Staatliche Förderung für E-Roller in Deutschland

Du möchtest auf einen Elektroroller umsteigen und bist auf der Suche nach der passenden Förderung? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, deinen Kauf bezuschussen zu lassen - wir zeigen dir, wo du dir Unterstützung holen kannst.

Warum auf Elektromobilität setzen?

In E-Mobilität zu investieren ist umweltschonend, nachhaltig, langfristig günstiger und es wird immer beliebter: Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt ist die Anzahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland innerhalb von 10 Jahren von 2.300 (2011) auf über 365.000 Autos gestiegen. Elektromobilität gehört zu den ressourcenschonenden Fortbewegungsmöglichkeiten, mit denen wir zumindest dabei helfen können, den menschengemachten Klimawandel etwas zu verlangsamen. Außerdem ist E-Roller fahren eine wirklich günstige Variante zu Bus, Bahn und Auto. Pro 100 km zahlst du mit den durchschnittlichen Stromtarifen nicht mal 1 € pro Akkuladung.

Was ist ein Umweltbonus bzw. Förderprogramm?

Einige Bundesländer und Städte bieten spezielle E-Mobilität Förderprogramme an, die den Kauf eines Elektrorollers für dich sogar noch günstiger machen und es auch schmaleren Geldbeuteln erlauben, einen E-Roller zu kaufen. Die Förderungen stammen meist von Bund, Ländern, Kommunen, Stadtwerken oder Gemeinden, die dich teilweise mit direkten Zuschüssen oder Abwrackprämien beim Kauf supporten.

Welchen Zuschuss gibt es für welche Fahrzeuge?

Elektromobilität bezieht sich auch in Deutschland schon lange nicht mehr nur auf Elektroautos. Elektroroller, Elektroscooter und andere umweltschonende und flexible Fortbewegungsmittel werden immer beliebter und dementsprechend von Bund und Ländern bezuschusst. Es gibt Kaufprämien für elektrische Lastenräder, finanzielle Unterstützung beim Kauf von E-Scootern und auch immer mehr Förderungsmöglichkeiten für Elektroroller.

Obwohl die Förderprogramme für Elektroroller noch nicht so vielfältig sind wie die für E-Autos, gibt es ein paar Anlaufstellen, an die du dich vor dem Kauf eines E-Rollers wenden kannst. In Regensburg kannst du dir bereits bis zu 1.000 € beim Kauf deines Elektrorollers zurückholen und auch in vielen anderen deutschen Großstädten gibt es spezielle Prämien-Angebote für Elektroroller.

Förderprogramme für E-Roller: Wie funktioniert das?

In den meisten Fällen stellen die Förderprogramme bestimmte Bedingungen an die Bewerber:innen. Wichtig für dich: Der Antrag auf Förderung sollte bei fast allen Förderprogrammen vor dem tatsächlichen Kauf des Elektrorollers gestellt werden. Deshalb ist es nie zu früh, dich genauestens zu informieren, ob du in deiner Stadt unterstützt wirst und welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst.

Falls du schon weißt, dass für dich kein Weg an einem neuen Elektroroller vorbeiführt, können wir dir nur raten: Reiche deinen Antrag auf Förderung direkt ein und warte nicht zu lange. Die Bearbeitung des Antrags nimmt einiges an Zeit in Anspruch. Solltest du dir vor Genehmigung deines Antrages einen E-Scooter kaufen, verfällt in vielen Fällen dein Anspruch auf den Zuschuss. Bring am besten etwas Geduld mit und kümmere dich frühzeitig um alles.

Wer hat Anspruch auf einen Elektroroller Zuschuss?

Je nach Wohnort und dazugehörigem Bundesland findest du verschiedene Prämienprogramme, die dir bei der Finanzierung deines neuen Elektrorollers unter die Arme greifen können. Neben Privatpersonen können auch Unternehmen Unterstützung beim Kauf von E-Rollern beantragen - damit du deine nachhaltigere Firmenphilosophie für deine Mitarbeiter:innen greifbar machen kannst.

