Dezibel-Grenzwerte für Motorräder in Deutschland: Aktuelle Regelungen und was Fahrer wissen müssen

Ein Motorrad produziert Geräusche und deswegen haben besonders 2014 die Diskussion um Streckensperrungen und Fahrverbote für Motorräder in Deutschland deutlich zugenommen. Durch den Bundesratentscheid zur Drucksacke 125/20 im Mai 2020, u.a. mit der Forderung nach temporären Fahrverboten, hat das Thema eine neue Brisanz bekommen. Gefördert haben dies Aktionsbündnisse wie „Initiative Motorradlärm“ oder „Silent Rider“, die sich 2019 gegründet haben.

Was ist Lärm?

Schon Königin Elisabeth I. verbot im 16. Jahrhundert englischen Familienvätern die körperliche Züchtigung von Familienangehörigen nach 22 Uhr, damit die Mitbürger nicht durch deren Geschrei gestört wurden. Und vor über 2000 Jahren wurden in China schon Anordnungen zum „Lärm" erlassen. Lärm ist also nichts Neues und es gibt ihn seit es die Menschheit gibt.

Lärm ist also ein störendes, belästigendes oder auch gefährdendes, kurz unerwünschtes Geräusch. Was sich messen lässt, ist der Schall, bzw. der Druckpegel mit dem er sich in Gasen, Flüssigkeiten oder festen Stoffen ausbreitet. Die reine Druckangabe (Kraft/Fläche) ist eine wenig handliche Größe und so wurde der logarithmische Schalldruckpegel in dB eingeführt. Dies hat den Vorteil, dass man den Wahrnehmungsbereich des menschlichen Gehörs besser beschreiben kann. Von 0 dB (Hörschwelle) bis 130 dB (Schmerzschwelle und Schädigung des Gehörs schon bei kurzzeitiger Einwirkung).

Wissen sollte man auch, dass der Mensch den Schall je nach Frequenz ganz unterschiedlich hört. 60 dB bei 2000 Hz werden deutlich gehört, 120 dB bei 10 Hz überhaupt nicht (das spürt er nur im Körper). Kurven gleichen Lautstärkepegels - Isophone.

Gesetzliche Regelungen: Wie laut darf ein Motorrad sein?

Wie laut ein neues Kraftfahrzeug sein darf, regelt in Deutschland der §49 StVZO. Dort wird auf mehrere EU-Richtlinien verwiesen. Diese Regeln für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gelten EU-weit. Das Messverfahren war dabei seit Jahrzehnten identisch. Nur die zulässigen Werte sind im Laufe der Jahre immer niedriger geworden.

Die zulässigen Werte nach diesem Messverfahren liegen aktuell zwischen 74 (Pkw-Benziner) und 80 dB für Motorräder über 175 ccm oder Lkw über 150 kW. Zum 1.1.2016 wurde das Messverfahren radikal verändert und erweitert. Gemessen wird seitdem in mehreren Gängen und auch das Geräusch bei konstanter Fahrt. Gleichzeitig wurde der maximal zulässige Wert auf 77 dB für Motorräder gesenkt.

Um bei einer Kontrolle Anhaltspunkte zu bekommen, ob eine Auspuffanlage manipuliert wurde, wird für alle Fahrzeuge auch das Standgeräusch gemessen und im Fahrzeugschein mit angegeben. Dies wird bei ¾ der Nenndrehzahl in einem Abstand von 50 Zentimetern und einem horizontalen Winkel von 45 Grad zur Auspuffmündung gemessen.

Mit der Einführung der Euro 4 für Motorräder wurde das zulässige Fahrgeräusch für Motorräder am 01.01.2016 auf 77 db gesenkt. Mit Einführung der Euro 5 zum 01.01.2021 wurden die Abgasemissionen von Motorrädern um 1/3 verringert. Spätestens mit der Einführung der Euro 5b zum 01.01.2024 werden sich auch die Geräuschemissionen deutlich verschärfen.

Um die Schadstoffemissionen einzuhalten, wird ab 2024, wie bei Pkw, eine On-Board-Diagnose OBD II Pflicht. Das Standgeräusch ist wegen der Streckensperrungen in Österreich seit 2020 verstärkt in der Diskussion.

