Brandschutz im Treppenhaus: Vorschriften und was erlaubt ist

Immer wieder kommt es in Mehrfamilienhäusern zu Ärger, weil Bewohner das Treppenhaus als Abstellfläche nutzen. Ob es sich um Schuhe, Kinderwagen, Fahrräder oder Blumenkübel handelt, oft stellt sich die Frage: Was ist im Treppenhaus erlaubt und was nicht? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und gibt praktische Hinweise für ein harmonisches Miteinander unter Berücksichtigung des Brandschutzes.

Allgemeine Grundlagen und Zuständigkeiten

Grundsätzlich gehören Treppenhäuser und Hausflure zu den Gemeinschaftsflächen aller Mietparteien. Das bedeutet, dass sie allen Bewohnern zur Verfügung stehen, jedoch unterliegen sie bestimmten Regeln und Einschränkungen. Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft sind für die Verkehrssicherheit im Hausflur und Treppenhaus verantwortlich. Sie dürfen grundsätzlich entscheiden, was im Haus erlaubt ist und was nicht. Dies wird üblicherweise in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt. Dabei muss die Nutzungseinschränkung angemessen und verhältnismäßig sein.

Die Hausordnung regelt das alltägliche Geschehen in einem Mehrfamilienhaus, um ein friedliches Miteinander zu garantieren. Die darin vereinbarten Regeln sind sowohl für Wohnungseigentümer als auch Mieter verpflichtend. Die nicht einheitlichen Brandschutzverordnungen der Länder beinhalten lediglich Vorschriften, wie ein Treppenhaus gestaltet sein muss. Als Faustregel gilt: Das Treppenhaus ist ein Flucht- und Rettungsweg und hat den Zweck, allen Hausbewohnern den gefahrlosen Zugang zu ihren Wohnungen zu ermöglichen. Mieter unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts. In diesem Rahmen sind sie aufgrund ihres Mietvertrages zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietobjektes berechtigt.

Es gibt in Deutschland keine allgemeinen Gesetze, die das regeln. Die Hausordnung enthält viele privatrechtliche Regelungen und Vorschriften, die für ein harmonisches Zusammenleben der Hausgemeinschaft sorgen sollen. Das heißt, der Vermieter beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft kann bestimmen, was im Treppenhaus zulässig ist.

Was darf im Treppenhaus stehen?

Die Frage, welche Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden dürfen, ist oft Gegenstand von Diskussionen. Hier eine Übersicht über gängige Situationen:

  • Schuhe: Das kurzzeitige Abstellen nasser Schuhe auf der Fußmatte vor der Tür wird meist geduldet. Generelle Verbote sind oft unwirksam, da sie unverhältnismäßig sind. Schuhschränke sind in Treppenhäusern dagegen meist nicht erlaubt, da sie eine Stolperfalle darstellen und die Brandlast erhöhen können.
  • Kinderwagen: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden, wenn es keine andere Abstellmöglichkeit und keinen Fahrstuhl gibt, es die Größe des Hausflures zulässt und er als Fluchtweg nicht versperrt wird (Az.: V ZR 46/06). Das Festketten am Geländer ist jedoch nicht erlaubt.
  • Rollatoren und Rollstühle: Ähnlich wie beim Kinderwagen verhält es sich mit Rollatoren oder Rollstühlen. Für gehbehinderte Menschen ist es oftmals schlicht unmöglich, ihre Gehhilfen in die oberen Stockwerke zu tragen.
  • Fahrräder: Fahrräder dürfen meist nicht im Hausflur abgestellt werden. Anders als beim Kinderwagen oder einem Rollator ist ein Fahrrad nicht zwingend für die Mobilität nötig. Wer fit genug ist, Rad zu fahren, kann es auch in den Keller oder in die Wohnung tragen.
  • Müll: Das Aufstellen von Mülleimern und die Lagerung von Müll im Treppenhaus ist untersagt.
  • Dekoration: Generell erlaubt sind schlichte und vorübergehende Dekorationen zu besonderen Anlässen, wie zu Ostern oder Weihnachten. Sie bedürfen keiner zusätzlichen Zustimmung durch den Vermieter - wenn sie nur während der Feiertage an der Wohnungstür hängen, sie niemanden übermäßig stören und ausreichend Platz für den Fluchtweg bleibt.
  • Pflanzen: Pflanzen sollen in der Regel die Treppenhausatmosphäre auflockern, es gemütlicher wirken lassen. Jedoch gehören Pflanzen, ohne Zustimmung des Vermieters oder Verwalters dort nicht hin. Versperren die Pflanzen den Fluchtweg, sind sie sogar komplett verboten.

