Fahrraddiebstahl: Datenbank, Meldung bei der Polizei und Prävention

Jährlich werden in Deutschland über Hunderttausend Fahrräder gestohlen. Viele dieser Fahrräder fallen Gelegenheitsdieben in die Hände und tauchen relativ schnell wieder in der Umgebung auf. Es gibt jedoch auch professionelle Banden, die Fahrräder systematisch klauen und ins Ausland bringen. In diesem Fall ist die Chance, das Fahrrad wiederzufinden, nicht besonders hoch.

Fahrrad bei der Polizei melden

Jeder Fahrraddiebstahl sollte innerhalb von 48 Stunden der Polizei gemeldet werden. Dies kann persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle, der Dienststelle am Heimatort oder auch online erfolgen. Für die Anzeige will die Polizei auch noch Folgendes wissen:

  • Wann und mit welchem Schloss wurde das Rad gesichert?
  • Wo genau wurde das Rad abgestellt?
  • Ist das Rad versichert?

Gut ist es, wenn man den Kaufvertrag beziehungsweise die Rechnung für das Fahrrad vorlegen kann. Übrigens: Der Fahrradpass kann auch für E-Scooter genutzt werden. Sollte der Scooter über keine eigene Rahmen- und Akkunummer verfügen, können Besitzerinnen und Besitzer ihr Fahrzeug selbst mit einer eigenen Nummer kennzeichnen.

Extrem hilfreich dabei ist der polizeiliche Fahrradpass. Er enthält alle wichtigen Informationen zum gestohlenen Fahrrad: zum Beispiel die Rahmen- und Codiernummer, ein Bild des Fahrrades sowie Infos zu Marke, Modell, Farbe und weiteren baulichen Merkmalen wie Bereifung, Lenker, Bremsen, Sattel und Schaltung. Der Fahrradpass - außer bei der Polizei auch bei Fahrradhändlern und Versicherungen erhältlich - ist allerdings kein Eigentumsnachweis.

Fahrrad-Registrierungssysteme

In Leipzig wurde im Jahr 2009 das System zur Fahrradregistratur „ISFASS“ etabliert. Seit dem 1. April 2022 wurde dieses System durch die aufkleberbasierte FEIN-Codierung abgelöst. In einem begrenzten Zeitraum wurden beide Systeme parallel angeboten. Danach erfolgte die Einstellung der „ISFASS“-Neuerfassungen. Die im Rahmen der Fahrradregistrierung bestehende Datenbank wird durch die Polizeidirektion Leipzig noch zehn Jahre vorgehalten und gepflegt, sodass die Zuordnung der dort erfassten Fahrräder weiterhin gewährleistet ist.

FEIN-Code

Der sogenannte "FEIN-Code" ist eine auf zwölf Individualmerkmalen basierende Buchstaben- und Zahlenkombination, die Aufschluss über den rechtmäßigen Besitzer gibt. Er setzt sich konkret aus Kfz-Kennzeichen der Region, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer, Initialen des Besitzers sowie der Jahreszahl der Codierung zusammen. Er erschwert bei einem Diebstahl den Weiterverkauf und ermöglicht beim Auffinden die schnelle Rückführung zum Eigentümer bzw. zur Eigentümerin.

Der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) steht Ihnen mit mehreren Teams an verschiedenen Standorten zur Verfügung. Weitere Informationen zur Fahrraddiebstahlsprävention sowie Termine für die Fahrradcodierung gibt es im Internet auf der Seite www.fahrradcodierung-leipzig.de bzw. Ebenfalls Informationen gibt es auf der Internetseite der Jugend- und Erziehungshilfe/Jugendberufshilfe. Sie codieren auch die Fahrräder.

Mit Hilfe der Fahrradpass-App können alle Daten, die zur Identifizierung eines gestohlenen Fahrrades und zur Suche des rechtmäßigen Eigentümers beitragen, gespeichert werden und dies sogar für mehrere Fahrräder gleichzeitig.

Fahrrad-Codierung beim ADFC

Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer:in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer:innen zuzuordnen.

Die Codierung des eigenen Fahrrads ist eine Maßnahme zur Diebstahlprävention. Der ADFC hat nicht nur eine Checkliste mit Tipps zum Anschließen des Fahrrads; er übernimmt vielerorts auch die Codierung von Fahrrädern.

Der Code wird am Rahmen des Fahrrads eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt. Die Nummer setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen sowie der Gemeinde- und Straßenkennzahl des Wohnortes und wird ergänzt durch die Hausnummer und die Anfangsbuchstaben der Eigentümer*innen.

Über diesen Code kann die örtliche Polizei schnell mutmaßliche Eigentümer*innen identifizieren und informieren. Der Code beginnt mit dem Kfz-Kennzeichen, daher ist die örtliche Polizei eine mögliche Anlaufstelle.

Der ADFC empfiehlt, sowohl die Rahmennummer als auch die Codierung im Fahrradpass, in Kaufverträgen und - wenn das Fahrrad versichert ist - bei der Versicherung zu hinterlegen.

Im bundesweit einheitlichen Fahrradpass können Rahmennummer, Codierungscode und besondere Merkmale sowie Fotos hinterlegt werden. Der Pass hilft, Fahrräder eindeutig zu identifizieren und ist praktisch bei Diebstahlsanzeigen und für die Versicherung.

Methoden der Fahrradcodierung

Es gibt mehrere Verfahren, die Codierung am Fahrrad anzubringen: Der Code kann eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt werden. Welches Verfahren am sinnvollsten ist, hängt vom Fahrradrahmen und seinem Material ab.

