Seit den 1990er-Jahren gibt es in der EU maximale Lärmemissionsgrenzen für Motorräder.
Laute Motorräder sind nicht nur in beliebten Ausflugsgebieten oft ein Ärgernis für die Anwohner. Immer öfter klagen Anwohner der Orte entlang der Biker-Routen über Lärm, gründen Bürgerinitiativen, fordern Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Doch zu dieser Eskalation muss es nicht kommen.
Denn auch Motorradfahrer können ihren Beitrag für ein besseres Miteinander leisten, indem sie einige einfache Tipps zum leisen Motorradfahren beachten und sich am besten schon beim Motorradkauf für ein Modell mit möglichst leisen Fahr- und Standgeräuschen entscheiden.
Gesetzliche Bestimmungen und Grenzwerte
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 definiert (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05). Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:
- Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
- Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
- Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).
80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten. Diese zusätzlichen Geräuschmessungen sollen aufdecken, wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme, in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten "künstlich" reduziert werden.
Bislang werden diese zusätzlichen Geräuschmessungen den Herstellern im Sinne einer Selbstzertifizierung überlassen. Dies wird sich mit der nächsten Euro-Norm Euro 5+ (ab 2025) aber ändern.
Die Rolle des Standgeräuschs
Der Standgeräuschwert muss per se mit den tatsächlichen Fahrgeräuschen nicht korrelieren, sondern dient in Deutschland einzig und allein als Datenbasis für eine Ad-hoc-Geräuschüberprüfung von auffälligen oder verdächtigen Fahrzeugen im Rahmen von Polizeikontrollen.
Aber aufgepasst: In Österreich kann das Standgeräusch für bestimmte Straßenabschnitte, auf denen die Behörden die Zahl lauter Motorräder reduzieren wollen, relevant werden.
Denn das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen Maschinen, die laut Zulassung ein Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) aufweisen. Die Regelung soll auch für die kommenden Jahre gelten.
Neue Regelungen und Anti-Manipulations-Bestimmungen
Im September 2024 wurde auf der 80. Sitzung der Wirtschafts- und Sozialkommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) entschieden, dass die UNECE-Verordnungen 92 und 41 geändert werden. Im März dieses Jahres wurde die Entscheidung schließlich vom Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) validiert. Konkret handelt es sich dabei um eine Anti-Manipulations-Bestimmung für optionale Auspuffschalldämpfersysteme.
Die Manipulation von Auspuffanlagen kommt in der Motorrad-Szene nicht selten vor. In zahlreichen Foren findet man beispielsweise Anleitungen dafür, wie man den sogenannten Dezibel-Killer ausbauen kann. Bei den dB-Killern handelt es sich um Auspuff-Schalldämpfer, die hauptsächlich verwendet werden, um das Geräusch zu neutralisieren, das Motorräder während der Verbrennungsexplosion abgeben. Ohne diese Schalldämpfer sind die Fahrzeuge oft lauter als erlaubt. Der Ausbau ist daher gemäß StVZO nicht zulässig.
Die neue Regelung soll nun den Ausbau dieser Teile erschweren, sodass eine Manipulation gar nicht erst möglich ist. Der Verband der europäischen Motorradhersteller (ACEM) entwickelte die neuen Vorschriften gemeinsam mit Herstellern von Nachrüst-Auspuffanlagen und der Internationalen Motorradhersteller-Vereinigung (IMMA).
Zahlreiche bekannte Hersteller wie Harley-Davidson, BMW Motorrad, Ducati, Yamaha, Honda und Triumph sind Teil des Verbands und haben sich für die Anpassung ausgesprochen.
Während die neue Regelung vor allem in Städten für leisere Straßen sorgen soll, kommt sie nicht bei allen Motorradfahrern gut an. Einige kritisieren, dass die Vorschrift die Individualisierung von Motorrädern einschränkt.
Tipps zum leisen Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen.
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde (siehe Tabellen).
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.
Motorrad-Fahrverbote über 90 dB(A) Standgeräusch?
Inzwischen sind die im niedersächsischen Landkreis Holzminden ab April 2024 geplanten Motorrad-Fahrverbote für Motorräder mit mehr als 90 Dezibel eingetragenem Standgeräusch vom Tisch. Doch für den Fall, dass diese Zahl doch irgendwann wieder auf den Tisch kommt, sollte man schon mal unter U.1 in den Fahrzeugpapieren nachschauen. Oder in der MOTORRAD-Test-Datenbank.
