E-Scooter Geschwindigkeit: Alles, was Sie wissen müssen

E-Scooter gehören in Großstädten zum Straßenbild. In vielen europäischen Großstädten sind Elektro-Tretroller weit verbreitet, in Deutschland inzwischen auch. Gern fahren vor allem Touristen mit den kleinen Gefährten durch die Stadt.

Mit dem E-Scooter schnell von A nach B? Kein Problem. Ob zur Arbeit, in die Schule oder in die Stadt - die neue Art der smarten Mobilität schenkt Dir maximale Flexibilität. Ein wesentliches Kriterium ist dafür die E-Scooter Geschwindigkeit.

Gesetzliche Regelungen zur E-Scooter Geschwindigkeit in Deutschland

Sofern Sie eine Straßenzulassung mitbringen, ist die E-Scooter Höchstgeschwindigkeit gesetzlich reglementiert. Das bedeutet, in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die Mitte 2019 in Kraft getreten ist, ist eine maximale E-Scooter Geschwindigkeit festgesetzt, die nicht überschritten werden darf, sobald Du mit dem E-Roller am Straßenverkehr teilnehmen möchtest.

Im § 1 Anwendungsbereich der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist die E-Scooter Geschwindigkeit bundesweit auf höchstens 20 km/h begrenzt.

Im Gesetzestext heißt es dazu: „(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h […]“.

Jeder E-Scooter, der die festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, bekommt keine Straßenzulassung.

Das Mindestalter für Fahrer beträgt 14 Jahre. Eine Führer­schein-Pflicht ist bislang nicht vorgesehen.

Alle E-Scooter fahren mit einem leistungsstarken Elektroantrieb. Sie sind mindestens mit zwei Rädern, einem Trittbrett und einer Lenkstange ausgestattet. Zudem hat ein E-Scooter keinen Sitz.

Sofern die E-Scooter Geschwindigkeit von maximal 20 km/h nachweislich gegeben ist und auch alle weiteren gesetzlichen Richtlinien erfüllt sind, bekommt ein E-Roller die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Wichtig ist, dass diese bereits vom Hersteller eingeholt wurde, wie es bei uns der Fall ist.

Um letztlich offiziell am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, musst Du jedoch zuvor noch eine Haftpflichtversicherung abschließen und die Versicherungsplakette an Deinem E-Scooter anbringen.

Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen? Plus: Geplante Neuregelungen und Modelle mit Straßenzulassung.

  • Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal
  • Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht
  • Blinker-Pflicht wird diskutiert

E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt E-Roller auf dem Markt, die weit mehr als die E-Scooter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h schaffen. Dafür erhältst Du in der Regel jedoch keine Straßenzulassung. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die eine Sonderzulassung möglich machen.

Nutzung auf Privatgelände

Ja, jedoch ausschließlich auf Deinem privaten Gelände.

Internationale Unterschiede

In anderen Ländern wie Italien, Schweden und Kroatien sind E-Scooter Geschwindigkeiten auch bis 25 km/h erlaubt.

Versicherungspflicht

Jeder E-Scooter mit einer E-Scooter Max Geschwindigkeit von 20 km/h muss über eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Optional kannst Du eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Der erweiterte Versicherungsschutz ist jedoch keine Pflicht.

Als Nachweis dient die Versicherungsplakette bzw. das Kennzeichen.

Wo darf man mit E-Scooter fahren?

Nein. Alle E-Scooter, die mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 20 km/h unterwegs sind, müssen Radwege, Radstreifen und Radstraßen nutzen. Sollten keine vorhanden sein, darfst Du auf die Straße ausweichen.

Das Fahren auf dem Gehweg ist grundsätzlich untersagt und wird mit einem Bußgeld geahndet. Anders sieht es bei einer E-Scooter Geschwindigkeit unter 6 km/h aus.

Die Fahr­eigenschaften der Elektroroller sind ähnlich wie beim Fahr­rad. Deshalb sollen für sie im Prinzip die gleichen Rege­lungen gelten wie für Fahr­räder. Sie dürfen nur auf Radwege, Radfahr­streifen und Fahr­radstraßen. Sind die nicht vorhanden, dürfen sie auf die Fahr­bahn, auch außer­halb geschlossener Ortschaften.

Auf kombinierten Rad- und Fußwegen müssen Scoo­terfahrer den Fußgängern absoluten Vorrang gewähren. Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Zeichnet sich eine Gefahr ab, reicht es nicht zu klingeln.

E-Scooter und Alkohol

Viele Nutzer von E-Scoo­tern glauben, man dürfe auch damit fahren, wenn man ein wenig über den Durst getrunken hat. So erwischte die Münchner Polizei schon in den ersten acht Wochen nach Zulassung der Roller mehr als 700 angetrunkene Fahrer, viele mit über 1,1 Promille.

Doch E-Scooter sind wegen ihres Motors Kraft­fahr­zeuge. Es gelten dieselben Promille­grenzen wie bei Autos. Ab 0,5 Promille setzt es 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte und einen Monat Führer­schein­entzug. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

Kommt es zu alkohol­typischen Ausfällen, gilt das sogar schon ab etwa 0,3 Promille. Bei Radfahrern ist die Grenze höher. Erst ab 1,6 Promille liegt strafbare Trunkenheit vor.

Für Fahr­anfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren besteht absolutes Alkohol­verbot. Verstöße kosten 250 Euro Geld­buße. Dazu gibt es einen Punkt.

Sicherheitsaspekte

Angesichts der nicht gerade geringen Höchst­geschwindig­keit von 20 km/h empfiehlt es aber durch­aus, einen Helm zu tragen.

Tipp: Drehen Sie Proberunden, zum Beispiel auf einem Park­platz, bevor Sie sich mit einem geliehenen oder gekauften Scooter in dichten Straßenverkehr begeben. So können Sie das Lenken und Bremsen üben.

Auch wenn keine Helm­pflicht besteht: Tragen Sie trotzdem einen.

Das Fahr­zeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein und ähnlich wie ein Fahr­rad über eine Beleuchtung verfügen - wobei die Lampen abnehm­bar sein dürfen. Damit der Fahrer im Dunkeln von der Seite besser erkenn­bar ist, sind gelbe Rück­strahler vorgesehen.

Geplante Neuregelungen in Deutschland

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt.

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.

Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.

Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.

Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Bußgelder bei Verstößen

Der nachfolgende Bußgeldrechner bietet einen Überblick zu möglichen Bußgeldern, wenn der E-Scooter technische Mängel bzw.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

E-Scooter im Ausland

Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen? Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten.

Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.

Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.

Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Wir werfen einen Blick auf die Regelungen für E-Scooter* in 30 europäischen Ländern.

*Batteriebetriebene, selbstbalancierte Fahrzeuge ohne Sitz, mit einer Lenkstange und einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.

Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.

E-Scooter Regeln in verschiedenen Europäischen Ländern

Einige Beispiele für E-Scooter Regeln in verschiedenen europäischen Ländern:

  • Belgien: Mindestalter 16 Jahre, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, keine Helmpflicht (aber empfohlen).
  • Bulgarien: Helmpflicht für Personen unter 18 Jahren, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h.
  • Dänemark: Mindestalter 15 Jahre, Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, Helmpflicht.
  • Finnland: Keine gesetzliche Altersgrenze, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, keine Helmpflicht (aber empfohlen).
  • Frankreich: Mindestalter 14 Jahre, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, keine generelle Helmpflicht (aber empfohlen).

Diese Informationen können helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und sicherzustellen, dass Sie die lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten, wenn Sie einen E-Scooter benutzen.

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