Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.
Die Begriffe "E-Bike" und "Pedelec" werden oft synonym verwendet, aber es gibt feine Unterschiede. Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Elektrofahrrad, das den Antrieb durch die Pedale unterstützt. Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, schaltet sich der Motor zu.
Es werden immer mehr: E-Bikes boomen und haben längst ihr Image als Oma-Fahrräder abgelegt. Nachdem im Jahr 2010 noch 200.000 E-Bikes in Deutschland verkauft wurden, hat sich der Absatz bis ins Jahr 2016 mit einem Absatz von über 600.000 Elektrofahrrädern mehr als verdreifacht (Quelle: statista.com). Das hat seine Ursachen: E-Bikes stellen eine umweltfreundliche Alternative zu allen mit Verbrennungsmotoren ausgerüsteten Fahrzeugen dar und empfehlen sich insbesondere dort, wo das Land nicht nur platt ist, sondern auf dem Weg von A nach B durchaus mal einige Höhenmeter zu überwinden sind. Und auch für Berufspendler ist das E-Bike perfekt. Denn Entfernungen lassen sich so schnell überwinden.
Kennzeichenpflicht für Fahrräder: Eine Debatte ohne Ende?
Immer wieder kommen Debatten um Kennzeichen für Fahrräder auf. Schnell wird dann von den Radl-Rambos gesprochen, die ohne Rücksicht auf Verluste durch die Straßen rasen und sich nicht um die Verkehrsregeln kümmern. Als kategorische Abhilfe für dieses Verhalten wird dann laut nach einem Kennzeichen gerufen.
Die Debatte um eine Kennzeichenpflicht an Fahrrädern ist nicht neu und eine solche Pflicht wird gerne als schnelle Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit genannt. Grund dafür sind Verkehrsdelikte von Radfahrenden, die im Anschluss unerkannt das Weite suchen und für ihr Vergehen nicht belangt werden können. Der Gedanke: Die Verkehrssünder:innen können leichter nachverfolgt und überführt werden - und fühlen sich im Umkehrschluss den gültigen Verkehrsregeln stärker verpflichtet. Doch in der Realität hat sich eine Kennzeichenpflicht an Fahrrädern bislang weltweit nicht durchsetzen können. Warum?
Argumente gegen eine Kennzeichenpflicht
Es gibt viele Gründe, die gegen die Einführung eines Kennzeichens für Fahrräder sprechen.
Bürokratie größer als Ertrag
Um der Frage auf den Grund zu gehen, lohnt erstmal ein Blick in die Schweiz: Bis 2011 forderte sie - als einziges Land der Welt - ein Versicherungskennzeichen, die Velovignette. „Damals durften nur Fahrräder und E‑Bikes mit gültigem Versicherungsschutz auf die Straßen. Dieser musste jährlich erneuert werden und war als farbiger Aufkleber am Rad angebracht“, erinnert sich Anja Knaus vom schweizerischen Fahrradhersteller Flyer.
Das Kennzeichen wurde eingestellt, weil viele Radfahrende bereits eine private Haftpflichtversicherung, die auch Fremdschäden bei Radunfällen abdeckt, abgeschlossen hatten und zudem der bürokratische Aufwand extrem kostspielig war. Mit geschätzt 82 Millionen Fahrrädern, die jetzt registriert werden müssten, müsste vermutlich eine eigene Behörde geschaffen werden. Ähnlich würde es sich auch in Deutschland verhalten.
Bei Besitzer:innenwechsel der Räder, z. B. über Verkäufe auf Flohmärkten oder im Internet, steht auf einmal ein bürokratischer Vorgang des Ummeldens an - und das bei Rädern, die bei Gebrauchtkäufen teilweise einen Wert von unter 100 Euro haben. Das zeigen hierzulande eindrucksvoll die E‑Scooter. Aufwand und Ertrag stehen also in keinem guten Verhältnis.
Kennzeichen findet keinen Platz
Auch weitere Gründe sprechen gegen eine Einführung von Kennzeichen für Radfahrende. „Wo und in welcher Größe kann ich ein Kennzeichen am Rad überhaupt befestigen? Dieser Punkt kann auch aufgrund der Fülle an unterschiedlichen Rädern nicht einheitlich geklärt werden“, sagt Alexander Kraft vom Spezialradhersteller HP Velotechnik.