  • Aluminium- oder Stahlrahmen lassen sich in der Regel ohne Probleme gravieren oder prägen.
  • Bei Fahrradrahmen mit Sonderformen wie bei einigen Elektrofahrrädern oder bei sehr kleinen Kinderfahrrädern kann es schwierig sein, die Gravurmaschine richtig anzusetzen. In solchen Fällen empfiehlt der ADFC eine Klebecodierung oder die Prägepistole.
  • Rahmen aus nichtmetallischen Werkstoffen wie Carbon dürfen auf keinen Fall graviert oder geprägt werden. Auch Holz- oder Bambusrahmen sollten nicht graviert oder geprägt werden.

Codierungen nehmen der Fahrradhandel und der ADFC vor Ort vor. Die Polizei empfiehlt die Fahrradcodierung nicht nur, sondern codiert teils auch selbst. Die Kosten liegen bei etwa 15 bis 20 Euro. Der ADFC codiert selbstverständlich auch die Fahrräder von Nicht-Mitgliedern. ADFC-Mitgliedern bieten der ADFC vor Ort und teils auch lokale ADFC-Fördermitglieder aber Vergünstigungen an.

Was muss ich für eine Codierung mitbringen?

Folgendes sollten Eigentümer*innen zur Codierung ihres Fahrrads mitbringen:

  • das eigene Fahrrad
  • ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Quittung) für das Fahrrad. Bitte beachten: Ein Kassenbon alleine reicht nicht aus. Fehlt der Eigentumsnachweis, wird der ADFC auf eine sogenannte Eigentumserklärung bestehen. Diese überlässt er später der Polizei zur Überprüfung
  • etwas Zeit, da die eigentliche Codierung des Fahrrads 15 bis 20 Minuten dauert

Diebstahlschutz: So schützen Sie Ihr Fahrrad

Professionelle Fahrraddiebe lassen sich von keinem Schloss abschrecken. Dennoch sollte man es ihnen so schwer wie möglich machen. Den besten Schutz bieten stabile, hochwertige Bügel- oder Panzerkabel-Schlösser. Deutlich weniger sicher ist ein einfaches Rahmenschloss, wie es in manchen Rädern oder E-Bikes integriert ist.

Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstahl

  • Tipp 1: Anschließen statt abschließen! Viele Besitzer von Fahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes machen denselben Fehler: Sie parken ihr Fahrrad an einer Ecke und schließen es nicht an einem festen Gegenstand an. Sie riskieren, dass Diebe das Rad einfach davontragen. Besser ist es, das Rad an einem Laternenpfahl, Zaun, fest montierten Fahrradständer oder einem anderen festen Gegenstand anzuketten.
  • Tipp 2: Auch einzelne Komponenten des Rads sollten geschützt werden wie etwa Fahrradcomputer, Fahrradtaschen, Akku (bei E-Bikes und Pedelecs), Sattel, Pedale etc.
  • Tipp 3: Doppelt hält besser: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) rät dazu, Räder möglichst immer doppelt und mit unterschiedlichen Schlosssystemen abzusichern. Eine gute Kombination ist beispielsweise ein stabiles Bügelschloss mit einer Kette.
  • Tipp 4: Vorderrad sichern. Ist das Kabel- oder Bügelschloss groß genug, kann man in der Regel nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mitanketten. Das Hinterrad lässt sich mit einem Rahmenschloss sichern.
  • Tipp 5: Das Rad auch in Tiefgaragen, Treppenhäusern oder Fahrradkellern von Wohnhäusern gut sichern. Meiden Sie dunkle Ecken, einsame Plätze oder schlecht einsehbare Straßen.
  • Tipp 6: Beim Kauf eines Sicherheitsschlosses Augen auf.

Versicherung bei Fahrraddiebstahl

Aufgrund der zahlreichen Fahrraddiebstähle schließen auch immer mehr Versicherer das Fahrrad explizit von der Hausratversicherung aus. Stattdessen werden spezielle Fahrradversicherungen angeboten. Diese beinhalten je nach Anbieter neben dem Diebstahl auch die Reparaturkostenübernahme oder Leistungen bei Unfällen.

Für eine zügige Abwicklung benötigt die Versicherung unter anderem:

  • Anzeigennummer der Polizei
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag/Rechnung)
  • Fahrradpass (wenn nicht vorhanden, nötige Informationen bei Versicherung erfragen)
  • Nachweis, dass das Fahrrad ausreichend gesichert war (z.B. Rechnung für das Sicherheitsschloss, Foto, Angabe des Fabrikats etc.)

Taucht das gestohlene Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, übernimmt die Versicherung normalerweise den Schaden.

Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Reichen Sie Bilder Ihres Fahrrades ein/nach.
  • Suchen Sie selbst auf Onlineportalen oder Flohmärkten nach dem Fahrrad.

Weitere Präventionsmaßnahmen

  • GPS-Tracker: Installieren Sie ein Ortungssystem, das Ihnen ermöglicht, das Fahrzeug im Falle eines Diebstahls zu lokalisieren.
  • Diebstahlwarnanlage: Moderne Diebstahlwarnanlagen reagieren auf Erschütterungen, das Anheben des Fahrzeugs oder das Öffnen von Packtaschen. Sie lösen Hup- und Lichtsignale aus und blockieren den Motorstart.
  • Serienmäßige Wegfahrsperre: Viele Motorräder verfügen bereits über eine Wegfahrsperre.

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