Fahrrad steuerlich absetzen: So geht's!

Ein Fahrrad oder E-Bike ist nicht nur gut für das Klima und Ihre Gesundheit, sondern kann sich auch steuerlich lohnen! Sofern Sie es als Dienstfahrzeug nutzen, können Sie die Anschaffung und weitere anfallende Kosten steuerlich geltend machen.

Welche Fahrräder können steuerlich berücksichtigt werden?

Neben dem klassischen Fahrrad gibt es eine ganze Reihe von Varianten, die ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören E-Bikes und Pedelecs, aber auch Rennräder und (E-)Mountainbikes. Allgemein gilt: Solange es keine Kfz-Zulassung benötigt, also bis zu 25 km/h fährt, kein Kennzeichen hat oder versicherungspflichtig ist, können Sie das Fahrrad als Selbstständige:r steuerlich absetzen.

Voraussetzungen für das Absetzen von Fahrradkosten

Damit Sie den Kauf Ihres Fahrrads oder E-Bikes von Ihrer Einkommensteuer absetzen können, müssen Sie es mindestens zu 10 % betrieblich nutzen. Das Gute hierbei ist: Der restliche Anteil für Ihre private Nutzung muss nicht versteuert werden!

Doch auch wenn Sie Ihr Fahrrad weniger als 10 % beruflich nutzen, können Sie die Fahrt zu Ihrem Arbeitsplatz damit absetzen. Dafür gibt es die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt). Mit dieser Pauschale können Sie für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro berechnen. Fahren Sie mehr als 20 Kilometer, gelten ab dem 21. gefahrenen Kilometer aktuell sogar 0,38 Euro pro Kilometer.

Viele Arbeitnehmer nutzen für die Fahrten zur Arbeit und auch gelegentlich bei Auswärtstätigkeiten das Fahrrad. Die Fahrten die Sie von der Wohnung zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte tätigen, können mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer als Werbungskosten angesetzt werden. Dabei ist es egal, ob die Strecke mit dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Zu beachten ist, dass die Strecke nur einmal je Tag zum Ansatz kommen kann. Fahren Sie zum Beispiel auf Arbeit, dann nach Hause und später noch einmal auf Arbeit, können Sie die Strecke dennoch nur einmal geltend machen.

Wird das Fahrrad für die Fahrten zur Arbeit verwendet, können maximal 4.500 € als Werbungskosten angesetzt werden. Bei einem Pauschalsatz von 30 Cent je Kilometer sprechen wir hier allerdings von 15.000 Kilometer die zurückgelegt werden müssten, damit die Begrenzung zum Einsatz kommt.

Absetzung als Betriebsausgabe für Selbstständige

Die Abschreibung für ein E-Bike oder Fahrrad wird normalerweise als Betriebsausgabe in der Steuererklärung angegeben. Dazu muss das Fahrrad zuvor im Anlagenspiegel mit den Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer erfasst werden. Dafür empfiehlt es sich, entweder ein Fahrtenbuch zu führen oder nachweisen zu können, dass Sie z. B. regelmäßig zu Kund:innen oder zu Ihrem Arbeitsplatz gefahren sind.

Bist du mit deiner selbstständigen Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig und nutzt dein Fahrrad oder E-Bike zu mindestens 10 % für berufliche Fahrten, kannst du außerdem die Umsatzsteuer dafür zurückerhalten. Gleichzeitig musst du aber auch Umsatzsteuer auf die private Nutzung entrichten. Die private Nutzung wird als unentgeltliche Wertabgabe betrachtet und unterliegt der Umsatzsteuer. Um zu berechnen, wie viel Umsatzsteuer fällig wird, kannst du die 1-%-Methode anwenden. Dabei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises deines Fahrrads oder E-Bikes als Bemessungsgrundlage herangezogen.

💡Hier ein Beispiel: Du kaufst ein E-Bike für 2.000 Euro brutto. In diesem Fall musst du für die Privatnutzung deines Firmenfahrrads monatlich 3,19 Euro Umsatzsteuer entrichten. Dies ergibt sich, indem ein Prozent vom Listenpreis von 2.000 Euro (20 Euro) genommen wird, dieser Betrag durch 1,19 geteilt wird (ergibt ca.