Elektroroller Förderungsmöglichkeiten für Privatpersonen

Du möchtest gerne auf einen E-Roller umsteigen, weil es im Sommer einfach so praktisch ist, mit vollgeladenen Batterien geräuschlos zum nächsten See zu cruisen? Und auch auf dem Weg zur Arbeit genießt du die Ruhe, die von deinem Elektroroller ausgeht? Nicht nur wir können das nachvollziehen, sondern auch immer mehr Städte und Kommunen. Deshalb wirst du als Privatperson beim Umstieg von einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf ein Elektrofahrzeug oft unterstützt.

Elektroroller Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen

Auch für dein Unternehmen lohnt es sich, auf Elektroroller zu setzen und diese als Dienstfahrzeuge oder zur Auslieferung zu nutzen. Um die Investition für Konzerne attraktiver zu machen, gibt es auch in diesem Bereich Unterstützungsmöglichkeiten - mehr Informationen zu den Elektroroller-Zuschüssen für dein Business findest du hier.

Wer bietet Förderprogramme an?

Die Bezuschussung erfolgt auf Länder-, Kommunen- und Städteebene, auch viele Unternehmen (in erster Linie Stromanbieter) unterstützen dich beim Kauf deines neuen E-Rollers. Welche Orte und Firmen mit Prämien locken, kannst du unserer aktualisierten Liste entnehmen.

Die THG Quote bzw THG Prämie für Elektroroller ist eine Förderung des Bundes zum Kauf eines Elektrorollers. Die Regelung wurde jetzt vom Bund geändert.

Die THG-Quote für E-Roller

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bietet E-Roller-Besitzern in Deutschland die Möglichkeit, durch den Verkauf der durch ihre Fahrzeuge eingesparten Emissionen zusätzliches Einkommen in Form von Geld zu generieren. Dieser Bonus zielt darauf ab, die Emissionen im Verkehr zu senken und die Elektromobilität zu fördern.

Neben den Haltern von Elektroautos können auch E-Rollerfahrer von der THG-Prämie profitieren. Die THG-Prämie ist eine Marktinstrument, die von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, um den Kauf von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen zu unterstützen und den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren. Diese Prämie bietet eine finanzielle Belohnung für die Nutzung von E-Rollern, E-Scootern und anderen elektrischen Zweirädern, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen.

Die THG-Prämie ist eine jährliche finanzielle Unterstützung, die für Elektrofahrzeuge gezahlt wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Hauptzweck dieser Prämie ist es, den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern und somit den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu verringern. Durch die Reduktion der Treibhausgasemissionen trägt die THG-Prämie dazu bei, die Umwelt zu schützen und die Luftqualität zu verbessern.

Um die THG-Prämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Kriterien stellen sicher, dass nur Fahrzeuge, die tatsächlich zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes beitragen, von der Prämie profitieren.

Anpassungen und Änderungen der THG-Quote

Ursprünglich war die Prämie nur für elektrische Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von über 45 km/h gedacht, die mit einem großen Kennzeichen ausgestattet sind. Eine Gesetzeslücke bei der THG-Quote ermöglichte es dennoch, die THG-Prämie auch für kleinere Elektrofahrzeuge wie Kleinkrafträder, -räder und S-Pedelecs zu beanspruchen. Doch durch eine „freiwillige Zulassung“ konnten auch Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllten, von der Prämie profitieren.

Die THG-Prämie war bis Ende Juli 2023 auch für Elektrozweiräder und E-Zweiräder zugänglich. Besitzer von günstigen 50er-Rollern konnten diese freiwillig bei der Zulassungsstelle registrieren lassen, ein reguläres Kennzeichen erhalten und somit die THG-Prämie beantragen. Doch seitdem ist dies nicht mehr möglich.