Je nach Zulassungsalter des Fahrzeuges sind auch die Standgeräusche nicht vergleichbar! Das oben beschriebene Messverfahren mit ¾ der Nenndrehzahl ist verbindlich seit Einführung der Richtlinie 97/24/EWG. Davor wurde es nach Richtlinie 78/1015/EWG bei halber Nenndrehzahl ermittelt. Davor war es nach nationalen Normen und in jedem Land der EU unterschiedlich.

In Fahrzeugscheinen von zugelassenen Fahrzeugen befinden sich aktuell Standgeräuschangaben, die nach unterschiedlichen Messverfahren ermittelt wurden. Die Ausführungen zeigen, dass eine reine Geräuschangabe in dB wenig aussagefähig ist, um die Geräusche einer Lärmquelle zu beurteilen. Man muss immer wissen: was wurde gemessen, wie lange wurde gemessen, in welchen Abstand, etc. Zudem verfälschen z.B. bei Außenmessungen Windgeräusche und bei Innenmessungen die Reflexion der Wände die Ergebnisse erheblich.

Was dabei zulässig ist, regelt in Deutschland § 22 StVZO. Auch hier wird wieder auf einige EU-Richtlinien verwiesen, die genau regeln, was vorgeschrieben ist, damit ein Bauteil eine EU Typ-Zulassung erhält.

Seit 1.1.2016 ist europaweit die Verordnung 168/2013 der EU „über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“ gültig und umzusetzen. In dieser Verordnung steht z.B. auch, dass grundsätzlich nur noch Motorräder mit ABS neu zugelassen werden dürfen. Eine EU-Verordnung ist sofort bindendes Recht in jedem EU-Land. Sie muss nicht wie eine EU-Richtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden - mit entsprechenden Abweichungen in einzelnen Ländern.

Eine Zubehöranlage muss nun auch an jedem Motorrad getestet werden, für die es eine Typ-Zulassung erhält. Sollte im Laufe der Nutzungsphase Zweifel an einer Typ-Zulassung festgestellt und gemessen werden, ist nun auch eine Prüfung der erteilten Typ-Zulassung möglich.

Bei nicht wenigen Oberklasse-Pkw und fast allen Sportwagen wird das Fahrgeräusch in dem engen Bereich, den die Fahrgeräuschmessung umfasst, durch mechanische Klappen im Auspuff reduziert (d.h. grenzwertkonform abgedämpft). Da diese Klappen in allen anderen Fahrzuständen (andere Gänge und Drehzahlen) offen sind, ist das Fahrzeug im normalen Fahrbetrieb tatsächlich wesentlich lauter, als es das amtliche Fahrgeräusch erahnen lässt. Leider nutzen auch immer mehr Motorradhersteller diese Option.

Ein anderes Kriterium für „Lärm" ist der häufig genannte Sound eines Fahrzeuges. Motorradmotoren haben also einen anderen Klang (Sound) als Automotoren. Selbst bei gleicher Lautstärke in dB gemessen, identifiziert jeder, auch unbewusst, ein Motorrad. Es klingt einfach anders! Ob besser, muss jeder für sich entscheiden, aber Sound ist unabhängig vom emittierten Geräuschpegel.

Der Fahrer als Einflussfaktor

Einen genau so großen Einfluss darauf, mit welchen Geräuschpegel die Umwelt belastet wird, hat der Fahrer. Egal ob Trecker, Pkw oder Motorrad. Wie beschrieben, sind die zulässigen Fahrgeräusche je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich. Genauso unterscheiden sich die Geräuschquellen. Während z.B. bei Pkw oder Lkw das Abrollgeräusch der Reifen einen erheblichen Anteil am (zulässigen) Gesamt-Fahrgeräusch hat, spielt es bei Motorradreifen keine Rolle.

Wie wir unsere Gashand nutzen, hat also einen wesentlich größeren Einfluss auf den emittierten Geräuschpegel als z.B. beim Auto. Seit mehr als 30 Jahren ist der BVDM bereits in Sachen Reduzierung des Verkehrslärms aktiv.

Werden Motorräder ab 2025 durch neue EU-Normen leiser sein?