Denken Sie daran, dass Sie nicht nur das Fahrrad oder E-Bike abschreiben können, wenn Sie es neu kaufen. Auch laufende Kosten wie Inspektion, Versicherung, Reparaturen oder Strom für das Laden des Akkus sind zu 100 % absetzbar, wenn Sie das Bike mindestens 10 % für die Arbeit nutzen. Die allgemeine Abschreibungsdauer für Fahrräder und auch E-Bikes beträgt 7 Jahre. Zudem werden sie linear abgeschrieben, das bedeutet, jedes Jahr wird der gleiche Anteil abgesetzt. Sie können also jedes Jahr 1/7 des Gesamtpreises, den Sie gezahlt haben, abschreiben. Hat dein E-Bike z. B.

Kaufen Sie ein Fahrrad, dass weniger als 1.000 Euro netto kostet, können Sie es sogar direkt im Jahr des Kaufs absetzen.

Steuerliche Behandlung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind - zum Beispiel neben Ihrem Hauptjob freiberuflich arbeitest, eine kleine GbR führst oder einen Etsy-Shop betreibst - können Sie auch in diesem Fall Fahrradkosten anteilig als Betriebsausgaben absetzen.

Hier eine Übersicht zur steuerlichen Behandlung in verschiedenen Nutzungsszenarien:

Fall Nutzungsszenario Steuerliche Behandlung
A Fahrrad wird nur für die Angestelltentätigkeit genutzt Entfernungspauschale in der Anlage N absetzen
B Fahrrad wird auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit genutzt Anschaffung anteilig absetzen in der EÜR: Schätzung (z. B. 30 %) oder Fahrtenbuch erforderlich
C Fahrrad wird weniger als 10 % für die Selbstständigkeit genutzt Kein Betriebsausgabenabzug möglich!

Gerade bei nebenberuflich Selbstständigen schaut das Finanzamt genauer hin. Schriftliche Schätzung der Nutzung (z. B. „ca. Fotos oder Routen in einer App (z. B. Anna ist hauptberuflich angestellt und betreibt nebenberuflich ein Grafikdesign-Business. an ca. In diesem Fall kann Anna 20 % der Anschaffungskosten und laufenden Fahrradkosten als Betriebsausgaben in ihrer EÜR ansetzen.

Ob Sie selbstständig, nebenberuflich tätig oder angestellt sind - Ihr Fahrrad oder E-Bike kann sich auch steuerlich lohnen. Wer es mindestens zu 10 % beruflich nutzt, darf die Anschaffungskosten, laufende Ausgaben und sogar Zubehör als Betriebsausgabe absetzen.

💡 Tipp: Nutze einfache Tools oder Apps wie Accountable, um Fahrten zu dokumentieren und Ausgaben korrekt zu erfassen.

Überführung vom Privat- ins Betriebsvermögen

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike ursprünglich privat gekauft haben, es aber später überwiegend oder anteilig für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit nutzt, können Sie es nachträglich ins Betriebsvermögen überführen.

Fahrten zu einem gleichbleibenden Sammelpunkt

Manche Arbeitnehmer haben keine „erste Tätigkeitsstätte“, sondern müssen sich auf Weisung ihres Arbeitgebers dauerhaft an einem gleich bleibenden Treffpunkt (Sammelpunkt) einfinden und von dort aus ihre Arbeit aufnehmen oder unterschiedliche Arbeitsorte aufsuchen. Dies können auch Sammelpunkte sein, um von dort mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers zu den jeweiligen Einsatzstellen weiterzufahren, z. B. Parkplatz, Treffpunkt am Firmensitz zur Weiterfahrt zu Baustellen.

Sie können seit 2014 die Fahrten mit dem Fahrrad zum gleichbleibenden Treffpunkt mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer) absetzen.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof eine interessante Entscheidung zu dem Thema "Fahrten zum Sammelpunkt" gefällt. Danach gilt: Wenn der Sammelpunkt nicht typischerweise arbeitstäglich aufgesucht wird, sind die Fahrten dorthin mit den Dienstreisesätzen und nicht nur mit der Entfernungspauschale abziehbar (BFH-Urteil vom 19.4.2021, VI R 6/19).

