Ist das "Filtern" mit dem Motorrad im Stau in Deutschland erlaubt?

Viele Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein.

Die Rechtslage in Deutschland

Grundsätzlich ist das "Filtern" in Deutschland nicht erlaubt. Das bedeutet, dass das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt ist. Es gilt als unzulässiges Rechtsüberholen.

Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“ Das aber wird im Stau schwierig. Denn wie soll ein Motorrad­fahrer ansonsten vorankommen?

Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.

Ausnahmen und Grauzonen

Es gibt allerdings Ausnahmen. So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechts­über­ho­lenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. Rechtlich unproble­matisch können Motorrad­fahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist.

Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat zum Überhol­vorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechts­überholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechts­überholen.

Sonderfall Fahrrad- und Mofafahrer

Dabei gibt es eine Ausnah­me­vor­schrift, die in § 5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnah­me­fällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwin­digkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestim­mungen auch für Motorrad­fahrer an roten Ampeln.

Bußgelder und Strafen

Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.

Der Bußgeld­katalog legt recht genau fest, welche Sanktionen je nach Vergehen drohen. Das Landes­gericht Tübingen erkannte zum Beispiel eine Haftungs­ver­teilung von einem Drittel zu Lasten einer Motorrad­fahrerin. Sie überholte eine vor einer Ampel haltende Fahrzeug­kolonne auf der gleichen Fahrspur. Eine Polo-Fahrerin fuhr allerdings zeitgleich aus einer Parklücke in eine Lücke der Kolonne. Es kam zu einer Kollision, woraufhin sich die Motorrad­fahrerin verletzte. Zwar sah das Gericht den Hauptver­ur­sa­chungs­anteil bei der Polo-Fahrerin - doch ebenso eine Mithaftung der Motorrad­fahrerin, da es sich bei ihrem Verhalten um einen Verstoß gegen das Rücksichts­nah­megebot gehandelt habe und das Überholen der Kolonne bei unklarer Verkehrslage geschehen sei.

Vergleichbar entschieden auch andere Gerichte in der Vergan­genheit, daher müssen Motorrad­fahrer damit rechnen, dass sie stets eine Mitschuld im Falle eines Unfalls trifft, so sie bei Stau oder zähem Verkehr überholen.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau:

  • Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  • Befahren des Seitenstreifens
  • Überholen an der Mittelleitplanke

Argumente für und gegen das "Filtern"

Pro "Filtern"

  • Reduzierung der Hitzebelastung: Gerade im Sommer kann die Hitze im Stau für Motorradfahrer, die oft Schutzkleidung tragen, sehr belastend sein. Das Vorfahren ermöglicht eine bessere Kühlung durch den Fahrtwind.
  • Verkürzung der Reaktionszeit am Stauende: Motorradfahrer könnten schneller auf Gefahren reagieren und so Auffahrunfälle vermeiden.
  • Entlastung des Verkehrs: Wenn Motorräder den Stau schneller verlassen können, könnte dies den Verkehrsfluss insgesamt verbessern.

Contra "Filtern"

  • Sicherheitsrisiko: Unvorhersehbare Spurwechsel von Autofahrern könnten zu gefährlichen Situationen führen.
  • Behinderung von Rettungskräften: Das Durchfahren könnte die Bildung und Nutzung der Rettungsgasse behindern.
  • Unklare Rechtslage: Die derzeitige Rechtslage ist interpretationsbedürftig und führt zu Unsicherheit bei allen Verkehrsteilnehmern.

Alternativen und Lösungsansätze

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

Die Situation in anderen Ländern

Seit dem 11. Januar 2025 dürfen sich Motorradfahrer in Frankreich durch den Stau schlängeln - unter bestimmten Voraussetzungen. Vorausgegangen war eine mehrjährige Testphase in 21 Departements, jetzt ist das Durchschlängeln im Stau für Motorräder in Frankreich legal. Die neue Regelung gilt seit dem 11. Januar 2025.

Zunächst einmal gilt die Regelung nur auf Autobahnen oder Straßen mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen. Beim Durchschlängeln müssen die Motorradfahrer auch auf ihre eigene Geschwindigkeit achten. Andere Motorräder, die sich gerade durchschlängeln, dürfen nicht überholt werden, zudem darf das Lane Filtering nur bei ausreichend Platz zwischen den Kolonnen durchgeführt und auch nicht erzwungen werden.

Verhalten im Stau: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.

Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau:

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke
  4. Befahren der Rettungsgasse

Sportluftfilter am Motorrad

Racing-Luftfilter erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie sollen den Luftdurchsatz erhöhen und damit indirekt eine Drehmomenterhöhung bzw. Leistungssteigerung ermöglichen. Wie hoch diese Leistungssteigerung ausfällt, ist umstritten. Übertriebene Erwartungen sollte man nicht haben. Zu einem unüberhörbaren Effekt kann es allerdings beim Geräusch kommen.

In jedem Fall steht nach der Montage eine Geräusch- und Leistungsmessung an, ab Baujahr 1989 auch eine nicht ganz günstige Abgasmessung. Wen das Motorrad schon älter ist, besteht die Chance den Filter eintragen zu lassen. Speziell dann, wenn das Geräusch z.B. mithilfe eines Seitendeckels oder einer Verkleidung gedämpft wird.

Achtung, unbedingt beachten!

  • Nur Produkte mit „Prüfzeugnis“ von namhaften Herstellern
  • Unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich (Steuer, Versicherung)
  • Nachweis über die Einhaltung der Abgas- und Geräuschvorschriften erforderlich

Das Luftfilter-Tuning fällt in den Bereich des Motortunings. Grundlegend soll durch die Veränderung am Filter eine Leistungssteigerung vom Motor erzielt werden. Sportluftfilter können an Motorrad, Auto oder Lkw nachgerüstet bzw. TÜV und DEKRA schätzen den effektiven Nutzen bei der Leistungssteigerung der Fahrzeugmotoren eher gering.

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