Viele Motorräder kündigen sich schon aus der Ferne lautstark an. Eine neue EU-Norm soll jedoch schon ab 2025 für mehr Ruhe sorgen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder die neue UNECE-Regelung R41.05. Sie soll die Lärmbelästigung durch Motorräder weiter reduzieren. Dazu legt die europäische Wirtschaftskommission mit R41.05 zwar keine neuen und niedrigeren Grenzwerte für Lärmemissionen von Motorrädern fest, definiert aber neue Prüfvorschriften, wie unter anderem das Portal "Heise" berichtet.

Dem Bericht zufolge hätten sich vorangegangene Normen vor allem auf die Lärmminderung beim innerstädtischen Fahren und beim Beschleunigen am Ortsausgang konzentriert. Die neue UNECE-Regelung R41.05 decke nun weitere Szenarien ab - allen voran einen Großteil der Fahrszenarien auf Landstraßen. Heißt: Neu zugelassene Motorräder müssen künftig auch beim Fahren auf Landstraßen nachweislich festgelegte Lärm-Grenzwerte überwiegend einhalten. Deshalb sei zu erwarten, dass die Geräuschbelastung durch Zweiräder auf Landstraßen künftig abnehme.

Der Grenzwert für die Lärmbelastung bei beständiger oder beschleunigter Vorbeifahrt von Motorrädern ist in drei Klassen unterteilt, die sich nach Leistung und Masse der Krafträder richten. Klasse 1 umfasst Motorräder mit sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung. Für sie gilt ein Grenzwert von 73 Dezibel. Motorräder mit hoher Masse und/oder geringer Leistung fallen unter Klasse 2 und dürfen bis zu 74 Dezibel laut sein. Unter Klasse 3 fallen laut ADAC schätzungsweise 80 Prozent der Krafträder. Sie bezieht sich auf Motorräder mit normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung.

Historische Fahrzeuge und Geräuschmessungen

Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge.

Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen.

Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem - wen wunderts - neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind.

Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand".

Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen.

Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neue Motorräder bezüglich der Lärmentwicklung geänderte Vorgaben, die jedoch nicht dem deutschen Verkehrsministerium entstammen, sondern der Wirtschaftskommission für Europa, der United Nations Economic Commission for Europa, kurz UNECE.

Die UNECE-R 41.04 beinhaltet zudem das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 4, was eine zusätzliche Einschränkung des maximalen Geräuschpegels von bisher 80 auf zunächst 78 und ab 2017 auf 77 dB(A) beinhaltet.

Standgeräusch und Fahrgeräusch: Was bedeuten die Werte?

Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3. Dort könnt ihr ablesen, ob ihr die Werte 90 dB oder 95 dB überschreitet. Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen.

Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen.

Beim Fahrgeräusch liegt der Grenzwert, je nach Klasse, bei 73, 74 oder 77 dB (A), abhängig vom Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR). 80 Prozent aller aktuellen Motorräder gehören zur Klasse III, hier darf das Fahrgeräusch maximal 77 dB laut sein.

ASEP und Auspuffklappen: Tricks der Hersteller?

ASEP steht für Additional Sound Emission Provisions, also für zusätzliche Geräuschmessungen. Die Motorräder, die in die Klasse III fallen - circa 80 Prozent aller aktueller Motorräder - müssen also weitere Laustärke-Bestimmungen einhalten. Laut dem Bundesverband gegen Motorradlärm sollen diese zusätzlichen Geräuschmessungen aufdecken, "wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten‚ künstlich reduziert werden." Der modellspezifische ASEP-Grenzwert muss aktuell über alle Betriebszustände zwischen 10 und 100 km/h eingehalten werden.

Das Motormanagement kann eine Klappe im Auspuff so steuern, dass im Testzyklus die Grenzwerte für die Lautstärke eingehalten werden. Beispiel: Wird das Fahrgeräusch im 4. Gang bei einer bestimmten Geschwindigkeit oder Drehzahl gemessen, macht die Klappe in genau diesem Bereich zu, und das Motorrad ist dann leiser. Außerhalb dieser relevanten Fahrzustände kann die Klappe den Sound dann wieder von leise auf laut drehen.

Warum werden Motorräder lauter wahrgenommen als Autos?