Der Fall: Der Kläger ist als Baumaschinenführer tätig. Zu den jeweiligen Baustellen gelangte er entsprechend einer betriebsinternen Anweisung jeweils von einem bestimmten Treffpunkt aus mit einem Sammelfahrzeug seines Arbeitgebers. Dies betraf sowohl Fahrten mit täglicher Rückkehr als auch Fahrten zu sonstigen Arbeitsorten, an denen der Kläger mehrtägig übernachtete. Die Einsätze auf den Fernbaustellen dauerten in der Regel die gesamte Woche.

Das Finanzamt berücksichtigte die Fahrten zum jeweiligen Sammelpunkt nur mit der Entfernungspauschale, während der Kläger den Dienstreisesatz von 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer geltend machte.

Der BFH hat nicht abschließend entschieden, sondern den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen. Wird der Sammelpunkt typischerweise arbeitstäglich aufgesucht, sind die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig.

Ein typischerweise fahrtägliches Aufsuchen des Sammelpunktes hingegen reicht nicht aus, um den Arbeitnehmer mit der Pendlerpauschale abzuspeisen. Das typischerweise arbeitstägliche Aufsuchen bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Sammelpunkt tatsächlich täglich aufsuchen soll, um von dort zu den Baustellen zu gelangen. Maßgebend sind insoweit die Weisung des Arbeitgebers und das geplante Geschehen.

Zwar muss der Arbeitnehmer den Sammelpunkt nicht wirklich jeden Werktag aufsuchen, aber doch mit einer solchen Regelmäßigkeit, dass Fortbildungen, außerplanmäßige Einsätze oder mehrtägige Einsätze auf Baustellen mit Übernachtungen die Ausnahme sind. Es kommt entscheidend darauf an, ob von vornherein feststeht, dass der Mitarbeiter nur auf eintägigen Baustellen eingesetzt werden soll.

Wird der Arbeitnehmer häufiger auch auf mehrtägigen Fernbaustellen eingesetzt, liegt kein typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen des Sammelpunktes des Arbeitgebers vor. Er wird lediglich typischerweise für die Weiterfahrten ("fahrtäglich") zu den Baustellen aufgesucht. Dann sind die Kosten aber mit 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer zu berücksichtigen.

Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten

Werden Dienstreisen oder Auswärtstermine mit dem Fahrrad absolviert, kann keine Pauschale abgesetzt werden. Doch absetzbar sind unverändert die tatsächlichen entstandenen Aufwendungen, z. B. die Anschaffungskosten, verteilt über die Nutzungsdauer, entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil.

Dienstrad-Versteuerung für Selbstständige

Selbstständige, Freiberufler:innen und Gewerbetreibende müssen den privaten Nutzungsanteil geleaster Diensträder (Fahrräder und Pedelecs) nicht mehr versteuern. Selbstständige können diese Beträge absetzen.

Umsatzsteuer

Selbstständige, die vorsteuer­abzugs­berechtigt sind, können die in den Raten ent­haltene Umsatzsteuer von den Leasingraten abziehen.

Entfernungs­pauschale

In ihrer Steuererklärung können Selbst­ständige für Ihre Dienstrad-Pendel­fahrten zur Firma eine Ent­fernungs­­pau­schale von 0,30 Euro/Kilo­meter pro ein­fachem Arbeits­weg ansetzen - ohne Fahrten­buch-Stress.

Achtung bei S-Pedelecs

Für S-Pedelecs gelten andere steuerliche Regelungen. Sie werden in der Steuererklärung wie ein Kfz behandelt und unterliegen denselben Regelungen wie ein E-Auto.

Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer SteuerberatungDer individuelle Steuervorteil für ein Selbstständigen-Dienstrad von JobRad® hängt - egal, ob Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec - vom persönlichen Umsatz und Steuersatz ab.

Elektrofahrräder

Auf unseren Straßen sind immer häufiger Fahrräder mit elektrischem Antrieb zu sehen. Nutzt man ein solches für berufliche Fahrten, ist zu unterscheiden, ob das Gefährt verkehrsrechtlich als Fahrrad (Pedelec) oder als Kraftfahrzeug (S-Pedelec, E-Bike) eingestuft ist. Bei Letzterem handelt es sich um Elektro-Fahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützten. Bei solchen Fahrrädern kann die Dienstreisepauschale von 20 Cent je km angesetzt werden.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels.

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