TÜV dürfte sich für E-Roller wirtschaftlich nicht rechnen.
  • Sonstiges:
    • Zusammengeklappte E-Scooter dürfen kostenlos als Handgepäck in Fernzügen mitgenommen werden.
    • Für den Nahverkehr (ÖPNV) haben immer mehr Städte in Deutschland die Mitnahme von E-Scootern verboten. Hintergrund: Explosions- und Brandgefahr.
    • Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, doch bereits ab 0,3 ‰ drohen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug.
    • Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit 0,0 ‰.
  • Bußgelder:
    • 15 bis 30 Euro: Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg)
    • 20 Euro: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
    • 40 Euro: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
    • 70 Euro: Fahren ohne Betriebserlaubnis
    • 88,50 bis 208,50 Euro: Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung).

Finnland

  • Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze für die Nutzung von E-Scootern. Eine Altersgrenze von 15 Jahren wird jedoch diskutiert. Wer einen E-Scooter mieten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Die Motorleistung des E-Scooters darf höchstens 1000 Watt betragen.
  • Helmpflicht: Keine. Ein Helm wird aber empfohlen.
  • Wo darf man fahren?
    • auf Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer
    • wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße oder einem Feldweg gefahren werden.
    • Auf Bürgersteigen darf nicht gefahren werden. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h fahren.
  • Parken: Das Parken oder kurze Abstellen auf Fuß- und Radwegen ist erlaubt, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  • Pflichtausstattung: Vorderlicht (Rücklicht wird empfohlen), Reflektoren (hinten am E-Scooter), Klingel. An der Person angebrachte Lichter sind erlaubt, z. B. Stirnlampe oder an der Kleidung angebrachte Beleuchtung.
  • Promillegrenze: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Promillegrenze für die Nutzung eines Elektrotretrollers. Die Fahrtüchtigkeit darf aber nicht durch Krankheit, Verletzung, Übermüdung oder Trunkenheit eingeschränkt sein.
  • Versicherung: Es gibt keine Versicherungspflicht für E-Scooter.

Frankreich

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Der E-Scooter muss bauartbedingt auf diese Geschwindigkeit limitiert sein.
  • Helmpflicht: Es besteht keine generelle Helmpflicht. Dies wird aber empfohlen.
  • Wo darf man fahren?
    • Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen
    • Sind diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist, oder in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), wenn Fußgänger nicht behindert werden.
    • Außerorts dürfen nur die sogenannten "voies vertes" (gemeinsamen Geh- und Radwegen) genutzt werden.
    • Das Fahren auf Bürgersteigen ist grundsätzlich verboten. Die Städte dürfen jedoch Ausnahmen hiervon zulassen. Dann gilt Schritttempo (6 km/h).
    • In Ausnahmefällen können auch Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Elektrotretroller freigegeben werden. In diesem Fall besteht Helmpflicht und Minderjährige müssen von Erwachsenen begleitet werden.
  • Parken: Das Abstellen des E-Scooters auf Gehwegen ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindern werden. Ausnahme Paris: Hier ist das Abstellen auf Gehwegen verboten. Es droht ein Bußgeld plus evtl. Abschleppkosten.
  • Pflichtausstattung: Bremsen, Klingel, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren hinten und an den Seiten, reflektierende Kleidung nachts und bei schlechter Sicht. Seitliche Reflektoren sind nicht erforderlich, wenn die Reifen damit ausgestattet sind. Kopfhörer während der Fahrt sind verboten.
  • Promillegrenze: 0,5 ‰
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn man in Frankreich mit dem E-Scooter unterwegs ist.
  • Bußgelder:
    • Fehlende Ausstattung: 35 EUR
    • Nichteinhaltung der Verkehrsregeln: 135 EUR
    • Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren: 1.500 EUR + 1 Jahr Freiheitsstrafe

E-Scooter in Deutschland: Detaillierte Regeln und Vorschriften

E-Scooter erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Besonders in Städten sind sie eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch viele stellen sich die Frage: Darf man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren?

Gesetzliche Grundlagen

E-Scooter gehören laut deutscher Gesetzgebung zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Ihre Nutzung wird durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Ein E-Roller darf laut Verordnung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten. Außerdem muss der E-Roller eine Betriebserlaubnis besitzen, denn erst dann ist das Fahrzeug freigegeben.

