Viele Radfahrer möchten ihre Touren und Erlebnisse festhalten. Ob Nordseeküste, Alpenpanorama oder entlang der Elbe: Wer mit dem Fahrrad tourt, möchte die vorbeiziehenden Landschaften gerne fürs Fotoalbum festhalten. Noch eindrucksvoller sind Videos. Auf dem Fahrrad hat man aber keine Hand für eine Kamera frei. Spezielle Lösungen müssen her. Vor allem bei Mountainbikern ist die sogenannte Actioncam sehr beliebt, inzwischen aber nutzen sie auch immer mehr Rennradler oder Tourenbiker. Die Montage erfolgt am Helm, am Körper oder mit Schellen und Adaptern direkt am Fahrrad.
Die Dashcam kommt in vielen Ländern in motorisierten Fahrzeugen als Armaturenbrett-Kamera zum Einsatz. Auch für Radfahrer sind diese Geräte einsetzbar. Bei der rechtlichen Einordnung spielt es keine Rolle, ob die Kamera in einem Auto oder an einem Fahrrad angebracht ist.
Technische Möglichkeiten: Actioncams, Dashcams und Drohnen
Actioncams leben von ihren Halterungen und zahllosen Befestigungsmöglichkeiten bis hin zu magnetischen Verbindungen. Damit kann man die Kamera so ein bisschen wie bei James Bond wirklich überall am Körper platzieren. Auch normale Smartphones eignen sich natürlich grundsätzlich für Videoaufnahmen, sind aber eher zweite Wahl, wenn es nicht gerade ein recht günstiges oder für den Alltagsbetrieb ausgemustertes Geräte ist. Denn Smartphones sind deutlich weniger robust als eine Actioncam, sie sind teurer, und bei einem Schaden ist der Aufwand für die Neubeschaffung deutlich höher, weil ja auch Dinge wie die Datenübertragung und Installation hinzukommen.
Geht es um besonders spannende Bilder während der Fahrt, sollten Zweiradfahrer auf die Perspektive achten, wenn die Actioncam zum Einsatz kommt. Allgemein gilt: Je tiefer die Kamera angebracht ist, umso dynamischer wirken die Aufnahmen. Wer eine spannende Geschichte erzählen möchte, sollte die Kamera daher nicht nur einfach auf den Helm kleben und losfahren.
Gute Actioncams sind bereits ab rund 200 Euro erhältlich. Verwackelte Videos muss dabei niemand befürchten. Eine Bildstabilisierung ist bei den meisten Modellen Standard. Neue Modelle bieten zudem oft 4K-Auflösungen und erlauben extreme Zeitlupeneffekte. Es gibt auch Actioncams, die mit mehreren Linsen ein 360-Grad-Panorama liefern.
Eine weitere Möglichkeit, seine Tour filmisch festzuhalten, sind Drohnen. Mit den Luftaufnahmen ergebe sich noch eine weitere, sehr spannende Perspektive, zumal auch der Fahrer selbst hierbei gut ins Bild gerückt werden könne. Mittlerweile gebe es Drohnen im Getränkedosen-Format, die eine erstaunliche Bildqualität lieferten. Preislich liegt der Einstieg für brauchbare Drohnen bei etwa 400 Euro.
Allerdings gibt es bei der Verwendung von Drohnen deutliche Einschränkungen, denn längst nicht überall dürfen sie gestartet werden. Zudem ist meist ein Kenntnisnachweis erforderlich.
Dashcams am Fahrrad: Rechtliche Aspekte
Grundsätzlich ist es erst einmal zulässig, so eine Dashcam am Fahrrad oder Motorrad zu installieren. Auch das Filmen ist unproblematisch, solange die Aufnahme für den privaten Gebrauch gedacht ist. Allerdings bleibt das permanente Filmen und Aufzeichnen des öffentlichen Straßenverkehrs ohne Anlass verboten, da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. Prinzipiell sind bei Dashcam-Aufnahmen immer zwei Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen: das Persönlichkeitsrecht des einen Verkehrsteilnehmers und das Interesse des anderen an der Wiedergutmachung seines Schadens.
Am 15. Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in Unfallprozessen verwendet werden können. Derartige Aufnahmen können jedoch gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verstoßen.
Die Erstellung von Videobeweisen zum Unfallhergang wäre ein solcher „konkreter Anlass“. Das setzt aber eine Kamera voraus, die technisch in der Lage ist, auf Kommando nachträglich die dauerhafte Speicherung einer Video-Sequenz aus der Vergangenheit vorzunehmen: die Hindsight-Funktion. Ob deine Dashcam-Aufzeichnungen aber am Ende tatsächlich als Beweismaterial anerkannt werden oder nicht, entscheiden die betreffenden Richter immer am Einzelfall. Ebenso entscheiden sie darüber, ob deine Aufzeichnungen datenschutzkonform sind oder nicht.
Regeln für die Nutzung von Dashcams
- Anlassbezogene Aufnahmen sind erlaubt.