Grundsätzlich sind Motorräder im Straßenverkehr gar nicht lauter als Autos, sondern eher leiser. Doch warum werden Motorräder als lauter wahrgenommen? Das hat vor allem etwas mit der Frequenz und der Klangfarbe des Motorradsounds zu tun. Musikwissenschaftler der Uni Wien stellten fest: Motorradgeräusche werden als besonders lästig wahrgenommen, weil sie "eine hohe Lautheit mit starkem Energiegehalt bei 2 - 4 Kilohertz sowie eine klangfarbliche Schärfe und ausgeprägte Rauigkeit" aufweisen.

Wie misst die Polizei das Standgeräusch von Motorrädern?

Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein.

Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.

Erkenntnisse aus aktuellen Untersuchungen

Eine neue und bislang einmalige Untersuchung des Verkehrsministeriums bringt wichtige Erkenntnisse zu besonders von Motorradlärm belasteten Strecken. Motorräder sind verstärkt bei schönem Wetter an Wochenenden und Feiertagen unterwegs. Auf manchen Strecken sind es zeitweise sogar mehr Motorräder als Autos. Und etwa jedes dritte Motorrad ist bei der Vorbeifahrt lauter als 90 dB(A), bei den Pkw sind es lediglich vier Prozent. Dagegen sind nur 13 Prozent der Motorräder leiser als 80 dB (A), bei den Pkw sind dies 32 Prozent.

Die Auswertung der Pegel von Vorbeifahrenden an den 100 untersuchten Strecken zeigt, dass etwa jedes dritte Motorrad lauter ist als 90 dB(A), bei den Pkw waren es lediglich 4 Prozent.

Beispielweise wurde an der B32 zwischen Hettingen und Veringenstadt (Kreis Sigmaringen) am südlichen Ortsausgang von Hettingen vom 6. bis 19. Mai 2021 insgesamt 1447 Motorräder erfasst. An der B39 bei Löwenstein in Fahrtrichtung Westen vor dem Ortsteil Hirrweiler (Kreis Heilbronn) wurden vom 7. bis 20. Juli 2020 insgesamt 3665 Motorräder erfasst.

Das höchste Motorradaufkommen mit 4.740 Motorrädern in eine Fahrtrichtung über den Zählzeitraum von 13 Tagen wurde im Ortenaukreis an der Schwarzwaldhochstraße B 500 im nordwestlichen Schwarzwald zwischen Unterstmatt und Mummelsee erfasst. Die Schwarzwaldhochstraße in diesem Bereich ist damit einer der beliebtesten Motorradstrecken des Landes.

Tipps zum leisen Motorradfahren

Auch Motorradfahrer können ihren Beitrag für ein besseres Miteinander leisten, indem sie einige einfache Tipps zum leisen Motorradfahren beachten und sich am besten schon beim Motorradkauf für ein Modell mit möglichst leisen Fahr- und Standgeräuschen entscheiden.

Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen:

  • Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde.
  • Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
  • Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
  • Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
  • Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
  • Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
  • Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
  • Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.

Fahrverbote in Tirol

Zu viel Motorrad-Lärm: Der Bezirk Reutte in Tirol sperrt jedes Jahr vom 15. April bis 31. Oktober bestimmte Straßenabschnitte für besonders laute Motorräder. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld.

  • Standgeräusch darf nicht mehr als 95 dB(A) aufweisen
  • Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen
  • Geldbußen bis 220 Euro möglich

Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB(A) aufweisen.

Fahrverbot: Diese Strecken in Tirol sind tabu

  • B198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
  • B199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
  • L21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
  • L72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
  • L246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
  • L266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar

Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen.

ADAC Fachleute empfehlen, vor einem Motorradausflug nach Tirol in der Zulassungsbescheinigung (Rubrik U1) nachzulesen, ob die Maschine den Grenzwert überschreitet. Verstoß gegen das Fahrverbot: 220 Euro Bußgeld.

Motorrad-Fahrverbote über 90 dB(A) Standgeräusch?

Inzwischen sind die im niedersächsischen Landkreis Holzminden ab April 2024 geplanten Motorrad-Fahrverbote für Motorräder mit mehr als 90 Dezibel eingetragenem Standgeräusch vom Tisch. Doch für den Fall, dass diese Zahl doch irgendwann wieder auf den Tisch kommt, sollte man schon mal unter U.1 in den Fahrzeugpapieren nachschauen.

Für die nach wie vor an einigen beliebten Strecken in Tirol verhängten Motorrad-Fahrverbote gelten 95 Dezibel Standgeräusch als Grenzwert. Das betrifft glücklicherweise nicht mehr allzu viele aktuelle Motorrad-Modelle, bis auf wenige Ausnahmen sind das größtenteils betont sportliche oder gar exotische.

