Fahrrad Alkohol Promillegrenze: Was Sie Wissen Müssen

Wer sich mit Freunden gerne auf ein paar Drinks verabredet, lässt das Auto lieber direkt stehen. Viele setzen deshalb aufs Fahrrad, denn damit gelten deutlich großzügigere Regeln. Doch da täuschen Sie sich! Wenn Sie mit benebelten Sinnen durch den Straßenverkehr radeln, können Sie sich selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder gar schädigen.

Aus diesem Grund wurde im Verkehrsrecht auch für Radfahrer eine Promillegrenze festgelegt. Missachten Sie diese, könnte es zu einem Bußgeld kommen, in schweren Fällen müssen Sie evtl. mit Führerschein­entzug reichen. Aber wie hoch ist die Promillegrenze für Radfahrer nun? Darf ein Radfahrer mehr Promille im Blut haben als ein Autofahrer? Und was kann passieren, wenn Sie mit mehr Alkohol im Blut erwischt werden als erlaubt?

Welche Promillegrenze Gilt Für Radfahrer?

Auf dem Rad gilt in Deutschland eine Alkohol­grenze von 1,6 Promille. Fahrradfahrer, bei denen ein Blutalkoholgehalt in dieser Höhe oder höher gemessen wird, gelten als absolut fahruntauglich und machen sich strafbar. Allerdings ist es nicht immer eindeutig nachweisbar, ob gewissen Ausfallerscheinungen auch tatsächlich einen Schluss ziehen lassen auf den Trunkenheitszustand des Radfahrers.

Denn bestimmte Handlungen, wie zum Beipspiel das Nichteinschalten des Lichts oder die den Arm nicht in die entsprechende Richtung gezeigt, selbst das schlangenartige Fahren, müssen nicht immer ein Indiz dafür sein, dass der radfahrer betrunken ist. Diese Handlungen können ebenso von einem nüchternen Radfahrer vollzogen werden.

Relative und Absolute Fahruntüchtigkeit

Im Zusammenhang mit Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss sind zwei Arten der Fahrun­taug­lichkeit zu unterscheiden: die relative und die absolute. Wenn jemand mit einem Promillewert von mindestens 1,6 auf dem Fahrrad angehalten wird, gilt er als absolut fahruntauglich. Da sich Alkohol von Person zu Person unter­schied­lich auswirken kann, gibt es auch die relative Fahruntaug­lichkeit, die bereits ab einem Promillewert von 0,3 gilt.

Wenn beispielsweise ein Radfahrer mit einem Promillewert von 0,7 angehalten wird, weil er in Schlangenlinien fährt, gilt das als relative Fahrun­fähigkeit und hat Konsequenzen zur Folge.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Promillegrenze

Wer mit 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, muss mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Ihm kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet werden. Wer die Alkoholgrenze von 1,6 Promille missachtet, macht sich strafbar und riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Das Strafmaß hängt vom gemessenen Blutalkoholwert ab und wird je nach Situation individuell bewertet. Auch wenn man als Radfahrer weniger als 1,6 Promille hat, kann eine Straftat vorliegen. Wer betrunken auf dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird oder sogar Verursacher ist, riskiert die Gefährdung der eigenen Person und anderer Verkehrsteilnehmer und muss mit einer deutlich höheren Strafe rechnen.

Wird die Untersuchung nicht bestanden, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden und der PKW-Führerschein wird entsprechend entzogen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Was Droht Ab 1,6 Promille?

Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden.

MPU und Führerscheinentzug

Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg. Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein.

Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird. Übrigens: Eine MPU kann auch für Personen angeordnet werden, die (noch) keinen Führerschein haben. Jede Person, die am Straßenverkehr teilnimmt, muss ihre Eignung dafür unter Beweis stellen können.

Promillegrenzen für E-Bikes und Pedelecs

Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad, bei dem der Fahrer durch das Treten in die Pedale Unterstützung durch einen Elektromotor erhält. Die Hilfe endet automatisch bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Rechtlich werden Pedelecs allerdings als Fahrräder eingestuft, somit gilt die maximale Promillegrenze von 1,6.

Anders ist es bei E-Bikes. Diese sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der den Fahrer auch ohne Treten der Pedale unterstützt. Stattdessen wird der Elektroantrieb durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker aktiviert. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, sodass sie als Klein- oder Leichtkrafträder eingestuft werden.

Promillegrenze in der Probezeit

Für Personen, die erst kürzlich ihren Führerschein gemacht haben, gelten besondere Regeln im Straßenverkehr. Probezeit oder bis zum 21. Geburtstag müssen Fahranfänger eine 0,0 Promillegrenze beim Autofahren einhalten. Diese Promillegrenze gilt jedoch nur für Kraftfahrzeuge.