Standgeräusch in der MOTORRAD-Test-Datenbank
2019, in Zusammenhang mit Motorrad-Fahrverboten in Tirol, kam das Standgeräusch erstmals als relevante Größe ins Spiel. Aus dem pragmatischen Grund, weil das Standgeräusch bei Polizeikontrollen relativ einfach überprüft werden kann - im Gegensatz zum Fahrgeräusch. Logischerweise wird das Standgeräusch im Stand gemessen, in der Regel bei halber Nenndrehzahl. Jedenfalls erfassen wir seitdem diese Werte in der MOTORRAD-Test-Datenbank.
Für die nach wie vor an einigen beliebten Strecken in Tirol verhängten Motorrad-Fahrverbote gelten 95 Dezibel Standgeräusch als Grenzwert. Das betrifft glücklicherweise nicht mehr allzu viele aktuelle Motorrad-Modelle, bis auf wenige Ausnahmen sind das größtenteils betont sportliche oder gar exotische. Mit dem strengeren, für Holzminden geplanten Grenzwert 90 Dezibel hätte die Lage sich jedoch deutlich verschärft. Das hätte sehr viel mehr Modelle sowie deren Besitzer und Besitzerinnen betroffen.
Trotzdem haben wir in der MOTORRAD-Test-Datenbank immerhin rund 140 Modelle mit maximal 90 Dezibel Standgeräusch gefunden. Dabei handelt es sich um Testfahrzeuge aus dem Zeitraum von 2019 bis Ende 2023.
Allen voran, und das war eine im wahrsten Sinne des Wortes große Erleichterung für viele: die neue BMW R 1300 GS. Ganz knapp, mit genau 90 Dezibel eingetragenem Standgeräusch, wäre der voraussichtliche künftige Topseller im engen "Holzmindener Rahmen". Ebenso das Vorgänger-Modell R 1250 GS sowie die anderen Boxer-Modelle mit Werten zwischen 86 und 90 Dezibel.
Die meisten übrigen aktuellen BMW-Typen, von F 900 über S 1000 bis R 18, wären jedoch mit eingetragenen Standgeräusch-Werten über 90 Dezibel von gegebenenfalls verschärften Limits "nach Tiroler Art" betroffen.
Noch härter würde ein neues 90-Dezibel-Limit die italienischen Marken Ducati und MV Agusta betreffen, von denen kein einziges Modell auf unserer "Positiv-Liste für den Ernstfall in Holzminden" zu finden ist.
Fahrverbote in Tirol
Zu viel Motorrad-Lärm: Der Bezirk Reutte in Tirol sperrt jedes Jahr vom 15. April bis 31. Oktober bestimmte Straßenabschnitte für besonders laute Motorräder. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld.
Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB(A) aufweisen.
Betroffene Strecken in Tirol:
- B198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen.
Die Regelung wird laufend evaluiert und könnte im Bedarfsfall ausgeweitet werden. ADAC Fachleute empfehlen, vor einem Motorradausflug nach Tirol in der Zulassungsbescheinigung (Rubrik U1) nachzulesen, ob die Maschine den Grenzwert überschreitet.
Verstoß gegen das Fahrverbot: 220 Euro Bußgeld.
Die österreichische Polizei führt Kontrollen durch, bei Verstößen droht eine Geldbuße von 220 Euro, zudem kann der Biker angewiesen werden, umzukehren.
Wie laut ist mein Motorrad?
Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3.
Ihr nehmt also eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Hand (früher Fahrzeugschein, das grünliche, gefaltete kleine Papier) und schlagt unter dem jeweiligen Buchstaben nach. Dort könnt ihr ablesen, ob ihr die Werte 90 dB oder 95 dB überschreitet.
Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen.
Was regelt die Euro 5/Euro 5+-Norm zur Lautstärke?
Die Euro-Normen sind vor allem Abgasnormen, weshalb das Thema Lautstärke dort nicht wirklich behandelt wird. Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 definiert (seit 2021 gilt die UNECE-R 41.05). Sie gibt die oben genannten 73, 74 oder 77 dB (A) vor.
Die rund 80 Prozent Motorräder, die wegen ihres Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) zur Klasse III zählen, müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Laut dem Bundesverband gegen Motorradlärm sollen diese zusätzlichen Geräuschmessungen aufdecken, "wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten‚ künstlich reduziert werden." Der modellspezifische ASEP-Grenzwert muss aktuell über alle Betriebszustände zwischen 10 und 100 km/h eingehalten werden.
Wie misst die Polizei das Standgeräusch von Motorrädern?
Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt.
Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein.
Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.
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