Allen voran, und das war eine im wahrsten Sinne des Wortes große Erleichterung für viele: die neue BMW R 1300 GS. Ganz knapp, mit genau 90 Dezibel eingetragenem Standgeräusch, wäre der voraussichtliche künftige Topseller im engen "Holzmindener Rahmen". Ebenso das Vorgänger-Modell R 1250 GS sowie die anderen Boxer-Modelle mit Werten zwischen 86 und 90 Dezibel. Die meisten übrigen aktuellen BMW-Typen, von F 900 über S 1000 bis R 18, wären jedoch mit eingetragenen Standgeräusch-Werten über 90 Dezibel von gegebenenfalls verschärften Limits "nach Tiroler Art" betroffen.

Noch härter würde ein neues 90-Dezibel-Limit die italienischen Marken Ducati und MV Agusta betreffen, von denen kein einziges Modell auf unserer "Positiv-Liste für den Ernstfall in Holzminden" zu finden ist. Von Aprilia sind lediglich die 125er und die Tuareg 660 dabei, von Moto Guzzi die V85 TT - die neue V 100 Mandello nicht. Bei Harley-Davidson haben es die modernen Konzepte mit wassergekühlten V-Twins in den Schonbereich geschafft, die Pan America 1250 und die Nightster 975 - mit jeweils 90 Dezibel maximal knapp. Die einzige Triumph in der Liste ist die nicht mehr aktuelle Tiger 1050 Sport mit 89 Dezibel.

Während die CB 500-Mittelklasse-Modelle sowie die betont brave NC 750 X und der Luxus-Tourer Gold Wing von Honda unter oder bis 90 Dezibel brummen, liegen andere, umso wichtigere Honda-Modelle darüber: die Africa Twin sowie die neuen 750er Hornet und Transalp, aber auch die Rebel-Cruiser CMX 500 und CMX 1100.

Kawasaki ist mit den 650er-Modellen im "grünen Bereich", lediglich die Retro-Variante Z 650 RS ist mit 91 Dezibel knapp darüber. Ebenfalls über 90 Dezibel: die Z 900 und die Z 900 RS.

Suzuki liegt besser im Dezibel-Rennen, mit den neuen Modellen GSX-8 S und V-Strom 800, ebenso mit den älteren V-Strom-Typen und sogar mit der SV 650. Darüber sind jedoch die GSX-S 1000-Modelle - auch das neue Crossover-Konzept GX, das mit 97 Dezibel gleich das Tirol-Limit mitreißt.

Bei Yamaha überschreiten zwar MT-07, XSR 700 und Tracer 700 den willkürlich gesetzten 90-dB(A)-Grenzwert nicht, dafür die Ténéré 700 und alle 900er-Modelle mit Dreizylinder-Motor.

Überraschenderweise tauchen zahlreiche KTM-Modelle auf der "Positiv-Liste" auf, trotz des stets bekräftigten Marken-Slogans "Ready to race". Unter anderem 1290 Super Adventure, 890 SMT oder 390 Duke. Dass die Super Duke nicht bei den "Braven" auftaucht, wundert kaum. Dafür ist die populäre Supermoto 690 SMC R mit 90 Dezibel ganz knapp dabei, ebenso die eng verwandte Husqvarna 701 Supermoto - "Hooligans for Holzminden".

Und bei Royal Enfield pöttern nahezu alle Modelle mit einem oder zwei Zylindern (seit 2021) unterhalb 90 Dezibel Standgeräusch - mit lieben Grüßen aus Indien nach Niedersachsen.

Zusammenfassung der Grenzwerte

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Grenzwerte für Motorradgeräusche zusammen:

Kategorie Grenzwert Bemerkung
Fahrgeräusch Klasse I 73 dB(A) Sehr hohe Masse/geringe Leistung
Fahrgeräusch Klasse II 74 dB(A) Hohe Masse/geringe Leistung
Fahrgeräusch Klasse III 77 dB(A) Normale/geringe Masse, mittlere/hohe Leistung (ca. 80% der Motorräder)
Standgeräusch Kein Grenzwert Wird zur Überprüfung des Originalzustands gemessen

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