Elektroroller: Definition und Regelungen in Deutschland

Elektroroller, auch E-Scooter oder E-Tretroller genannt, sind Elektrokleinstfahrzeuge, die seit dem 15. Juni 2019 am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen dürfen. Sie erfreuen sich wachsender Beliebtheit, insbesondere in städtischen Gebieten, da sie eine praktische und umweltfreundliche Möglichkeit bieten, kurze Strecken zurückzulegen.

Was ist ein Elektroroller?

Ein Elektroroller ist ein Tretroller mit einem Elektroantrieb. Wendigkeit, geringe Größe und ein Klappmechanismus zum einfachen Transport zeichnen ihn aus. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung von E-Scootern und Segways, jedoch nicht für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Merkmale von Elektrorollern

  • Elektroantrieb
  • Maximale Geschwindigkeit: 20 km/h
  • Lenk- oder Haltestange
  • Versicherungspflicht
  • Betriebserlaubnis

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Die Teilnahme von Elektrotretrollern am Straßenverkehr ist in Deutschland durch die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKFV) geregelt. Diese Verordnung legt die Anforderungen an die Fahrzeuge fest und bestimmt, wo und wie sie gefahren werden dürfen.

Mindestalter und Führerschein

Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich.

Wo darf man fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Versicherungspflicht

E-Scooter sind versicherungspflichtig. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und wird durch eine Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Diese Versicherung deckt Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden.

Mit der Bestellung des Explorer S erhält man zur Auslieferung ein Antragsformular für die Versicherung, welches mit den E-Scooter spezifischen Daten bereits gefüllt ist, zugesendet.

Technische Anforderungen

E-Scooter müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Dazu gehören:

  • Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
  • Zwei unabhängige Bremsen
  • Klingel

Sicherheitsaspekte

Obwohl keine Helmpflicht besteht, wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um schwere Kopfverletzungen bei Stürzen zu vermeiden. Es ist ratsam, das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr zu üben.

Die Stiftung Warentest rät auch zum Tragen eines Helms, da E-Scooter im Vergleich zu Fahrrädern wesentlich kleinere Räder besitzen und man kurze, oft ruckartige Lenkbewegungen macht.

Alkohol und Drogen

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

Bußgelder bei Verstößen

Hier ist eine Tabelle der Bußgelder für häufige Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern:
Tatbestand Bußgeld
Bei Rot über die Ampel 60 bis 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Benutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) 100 €, 1 Punkt

Zukunft der E-Scooter-Regelungen

Das Bundesverkehrsministerium plant, die Elektrokleinstfahrzeugverordnung zu überarbeiten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Geplant ist eine stärkere Angleichung der Regeln für E-Scooter an die für Fahrräder. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Geplante Neuregelungen

  • Angleichung an Fahrradregeln
  • Blinkerpflicht für neue E-Scooter
  • Getrennte Vorder- und Rückbremse
  • Verbot des Parkens von Sharing-E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

Auswahl von Elektroroller-Modellen

Es gibt eine Vielzahl von E-Scooter-Modellen mit Straßenzulassung auf dem Markt. Die teureren Modelle verfügen meist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.

Beispiele für E-Scooter-Modelle

  • stæp ER3 500W Elektro Tretroller: Dreifach faltbar, bis zu 20 km/h Topspeed und bis zu 35 km Reichweite.
  • emicro Explorer S: 450 Watt nominale Motorleistung, bis zu 40 km Reichweite, innovativer Drehgeschwindigkeitsregler.
  • micro Condor II: Wechselakkusystem, PU Vollgummireifen für pannenfreie Fahrten, micro App kompatibel.
  • Moovi Pro S Comfort: Blinker an den Lenkerenden, Bremslicht, LG-Batterien für bis zu 40 km Reichweite, Zuladung bis 130 kg.
  • emicro Colibri: Geringes Gewicht (9,9kg), Trommelbremse vorne, Hinterradantrieb.
  • STREETBOOSTER Vega: Gewicht von nur 13,5 KG, einfache Klappvorrichtung, 26 km echte Reichweite.

E-Scooter-Regeln in Europa

Die Regelungen für E-Scooter variieren in den verschiedenen europäischen Ländern. Es ist wichtig, sich vor der Nutzung eines E-Scooters im Ausland über die dort geltenden Bestimmungen zu informieren.

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