E-Scooter Drosselung aufheben: Legalität und Konsequenzen in Deutschland

Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 sind E-Scooter aus dem deutschen Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Dabei dominieren nicht selten die einheitlichen Tretroller der unterschiedlichen Verleiher. Doch lassen sich E-Scooter überhaupt tunen? Welche Möglichkeiten gibt es dabei? Wie wirken sich Veränderungen auf Betriebserlaubnis, Zulassung und Versicherungsschutz aus? Und müssen Fahrer eines frisierten Elektrokleinstfahrzeugs mit Sanktionen rechnen?

Möglichkeiten des E-Scooter-Tunings

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Ansätze, um die Geschwindigkeit der Elektrokleinstfahrzeuge zu erhöhen. So kommt etwa ein E-Scooter-Tuning per App, Chip oder dem Austausch des Motors infrage. Bei manchen Modellen kann etwa mithilfe von Apps die Betriebssoftware der elektrischen Tretroller angepasst werden. Alternativ dazu ist beim E-Scooter auch ein Chiptuning möglich, bei dem der Einbau eines speziellen Moduls erfolgt. Nicht zuletzt lässt sich beim E-Scooter-Tuning auch der Motor austauschen, um eine höhere Leistung zu erzielen.

Software-Tuning (Entdrosselung)

Oft ist die Geschwindigkeit deines Scooters softwareseitig auf 20 km/h limitiert. Mit speziellen Firmware-Änderungen oder Apps kannst du die Drosselung entfernen.

Hardware-Tuning (Komponententausch)

Wer richtig schrauben möchte, wechselt den Motor oder Controller gegen leistungsstärkere Bauteile aus. Manchmal werden zusätzliche Akkus verbaut.

Ist E-Scooter-Tuning erlaubt?

Hierbei kommt es grundsätzlich darauf an, welche Veränderungen beim Tuning vorgenommen werden. So ist es für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet, einen E-Scooter zu entdrosseln. Optische Veränderungen oder der Anbau von Hilfsmitteln kann hingegen zulässig sein.

Wer an seinem E-Scooter mithilfe von Tuning Veränderungen vornehmen möchte, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen. So gibt es zum Beispiel verschiedene Möglichkeiten, um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter zu erhöhen bzw. eine bestehende Drosselung zu entfernen.

Ein Blick in die eKFV gibt die Antwort, denn unter § 1 Abs. 1 heißt es:

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h.

Wer seinen E-Scooter schneller macht, verstößt somit gegen die gesetzlichen Vorgaben. Somit gilt: Auch wenn es technisch möglich ist, einen E-Scooter zu frisieren, ist es rechtlich nicht erlaubt.

Rechtliche Konsequenzen des E-Scooter-Tunings

Ein getunter E-Scooter verliert die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und darf daher nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro nach sich zieht. Zudem erlischt der Versicherungsschutz.

Achtung! Entspricht ein Elektrokleinstfahrzeug nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen, darf dieses nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der E-Scooter durch Tuning-Teile bzw. Manipulationen per App eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht. Denn dadurch erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis.

Mit dieser Geldsanktion ist die Angelegenheit allerdings noch nicht gegessen, denn ohne die Betriebserlaubnis besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Der Gesetzgeber bewertet den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter allerdings nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Der Fahrer muss daher bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Die Entdrosselung von E-Scootern verstößt nicht nur gegen die gesetzlichen Regelungen, sondern kann auch die eigene Sicherheit gefährden. So besteht unter anderem die Gefahr, dass Bauteile der dauerhaften, zusätzlichen Belastung nicht standhalten können.

Aber nicht nur die Veränderung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit kann Sanktionen nach sich ziehen. Werden beim E-Scooter-Tuning zum Beispiel die Bremsen, Beleuchtungseinrichtungen oder die Klingel so modifiziert, dass diese nicht den Vorschriften entsprechen, droht ebenfalls eine Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog.

Mögliche Strafen beim E-Scooter-Tuning

  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: Bußgeld von rund 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Fahren ohne Versicherungsschutz: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn der Scooter in eine andere Fahrzeugkategorie fällt.

Alternativen zum illegalen Tuning

Beim E-Scooter-Tuning muss es aber nicht zwangsläufig um eine Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gehen. Denn es gibt auch andere Möglichkeiten, die elektrischen Tretroller den eigenen Wünschen und Anforderungen anzupassen. Des Weiteren lassen sich auch der Komfort bzw. die Alltagstauglichkeit verbessern.

Wurde Ihr Roller durch das E-Scooter-Tuning optisch zu einem Unikat, sollten Sie in ein gutes Schloss zu investieren. Von einer zusätzlichen Beleuchtung ist hingegen abzusehen. Denn auch wenn die Gefährte optisch eher den Tretrollern für Kinder entsprechen, gelten diese als Fahrzeuge, weshalb klare Vorgaben für die Lichteinrichtungen gelten.

E-Scooter Drosselung entfernen: Sind Sie selbst kein geübter Schrauber, lassen Sie die Finger von eigenmächtigen Umbauten. Dies könnte am Ende mehr schaden als nutzen. Nicht alles, was möglich ist, ist auch zulässig! Riskieren Sie nicht leichtfertig Ihre Betriebserlaubnis, nur um schneller fahren zu können.

Besonders für Inhaber des Führerscheins AM oder A1 gilt besondere Vorsicht. Nachdem Sie den Roller entdrosseln lassen haben, bedarf es der Abänderung der Fahrzeugpapiere. Hierzu muss ein Prüfgutachten erstellt werden. Sind die Umbauten zulässig, erhalten Sie ein Prüfzeugnis.

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