- Dauerhafte Aufnahmen ohne konkreten Anlass sind rechtswidrig.
- Personen und Kennzeichen müssen bei Veröffentlichung verpixelt werden.
- Aufnahmen sollten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden.
Veröffentlichung von Aufnahmen
Wer etwa ein Fahrt- oder Erinnerungsvideo auf einer Videoplattform veröffentlichen will, benötigt hierfür das Einverständnis der Menschen, die aufgenommen wurden. Ansonsten müssen diese Personen verpixelt werden. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild vor, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Technische Anforderungen an Fahrrad-Dashcams
Grundsätzlich können Radfahrer auch Dashcams für Autos verwenden, aber es werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Die Dashcams für Radfahrer müssen im harten Alltag ungeschützt funktionieren. Ihre Technik ist der Witterung und vor allem dem Regen ausgesetzt. Außerdem gibt es keine Möglichkeit, die Kamera einfach an eine 12-Volt-Steckdose anzuschließen, wie es bei Autos der Fall ist. Fahrrad-Dashcams müssen daher eine höhere elektrische Schutzklasse erfüllen und über eine Batterie verfügen. Außerdem benötigen sie spezielle Halterungen für den Lenker oder den Helm.
Anders als spezielle Dashcams, die oftmals nur einige Minuten an Aufnahmen in einer Schleife speichern, speichern Action-Cams ihre Aufnahmen normalerweise ununterbrochen. Auch fehlen Action-Cams oft weitere hilfreiche Funktionen. Zum Beispiel der hochempfindliche Aufnahmesensor für Nachtaufnahmen, G-Sensor (Ermittlung eines Sturzes) usw.
Funktionsweise und Features von Dashcams
Man darf die Dashcam benutzen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, etwa bei einem Verkehrsunfall. Damit man die Funktion nicht selbst nach einem Crash manuell auslösen muss, sollte das Gerät einen Sensor haben, der einen Sturz anhand der G-Kräfte erfasst und die Kamera automatisch startet. Die Loop-Funktion vermeidet eine permanente Datenspeicherung. Sie sichert das Videomaterial in kurzen Schnipseln in Endlosschleife. Sobald die Speicherkarte voll ist, wird die älteste Aufnahmesequenz überschrieben.
Damit die Aufnahme von einem Crash aber nicht überschrieben wird, braucht eine Dashcam wiederum den oben beschriebenen sogenannten G-Sensor. Dieser erkennt eine Kollision und starke Verzögerungen und nimmt diese als Gefahrensituation wahr. Über die GPS- und Zeiterfassungsfunktionen werden Unfallort sowie Datum und Uhrzeit im Video festgehalten.
Manche Dashcam-Modelle verfügen über integrierte Bewegungssensoren. Sobald das Fahrzeug bewegt wird, schaltet sich die Kamera automatisch ein. Diese Eigenschaft könnte auch in Fällen von Vandalismus und Diebstahl bei Fahrrädern nützlich sein.
Verglichen mit den Dashcams für Autos ist die Angebotsvielfalt für das Fahrrad noch ziemlich überschaubar, obwohl es die ersten Geräte seit 2012 gibt. Die zunehmende Konnektivität am Fahrrad und insbesondere am E-Bike wird bestimmt noch zu Lösungen führen, die das Smartphone stärker mit einbeziehen.
Unabhängig von der Datenschutzkonformität muss eine Dashcam für den Einsatz am Fahrrad allerdings auch Erschütterungen aushalten können und wetterfest sein. Und sie muss sich einfach und stabil am Fahrrad befestigen lassen.
Planung von Reisefilmen
Möchte jemand nicht nur kurze und kürzere Bild- und Videoeindrücke von der Tour festhalten, sondern einen richtigen Reisefilm drehen, rät Maximilian Heller zu einer ordentlichen Planung. Ein guter Film entsteht vor allem durch eine gute Geschichte. Die Erzählung macht dabei etwa die Hälfte des Inhalts aus. Daher sei eine Idee, ein roter Faden wichtig, an dem sich der Film orientieren könne.
Der zehnte Sonnenuntergang werde irgendwann langweilig. Hilfreich sei daher ein Kurzkonzept und die Entscheidung, ob es eher um die Schilderung eigener Erfahrungen gehe oder um ein Porträt von Land und Leuten. Beides erfordert grundlegend verschiedene Herangehensweisen. Im ersten Fall geht es darum, sich selbst in Szene zu setzen, im zweiten Fall braucht man viele Hintergründe sowie landestypische und landschaftliche Eigenheiten. Dann heißt es nur noch schneiden, kürzen, vertonen.
Empfehlungen für die Nutzung
Die Dashcam kann dir im Schadensfall bei der Beweisführung helfen, doch einen Unfall kann sie nicht verhindern. Lasse es also gar nicht erst zu einer unfallträchtigen Situation kommen. Natürlich liegt das nicht immer vollständig in deiner Hand.
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