Zugelassene Roller müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören zwei unabhängig funktionierende Bremsen, Beleuchtung vorne und hinten, eine Klingel und Reflektoren.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Ja, E-Scooter dürfen auf dem Radweg fahren. Tatsächlich ist es laut Straßenverkehrsordnung sogar vorgeschrieben, dass Elektroscooter auf dem Radweg genutzt werden, sofern dieser vorhanden und befahrbar ist. Gibt es keinen Radweg, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

Auch auf Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen dürfen Elektroroller unterwegs sein, solange keine Beschilderung dies ausschließt. Achte beim Fahren stets auf das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.

Nicht erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg, auf dem Bürgersteig sowie in Fußgängerzonen ohne entsprechendes Zusatzschild. Auch der Fußweg darf nicht mit dem E-Scooter befahren werden. Solche Regelverstöße können mit einem Strafgeld geahndet werden.

Sollte kein Radweg vorhanden sein, musst du mit dem E-Roller auf die Straße ausweichen. Die Nutzung des Bürgersteigs stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch Fußgänger gefährden.

Benötigst du einen Führerschein für E-Scooter?

Eine Fahrerlaubnis ist zum E-Scooter fahren in Deutschland nicht erforderlich. Du darfst ab einem Mindestalter von 14 Jahren einen zugelassenen E-Scooter fahren. Ein Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B ist nicht notwendig.

Wichtig ist jedoch, dass du nur mit einem zugelassenen E-Scooter unterwegs bist. Wenn du ein schnelleres Fahrzeug oder ein Modell ohne Straßenzulassung nutzt, kann ein Führerschein doch erforderlich sein.

Welche Regeln gelten zur Helmpflicht und zum Mindestalter?

In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um dich bei einem Unfall besser zu schützen. Besonders bei Fahrten auf der Straße oder bei höheren Geschwindigkeiten kann ein Helm Leben retten.

Wie bereits erwähnt, musst du für das Fahren eines E-Scooters mindestens 14 Jahre alt sein.

Verhaltensregeln im Straßenverkehr

E-Roller-Fahrer sind Teil des Straßenverkehrs und müssen sich an die gleichen Regeln halten wie Radfahrer. Das bedeutet unter anderem: rechts fahren, hintereinander fahren und auf Ampeln achten. Auch die Vorfahrtsregeln gelten für Elektroscooter.

Beim Fahren solltest du rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, sein. Das Fahren zu zweit ist verboten. Abgestellte E-Scooter dürfen den Gehweg nicht blockieren.

Alkohol und E-Scooter

Auch beim Scooter gelten die allgemeinen Promillegrenzen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Das bedeutet: Keinerlei Alkohol ist erlaubt.

Wer mit Promille mit dem Roller unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Wer zum Beispiel auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Auch das Fahren ohne Versicherung oder mit einem nicht zugelassenen E-Roller ist teuer.

Zusätzliche Verstöße wie das Ignorieren roter Ampeln, das Fahren zu zweit oder Telefonieren während der Fahrt kosten ebenfalls Geld und führen zu Punkten im Fahreignungsregister.

Technische Anforderungen

Ein Scooter muss, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

  • Vorder- und Rücklicht
  • Zwei Bremsen
  • Klingel
  • Reflektoren
  • Versicherungskennzeichen

Nur wenn ein E-Scooter diese Merkmale aufweist, darf er auf der Straße gefahren werden.

Versicherungspflicht

Ja, für E-Scooter besteht Versicherungspflicht. Du musst eine Haftpflichtversicherung abschließen, bevor du im Straßenverkehr fahren darfst. Das Fahren ohne Versicherung ist strafbar und kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden. Viele Anbieter ermöglichen eine einfache Online-Anmeldung der Versicherung.

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für Deutschland

  • E-Scooter dürfen auf dem Radweg fahren, wenn dieser vorhanden ist.
  • Der Gehweg und die Fußgängerzone dürfen nur mit Zusatzschild befahren werden.
  • Ein Führerschein ist nicht erforderlich, aber das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
  • Eine Helmpflicht besteht nicht, das Tragen eines Helms ist aber sinnvoll.
  • Im Straßenverkehr gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder.
  • Alkohol am Steuer ist auch beim E-Scooter tabu.
  • Ohne Betriebserlaubnis und Versicherung darf kein E-Scooter genutzt werden.
  • Verstöße werden mit Bußgeldern und Punkten geahndet.
  • Achte auf eine sichere und regelkonforme Ausstattung deines Scooters.

Geplante Neuregelungen für E-Scooter in Deutschland

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden solllen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.

Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.

Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.

Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Bußgelder für E-Scooter-Verstöße in Deutschland

Die folgende Tabelle zeigt die Bußgelder für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern in Deutschland:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

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