Alkoholabbau und Unfallrisiko

Die Werte können jedoch nur einer Orientierung dienen. Dass das Unfallrisiko beim Radfahren unter Alkohol erhöht ist, steht außer Frage. Doch was sagt die Statistik? Wie viele Unfälle ereignen sich unter Alkoholeinfluss bei Radfahrern?

Vor allem abschreckend sind die Statistiken zu den typischen Verletzungen von betrunkenen Radfahrern. Auch wenn nur bei jedem 20. verunglückten Radfahrer Alkohol im Spiel war, ist das Unfallrisiko erhöht.

Promillegrenzen im Europäischen Ausland

An dieser Stelle lohnt auch der Blick ins europäische Ausland. Im Vergleich zu einem betrunkenen Autofahrer ist ein betrunkener Radfahrer für andere Verkehrsteilnehmer weitaus ungefährlicher, doch dafür ist sie Selbstgefährdung bei Radfahrern deutlich höher. Im Idealfall bleiben Sie auch auf dem Fahrrad unter der Alkoholgrenze von 0,3 Promille nicht überschreiten.

In anderen Ländern Europas ist die Alkoholgrenze für Fahrradfahrer deutlich strenger angesetzt als die 1,6 Promille in Deutschland. Die Antworten variieren: Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus - andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.

Der Vorschlag des ADFC

Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrer:innen gibt. Der Gesetzgeber sollte auch für Radfahrende einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen, der sich an den bestehenden Promillegrenzen und an der geringeren Gefahr durch Radfahrende orientiert.

Eine völlige Gleichsetzung von Auto- und Radfahrenden wäre nicht gerechtfertigt. Auch sonst orientieren sich die gesetzlichen Alkoholgrenzwerte an der Gefährdung, zum Beispiel Null Promille beim Fahren von Taxis, Linienbussen und Gefahrguttransporten.

Von den alkoholisierten Radfahrenden verunglücken 83 Prozent mit 1,1 Promille oder mehr. Verkehrsmedizinische Untersuchungen zeigten über 1 Promille eine deutlich gesteigerte Fahrunsicherheit.

Die 1,1 Promille-Grenze als Bußgeldtatbestand soll Radfahrerende nicht entmündigen, sondern ihre Eigenverantwortung als Verkehrsteilnehmer.innen fördern.

Überblick über Strafen und Konsequenzen

Die folgende Übersicht dient der groben Orientierung. Im Einzelfall können Strafen - je nach Verhalten, Vorgeschichte oder Bundesland - abweichen.

Fahrzeug Verstoß Geldstrafe Punkte Weitere Folgen
Fahrrad / Pedelec ab 0,3 Promille (nur bei Ausfallerscheinungen oder Unfall ) Geldstrafe (gerichtlich festgelegt) 2 Punkte ggf. MPU
Fahrrad / Pedelec Wiederholung (gleicher Verstoß) höhere Geldstrafe 2 Punkte möglich: Fahrverbot fürs Fahrrad
Fahrrad / Pedelec ab 1,6 Promille Geldstrafe (meist 30 Tagessätze) 3 Punkte MPU-Anordnung
Fahrrad / Pedelec Wiederholung (gleicher Verstoß) hohe Geldstrafe 3 Punkte Direkter Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot für das Fahrrad, Anordnung einer MPU
E-Bike (bis 45 km/h) / E-Scooter ab 0,3 Promille (nur bei Ausfallerscheinungen oder Unfall strafbar) Geld- oder Freiheitsstrafe 3 Punkte MPU, evtl. Entziehung des Führerscheins
E-Bike (bis 45 km/h) / E-Scooter ab 0,5 Promille (ohne Auffälligkeiten) ab ca. 500 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
E-Bike (bis 45 km/h) / E-Scooter Wiederholung (gleicher Verstoß) ab ca. 1.000 € 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot, MPU möglich
E-Bike (bis 45 km/h) / E-Scooter ab 1,1 Promille Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr 3 Punkte MPU, Fahrverbot, ggf. Führerscheinentzug (6 Monate - 5 Jahre)
E-Bike (bis 45 km/h) / E-Scooter Wiederholung (gleicher Verstoß) Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre 3 Punkte Führerscheinentzug, längeres Fahrverbot, MPU
E-Bike (bis 45 km/h) / E-Scooter ab 1,6 Promille hohe Geld- oder Freiheitsstrafe (je nach Fall) 3 Punkte Führerscheinentzug (6 Monate bis lebenslang), MPU
Fußgänger bei Gefährdung anderer oder Schaden Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre ggf. MPU

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0