Die Gesetzesänderung vom 29. Juli 2023 schließt alle zulassungsfreien E-Roller von der THG-Quote aus. Diese Änderung betrifft alle E-Roller mit einer Leistung von bis zu 11 kW oder 125 ccm, die mit einem A1-Führerschein oder dem B196-Erweiterungsschein gefahren werden dürfen. Besonders hart trifft es, da diese E-Roller wegen ihrer hohen Geschwindigkeit von bis zu 90 km/h sehr beliebt sind.

Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrads machte es möglich, die THG-Prämie auch für Fahrzeuge zu kassieren, die eigentlich nicht unter die ursprünglichen Regelungen fielen. Dies galt insbesondere für 50er-Elektroroller und S-Pedelecs. Da keine Kfz-Steuern für die freiwillige Zulassung anfielen, beschränkten sich die Kosten auf die Gebühren für Zulassung, Kennzeichen (einmalig 50 bis 60 Euro) und Versicherung (ab 30 Euro pro Jahr).

Mittlerweile ist diese Gesetzeslücke durch eine Anpassung geschlossen worden. Das Umweltbundesamt hat klargestellt, dass die Teilnahme an der THG-Quote für zulassungsfreie Fahrzeuge grundsätzlich nicht vorgesehen ist. In der Praxis gab es jedoch Unterschiede bei der Umsetzung, je nach Bundesland und Zulassungsstelle.

Freiwillige Zulassung weiterhin möglich

Die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist weiterhin möglich. Um diese zu erhalten, benötigt man den Personalausweis, eine EVB-Nummer (digitale Versicherungsbestätigung), eine gültige Betriebserlaubnis und eventuell ein Gutachten. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §3 III Nr. 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung. Nach erfolgreicher Zulassung erhält man ein Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung 1 (ehemals Fahrzeugschein) sowie eine Zulassungsplakette.

Die freiwillige Zulassung bringt weiterhin Vorteile mit sich. Sie ermöglicht es, das Fahrzeug regulär bei der Kfz-Haftpflicht anzumelden und Schadensfreiheitsklassen (SF) zu sammeln, die beim späteren Umstieg auf ein Auto genutzt werden können. Zudem erlaubt die Zulassung den Abschluss einer Kaskoversicherung, sofern es SF-Klassen gibt.

Welche Fahrzeuge sind antragsberechtigt?

Auch wenn das Gesetz mittlerweile streng zu den E-Roller-Fahrern geworden ist, dürfen einige Fahrzeugklassen immer noch eine THG-Prämie bekommen. Mit unserem Fahrzeugklassen-Prüfer kannst du einfach herausfinden, ob dein E-Roller noch antragsberechtigt ist.

Auch nach einigen Anpassungen am Gesetz dürfen einige Fahrzeugklassen die THG-Prämie beantragen - das sind die Klassen L3e und L4e, L3e-A2, L3e-A3, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A oder L5e-B.

Dein Fahrzeug muss allerdings noch diese Kriterien erfüllen: eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen, eine offizielle Zulassung haben und du musst die Prämie aktiv beantragen.

Wie beantrage ich die THG-Quote?

Der Prozess zur Beantragung der THG-Quote und der Prämie für E-Roller ist einfach. E-Roller-Besitzer müssen lediglich die Fahrzeugpapiere hochladen und einige persönliche Informationen angeben. Anschließend wird die THG-Quote geprüft und das Guthaben ausbezahlt. Die Dauer von der Antragstellung bis zur Auszahlung kann variieren, liegt aber in der Regel bei wenigen Wochen.

Die Beantragung der THG-Quote für E-Roller ist eine unkomplizierte Möglichkeit, um von den eigenen CO₂-Einsparungen finanziell zu profitieren.

Weitere Förderprogramme und Initiativen

Elektroroller sind weiterhin stark gefragt. Der höhere Kaufpreis im Vergleich zu Motorrollern schreckt allerdings noch viele Käufer ab. Förderprogramme für E-Roller bieten zusätzliche Kaufanreize. Während es für E-Autos staatliche Programme, Herstellerboni und viele weitere Aktionen gibt, scheint man vielfach den Bereich der E-Roller vergessen zu haben.

