Elektroroller fahren ohne Führerschein in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Der E-Scooter prägt zunehmend das Stadtbild in vielen europäischen Großstädten - auch in Deutschland. Er findet großen Anklang insbesondere bei Touristen und auch bei Anwohnern auf kurzen Zwischenstrecken, etwa zwischen Bahnhof und Arbeitsstelle. Doch auch heute unterliegt das Fahren mit dem E-Scooter schon einigen Regeln, welche die Fahrer kennen sollten, bevor Sie eine Fahrt antreten.

Brauche ich einen Führerschein für einen E-Scooter?

Die Antwort lautet „Nein“. Sie dürfen einen E-Scooter fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen. Zwar brauchen Sie für die Fahrt mit einem E-Scooter keinen Führerschein, allerdings gibt es wichtige Regeln, welche Sie bei der Nutzung beachten müssen.

Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Vorausgesetzt, die obigen Vorgaben sind erfüllt, darf man also einen Elektro-Scooter ohne Führerschein fahren.

Um mit dem Elektroroller am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen Sie allerdings mindestens 14 Jahre alt sein. Du musst nur mindestens ein Alter von 14 Jahren haben, um einen E-Roller führen zu dürfen.

E-Scooter (Tretroller) fahren: Braucht man einen Führerschein?

  • Für E-Scooter bis zu 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwangsläufig erforderlich.
  • Für E-Scooter bis zu 45 km/h ist ein Führerschein in der Regel unerlässlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM.

Regeln und Vorschriften für E-Scooter

Dennoch gibt es einige Richtlinien, die mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 in Kraft getreten sind und die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Flitzern regeln. An diese musst Du Dich halten, sonst drohen neben Bußgeldern sogar Punkte in Flensburg.

Grundätzlich sind in Deutschland nur E-Tretroller für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind. Wurde die Drosselung manipuliert, damit der E-Scooter auch höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können, entfällt deren Straßenzulassung.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen. Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen. Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Weitere wichtige Regeln

  • Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden.
  • Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt. Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen.
  • Um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigen E-Scooter eine gültige Straßenzulassung. Die Versicherungsplakette und die Betriebserlaubnis bestätigen diese im Fall des E-Scooters.
  • Es besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt.

Auswirkungen von Ordnungswidrigkeiten auf den Führerschein

Zwar gibt es keinen Führerschein für E-Scooter, Ordnungswidrigkeiten, die mit selbigem begangen werden, können allerdings Auswirkungen auf eine bestehende Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge haben. So riskieren Sie zum Beispiel ein Fahrverbot, wenn Sie die Promillegrenze für die Nutzung vom E-Scooter nicht beachten. Hat der Betroffene schon einige davon angesammelt, kann ihn eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter den Führerschein kosten, sofern ein Punktestand von acht erreicht wird.

Bußgelder für Verstöße

Verstoßen Sie gegen diese Regeln für die Nutzung von einem E-Scooter auch ohne Führerschein, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Überfahren Sie beispielsweise eine rote Ampel, zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter, fallen unterschiedlich hohe Bußgelder an. Diese sind zwar nicht so hoch wie beim Überschreiten der Alkohol-Promillegrenzen, belasten den Geldbeutel aber trotzdem genauso.

Bußgeldtabelle

Hier eine Übersicht über einige Bußgelder bei Verstößen mit dem E-Scooter:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Elektro Mofa mit Straßenzulassung

Auch bei einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis - etwa im Zuge einer angeordneten MPU - können Sie weiterhin mobil bleiben: mit einem Elektroroller, der als Mofa (bis 25 km/h) zugelassen ist.

Wer die Prüfbescheinigung direkt erhalten möchte, ohne einen gültigen Führerschein der Klasse Bvorlegen zu können, muss im Vorfeld sechs Theoriestunden ableisten sowie mindestens 1,5 hFahrpraxis vorweisen. Jede Theoriestunde hat dabei einen Umfang von 90 Minuten und es darf auchmaximal eine dieser Stunden verpasst werden.

Voraussetzung ist, dass man mindestens das 15. Trotz dessen, dass für den Erwerb der Prüfbescheinigung keine praktische Prüfung abgelegt werdenmuss, ist es - wie oben bereits beschrieben - notwendig, dass ein Mindestmaß an praktischenÜbungsstunden absolviert werden muss. Dieses Mindestmaß besteht entweder aus einmal 90 Minuten Einzelunterricht oder bis zu 180 Minuten Gruppenunterricht.

Beispielsweise müssen bei diesen Praxisstunden folgende Aufgaben erfüllt werden:

  • Schlangenlinien fahren
  • Vollbremsung durchführen (bei ca. 25km/h)
  • Verschiedene Fahrmanöver (z.B.

Geplante Neuregelungen für E-Scooter

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.

Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten.

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