Tabelle: Gegenstände im Treppenhaus - Was ist erlaubt, was ist verboten?

Gegenstand Erlaubt Verboten
Schuhe (vorübergehend) Bei nassem Wetter auf der Fußmatte Schuhschränke, dauerhaftes Abstellen
Kinderwagen Wenn Fluchtweg frei, kein Aufzug vorhanden Festketten am Geländer, bei ausreichend Platz in Wohnung
Rollatoren/Rollstühle Wenn keine andere Abstellmöglichkeit, Fluchtweg frei Bei vorhandenem Aufzug, Behinderung des Fluchtwegs
Fahrräder Nur mit Erlaubnis des Vermieters, wenn ausreichend Platz Generell, wenn Fahrradkeller vorhanden
Müll - Jegliche Lagerung
Dekoration Schlicht, vorübergehend, zu besonderen Anlässen Umfangreich, dauerhaft, ohne Zustimmung
Pflanzen Mit Zustimmung des Vermieters, wenn Fluchtweg frei Ohne Zustimmung, Behinderung des Fluchtwegs

Brandschutz und Fluchtwege

Fluchtwege in Treppenhäusern müssen aus Brandschutzgründen frei bleiben. Eine gesetzliche Regelung, ob und welche Gegenstände im Treppenraum abgestellt werden dürfen, gibt es nicht. Daraus ergibt sich meist unweigerlich ein Verbot zum Abstellen von Gegenständen im Hausflur, wenn dadurch die Flucht- und Rettungswege versperrt beziehungsweise Lösch- und Rettungsarbeiten behindert würden. In Mehrfamilienhäusern ist in der Regel meist rund ein Meter Breite vorgeschrieben. Der Vermieter hat die Pflicht, den Hausflur und die Treppen verkehrssicher zu halten. Daher ist er ermächtigt, die Nutzung der Gemeinschaftsflächen einzuschränken.

Konsequenzen bei Verstößen

Wenn sich Bewohner eines Mietshauses partout nicht an rechtlich zulässige Ge- und Verbote im Mietvertrag beziehungsweise in der Hausordnung halten, müssen sie mit Folgen rechnen. Vermieter können die Quertreiber abmahnen. Außerdem können Vermieter die Mieter auffordern, innerhalb einer festgelegten Frist die nicht erlaubten Gegenstände aus dem Treppenhaus oder Hausflur zu entfernen. Kommen die Bewohner dem nicht nach, droht ihnen sogar die Kündigung des Mietvertrags.

Was tun bei Konflikten?

Generell sollten sich Mieter und Wohnungsbesitzer an die Regeln, die im Haus herrschen, halten. Doch was tun, wenn der Nachbar sich partout nicht an Verbote halten will und weiterhin seinen Müll vor der Wohnungstür deponiert, sein Fahrrad in den eh schon engen Flur stellt oder im Treppenhaus raucht? „Als Mittel der Wahl empfehlen wir, mit der betroffenen Person zu reden. Dadurch können schon viele Konflikte beseitigt werden“, rät Julia Wagner von Haus & Grund. Kann das Problem so nicht aus der Welt geschafft werden, sollte der Vermieter beziehungsweise Verwalter informiert werden. Dieser kann den betreffenden Bewohner auffordern, den Gegenstand wegzuräumen.

Bei Kinderwagen und Rollator sollten Bewohner jedoch etwas mehr Verständnis zeigen und sich in die Lage des anderen versetzen. Denn kommt man selbst in diese Situation, hofft man auch auf das Verständnis seiner Nachbarn. Und gerade der Gebrauch eines Kinderwagens ist in der Regel zeitlich begrenzt.

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