Hinzu kommt, dass, anders als Autos, Fahrräder einen breiten Anwendungsbereich haben. Die spezielle Fahrradzulassung müsste also auch vorab klären, ob beispielsweise Mountainbikes und Rennräder als Sportgeräte unter dieselbe Regelung fallen, die auch für Lastenfahrräder gilt. Mountainbikes etwa werden in der Regel abseits des Asphalts gefahren, wo Fahrzeuge mit Kennzeichen, Stand heute, auf vielen Wegen verboten sind und es somit einer Neuregelung bei der Waldnutzung bedürfen würde. Eine Kennzeichnungspflicht für Sport- bzw. Freizeitfahrzeuge träfe somit vor allem Gelegenheits- und Wochenendfahrer:innen.
Oder Fahrerlaubnis?
Bei den meisten Verkehrsvergehen in Deutschland ist zudem die Fahrer:in und nicht die Fahrzeughalter:in in der rechtlichen Verantwortung. Um die Verkehrssünder:innen also zielgenau zu identifizieren, müsste zusätzlich auch eine Art Fahrerlaubnis für Radfahrende eingeführt werden. 13 Millionen Menschen, die in Deutschland keinen Kfz-Führerschein besitzen, wären davon betroffen.
Darunter fallen auch Kinder. Wie kann man sicherstellen, dass diese weiterhin Rad fahren dürfen, obwohl sie keine Versicherung oder eine Fahrerlaubnis abschließen können? Brauchen sie dann ein Kennzeichen - oder wird die jüngere Zielgruppe vom Radfahren gezielt ausgeschlossen? Das sind Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden müssen.
Ebenso, ob die Kennzeichen eine Beleuchtung wie bei S‑Pedelecs brauchen. Gerade in den Wintermonaten ein wichtiger Punkt, wenn die Strecke bei Dunkelheit zurückgelegt wird.
Kennzeichen hat auch Vorteile
Neben allen Kehrseiten hätten Radkennzeichen auch positive Aspekte: Halter:innen von wild abgestellten Rädern wären unter Umständen einfacher nachzuverfolgen. So müssten die Kosten für die Beseitigung der Räder nicht von der Allgemeinheit getragen werden. Fahrradparkanlagen würden somit aufgeräumter bleiben und mehr Platz für die ordnungsgemäße Nutzung bieten. Zusätzlich hätten Nutzer:innen den Vorteil, dass bei einem Diebstahl das Fahrrad gegebenenfalls leichter wiederbeschafft werden kann - insbesondere dann, wenn bei der Registrierung auch die Rahmennummer hinterlegt wird. Das hängt aber natürlich davon ab, wie das Kennzeichen befestigt wird bzw. ob es schnell zu entfernen ist.
Regelungen für E-Bikes und S-Pedelecs
Eine Kennzeichenpflicht gibt es momentan nur für E-Fahrräder, deren elektrische Motorunterstützung nicht bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern endet oder deren Motor auch arbeitet, wenn nicht in die Pedale getreten wird. Diese S-Pedelecs beziehungsweise E-Bikes brauchen ein Versicherungskennzeichen.
S-Pedelecs (das „S“ steht für „schnell“): Diese Elektrofahrräder haben eine Motorleistung von bis zu 500 Watt und eine Tretunterstützung bis 45 km/h.
Elektrofahrräder bis 25 km/h gelten als Fahrräder. Bei einigen Bikes ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Man sollte immer einen Helm tragen.
Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.
Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.
Unterschied E-Bike und Pedelec
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung
Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
- Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Pedelec bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung
Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.
Auch hier gilt Helmpflicht.
Fazit
Eine allgemeine Kennzeichenpflicht für Fahrräder wird zwar immer mal wieder diskutiert, jedoch sprachen sich unter anderem Fahrradverbände dagegen aus, etwa weil die Kosten und der Verwaltungsaufwand sehr hoch wären und dann vielleicht weniger Menschen Räder nutzen würden. Mit ähnlichen Argumenten wurde beispielsweise auch die sogenannte Velovignette in der Schweiz 2012 abgeschafft.
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