Programme auf staatlicher und freistaatlicher Ebene sucht man vergeblich, oder die Gültigkeit war zum Zeitpunkt der Prüfung nur auf E-Autos beschränkt.

Die Bezuschussung erfolgt auf Länder-, Städte- und Kommunen-Ebene in Form von Subventionen oder Prämien. Einige Städte zahlen bares Geld beim Kauf eines E-Rollers, während andere Vorteile durch Kooperationen anbieten. Auch etliche Energieversorger (vor allem Stromanbieter) bieten ihren Kunden Zuschüsse an. So belohnen regionale Versorgungsunternehmen den Kauf von Elektrorollern oder Ladestationen. Es empfiehlt sich daher, beim lokalen Energieversorger nach entsprechenden Angeboten nachzufragen.

Beispiele für regionale Förderprogramme

  • Aachen: Die Stadtwerke Aachen fördern deinen Elektroroller Kauf mit 10 % der Anschaffungskosten bis max. 500 Euro.
  • Karlsruhe: Die Stadtwerke Karlsruhe fördern den Erwerb eines Elektroroller mit 200 Euro.
  • Mainz: Die Stadt Mainz fördert den Erwerb eines Elektroroller mit 150 Euro.
  • Marburg: Die Stadtwerke Marburg fördern den Erwerb eines E Roller mit 150 Euro.

Das Angebot an Fördermaßnahmen für Elektrofahrzeuge kann regional sehr unterschiedlich sein. Informieren Sie sich bei Ihren Behörden vor Ort, bei Versorgungsunternehmen, Verkehrsämtern oder Umweltagenturen. Auf den Webseiten dieser Stellen können Sie sich über mögliche Initiativen zum Thema E-Roller-Förderprogramme informieren.

Bei zahlreichen Initiativen ist vorgeschrieben, dass ein Antrag auf Förderung bereits vor dem Kauf des Fahrzeugs gestellt werden sollte. Kaufen Sie vor Genehmigung des Antrags einen E-Roller, verfällt leider oft der Anspruch auf eine Förderung. Informieren Sie sich deshalb vorab über die genauen Voraussetzungen einer Fördermaßnahme.

Die Fördergelder sind vom jeweiligen Bundesland bzw. der betreffenden Stadt abhängig. Die Förderangebote in Städten werden in den kommenden Jahren sicherlich noch stärker ausgebaut werden. Schließlich steht das Ziel einer umweltfreundlichen Innenstadt-Gestaltung bei den Kommunen ganz oben auf der To-do-Liste.

Privatpersonen werden beim Umstieg auf ein umweltfreundliches E-Fahrzeug unterstützt. Je nach Bundesland oder Wohnort gibt es Umweltprämien, die bei der Finanzierung eines neuen E-Rollers genutzt werden können.

Für Unternehmen kann es sich durchaus lohnen, E-Roller als Dienstfahrzeuge zu nutzen. Neben Fördermaßnahmen greift hier auch die Bedeutung einer nachhaltigen Firmenstrategie. Zunehmend mehr Städte gewähren einen Umweltbonus sowie E-Mobility Subventionen für Unternehmen. So lassen sich Anschaffungskosten reduzieren oder Unterhaltskosten einschränken. Welche Städte einen Umweltbonus bzw. Förderprogramme anbieten, bringen Sie auf deren Webseiten in Erfahrung.

KFZ-Steuerbefreiung

Elektrofahrzeuge und somit auch Elektroroller, deren Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt, sind bis zum 31.12.2030 von der KFZ-Steuer befreit. Damit sind bei einem Umstieg auf E-Roller innerhalb der Firmenflotte Einsparungen im Firmenbudget möglich. Darüber hinaus ist der Umstieg auf Elektromobilität Ausdruck einer innovativen Unternehmensausrichtung. Nachhaltige Werte werden dabei auch von Kunden geschätzt und wirken sich langfristig positiv auf das Markenimage aus.

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